auslandskrankenschutz
-
In den Versicherungsbedingungen der gängigen AKS steht neben den "unfallbedingten Erkrankungen" die Leistungspflicht bei "unerwarteter, akuter Erkrankung". Der Abschluß einer AKS ist also auch Tumorpatienten überall möglich, allerdings könnte die Leistungserbringung im Falle einer Erkrankung in Folge der bösartigen Erkrankung problematisch sein (z.B.Infekt unter laufender Chemotherapie). Hier würde ich mal schriftlich explizit die Leistungserbringung hinterfragen. Ansonsten kannst Du überall eine AKS abschliessen. Viele Grüße von Jörn
-
Was portvendes schreibt, ist - leider - zutreffend.
Unerwartete Erkrankungen sind versichert ebenso wie Unfälle. Wenn sich der Kranke in Behandlung befindet, kann es Schwierigkeiten geben: er genießt wegen der Vorerkrankung keinen Versicherungsschutz.
Bei einer Erkrankung oder einer unfallbedingten Erkrankung/Verletzung, die nicht Folge des (hier) Krebses sind, wird geleistet.
Beim Abschluß einer Auslandsreise-Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen - diese Fragen werden erst im Falle einer eventuellen Leistungspflicht gestellt.
Ich würde raten: in jedem Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
edit: Fipptehler...
-
Ja, xelchen, ist ja auch kein Problem, wenn Du nicht wegen der Krebserkrankung behandelt wurdest.
Schadet nie, die Bedingungen zu lesen...
Dir zuliebe ein Beispiel:
Hat jemand ein schlechtes Gebiß, kann er sich das nicht auf Kosten seiner Auslandsreise-Krankenversicherung sanieren lassen. Aber er bekommt "Erste Hilfe", etwa Reparatur des Zahnersatzes, Füllungen etc.Der Grund: die Erkrankung war schon vorher bekannt.
Ob Kreditkarte X, Y oder Z, oder sonstwas, die Bedingungen sind ähnlich.
-
"portvendres" wrote:
In den Versicherungsbedingungen der gängigen AKS steht neben den "unfallbedingten Erkrankungen" die Leistungspflicht bei "unerwarteter, akuter Erkrankung". Der Abschluß einer AKS ist also auch Tumorpatienten überall möglich, allerdings könnte die Leistungserbringung im Falle einer Erkrankung in Folge der bösartigen Erkrankung problematisch sein (z.B.Infekt unter laufender Chemotherapie). Hier würde ich mal schriftlich explizit die Leistungserbringung hinterfragen. Ansonsten kannst Du überall eine AKS abschliessen. Viele Grüße von Jörnhallo portvendres
vielen dank für deinen Beitrag du hast mir
sehr damit geholfen kann jetzt beruhigter
im sommer nach Side fliegen.Werde wohl
mal beim ADAC wegen eines AKS anfragen.
Befinde mich auch nicht mehr in Behandlung
(Chemo) habe nur noch alle 3 Monate Nachsorge
Gruß kiddy
-
Ich hab da auch noch eine etwas andere Frage, bezüglich Auslandskrankenversicherung.
Gesetztenfalles ein Familienmitglied hat im Urlaub einen schwereren Unfall und muss dort in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Kosten hierfür müssen ja vom Urlauber / Familienmitglied erst mal vorgestreckt werden. Was wäre, wenn man z.B. nicht mehr soviel Geld zur Verfügung hat ?
Ebenso, wenn der Verletzte länger im Krankenhaus bleiben muss, weil ein Transport zum Zeitpunkt des reellen Rückfluges nicht möglich wäre. Müssen die Angehörigen den Patienten dann im Ausland zurücklassen, oder bestünde eine Möglichkeit, dass der Verletzte mit einem Krankentransport zurück in die Heimat geflogen wird?
Über sowas hab ich mir schon öfter Gedanken gemacht und diese sind wahrlich nicht angenehm
LG Silke
-
Silke,
wenn Du eine Auslands-KV abschließt, bekommst Du die Telefonnummer einer 24-Stunden-Notruf-Hotline. Bei einem Krankenhausaufenthalt setzt sich die Versicherung mit dem Krankenhaus in Verbindung und klärt die Kostenübernahme direkt.
