Grundsätzliches bei Reklamationen
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Ich lese hier immer wieder " Wir sind letztes Jahr ....... kann man da was machen?" oder ähnliches.
Reklamationen sind unverzüglich beim Reiseveranstalter bzw. Airline vorzulegen, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Rückkehr.
Ansonsten verfallen sämtliche Ansprüche und selbst ein Rechtsanwalt kann Euch nicht mehr helfen.
Gruß
holzwurm -
Vielleicht sollte aber auch mal nicht über alles und jeden gemekert werden.
Man sollte auch mal 5 gerade sein lassen.
Es gibt Leute die erwarten Wunder in 3 Welt Ländern und zuhause sieht es aus wie die ***.
Als Zeuge würde Ich niemals jemandem was Unterschreiben wo Ich nicht mit mindestens 100% hinterstehe. -
Richtig reklamieren (ganz kleiner Auszug von meiner Homepage Reiserecht):
- Sie kommen an und finden nun tatsächlich einen Reisemangel vor:
a) Grundsätzliches
Nach Erkennen eines Mangels wenden Sie sich - rechtlich gesehen: sofort an Ihre Reiseleitung - wenn die nicht da ist oder nicht erreichbar - an die Rezeption bzw. den zuständigen Leistungserbringer und rügen den Mangel (österreichisches Recht) und verlangen "Abhilfe" (deutsches Recht).
Abhilfe verlangen heißt, auch ausdrücklich einer Änderung des Mangels zu verlangen: "bitte reparieren Sie bis heute Abend...", "bitte bringen Sie mir gleich Handtücher...", "das Zimmer ist schmutzig: entweder reinigen Sie es sofort oder geben mir ein anderes...".
Wichtig ist es, den Mangel bei der Vertretung des Reiseveranstalters zu melden: den Mangel "rügen" = mitteilen, und dann eine angemessene Zeit geben, um diesen Mangel zu beheben.
Wichtig beim Rügen ist, den Mangel und dessen Behebung aussprechen. Manche meinen, mit dem Hinweis: "Aber sauber ist das Zimmer nicht" bereits gerügt und um Abhilfe ersucht zu haben.Richtig formulieren!
Weiters ist es wichtig, den Mangel sofort zu rügen. Z. B: Geht die Klimaanlage nicht und Sie melden sich erst nach einer Woche - Sie bekommen sofort ein neues Zimmer, dann steht Ihnen nichts zu.Gruß
Peter