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auslandskrankenschutz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu Gesundheit & Medizin
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  • kiddyK Offline
    kiddyK Offline
    kiddy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo
    wer kennt einen aks wo man trotz
    krebserkrankung versichert wird?
    😞 ❓
    gruß kiddy

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    • portvendresP Offline
      portvendresP Offline
      portvendres
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      In den Versicherungsbedingungen der gängigen AKS steht neben den "unfallbedingten Erkrankungen" die Leistungspflicht bei "unerwarteter, akuter Erkrankung". Der Abschluß einer AKS ist also auch Tumorpatienten überall möglich, allerdings könnte die Leistungserbringung im Falle einer Erkrankung in Folge der bösartigen Erkrankung problematisch sein (z.B.Infekt unter laufender Chemotherapie). Hier würde ich mal schriftlich explizit die Leistungserbringung hinterfragen. Ansonsten kannst Du überall eine AKS abschliessen. Viele Grüße von Jörn

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      • xelchenX Offline
        xelchenX Offline
        xelchen
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        wenn man mit der amex zahlt. ich denk ich hatte das gleiche dillema wie du

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Was portvendes schreibt, ist - leider - zutreffend.

          Unerwartete Erkrankungen sind versichert ebenso wie Unfälle. Wenn sich der Kranke in Behandlung befindet, kann es Schwierigkeiten geben: er genießt wegen der Vorerkrankung keinen Versicherungsschutz.

          Bei einer Erkrankung oder einer unfallbedingten Erkrankung/Verletzung, die nicht Folge des (hier) Krebses sind, wird geleistet.

          Beim Abschluß einer Auslandsreise-Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen - diese Fragen werden erst im Falle einer eventuellen Leistungspflicht gestellt.

          Ich würde raten: in jedem Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

          edit: Fipptehler...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • xelchenX Offline
            xelchenX Offline
            xelchen
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Kommt auf die Kreditkarte an, ich war auch 5 jahre Krebspatientin. Ist alle immer einwandfrei gelaufen im Urlaub.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ja, xelchen, ist ja auch kein Problem, wenn Du nicht wegen der Krebserkrankung behandelt wurdest.

              Schadet nie, die Bedingungen zu lesen...

              Dir zuliebe ein Beispiel:
              Hat jemand ein schlechtes Gebiß, kann er sich das nicht auf Kosten seiner Auslandsreise-Krankenversicherung sanieren lassen. Aber er bekommt "Erste Hilfe", etwa Reparatur des Zahnersatzes, Füllungen etc.

              Der Grund: die Erkrankung war schon vorher bekannt.

              Ob Kreditkarte X, Y oder Z, oder sonstwas, die Bedingungen sind ähnlich.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • xelchenX Offline
                xelchenX Offline
                xelchen
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                hmmmmm erika, ich denk ich weiss schon ganz gut was ich mache und wie ich mit ner kreditkarte zu verfahren habe

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Erika1E Offline
                  Erika1E Offline
                  Erika1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Jepp, xelchen, Gucci oder Prada kaufen - was sonst?

                  Was Du mit Deiner Kreditkarte machst, ist mir vollkommen egal.

                  Schau mal auf die Eingangsfrage der Threaderöffnerin.
                  Das ist ein anderes Thema...

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • kiddyK Offline
                    kiddyK Offline
                    kiddy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    "portvendres" wrote:
                    In den Versicherungsbedingungen der gängigen AKS steht neben den "unfallbedingten Erkrankungen" die Leistungspflicht bei "unerwarteter, akuter Erkrankung". Der Abschluß einer AKS ist also auch Tumorpatienten überall möglich, allerdings könnte die Leistungserbringung im Falle einer Erkrankung in Folge der bösartigen Erkrankung problematisch sein (z.B.Infekt unter laufender Chemotherapie). Hier würde ich mal schriftlich explizit die Leistungserbringung hinterfragen. Ansonsten kannst Du überall eine AKS abschliessen. Viele Grüße von Jörn

                    hallo portvendres
                    vielen dank für deinen Beitrag du hast mir
                    sehr damit geholfen kann jetzt beruhigter
                    im sommer nach Side fliegen.Werde wohl
                    mal beim ADAC wegen eines AKS anfragen.
                    Befinde mich auch nicht mehr in Behandlung
                    (Chemo) habe nur noch alle 3 Monate Nachsorge
                    Gruß kiddy 😄

