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Grundsätzliches bei Reklamationen

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  • holzwurmH Offline
    holzwurmH Offline
    holzwurm
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich lese hier immer wieder " Wir sind letztes Jahr ....... kann man da was machen?" oder ähnliches.

    Reklamationen sind unverzüglich beim Reiseveranstalter bzw. Airline vorzulegen, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Rückkehr.

    Ansonsten verfallen sämtliche Ansprüche und selbst ein Rechtsanwalt kann Euch nicht mehr helfen.

    Gruß
    holzwurm

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    • Kessy05K Offline
      Kessy05K Offline
      Kessy05
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo

      Vielleicht sollte man noch dazu schreiben , dass alle Beschwerden auch schriftlich vor Ort ,vom Reiseleiter unterschrieben, vorzulegen sind.
      Ansonsten hat man ebenfalls schlechte Karten.

      Viele Grüße

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Woody_W Offline
        Woody_W Offline
        Woody_
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Möglichst noch mit Beweisfotos und Zeugen.Und per Einschreiben verschicken.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KaGuK Offline
          KaGuK Offline
          KaGu
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vielleicht sollte aber auch mal nicht über alles und jeden gemekert werden.
          Man sollte auch mal 5 gerade sein lassen.
          Es gibt Leute die erwarten Wunder in 3 Welt Ländern und zuhause sieht es aus wie die ***.
          Als Zeuge würde Ich niemals jemandem was Unterschreiben wo Ich nicht mit mindestens 100% hinterstehe.

          Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Richtig reklamieren (ganz kleiner Auszug von meiner Homepage Reiserecht):

            1. Sie kommen an und finden nun tatsächlich einen Reisemangel vor:

            a) Grundsätzliches
            Nach Erkennen eines Mangels wenden Sie sich - rechtlich gesehen: sofort an Ihre Reiseleitung - wenn die nicht da ist oder nicht erreichbar - an die Rezeption bzw. den zuständigen Leistungserbringer und rügen den Mangel (österreichisches Recht) und verlangen "Abhilfe" (deutsches Recht).
            Abhilfe verlangen heißt, auch ausdrücklich einer Änderung des Mangels zu verlangen: "bitte reparieren Sie bis heute Abend...", "bitte bringen Sie mir gleich Handtücher...", "das Zimmer ist schmutzig: entweder reinigen Sie es sofort oder geben mir ein anderes...".
            Wichtig ist es, den Mangel bei der Vertretung des Reiseveranstalters zu melden: den Mangel "rügen" = mitteilen, und dann eine angemessene Zeit geben, um diesen Mangel zu beheben.
            Wichtig beim Rügen ist, den Mangel und dessen Behebung aussprechen. Manche meinen, mit dem Hinweis: "Aber sauber ist das Zimmer nicht" bereits gerügt und um Abhilfe ersucht zu haben.

            Richtig formulieren!

             Weiters ist es wichtig, den Mangel sofort zu rügen. Z. B: Geht die Klimaanlage nicht und Sie melden sich erst nach einer Woche - Sie bekommen sofort ein neues Zimmer, dann steht Ihnen nichts zu. 
            

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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