Flugstorno/Rückerstattung?
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Hallo, evtl kann mir jemand weiter helfen...ich mußte wg Erkrankung meinen Flug (Delta) in die USA stornieren, hab zum Glück RRV abgeschlossen. Jetzt sagte mir gestern aber die Reiseagentur , bei der ich gebucht habe (seat24), ich könne das ärztliche Attest auch an sie schicken, sie würden es dann bei Delta Airlines einreichen und ich bekäme eine Rückerstattung abzgl 18 Euro Gebühr, ich bräuchte meine RRV also gar nicht einschalten. Irgendwie kommt mir das seltsam vor, hab aber dreimal nachgefragt und bekam immer die selbe Antwort, das ginge schon in Ordnung. Für mich wäre das nämlich günstiger, da die RRV 20 % einbehält...Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht mit sowas?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort!! -
Das richtet sich in erster Linie nach dem Tarif, den Du gewählt hast.
War das Ticket erstattbar, dann wird dies abzgl. 18 Euro eben
erstattet. Dann hättest Du auch keine RRV abschließen müssen.Sollte der Tickettarif dies nicht vorsehen, kann es sich nur um die
Erstattung der nicht angefallenen Steuern und Gebühren ( also
Flughafen - Sicherheitskontrollen etc. ) handeln. Dann denke ich,
wird es nur einen Teil des Ticketpreises zurückgeben.In diesem Fall kannst Du dafür Deine RRV noch in Anspruch nehmen.
Da diese eine unverzügliche Benachrichtigung erwartet, würde ich
sicherheitshalber schon mal den Krankheitsfall anmelden und
Details ggf. später nachreichen. -
Ich würde erst mal bei der Airline versuchen das Geld zu bekommen.
Hierfür würde ich nur eine Kopie des Attests verwenden und nach Rückerstattung das Orginal nachreichen.
Solltest Du nicht alles von der Airline bekommen hast Du mit dem Origal immer noch die Möglichkeit bei der RRV unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung und bereits von der Airline erstatteten Betrag den Rest zu holen.
Gruß
holzwurm -
"kannst Du dann der Versicherung immer noch .... "
Als Reise-Fachmann kennst Du ja auch die "Obliegenheitspflichten"
bei Versicherungen. Beispiel Zitat eines Versicherers:
................................................................................
Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?- Sie/der Versicherte sind verpflichtet:
a) der Versicherung den Eintritt des Versicherungsfalles
unverzüglich mitzuteilen
................................................................................
Wenn es Probleme gibt, Holzwurm übernimmt das dann

- Sie/der Versicherte sind verpflichtet:
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"privacy" wrote:
@holzwurm"kannst Du dann der Versicherung immer noch .... "
Als Reise-Fachmann kennst Du ja auch die "Obliegenheitspflichten"
bei Versicherungen. Beispiel Zitat eines Versicherers:
................................................................................
Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?- Sie/der Versicherte sind verpflichtet:
a) der Versicherung den Eintritt des Versicherungsfalles
unverzüglich mitzuteilen
................................................................................
Wenn es Probleme gibt, Holzwurm übernimmt das dann

Ja, klar melden muß man es der Versicherung sofort. Ob man es in Anspruch nimmt oder nicht ist dann der nächste Schritt.
Die Meldung an die Versicherung hatte ich in meinem Beitrag schon als erledigt vorausgesetzt, da dies ja aus den entsprechenden AGBs hervorgeht.
Gruß
holzwurm - Sie/der Versicherte sind verpflichtet:
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Die meisten US Tarife sehen eine vollständige Erstattung - Bearbeitungsgebühr bei nachgewiesener Krankheit vor, RRV nicht nötig...
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Hallo nochmal, danke für die Antworten! Natürlich hab ich meiner RRV den Schadensfall schon gemeldet. Mein Ticket ist allerdings nicht erstattungsfähig laut Delta-Richtlinien, ein ganz "normales" ticket eben. Hab dann heute mit Delta in München telefoniert, die meinten es gäbe grundsätzlich nur Rückerstattungen bei schwerem Unfall oder Krankenhausaufenthalt (also wenn man schon halb tot ist...) - das Reisebüro meinte daraufhin, das sei eine komplett falsche Info, die Rückerstattung sei bei Delta üblich, ich bräuchte nur ein gültiges Attest und gut. Da soll sich nun jemand auskennen...Kann ich denn sowohl der Reiseagentur als auch der RRV das Attest schicken? Nicht daß ich dann als Betrüger dasteh der doppelt abkassieren will...
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Das Delta Callcenter ist nicht das beste, die sind oft ahnungslos....das Reisebüro hat recht, einfach Krankheit mit Atest reicht....
PS: ist ja auch logisch wer soll denn entscheiden ab wann die Krankheit nicht so schlimm ist und wann es schlimm ist
Im tarif stht also einfach nur bei nachgewiesener Krankheit Rückerstattung fertig...Das hat ja nix damit zu tun, dass der Tarif generell nicht Rückerstattungsfähig ist...
Beispiel:
CANCELLATIONS
CHARGE EUR 150.00/USD 200.00. **WAIVED FOR ILLNESS**OR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER. NOTE - 1. FARES COMBINED ON A TKT FROM DIFF RULES WITH SAME OR DIFF CANCELLATION PENALTIES -APPLY HIGHEST FEE OF THE CANCELLED ITIN AND REF ANY REFUNDABLE FARES AND NON-REF FARE AMT LESS PENALTY FEE WILL BE RETURNED AS A NON-REF VOUCHER FOR TVL VIA DL ONLY 2. **ILLNESS**/DEATH **WAIVER MUST BE SUBSTANTIATED BY**/DEATH **CERTIFICATE** 3. PENALTY DOES NOT APPLY TO INFANTS UNDER 2 NOT OCCUPYING A SEAT PER TKT CHARGE FOR LOST TKT APPLICATION IS USD 100.00/CAD 146.00