Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?
-
Hallo,
ich wollte mich nur mal erkundigen, ob mir vielleicht jemand helfen kann.
Wir haben unseren Urlaub für August gebucht und nun bekam mein Partner Post von der Bundeswehr.
Zwar erstmal nur Musterung aber die Einberufung kommt bestimmt.
Wir haben über die Europäische ein Rundum Sorglos Paket gebucht und mich würde es interessieren, ob die auch in Kraft tritt bei einer Einberufung.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, oder sagen, wie ich mich nun verhalten soll, damit nicht das ganz Geld flöten geht.Liebe Grüße
Mandy -
Hallo.
Erst mal keine Panik. Nach der Musterung kommt ja auch noch der Eignungstest. Danach wird dann erst mal geprüft ob dein Partner überhaupt für die Bundeswehr geeignet ist. Und bis das alles durch ist gehen noch Monate vorbei. Frage doch mal in dein Reisebüro nach ob die Versicherung dann in Kraft tritt bei einer möglichen Einberufung.
LG Matze
-
Hallo Matze,
hebe schon Rücksprache gehalten mit dem Reisebüro und die haben gesagt, das die Versicherung nicht in Kraft tritt bei einer Einberufung.
Was soll man denn dazu noch sagen.
Selbst die beim Kreisewehrersatzamt haben gesagt, na dann haben sie halt pech gehabt.Liebe Grüße
Mandy -
Hey,
ja er steht seit März im Arbeitsverhältnis und es wird auch immer darauf hin gewiesen, dass Arbeitsplatz kein Schutz ist vor einer Einberufung und Sie die Leute dann trotzdem ziehen, dass haben sie auch bei der Musterung gleich zu Ihm gesagt.
Wir haben es auch nachgelesen und es ist tatsächlich so.
Naja, aber was sollen wir dann machen? Dann ist unser ganzes gespartes Geld weg und die Versicherung greift auch nicht.
Lg Mandy
-
Die Aussage vom Kreiswehrersatzamt stimmt so aber nicht ganz. Arbeitsplatzsicherung steht vor der Einberufung zum Wehrdienst. Wenn dein Partner erst wieder im März begonnen hat zu Arbeiten dann kann er sich zurück stellen lassen. Würde auch das Kreiswehrersatzamt darauf hinweisen das durch die Einberufung der Arbeitsplatzverlust im Raume steht.
LG Matze
-
"Bubilein" wrote:
Die Aussage vom Kreiswehrersatzamt stimmt so aber nicht ganz. Arbeitsplatzsicherung steht vor der Einberufung zum Wehrdienst. Wenn dein Partner erst wieder im März begonnen hat zu Arbeiten dann kann er sich zurück stellen lassen.LG Matze
Also die Aussage stimmt nicht ganz. Mein Sohn hatte zum 01.04.2007 eine neue Stelle, Arbeitsvertrag unterschrieben, hat dann Anfang März die Einberufung zum 1.04.07 bekommen, Trotz Bemühungen seiner neuen Firma ihn zurückzustellen und ettlichen Anrufen meines Sohnes beim Kreiswehrersatzamt wurde er gezogen.
-
Hallo Mandy,
so steht es in den Elvia-Versicherungsbedingungen:
– unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden;
Hier der Link zu den Elvia-AGB
Die Betonung liegt hier auf unerwartet.
Da Ihr heute schon über die eventuelle Einberufung informiert seid, kommt die tatsächliche Einberufung nicht mehr unerwartet.
Ich würde Dir empfehlen, Dich direkt mit Deinem Versicherer in Verbindung setzen und dort nachzufragen, wie Ihr Euch verhalten sollt.
Wenn Ihr bis 30 Tage vor dem Abreisetermin storniert, verliert Ihr nur die Anzahlung, danach wird es teuer.
Der Versicherungsnehmer ist zur Schadenminderung verpflichtet, d.h., er muss sofort, nachdem ihm bekannt wird, dass er die Reise nicht antreten kann, beim Veranstalter die Reise stornieren.
