Mitteilung Hotel überbucht erst am Urlaubsort
-
Ich hatte vom 25.1. bis 09.2. das Papillon Lagoon Reef in Kenia über Ögertours gebucht.
Bei Ankunft am Flughafen erhielt ich vom Reiseleiter die Mitteilung, das mein Hotel komplett überbucht sei und ich ins LTI Kaskazi müßte.
Anmerken sollte ich hier, das ich bereits im Jan. 2005 schonmal in Kenia war und ich damals auch für 3 Tage ins Kaskazi quartiert wurde. Damals nur mit einem anderen Reiseveranstalter und es hat alle Neuankömmlinge betroffen.
Dieses Mal kamen neben mir noch 2 weitere Paare an, die aber gleich zum Papillon gebracht wurden.
Ich gab dem Reiseleiter unmißverständlich zu verstehen, das ich das Hotel bereits kenne und keinesfalls wieder dorthin möchte. Aber alles Bitten nützte mir nichts. Ich saß 4 Tage und 3 Nächte im Kaskazi fest. Meinen Koffer habe ich erst garnicht ausgepackt.
Ich habe mir dies selbstverständlich vom Reiseleiter schriftlich bestätigen lassen.
Wieder in Deutschland angekommen habe ich mich gleich an Ögertours via Email gewandt, jedoch ohne eine Antwort zu erhalten. Dann habe ich mich am 05.3. in schriftlicher Form (Einschreiben mit Rückschein) an Ögertours gewandt und erhielt nun folgende Antwort:Wir danken Ihnen für Ihr erneutes Anschreiben. Wir bedauern, daß Sie mit unserem Regulierungsvorschlag nicht einverstanden sind. Wir können Erstattungen stets nur auf die Reisepreisbestandteile berechnen, die tatsächlich mangelbehaftet sind. Wir müssen dem Gast daher schon einmal die verschiedenen Reisepreisbestandteile vor Augen führen. Unter Berücksichtigung reiner Unterbringungs- und Verpflegungskosten in Höhe von C 854,00 pro Person stellt der angebotene Barbetrag bereits fast 10 % der anteiligen Reisekosten dar. Für eine 4-tägige Unterkunft in einer eher häherwertigeren Unterkunft muss diese Kompensation als ausreichend bezeichnet werden. Wir sehen daher keinen Grund für eine Anderung unseres Standpunktes.
Wir bitten Sie, sich vor diesem Hintergrund unser Angebot und verbleibenDies ist die 1.Reaktion auf meine Reklamation. Von welchem Regulierungsvorschlag spricht hier der Reiseveranstalter ??? Welcher Barbetrag ist gemeint ???
Was haltet Ihr davon und wie würdet Ihr Euch nun verhalten ???
Mich verärgert dieses Schreiben total :(. Es kann doch nicht angehen, das ein Reiseveranstalter einfach über den Kopf des Urlaubers hinweg entscheidet, das er seinen Urlaub in einem anderen Hotel zu verbringen hat.
Würde mich über Eure Meinungen hierzu freuen.
Liebe Grüße dolphin2806
-
Könnte es eventuell sein, daß Du vor Ort bereits eine Kompensation von der Reiseleitung erhalten hast?
Ansonsten kann ich mir es nur so erklären, daß Dein Schreiben erst versehentlich einer falschen Akte zugeordnet und dann auch noch schlampig bearbeitet wurde. Wo Menschen arbeiten, passieren solche Fehler hin und wieder. Wende Dich am besten nochmals mit Kopien aller Schreiben und aller Unterlagen an den Veranstalter oder versuche erst einmal, das telefonisch zu klären.
Zum eigentlichen Thema "Überbuchung" gibt es hier schon etliche Threads - einfach mal die Suchfunktion quälen.
-
Hallo Holzwurm,
Spamfilter war auch mein erster Gedanke - aber Fehlanzeige :?
Gruß dolphin2806
-
Hallo Sina,
nichts dergleichen. Ich habe eher die Vermutung, das der Reiseveranstalter denkt die Sache sei damit abgegolten, da das Kaskazi ja nen halben Stern mehr hat als das Papillon.
Aber das kann's ja wohl nicht sein
Werde gleich morgen mal den Reiseveranstalter anrufen.
Gruß dolphin2806
-
Du hättest den Reisvertrag vor Ort kündigen und auf Rückflug bestehen sollen.....das hätte denen Beine gemacht und Sie hätten ein anderes "Opfer" gesucht.....
Mehr als die angeboten haben wirst Du nirgends bekommen, also würde ich mir die Anstregung sparen weil sinnlos.....
-
Hallo Thorben-Hendrik,
war so sauer, das ich dies dem Reiseleiter vor Ort auch mitgeteilt habe, da ich mir dachte, das dies etwas nützen würde (natürlich wollte ich nicht so wirklich wieder zurück ins kalte Deutschland fliegen ;).
Verstehe ich das richtig, das der Reiseveranstalter mit der Unterbringung in ein anderes etwas höherwertiges Hotel seine "Schuldigkeit" getan hat