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • caribiangirlC Offline
                      caribiangirlC Offline
                      caribiangirl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich hab da auch noch eine etwas andere Frage, bezüglich Auslandskrankenversicherung.
                      Gesetztenfalles ein Familienmitglied hat im Urlaub einen schwereren Unfall und muss dort in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
                      Die Kosten hierfür müssen ja vom Urlauber / Familienmitglied erst mal vorgestreckt werden. Was wäre, wenn man z.B. nicht mehr soviel Geld zur Verfügung hat ?
                      Ebenso, wenn der Verletzte länger im Krankenhaus bleiben muss, weil ein Transport zum Zeitpunkt des reellen Rückfluges nicht möglich wäre. Müssen die Angehörigen den Patienten dann im Ausland zurücklassen, oder bestünde eine Möglichkeit, dass der Verletzte mit einem Krankentransport zurück in die Heimat geflogen wird?
                      Über sowas hab ich mir schon öfter Gedanken gemacht und diese sind wahrlich nicht angenehm 😞

                      LG Silke

                      Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Erika1E Offline
                        Erika1E Offline
                        Erika1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Silke,

                        wenn Du eine Auslands-KV abschließt, bekommst Du die Telefonnummer einer 24-Stunden-Notruf-Hotline. Bei einem Krankenhausaufenthalt setzt sich die Versicherung mit dem Krankenhaus in Verbindung und klärt die Kostenübernahme direkt.

                        Das geht sehr schnell, der Kranke muss in diesem Fall nichts im voraus bezahlen.

                        Die meisten Versicherer machen es in ihren Bedingungen zur Voraussetzung, dass man sich im Falle eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes sofort mit ihr in Verbindung setzt.

                        Für einfache Arztbesuche gilt das nicht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • JulieL.J Offline
                          JulieL.J Offline
                          JulieL.
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ein Verletzter wird immer erst dann zurücktransportiert ins eigene Land, wenn er transportfähig ist. Dies klärt z.B. der ADAC mit den zuständigen Ärzten ab. Transportfähig entscheidet also der Arzt. Und man meint oft, dies ist der Fall, wenn der Zustand halbwegs stabil ist, aber leider ist dies oft nicht der Fall. Oftmals wird noch länger gewartet, bis man auch eigentlich 100% sicher sein kann, dass der Patient fast schon gesund ist. Habe diesen Fall letzten Sommer mit dem ADAC erlebt.
                          ich denke, es kommt aber natürlich auch immer auf das Land drauf an. Natürlich ist die medizinische Versorgung in D besser als in Ägypten. Aber trotzdem muß der Patient transportfähig nach Deutschland sein.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • caribiangirlC Offline
                            caribiangirlC Offline
                            caribiangirl
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ Erika

                            ach so. Ich dachte, dass man auch die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, event. OP, vorstrecken muss.
                            Sobals unsere Papiere da sind, werde ich mir das mal richtig durchlesen. 😉

                            @ JulieL.

                            Das heißt dann, dass man seinen Angehörigen im schlimmsten Fall zurücklassen muss. Keine Versicherung wird ja wohl die Kosten für den Rest der Familie ( ein Familienmitglied ) übernehmen, wenn sie durch sowas den Urlaub ( notgedrungen ) verlängern.
                            Transportfähig heißt ja wirklich nicht gleich, dass man wieder kerngesund ist. Man kann ja soweit stabil sein, trotzdem wäre z. B. ein 10 stunden Flug in der Holzklasse unzumutbar.
                            Hat man dann praktisch keine Chance, z. B. liegend mit einem speziellen Krankenflieger nach Hause geflogen zu werden, sofern es der Gesundheitszustand soweit zulassen würde ? Mit anderen Worten, man wäre gezwungen bis zur Genesung in dem ausländischen Krankenhaus zu bleiben.

