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Wichtige Frage zur RRV

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SandraFrankS Offline
    SandraFrankS Offline
    SandraFrank
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!
    Ich habe da mal ne Frage. Und zwar haben wir bei einem holländischen Reiseveranstalter eine Fernreise gebucht. Die RRV haben wir über einen deutschen Versicherungsanbeiter extra gebucht. Soweit, so gut. Bei der RRV war nur der Reisezeitraum und der Gesamtbetrag anzugeben. Nun mußten wir die gebuchte Fernreise stornieren (kostenlos), da die Fluglinie den Streckenplan geändert hatte und nunmehr nicht zum gewünschten Ziel fliegt. Wir haben dann kurzfristig eine andere Reise über den holländischen Anbieter gebucht - die RRV aber unverändert laufen lassen (denen ist das Reiseziel nicht bekannt). Nun meine - wichtige - Frage: Ist die RRV von der 1. Buchung abhänigig? Oder tritt sie auch für die 2. Reise in Kraft? Der Gesamtbetrag ist ähnlich hoch wie bei der 1. gebuchten Reise.
    Ich hoffe auf baldige Antwort!
    Vielen Dank
    Sandra!

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du hast bestimmt einige Daten wie Abreise, Dauer, Preis usw. angegeben. Und natürlich das Buchungsdatum/Datum der Reisebestätigung. Im Fall des Falles wird das auffallen und Du hast dann keinen Versicherungsschutz.

      Aber, ich hatte das auch schon einmal bei einer teureren Hotelbuchung:
      Versicherungsgesellschaft über die neuen Details informieren,
      bei mir lief die Änderung dann problemlos durch.

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SandraFrankS Offline
        SandraFrankS Offline
        SandraFrank
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo!
        Dass ist es ja, es wurden nur die Daten des Reisezeitraumes und der Reisepreis erfragt. Weder Reiseort noch Buchungsdatum wurden erfragt. So, wie ich es sehe, ist es eine allgemeine RRV - ohne Bezug auf Buchungstag bzw. Reisebestätigung, Reiseziel etc. - einfach halt nur RRV bis zum Abreisezeitpunkt und Angabe des Gesamtpreises.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Und das Reisedatum und auch der Reisepreis sind 100% identisch?

          Und zumindest die neue Reisebestätigung, die Du im Schadensfall mit
          Sicherheit einreichen mußt, weist doch darauf hin,
          daß die 1. abgeschlossene Versicherung
          und der Zeitpunkt des neuen Reise-
          Vertrages nicht identisch sind.

          Im schlimmsten Fall besteht die RRV darauf,
          daß es sich um eine neue Buchung handelt
          und ihr müßt die Prämie nochmal zahlen.
          Inwieweit der Reiseveranstalter die wegen
          der von ihm verursachten Umbuchung
          übernehmen könnte/müßte, wäre eine
          weitere Frage.

          Geht ihr aber das Risiko ein, das darauf
          ankommen zu lassen, kann der Bumerang
          Euch voll treffen. Mir wäre das zu heikel.

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Erika1E Offline
            Erika1E Offline
            Erika1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Selbst wenn der Reisezeitraum um wenige Tage abweicht, sehe ich kein Problem, eventuell kannst Du den Versicherer von der Umbuchung in Kenntnis setzen.

            Die Beiträge umfassen eine gewisse Preisspanne, nach der sich die Höhe der Prämie richtet. Weicht der Reisepreis ab, ebenfalls Versicherer informieren.

            Das Reiseziel spielt keine Rolle und der Buchungstag/Datum der Buchungsbestätigung wird erst geprüft, wenn es zum Schadenfall kommt. Es wird dann geprüft, ob der Abschluß der RRV innerhalb der Abschlußfrist erfolgt ist.

            Wenn Du ganz sicher gehen willst, schreib´ einfach einen Dreizeiler an den Versicherer und informiere ihn über die Umbuchung und ggf. den neuen Reisepreis.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Erika

              Stimme mit Dir überein, dies jetzt mit der RRV zu klären.

              Unternimmt man nichts, sehe ich hier das Problem,
              das die RRV bereits vor Abschluß des jetzt gültigen Reisevertrages erfolgte.

              Gibt es für solche Fälle auch eine Regelung?

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SandraFrankS Offline
                SandraFrankS Offline
                SandraFrank
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo!
                Lieben Dank für die Infos!
                Ich werde die Versicherung anmailen und Euch berichten!
                LG
                Sandra

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Erika1E Offline
                  Erika1E Offline
                  Erika1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  privacy,

                  nein, da gibt es keine Regelung. Wenn jemand vorher genau weiß, wann er reist und was es kostet, kann er den Abschluß tätigen.

                  Bei Jahresverträgen bzw. in Kreditkarten-Versicherungen erfolgt der Abschluß der RRV auch vor Abschluß des Reisevertrages.

                  Die Abschlußfrist benennt nur die Frist n a c h der Reisebuchung.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SandraFrankS Offline
                    SandraFrankS Offline
                    SandraFrank
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo!
                    Habe soeben mit der Versicherung Kontakt aufgenommen. So wie Erika1 schon vermutet hat, brauchte ich nur per Mail den neuen Stand mitteilen und die Sache ist geritzt. Die Reisezeit ist ja identisch - der Preis, bis auf 30,00 €, auch.
                    Die Vers. hat die neuen Gegebenheiten zur Kenntnis genommen und "gut is´". Ich denke, wenn der Zeitraum und der Gesamtpreis weit von der 1. Reise abweichen, muß evtl. ein Aufpreis etc. gezahlt werden.
                    LG
                    Sandra

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Danke für die Information, Sandra.

                      Wenn der Zeitraum für die zweite Reise sehr abweicht, könnte die Versicherung fragen, ob sich an den Umständen etwas geändert hat, z.B. nach in der Zwischenzeit eingetretenen Krankheiten.

                      Da wäre eventuell ein Neuabschluß im Zusammenhang mit der zweiten Reisebestätigung günstiger.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        "privacy" wrote:
                        das die RRV bereits vor Abschluß des jetzt gültigen Reisevertrages erfolgte.

                        nicht ganz richtig:
                        a) könnte auch MIT (neuem) Abschluss des Reisevertrags erfolgen bzw. schon bestanden haben, da sich die Versicherung meist auf einen bestimmten Zeitraum, Reiseziel und oder Reisepreis bezieht
                        b) wenn später abgeschlossen: meist eine Wartezeit von 10 Tage, in denen ein Schadensfall nicht versichert wäre
                        c) wenn ganz kurzfristig --> Versicherung kontaktieren

                        Gruß
                        Peter

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