Gruß dolphin2806
-
Klares JA es bleibt nur eine unannehmlichkeit die höchsten ein paar % bringt

Auf Rückflug bestehen ....oder neues Angebot annehmen sind die Optionen...Da hättest du etwas mehr schauspielern müssen, der hat gemerkt, dass Du nicht wirklich zurück willst, sonst wäre es anders gelaufen, erst wenn er mit dem neuen Ticket UND Bordkarte kommt, kannst Du immernoch zurückzucken (kannst ja minütlich Deine Meinung ändern, DIE sind ja in Verzug), bis dahin hart bleiben!!! Haben wir schon mehrfach erprobt erst wenn Du wirklich konkret auf das Ticket bestehst tut sich etwas...
-
Na Du machst mir aber Hoffnung :? (Bitte nicht persönlich nehmen
)Also ich als Urlauber spare 2 Jahre, damit ich wieder in "mein" Hotel kann und der Reiseveranstalter hat das Recht mich einfach in ein anderes -von mir nicht gewünschtes- Hotel zu stecken ???
Das kann doch wohl nicht wahr sein

-
Nein, das Recht hat er nicht, hättest ja nach Hause fliegen können und klagen...
Ist leider so :?
-
"dolphin2806" wrote:
Verstehe ich das richtig, das der Reiseveranstalter mit der Unterbringung in ein anderes etwas höherwertiges Hotel seine "Schuldigkeit" getan hat?jaein... er hat vier Möglichkeiten:
a) die Kündigung des Reisevertrages vom Kunden hinzunehmen und diesen unverzüglich wieder nach Hause zu transportieren; in diesem Fall erhält der Kunden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug zurück, auch den Flug muss er nicht bezahlen, weil er ja für ihn nutzlos war
b) er bringt ihn in einem höherwertigen Hotel unter: dann darf er aber die Mehrkosten nicht verrechnen
c) er bringt ihn in einem gleichwertigen Hotel unter
d) er bringt ihn in einem minderwertigen Hotel unter, muss aber dem Kunden die Differenz zurück bezahlen
bei b), c) und d) hat der Kunde aber das Recht, diese Unterbringung unter Vorbehalt anzunehmen - somit wird auch kein neuer Reisevertrag geschlossen (der bei vorbehaltloser Annahme aber zustande gekommen wäre).
Er kann dann natürlich
a) bei Mängel in der Ersatzunterkunft reklamieren und eine Reisepreisminderung zu Hause verlangen
b) er hat die Möglichkeit, ihm fehlende Hoteleinrichtungen in der Ersatzunterkunft als Mangel geltend zu machen und eine Reisepreisminderung verlangen
c) er hat für die Umzugstage oder -tag Anspruch auf eine ReisepreisminderungAber es wird natürlich etwas schwieriger, größere Reisepreisminderungen zu verlangen, wenn man z. B. von 14 Tagen 4 Tage in einer höherwertigen, wenn auch nicht gewollten Unterkunft gewohnt hat. Hier müsste man Mangel - Nachteile objektiver Art vorbringen, um seine Forderungen auch durchbringen zu können.
Gruß
Peter -
Werde hier jetzt nicht mehr auf die rechtliche Seite stürzen, da das die Vorschreiber schon sehr ausführlich getan haben.
Wollte nur mitteilen, dass ich das Problem sehr gut verstehen kann, da uns schon mal ähnliches passiert ist. Wollten eigentlich in unser 3*+-Partyhotel und landeten einen Ort weiter in nem richtigen Nobeschuppen. Hatten das zwar 2 Tage vor Anreise per Fax erfahren, aber trotzdem war es sehr ärgerlich, weil man ja schließlich in "sein" Lieblingshotel will.