Das geht sehr schnell, der Kranke muss in diesem Fall nichts im voraus bezahlen.
Die meisten Versicherer machen es in ihren Bedingungen zur Voraussetzung, dass man sich im Falle eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes sofort mit ihr in Verbindung setzt.
Für einfache Arztbesuche gilt das nicht.
-
Ein Verletzter wird immer erst dann zurücktransportiert ins eigene Land, wenn er transportfähig ist. Dies klärt z.B. der ADAC mit den zuständigen Ärzten ab. Transportfähig entscheidet also der Arzt. Und man meint oft, dies ist der Fall, wenn der Zustand halbwegs stabil ist, aber leider ist dies oft nicht der Fall. Oftmals wird noch länger gewartet, bis man auch eigentlich 100% sicher sein kann, dass der Patient fast schon gesund ist. Habe diesen Fall letzten Sommer mit dem ADAC erlebt.
ich denke, es kommt aber natürlich auch immer auf das Land drauf an. Natürlich ist die medizinische Versorgung in D besser als in Ägypten. Aber trotzdem muß der Patient transportfähig nach Deutschland sein. -
@ Erika
ach so. Ich dachte, dass man auch die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, event. OP, vorstrecken muss.
Sobals unsere Papiere da sind, werde ich mir das mal richtig durchlesen.
@ JulieL.
Das heißt dann, dass man seinen Angehörigen im schlimmsten Fall zurücklassen muss. Keine Versicherung wird ja wohl die Kosten für den Rest der Familie ( ein Familienmitglied ) übernehmen, wenn sie durch sowas den Urlaub ( notgedrungen ) verlängern.
Transportfähig heißt ja wirklich nicht gleich, dass man wieder kerngesund ist. Man kann ja soweit stabil sein, trotzdem wäre z. B. ein 10 stunden Flug in der Holzklasse unzumutbar.
Hat man dann praktisch keine Chance, z. B. liegend mit einem speziellen Krankenflieger nach Hause geflogen zu werden, sofern es der Gesundheitszustand soweit zulassen würde ? Mit anderen Worten, man wäre gezwungen bis zur Genesung in dem ausländischen Krankenhaus zu bleiben.LG
-
"Transportfähig" im Sinne der Bedingungen hat nichts damit zu tun, dass Du in der Chartermaschine heimfliegen musst
Du muss "Transportfähig für einen Krankentransport" sein. Dies ist nicht der Fall, wenn abzusehen ist, das der Patient einen Krankentransport in die Heimat in seinem derzeitigen Zustand ev. nicht überleben würde. -
Im Normalfall wird davon ausgegangen, dass der Patient im Urlaubsland gesund/geheilt wird. Dann stellt sich die Frage der Transportfähigkeit nicht; ausschlaggebend ist die ärztliche Entscheidung.
Versichert ist der "medizinisch notwendige Rücktransport",
W.B. wenn der Patient im Ausland nicht behandelt werden kann, wenn es nicht die entsprechenden Kliniken und/oder Ärzte dort gibt oder wenn die Krankheit nur in der Heimat behandelt werden kann. Der medizinisch notwendige Rücktransport wird von einem Arzt angeordnet.
Tritt der Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ein, wird man nach Hause geholt, selbst wenn dazu ein Sonderflug erforderlich sein sollte (wenn es keine andere, günstigere Möglichkeit gibt). Die Mehrkosten für eine Begleitperson werden ebenfalls erstattet, wenn diese Begleitung medizinisch notwendig ist und ärztlich angeordnet wurde.
Der Versicherungsschutz einer Auslands-KV ist sehr umfangreich, kann sich aber in Details von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Der medizinisch notwendige Transport umfasst auch den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt, i.d.R. durch anerkannte Rettungsdienste.