Soweit ich informiert bin, erfolgen die Einberufungen zur Bundeswehr nur noch quartalsweise. Für den 01.07.2007 würde es vielleicht ein bisschen knapp. Dann käme der 01.10.2007 - da dürfte Euer Urlaub schon vorüber sein, oder?
Kann jemand im Forum über die Einberufungstermine genaueres sagen? Wie lange dauert das Verfahren von der Musterung bis zur Einberufung (wegen Termin 01.07.2007).
-
"sarie" wrote:
"Bubilein" wrote:
Die Aussage vom Kreiswehrersatzamt stimmt so aber nicht ganz. Arbeitsplatzsicherung steht vor der Einberufung zum Wehrdienst. Wenn dein Partner erst wieder im März begonnen hat zu Arbeiten dann kann er sich zurück stellen lassen.LG Matze
Also die Aussage stimmt nicht ganz. Mein Sohn hatte zum 01.04.2007 eine neue Stelle, Arbeitsvertrag unterschrieben, hat dann Anfang März die Einberufung zum 1.04.07 bekommen, Trotz Bemühungen seiner neuen Firma ihn zurückzustellen und ettlichen Anrufen meines Sohnes beim Kreiswehrersatzamt wurde er gezogen.
Da stand dein Sohn aber noch nicht in einen festen Arbeitsverhältnis auch wenn er einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Da ist die Sachlage etwas anders.
LG
-
Hallo Bubilein,
doch glaub es uns, denen geht das dort am ***** vorbei ob du arbeit hast oder nicht und man kommt rechtlich dagegen auch nicht an, weil es doch eine Pflicht ist dort hin zu gehen.
Tja wenn ich das wüßte ob es für den 1.07 nicht schon zu spät ist, dann würde ich mich ja freuen, aber meiner Meinung nach kommt der Einberufungsbescheid so 4-6 Wochen vorher, also noch etwas Zeit.
Aber bei manchen kam er auch erst 3 Tage vorher, kommt ganz drauf an.
Und die Leute dort beim KWEA lassen da auch nicht mit sich reden, warum auch immer.Lg Mandy
-
doch, den gibt es schon noch, aber der ist aber auch nichtmehr bei jedem so.
Mal wird er gemacht und mal nicht, kommt ganz drauf an, wie die drauf sind.
wir können jetzt nur noch abwarten und hoffen, dass nichts mehr vor unserem Urlaub kommt.
Das wäre dann nämlich ärgerlich.
Man kann auf jedenfall einberufen werden schon nach der Musterung, weil die Stellen fest, ob du fähig bist oder nicht und der Computertest ist nicht so relevant.Lg Mandy
-
Hallo Elvia1,
nein habe deinen Beitrag nicht überlesen.
Nur was soll ich denn nun tun, denn eigentlich wissen wir ja nun, dass eine Einberufung kommen könnte und damit würden die jetzt sicherlich auch nichtmehr greifen als Versicherung.
Und wir sind bei der Europäischen und die hatten das letztes Jahr noch mit drinne, aber seit diesem Jahr nichtmehr, leider.
Das hat aber auch die Tante in unsrerem Reisebüro auch nicht gewußt, dass es das seit diesem Jahr nichtmehr gibt.
Hm und nun?????????
Eventuell das einem der Hausarzt was schreibt, zwecks Krankheit nicht fliegen kann?
Mal schauen.Lg Mandy
-
"juanito" wrote:
Wie nennt man so etwas nochmal?
Versicherungsbetrug
Sollte man nicht tun, kann höchst unangenehme Folgen haben. Und wenn man schon so etwas vorhat, sollte man zumindest so clever bzw. gerissen sein, es nicht öffentlich anzukündigen 
-
"Mandy1304" wrote:
weil es doch eine Pflicht ist dort hin zu gehen....nein! Es besteht eine Dienstpflicht aber keine ausschließliche Wehrpflicht.

Theoretisch könnte Dein Partner doch auch den Wehrdienst verweigern, dann würde er garantiert nicht zum 01.07. gezogen werden können.
Ich weis zwar nicht wie lange heute das Anerkennungsverfahren dauert, sehr kurzfriste Anerkennung und Einberufung zum Zivildienst innerhalb von 2 Monaten halte ich aber für ausgeschlossen...
