Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?
  6. Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?

Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
60 Beiträge 13 Kommentatoren 12.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Mandy1304M Offline
    Mandy1304M Offline
    Mandy1304
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich wollte mich nur mal erkundigen, ob mir vielleicht jemand helfen kann.
    Wir haben unseren Urlaub für August gebucht und nun bekam mein Partner Post von der Bundeswehr.
    Zwar erstmal nur Musterung aber die Einberufung kommt bestimmt.
    Wir haben über die Europäische ein Rundum Sorglos Paket gebucht und mich würde es interessieren, ob die auch in Kraft tritt bei einer Einberufung.
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen, oder sagen, wie ich mich nun verhalten soll, damit nicht das ganz Geld flöten geht.

    Liebe Grüße
    Mandy

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • BubileinB Offline
      BubileinB Offline
      Bubilein
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo.

      Erst mal keine Panik. Nach der Musterung kommt ja auch noch der Eignungstest. Danach wird dann erst mal geprüft ob dein Partner überhaupt für die Bundeswehr geeignet ist. Und bis das alles durch ist gehen noch Monate vorbei. Frage doch mal in dein Reisebüro nach ob die Versicherung dann in Kraft tritt bei einer möglichen Einberufung.

      LG Matze

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Mandy1304M Offline
        Mandy1304M Offline
        Mandy1304
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Matze,

        hebe schon Rücksprache gehalten mit dem Reisebüro und die haben gesagt, das die Versicherung nicht in Kraft tritt bei einer Einberufung.
        Was soll man denn dazu noch sagen.
        Selbst die beim Kreisewehrersatzamt haben gesagt, na dann haben sie halt pech gehabt.

        Liebe Grüße
        Mandy

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • BubileinB Offline
          BubileinB Offline
          Bubilein
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also wenn dei Partner in einen Arbeitsverhältnis steht dann geht das nicht so einfach mit der Einberufung. Und die Aussage dann habt ihr halt pech gehabt das ist dann schon eine Frechheit.

          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Mandy1304M Offline
            Mandy1304M Offline
            Mandy1304
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hey,

            ja er steht seit März im Arbeitsverhältnis und es wird auch immer darauf hin gewiesen, dass Arbeitsplatz kein Schutz ist vor einer Einberufung und Sie die Leute dann trotzdem ziehen, dass haben sie auch bei der Musterung gleich zu Ihm gesagt.
            Wir haben es auch nachgelesen und es ist tatsächlich so. 😱
            Naja, aber was sollen wir dann machen? Dann ist unser ganzes gespartes Geld weg und die Versicherung greift auch nicht. 😞

            Lg Mandy

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • BubileinB Offline
              BubileinB Offline
              Bubilein
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die Aussage vom Kreiswehrersatzamt stimmt so aber nicht ganz. Arbeitsplatzsicherung steht vor der Einberufung zum Wehrdienst. Wenn dein Partner erst wieder im März begonnen hat zu Arbeiten dann kann er sich zurück stellen lassen. Würde auch das Kreiswehrersatzamt darauf hinweisen das durch die Einberufung der Arbeitsplatzverlust im Raume steht.

              LG Matze

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • sarieS Offline
                sarieS Offline
                sarie
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                "Bubilein" wrote:
                Die Aussage vom Kreiswehrersatzamt stimmt so aber nicht ganz. Arbeitsplatzsicherung steht vor der Einberufung zum Wehrdienst. Wenn dein Partner erst wieder im März begonnen hat zu Arbeiten dann kann er sich zurück stellen lassen.

                LG Matze

                Also die Aussage stimmt nicht ganz. Mein Sohn hatte zum 01.04.2007 eine neue Stelle, Arbeitsvertrag unterschrieben, hat dann Anfang März die Einberufung zum 1.04.07 bekommen, Trotz Bemühungen seiner neuen Firma ihn zurückzustellen und ettlichen Anrufen meines Sohnes beim Kreiswehrersatzamt wurde er gezogen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Erika1E Offline
                  Erika1E Offline
                  Erika1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Mandy,

                  so steht es in den Elvia-Versicherungsbedingungen:

                  – unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden;

                  Hier der Link zu den Elvia-AGB

                  ELVIA

                  Die Betonung liegt hier auf unerwartet.

                  Da Ihr heute schon über die eventuelle Einberufung informiert seid, kommt die tatsächliche Einberufung nicht mehr unerwartet.

                  Ich würde Dir empfehlen, Dich direkt mit Deinem Versicherer in Verbindung setzen und dort nachzufragen, wie Ihr Euch verhalten sollt.

                  Wenn Ihr bis 30 Tage vor dem Abreisetermin storniert, verliert Ihr nur die Anzahlung, danach wird es teuer.

                  Der Versicherungsnehmer ist zur Schadenminderung verpflichtet, d.h., er muss sofort, nachdem ihm bekannt wird, dass er die Reise nicht antreten kann, beim Veranstalter die Reise stornieren.

                  Soweit ich informiert bin, erfolgen die Einberufungen zur Bundeswehr nur noch quartalsweise. Für den 01.07.2007 würde es vielleicht ein bisschen knapp. Dann käme der 01.10.2007 - da dürfte Euer Urlaub schon vorüber sein, oder?

                  Kann jemand im Forum über die Einberufungstermine genaueres sagen? Wie lange dauert das Verfahren von der Musterung bis zur Einberufung (wegen Termin 01.07.2007).

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • BubileinB Offline
                    BubileinB Offline
                    Bubilein
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    "sarie" wrote:

                    "Bubilein" wrote:
                    Die Aussage vom Kreiswehrersatzamt stimmt so aber nicht ganz. Arbeitsplatzsicherung steht vor der Einberufung zum Wehrdienst. Wenn dein Partner erst wieder im März begonnen hat zu Arbeiten dann kann er sich zurück stellen lassen.