-
"Erika1" wrote:
Im Normalfall wird davon ausgegangen, dass der Patient im Urlaubsland gesund/geheilt wird. Dann stellt sich die Frage der Transportfähigkeit nicht; ausschlaggebend ist die ärztliche Entscheidung.Versichert ist der "medizinisch notwendige Rücktransport",
W.B. wenn der Patient im Ausland nicht behandelt werden kann, wenn es nicht die entsprechenden Kliniken und/oder Ärzte dort gibt oder wenn die Krankheit nur in der Heimat behandelt werden kann. Der medizinisch notwendige Rücktransport wird von einem Arzt angeordnet.
Tritt der Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ein, wird man nach Hause geholt, selbst wenn dazu ein Sonderflug erforderlich sein sollte (wenn es keine andere, günstigere Möglichkeit gibt). Die Mehrkosten für eine Begleitperson werden ebenfalls erstattet, wenn diese Begleitung medizinisch notwendig ist und ärztlich angeordnet wurde.
Der Versicherungsschutz einer Auslands-KV ist sehr umfangreich, kann sich aber in Details von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Der medizinisch notwendige Transport umfasst auch den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt, i.d.R. durch anerkannte Rettungsdienste.
@ Erika
Dann würden diese, ich nenne es mal " Billigversicherungen ", die man für € 12, 50 bei ( fast ) jeder Bank abschließen kann, für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aufkommen ? Wie gesagt, sofern die medizinischen Möglichkeiten im Urlaubsland nicht genügen würden ?
LG
-
Ja, Silke,
das tun sie. Hier macht es die Masse - und selten wird jemand tatsächlich so schwer krank, dass so teure Maßnahmen wie ein Rücktransport erforderlich sind.
Wir zahlen z.B. 9 Euronen im Jahr; wenn jemand weniger oft ins Ausland reist, bekommt er diesen Versicherungsschutz für 40 oder 50 Cent am Tag.
Es sind keine Billigversicherungen. Diese Tarife sind genau kalkuliert - man weiß ja: eine Versicherung legt nie was drauf, die Kosten werden auf die Beitragszahler umgelegt.
-
viell hilft hier ein auszug der Europäischen Reiseversicherung weiter
Medizinische Leistungen Deckung * Transport ins nächstgelegene Krankenhaus/ Verlegungstransport bis 100 % * Ambulante Behandlung bis 100 % * Stationäre Behandlung oder wahlweise Krankenhaustaggeld bis € 220.000,- pro Tag € 50,- insgesamt bis € 1.500,- * Medikamententransport bis 100 % * Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % * Ehestmögliche Rückreise nach 3 Krankenhaus-aufenthaltstagen, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 % * Krankenbesuch bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen Hin-/Rückreise bis 100 % Nächtigung bis € 300,- * Nächtigungskosten für einen Mitreisenden pro Tag € 75,- insgesamt bis € 375,- * Heimreise einer mitversicherten Person bis 100 % * Kinderrückholung bis € 3.700,- * Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % * Maximalleistung für alle medizinischen Leistungen bei Akutwerden chronischer oder bestehender Leidenergo -> ist ein mitreisender im KH, darf zb der partner dort bleiben und es wird bezahlt.
genaue reisebedingungen sind auch auf der homepage, konnte die aber momentan nicht runter laden.ich arbeite nebenbei bei einer namhaften versicherung im innendienst und da wurde immer die europäische verkauft.
hab mich auch mit den bedingungen etc beschäftigt. die sind mehr als ok.ein reiseschutz würde zb für 10 tage im euro 25€ kosten.
für die famile zb 53€.ich denke angesichts dessen, dass ich versichert bin ist das ok.
-
Ok, danke nochmal
Jetzt weiß ich soweit Bescheid. Man kann nur hoffen, dass man sich im Urlaub nicht großartig verletzt oder anderweitig krank wird.Ich wünsche allen eine gesunde Rückkehr und natürlich sorgenfreie Urlaubstage / Wochen

-
schatzerle,
für eine reine Auslandsreise-KV liegen die von Dir genannten Preise aber sehr hoch - hast Du eventuell Paket-Preise aufgeführt?
Eine Jahrespolice für alle Reisen bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres bekommt man für € 8-10 und
eine Tagespolice (Abrechnung nach Urlaubstagen) kostet € 0,40-0,50 pro Tag. Damit würde eine vierköpfige Familie für eine 10-tägige Reise € 16,- bezahlen.
