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Flugstorno/Rückerstattung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • baerblB Offline
    baerblB Offline
    baerbl
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, evtl kann mir jemand weiter helfen...ich mußte wg Erkrankung meinen Flug (Delta) in die USA stornieren, hab zum Glück RRV abgeschlossen. Jetzt sagte mir gestern aber die Reiseagentur , bei der ich gebucht habe (seat24), ich könne das ärztliche Attest auch an sie schicken, sie würden es dann bei Delta Airlines einreichen und ich bekäme eine Rückerstattung abzgl 18 Euro Gebühr, ich bräuchte meine RRV also gar nicht einschalten. Irgendwie kommt mir das seltsam vor, hab aber dreimal nachgefragt und bekam immer die selbe Antwort, das ginge schon in Ordnung. Für mich wäre das nämlich günstiger, da die RRV 20 % einbehält...Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht mit sowas?
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort!!

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das richtet sich in erster Linie nach dem Tarif, den Du gewählt hast.
      War das Ticket erstattbar, dann wird dies abzgl. 18 Euro eben
      erstattet. Dann hättest Du auch keine RRV abschließen müssen.

      Sollte der Tickettarif dies nicht vorsehen, kann es sich nur um die
      Erstattung der nicht angefallenen Steuern und Gebühren ( also
      Flughafen - Sicherheitskontrollen etc. ) handeln. Dann denke ich,
      wird es nur einen Teil des Ticketpreises zurückgeben.

      In diesem Fall kannst Du dafür Deine RRV noch in Anspruch nehmen.

      Da diese eine unverzügliche Benachrichtigung erwartet, würde ich
      sicherheitshalber schon mal den Krankheitsfall anmelden und
      Details ggf. später nachreichen.

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich würde erst mal bei der Airline versuchen das Geld zu bekommen.

        Hierfür würde ich nur eine Kopie des Attests verwenden und nach Rückerstattung das Orginal nachreichen.

        Solltest Du nicht alles von der Airline bekommen hast Du mit dem Origal immer noch die Möglichkeit bei der RRV unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung und bereits von der Airline erstatteten Betrag den Rest zu holen.

        Gruß
        holzwurm

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @holzwurm

          "kannst Du dann der Versicherung immer noch .... "

          Als Reise-Fachmann kennst Du ja auch die "Obliegenheitspflichten"
          bei Versicherungen. Beispiel Zitat eines Versicherers:
          ................................................................................
          Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?

          1. Sie/der Versicherte sind verpflichtet:
            a) der Versicherung den Eintritt des Versicherungsfalles
            unverzüglich mitzuteilen
            ................................................................................

          Wenn es Probleme gibt, Holzwurm übernimmt das dann 😉

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "privacy" wrote:
            @holzwurm

            "kannst Du dann der Versicherung immer noch .... "

            Als Reise-Fachmann kennst Du ja auch die "Obliegenheitspflichten"
            bei Versicherungen. Beispiel Zitat eines Versicherers:
            ................................................................................
            Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?

            1. Sie/der Versicherte sind verpflichtet:
              a) der Versicherung den Eintritt des Versicherungsfalles
              unverzüglich mitzuteilen
              ................................................................................

            Wenn es Probleme gibt, Holzwurm übernimmt das dann 😉

            Ja, klar melden muß man es der Versicherung sofort. Ob man es in Anspruch nimmt oder nicht ist dann der nächste Schritt.

            Die Meldung an die Versicherung hatte ich in meinem Beitrag schon als erledigt vorausgesetzt, da dies ja aus den entsprechenden AGBs hervorgeht.

            Gruß
            holzwurm

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            • Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-Hendrik
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die meisten US Tarife sehen eine vollständige Erstattung - Bearbeitungsgebühr bei nachgewiesener Krankheit vor, RRV nicht nötig...

              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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              • baerblB Offline
                baerblB Offline
                baerbl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo nochmal, danke für die Antworten! Natürlich hab ich meiner RRV den Schadensfall schon gemeldet. Mein Ticket ist allerdings nicht erstattungsfähig laut Delta-Richtlinien, ein ganz "normales" ticket eben. Hab dann heute mit Delta in München telefoniert, die meinten es gäbe grundsätzlich nur Rückerstattungen bei schwerem Unfall oder Krankenhausaufenthalt (also wenn man schon halb tot ist...) - das Reisebüro meinte daraufhin, das sei eine komplett falsche Info, die Rückerstattung sei bei Delta üblich, ich bräuchte nur ein gültiges Attest und gut. Da soll sich nun jemand auskennen...Kann ich denn sowohl der Reiseagentur als auch der RRV das Attest schicken? Nicht daß ich dann als Betrüger dasteh der doppelt abkassieren will...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-Hendrik
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das Delta Callcenter ist nicht das beste, die sind oft ahnungslos....das Reisebüro hat recht, einfach Krankheit mit Atest reicht....

                  PS: ist ja auch logisch wer soll denn entscheiden ab wann die Krankheit nicht so schlimm ist und wann es schlimm ist ❓Im tarif stht also einfach nur bei nachgewiesener Krankheit Rückerstattung fertig...

                  Das hat ja nix damit zu tun, dass der Tarif generell nicht Rückerstattungsfähig ist...

                  Beispiel:

                  CANCELLATIONS

                    CHARGE EUR 150.00/USD 200.00.                            
                    **WAIVED FOR ILLNESS**OR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY       
                      MEMBER.                                                
                       NOTE -                                                
                        1. FARES COMBINED ON A TKT FROM DIFF RULES WITH      
                           SAME OR DIFF CANCELLATION PENALTIES               
                           -APPLY HIGHEST FEE OF THE CANCELLED ITIN AND      
                            REF ANY REFUNDABLE FARES AND NON-REF FARE AMT    
                            LESS PENALTY FEE WILL BE RETURNED AS A NON-REF   
                            VOUCHER FOR TVL VIA DL ONLY                      
                        2. **ILLNESS**/DEATH **WAIVER MUST BE SUBSTANTIATED BY**/DEATH **CERTIFICATE**               
                        3. PENALTY DOES NOT APPLY TO INFANTS UNDER 2 NOT     
                           OCCUPYING A SEAT                                  
                        PER TKT CHARGE FOR LOST TKT APPLICATION IS           
                        USD 100.00/CAD 146.00                           
                  

                  [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                  [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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