                    LG Matze

                    Also die Aussage stimmt nicht ganz. Mein Sohn hatte zum 01.04.2007 eine neue Stelle, Arbeitsvertrag unterschrieben, hat dann Anfang März die Einberufung zum 1.04.07 bekommen, Trotz Bemühungen seiner neuen Firma ihn zurückzustellen und ettlichen Anrufen meines Sohnes beim Kreiswehrersatzamt wurde er gezogen.

                    Da stand dein Sohn aber noch nicht in einen festen Arbeitsverhältnis auch wenn er einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Da ist die Sachlage etwas anders.

                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Mandy1304M Offline
                      Mandy1304M Offline
                      Mandy1304
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Bubilein,

                      doch glaub es uns, denen geht das dort am ***** vorbei ob du arbeit hast oder nicht und man kommt rechtlich dagegen auch nicht an, weil es doch eine Pflicht ist dort hin zu gehen.
                      Tja wenn ich das wüßte ob es für den 1.07 nicht schon zu spät ist, dann würde ich mich ja freuen, aber meiner Meinung nach kommt der Einberufungsbescheid so 4-6 Wochen vorher, also noch etwas Zeit.
                      Aber bei manchen kam er auch erst 3 Tage vorher, kommt ganz drauf an.
                      Und die Leute dort beim KWEA lassen da auch nicht mit sich reden, warum auch immer.

                      Lg Mandy

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • BubileinB Offline
                        BubileinB Offline
                        Bubilein
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Aber da kommt doch dann erst mal nach der Musterung noch der Eignungstest, so war es zumindest bei mir, oder gibt es den nicht mehr.❓

                        LG

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Mandy1304M Offline
                          Mandy1304M Offline
                          Mandy1304
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          doch, den gibt es schon noch, aber der ist aber auch nichtmehr bei jedem so.
                          Mal wird er gemacht und mal nicht, kommt ganz drauf an, wie die drauf sind.
                          wir können jetzt nur noch abwarten und hoffen, dass nichts mehr vor unserem Urlaub kommt.
                          Das wäre dann nämlich ärgerlich.
                          Man kann auf jedenfall einberufen werden schon nach der Musterung, weil die Stellen fest, ob du fähig bist oder nicht und der Computertest ist nicht so relevant.

                          Lg Mandy

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Erika1E Offline
                            Erika1E Offline
                            Erika1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Mein Beitrag wurde überlesen??? 😞

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Mandy1304M Offline
                              Mandy1304M Offline
                              Mandy1304
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Elvia1,

                              nein habe deinen Beitrag nicht überlesen.
                              Nur was soll ich denn nun tun, denn eigentlich wissen wir ja nun, dass eine Einberufung kommen könnte und damit würden die jetzt sicherlich auch nichtmehr greifen als Versicherung.
                              Und wir sind bei der Europäischen und die hatten das letztes Jahr noch mit drinne, aber seit diesem Jahr nichtmehr, leider. 😞
                              Das hat aber auch die Tante in unsrerem Reisebüro auch nicht gewußt, dass es das seit diesem Jahr nichtmehr gibt.
                              Hm und nun?????????
                              Eventuell das einem der Hausarzt was schreibt, zwecks Krankheit nicht fliegen kann?
                              Mal schauen.

                              Lg Mandy

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • juanitoJ Offline
                                juanitoJ Offline
                                juanito
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Eventuell das einem der Hausarzt was schreibt, zwecks Krankheit nicht fliegen kann?
                                ❓ 😱

                                Wie nennt man so etwas nochmal? 😱

                                Das solltest du dir schnell aus dem Kopf schlagen

                                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Erika1E Offline
                                  Erika1E Offline
                                  Erika1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Sorry Mandy,

                                  da habe ich mich mit dem Versicherer vertan :?

                                  Meint Ihr denn, dass die Einberufung schon zum 01.07. stattfinden kann?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Mandy1304M Offline
                                    Mandy1304M Offline
                                    Mandy1304
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @ joanito

                                    was soll man denn sonst machen, wenn man keinen Ausweg mehr sieht?
                                    Wer weiß, vielleicht ist man ja auch Krank.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Sina1S Offline
                                      Sina1S Offline
                                      Sina1
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      "juanito" wrote:
                                      Wie nennt man so etwas nochmal? 😱

                                      Versicherungsbetrug 💡 Sollte man nicht tun, kann höchst unangenehme Folgen haben. Und wenn man schon so etwas vorhat, sollte man zumindest so clever bzw. gerissen sein, es nicht öffentlich anzukündigen 😱

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Mandy1304M Offline
                                        Mandy1304M Offline
                                        Mandy1304
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,

                                        so war das doch nicht gemeint.
                                        Mein Freund leidet eh schon an Astma und hat öfters damit Probleme und das können wir auch nachweisen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • curiosusC Offline
                                          curiosusC Offline
                                          curiosus
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          "Mandy1304" wrote:
                                          weil es doch eine Pflicht ist dort hin zu gehen.

                                          ...nein! Es besteht eine Dienstpflicht aber keine ausschließliche Wehrpflicht. 😉

                                          Theoretisch könnte Dein Partner doch auch den Wehrdienst verweigern, dann würde er garantiert nicht zum 01.07. gezogen werden können.
                                          Ich weis zwar nicht wie lange heute das Anerkennungsverfahren dauert, sehr kurzfriste Anerkennung und Einberufung zum Zivildienst innerhalb von 2 Monaten halte ich aber für ausgeschlossen...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 1 von 3
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag