Wichtige Frage zur RRV
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Hallo!
Ich habe da mal ne Frage. Und zwar haben wir bei einem holländischen Reiseveranstalter eine Fernreise gebucht. Die RRV haben wir über einen deutschen Versicherungsanbeiter extra gebucht. Soweit, so gut. Bei der RRV war nur der Reisezeitraum und der Gesamtbetrag anzugeben. Nun mußten wir die gebuchte Fernreise stornieren (kostenlos), da die Fluglinie den Streckenplan geändert hatte und nunmehr nicht zum gewünschten Ziel fliegt. Wir haben dann kurzfristig eine andere Reise über den holländischen Anbieter gebucht - die RRV aber unverändert laufen lassen (denen ist das Reiseziel nicht bekannt). Nun meine - wichtige - Frage: Ist die RRV von der 1. Buchung abhänigig? Oder tritt sie auch für die 2. Reise in Kraft? Der Gesamtbetrag ist ähnlich hoch wie bei der 1. gebuchten Reise.
Ich hoffe auf baldige Antwort!
Vielen Dank
Sandra! -
Du hast bestimmt einige Daten wie Abreise, Dauer, Preis usw. angegeben. Und natürlich das Buchungsdatum/Datum der Reisebestätigung. Im Fall des Falles wird das auffallen und Du hast dann keinen Versicherungsschutz.
Aber, ich hatte das auch schon einmal bei einer teureren Hotelbuchung:
Versicherungsgesellschaft über die neuen Details informieren,
bei mir lief die Änderung dann problemlos durch. -
Hallo!
Dass ist es ja, es wurden nur die Daten des Reisezeitraumes und der Reisepreis erfragt. Weder Reiseort noch Buchungsdatum wurden erfragt. So, wie ich es sehe, ist es eine allgemeine RRV - ohne Bezug auf Buchungstag bzw. Reisebestätigung, Reiseziel etc. - einfach halt nur RRV bis zum Abreisezeitpunkt und Angabe des Gesamtpreises. -
Und das Reisedatum und auch der Reisepreis sind 100% identisch?
Und zumindest die neue Reisebestätigung, die Du im Schadensfall mit
Sicherheit einreichen mußt, weist doch darauf hin,
daß die 1. abgeschlossene Versicherung
und der Zeitpunkt des neuen Reise-
Vertrages nicht identisch sind.Im schlimmsten Fall besteht die RRV darauf,
daß es sich um eine neue Buchung handelt
und ihr müßt die Prämie nochmal zahlen.
Inwieweit der Reiseveranstalter die wegen
der von ihm verursachten Umbuchung
übernehmen könnte/müßte, wäre eine
weitere Frage.Geht ihr aber das Risiko ein, das darauf
ankommen zu lassen, kann der Bumerang
Euch voll treffen. Mir wäre das zu heikel. -
Selbst wenn der Reisezeitraum um wenige Tage abweicht, sehe ich kein Problem, eventuell kannst Du den Versicherer von der Umbuchung in Kenntnis setzen.
Die Beiträge umfassen eine gewisse Preisspanne, nach der sich die Höhe der Prämie richtet. Weicht der Reisepreis ab, ebenfalls Versicherer informieren.
Das Reiseziel spielt keine Rolle und der Buchungstag/Datum der Buchungsbestätigung wird erst geprüft, wenn es zum Schadenfall kommt. Es wird dann geprüft, ob der Abschluß der RRV innerhalb der Abschlußfrist erfolgt ist.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, schreib´ einfach einen Dreizeiler an den Versicherer und informiere ihn über die Umbuchung und ggf. den neuen Reisepreis.
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Hallo!
Lieben Dank für die Infos!
Ich werde die Versicherung anmailen und Euch berichten!
LG
Sandra -
privacy,
nein, da gibt es keine Regelung. Wenn jemand vorher genau weiß, wann er reist und was es kostet, kann er den Abschluß tätigen.
Bei Jahresverträgen bzw. in Kreditkarten-Versicherungen erfolgt der Abschluß der RRV auch vor Abschluß des Reisevertrages.
Die Abschlußfrist benennt nur die Frist n a c h der Reisebuchung.
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Hallo!
Habe soeben mit der Versicherung Kontakt aufgenommen. So wie Erika1 schon vermutet hat, brauchte ich nur per Mail den neuen Stand mitteilen und die Sache ist geritzt. Die Reisezeit ist ja identisch - der Preis, bis auf 30,00 €, auch.
Die Vers. hat die neuen Gegebenheiten zur Kenntnis genommen und "gut is´". Ich denke, wenn der Zeitraum und der Gesamtpreis weit von der 1. Reise abweichen, muß evtl. ein Aufpreis etc. gezahlt werden.
LG
Sandra -
Danke für die Information, Sandra.
Wenn der Zeitraum für die zweite Reise sehr abweicht, könnte die Versicherung fragen, ob sich an den Umständen etwas geändert hat, z.B. nach in der Zwischenzeit eingetretenen Krankheiten.
Da wäre eventuell ein Neuabschluß im Zusammenhang mit der zweiten Reisebestätigung günstiger.
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"privacy" wrote:
das die RRV bereits vor Abschluß des jetzt gültigen Reisevertrages erfolgte.nicht ganz richtig:
a) könnte auch MIT (neuem) Abschluss des Reisevertrags erfolgen bzw. schon bestanden haben, da sich die Versicherung meist auf einen bestimmten Zeitraum, Reiseziel und oder Reisepreis bezieht
b) wenn später abgeschlossen: meist eine Wartezeit von 10 Tage, in denen ein Schadensfall nicht versichert wäre
c) wenn ganz kurzfristig --> Versicherung kontaktierenGruß
Peter