                            LG

                            Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • herzingH Offline
                              herzingH Offline
                              herzing
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              "Transportfähig" im Sinne der Bedingungen hat nichts damit zu tun, dass Du in der Chartermaschine heimfliegen musst
                              Du muss "Transportfähig für einen Krankentransport" sein. Dies ist nicht der Fall, wenn abzusehen ist, das der Patient einen Krankentransport in die Heimat in seinem derzeitigen Zustand ev. nicht überleben würde.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Erika1E Offline
                                Erika1E Offline
                                Erika1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Im Normalfall wird davon ausgegangen, dass der Patient im Urlaubsland gesund/geheilt wird. Dann stellt sich die Frage der Transportfähigkeit nicht; ausschlaggebend ist die ärztliche Entscheidung.

                                Versichert ist der "medizinisch notwendige Rücktransport",

                                W.B. wenn der Patient im Ausland nicht behandelt werden kann, wenn es nicht die entsprechenden Kliniken und/oder Ärzte dort gibt oder wenn die Krankheit nur in der Heimat behandelt werden kann. Der medizinisch notwendige Rücktransport wird von einem Arzt angeordnet.

                                Tritt der Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ein, wird man nach Hause geholt, selbst wenn dazu ein Sonderflug erforderlich sein sollte (wenn es keine andere, günstigere Möglichkeit gibt). Die Mehrkosten für eine Begleitperson werden ebenfalls erstattet, wenn diese Begleitung medizinisch notwendig ist und ärztlich angeordnet wurde.

                                Der Versicherungsschutz einer Auslands-KV ist sehr umfangreich, kann sich aber in Details von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

                                Der medizinisch notwendige Transport umfasst auch den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt, i.d.R. durch anerkannte Rettungsdienste.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • caribiangirlC Offline
                                  caribiangirlC Offline
                                  caribiangirl
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  "Erika1" wrote:
                                  Im Normalfall wird davon ausgegangen, dass der Patient im Urlaubsland gesund/geheilt wird. Dann stellt sich die Frage der Transportfähigkeit nicht; ausschlaggebend ist die ärztliche Entscheidung.

                                  Versichert ist der "medizinisch notwendige Rücktransport",

                                  W.B. wenn der Patient im Ausland nicht behandelt werden kann, wenn es nicht die entsprechenden Kliniken und/oder Ärzte dort gibt oder wenn die Krankheit nur in der Heimat behandelt werden kann. Der medizinisch notwendige Rücktransport wird von einem Arzt angeordnet.

                                  Tritt der Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ein, wird man nach Hause geholt, selbst wenn dazu ein Sonderflug erforderlich sein sollte (wenn es keine andere, günstigere Möglichkeit gibt). Die Mehrkosten für eine Begleitperson werden ebenfalls erstattet, wenn diese Begleitung medizinisch notwendig ist und ärztlich angeordnet wurde.

                                  Der Versicherungsschutz einer Auslands-KV ist sehr umfangreich, kann sich aber in Details von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

                                  Der medizinisch notwendige Transport umfasst auch den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt, i.d.R. durch anerkannte Rettungsdienste.

                                  @ Erika

                                  Dann würden diese, ich nenne es mal " Billigversicherungen ", die man für € 12, 50 bei ( fast ) jeder Bank abschließen kann, für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aufkommen ? Wie gesagt, sofern die medizinischen Möglichkeiten im Urlaubsland nicht genügen würden ?