-
Ich finde es auch furchtbar, wenn man nicht in das gewünschte Hotel kommt. Auch schon mal erlebt. Aber abreisen... und dann. Von 2 Wochen vielleicht nur noch 1 Woche über. mit hin und her? Ich verstehe nicht, daß der Veranstalter einfach ein anderes Hotel geben kann. Auch, wenn es besser ist. Ein Beispiel: ich bestelle mir ein Auto, Ford. Der Verkäufer stellt mir einen Opel hin, weil Ford ausverkauft ist. Der Opel hat viele Extras, die ich dann nicht zahlen muß. Ich will aber einen Ford haben, weil....Sowas kommt da bestimmt nicht vor, aber bei Reisen!
Nachtrag: Ich würde mit beide nicht kaufen, fahre nämlich nur den mit...
Gruß
Siegi -
Hallo Mosaik,
weißt Du zufällig wieviel Prozent man für die Umzugstage bzw. die Tage im nicht gebuchten Hotel fordern kann ???
Gruß Dolphin2806
-
"mosaik" wrote:
"dolphin2806" wrote:
Verstehe ich das richtig, das der Reiseveranstalter mit der Unterbringung in ein anderes etwas höherwertiges Hotel seine "Schuldigkeit" getan hat?Aber es wird natürlich etwas schwieriger, größere Reisepreisminderungen zu verlangen, wenn man z. B. von 14 Tagen 4 Tage in einer höherwertigen, wenn auch nicht gewollten Unterkunft gewohnt hat. Hier müsste man Mangel - Nachteile objektiver Art vorbringen, um seine Forderungen auch durchbringen zu können.
Gruß
PeterWelche objektiven Nachteile hattest Du denn, um die Forderung zu begründen

-
Hallo Dolphin!
Gib doch einfach mal in den gängigen Suchmaschinen "Frankfurter Tabelle" ein.
Beim ersten Ergebnis, das ich bekam, steht ganz unten, dass man 1 ganzen Tag für den Umzug von einem Hotel ins andere bekommt.
Für nen Umzug innerhalb von nem Hotel gäbe es nur nen 1/2 Tag. -
Hallo Thorben-Hendrik,
ich saß 4 Tage mit gepackten Koffern in einem von mir nicht gebuchten/gewünschten Hotel fest.
Das Ersatzhotel hat keinen direkten Strand.
Zudem sind mir 4 Tage Tauchen verlorengegangen.
Ich hatte ja das Papillon wieder gebucht, weil mir von dem Hotel bekannt war, das dort eine Tauchbasis im Hotel ist und man gleich vom Strand aus zum Tauchen rausfährt.
Im Kaskazi ist lediglich eine Nebenstelle einer Tauchbasis vorhanden. Dies bedeutet man wird frühmorgens (6.30 bzw. 7.00 Uhr) am Hotel abgeholt und kommt erst gegen 14.30 Uhr wieder zurück.Welchen Namen kann ich dem Kind geben ??? Vielleicht entgangene Urlaubsfreuden ???
Gruß dolphin2806
-
Das wird schwer werden....ich schätze mal so €80-100 sind angebracht mehr wohl kaum...
Der eine Tag in der Tabelle ist ohne Verpflegung zu rechnen also kaum mehr als €25.-....nicht der Rede wert......
Hake es ab oder schreib einen Brief, mehr Aufwand ist es nicht Wert....
-
Hallo Thorben-Hendrik,
wollte Dir nur kurz mitteilen, das Du Recht hattest

Öger-Tours hat mir nunmehr einen 100 €-Reisegutschein angeboten

Liebe Grüße dolphin2806