                                  LG

                                  Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Erika1E Offline
                                    Erika1E Offline
                                    Erika1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ja, Silke,

                                    das tun sie. Hier macht es die Masse - und selten wird jemand tatsächlich so schwer krank, dass so teure Maßnahmen wie ein Rücktransport erforderlich sind.

                                    Wir zahlen z.B. 9 Euronen im Jahr; wenn jemand weniger oft ins Ausland reist, bekommt er diesen Versicherungsschutz für 40 oder 50 Cent am Tag.

                                    Es sind keine Billigversicherungen. Diese Tarife sind genau kalkuliert - man weiß ja: eine Versicherung legt nie was drauf, die Kosten werden auf die Beitragszahler umgelegt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • schatzerleS Offline
                                      schatzerleS Offline
                                      schatzerle
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      viell hilft hier ein auszug der Europäischen Reiseversicherung weiter

                                      
                                       Medizinische Leistungen 	  	Deckung
                                      
                                          * Transport ins nächstgelegene Krankenhaus/
                                            Verlegungstransport
                                      
                                      	bis 100 % 
                                      
                                          * Ambulante Behandlung
                                      
                                      	bis 100 % 
                                      
                                          * Stationäre Behandlung
                                            oder wahlweise Krankenhaustaggeld
                                      
                                      	bis € 220.000,-
                                      pro Tag € 50,-
                                      insgesamt bis € 1.500,-
                                       
                                      
                                          * Medikamententransport
                                      
                                      	bis 100 % 
                                      
                                          * Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)
                                      
                                      	bis 100 % 
                                      
                                          * Ehestmögliche Rückreise nach 3 Krankenhaus-aufenthaltstagen, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet)
                                      
                                      	bis 100 % 
                                      
                                          * Krankenbesuch bei Krankenhausaufenthalt
                                            von mehr als 5 Tagen
                                      
                                      	Hin-/Rückreise bis 100 % Nächtigung bis € 300,- 
                                      
                                          * Nächtigungskosten für einen Mitreisenden
                                      
                                      	pro Tag € 75,-
                                      insgesamt bis € 375,-
                                       
                                      
                                          * Heimreise einer mitversicherten Person
                                      
                                      	bis 100 % 
                                      
                                          * Kinderrückholung
                                      
                                      	bis € 3.700,- 
                                      
                                          * Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort
                                      
                                      	bis 100 % 
                                      
                                          * Maximalleistung für alle medizinischen Leistungen bei Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden
                                      
                                      

                                      ergo -> ist ein mitreisender im KH, darf zb der partner dort bleiben und es wird bezahlt.
                                      genaue reisebedingungen sind auch auf der homepage, konnte die aber momentan nicht runter laden.

                                      ich arbeite nebenbei bei einer namhaften versicherung im innendienst und da wurde immer die europäische verkauft.
                                      hab mich auch mit den bedingungen etc beschäftigt. die sind mehr als ok.

                                      ein reiseschutz würde zb für 10 tage im euro 25€ kosten.
                                      für die famile zb 53€.

                                      ich denke angesichts dessen, dass ich versichert bin ist das ok.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        caribiangirl
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ok, danke nochmal
                                        Jetzt weiß ich soweit Bescheid. Man kann nur hoffen, dass man sich im Urlaub nicht großartig verletzt oder anderweitig krank wird.

                                        Ich wünsche allen eine gesunde Rückkehr und natürlich sorgenfreie Urlaubstage / Wochen 😉

                                        Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          schatzerle,

                                          für eine reine Auslandsreise-KV liegen die von Dir genannten Preise aber sehr hoch - hast Du eventuell Paket-Preise aufgeführt?

                                          Eine Jahrespolice für alle Reisen bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres bekommt man für € 8-10 und

                                          eine Tagespolice (Abrechnung nach Urlaubstagen) kostet € 0,40-0,50 pro Tag. Damit würde eine vierköpfige Familie für eine 10-tägige Reise € 16,- bezahlen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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