Tui-Reiseangebot unter 50 Euro/ Eingabefehler
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Habe am 17.05.07 über einen Internet-Reiseanbieter das TUI-Angebot "Marti Resort" in der Türkei gebucht. Angebot lag unter 50 Euro. (Auf der Tui-Internetmaschine war dieses Angebot auch erhältlich).
Die Bestätigung dieser Reise ging dann zu meinem Internet-Reiseanbieter, der diese aber mit der Begründung zurückhielt, dass der Preis ja nicht passen würden und sie eine Anfrage an TUI gestartet haben, ob eventuell ein Fehler vorliegen würde.
Am 19.05.07 haben wir dann die schriftliche Bestätigung (datiert vom 17.05.07) unseres Reisebüros sowie mit einem neuen viel höheren Preisangebot (datiert vom 18.05.07) bekommen. Die ursprüngliche Bestätigung wurde handschriftlich storniert.
Gleichzeitig kam der Hinweis, dass wir uns wegen der Stornierung mit Tui in Verbindung setzen mögen. Tui hingegen verweist uns wieder an das Reisebüro.
Offensichtlich haben mehrere dieses Angebot gebucht. Wer noch und darf jemand die Reise antreten? -
Da der günstigere Preis nie bestätigt wurde, ist KEIN Vertrag zu stande gekommen....es wird deshalb wohl auch keiner zu diesem Preis reisen....
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"Thorben-Hendrik" wrote:
Da der günstigere Preis nie bestätigt wurde, ist KEIN Vertrag zu stande gekommen....es wird deshalb wohl auch keiner zu diesem Preis reisen....Auch ist meiner Ansicht nach dem zurückhalten der Bestätigung und Rückfrage bei TUI durch den Vermittler das zurückdatieren des Datums auf der Bestätigung nicht rechtens.
Wenn bestätigen, dann mit aktuellem Tagesdatum unter Hinweis auf das Buchungsdatum.
Gruß
holzwurm -
"homritt" wrote:
Die erste Bestätigung erst einmal zurückhalten und warten, was Tui antwortet, fand ich auch nicht o.k.Ich denke, wenn bestätigt wird, dann ist der Vertrag auch zustande gekommen oder etwa nicht?
Ob Du es OK findest oder nicht, tut nix zur Sache, Du hast den Preis nicht bestätigt bekommen und somit ist kein Vertrag zu stande gekommen.
Du hast keine Bestätigung über den Preis zu €50.- also was soll das dann hier noch....
Jeder Verkäufer kann den Preis überprüfen lassen bevor er den Vertrag dem Kunden bestätigt und das ist hier getan worden.
Eingabefehler passieren und wenn Sie bemerkt werden bevor der Vetrag ausgehändigt wurde haste eben Pech..... da hilft es auch nicht hier zu lamentieren...
Wenn du es nicht glaubst, dann eben ab zum Anwalt.....Lehrgeld bezahlen

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"homritt" wrote:
Die erste Bestätigung erst einmal zurückhalten und warten, was Tui antwortet, fand ich auch nicht o.k.Ich denke, wenn bestätigt wird, dann ist der Vertrag auch zustande gekommen oder etwa nicht?
Das find ich schon OK.
Jedoch gehört in die dann ausgestellte Bestätigung das tatsächliche Datum mit dem Hinweis auf das Buchungsdatum.
Gruß
holzwurm -
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Erklärungsirrtum setzt aber voraus, dass es überhaupt zu einem Geschäft gekommen ist, was hier nicht der Fall war, weil der Vetrag nie geschlossen wurde...
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@kessy
ist doch ganz einfach: $-Zeichen in den Augen und Unrecht zu Recht erklären wollen, damit man am Tresen als Super_ober_Schnapper ein gutes standing hat.

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"Kessy05" wrote:
@Homritt
Was genau ist jetzt das Problem ?
Das du die Reise nicht für 50.- Euro antreten kannst, oder das die Buchung von TUI bestätigt wurde, aber zu einem höheren (realistischen !!!) Preis ?Sein Problem ist daß er aufgrund eines Datenfehlers im Internet
für Lau in die Türkei wollte, nun klappt das wohl nicht und er hat einen Hals
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Ja, ist schon klar das er die $ Zeichen in den Augen hatte.

Es geht mir aber darum , dass er die Reise gebucht hat für 50.- €...die Bestätigung auch erhalten hat für seine Buchung, aber dann für zB 650.- €. Jetzt ist die Frage die ich mir stelle, ob er das Recht hat ,kostenlos zu stornieren !
Denn der Vertrag ist ja wohl zustande gekommen , wenn ich das richtig verstehe, aber eben nicht für den gewünschten Preis !Abgesehen davon, dass wohl jeder normale Mensch wissen müßte, dass 50.- nicht korrekt sein können....
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meine meinung als jusstudent (bürgerliches recht bereits abgeschlossen)
- wenn irgentwo ein reiseangebot mit 50,- steht ist das eine INFORMATION und kein angebot. will man diese reise, dann macht man selbst ein ANGEBOT dem reiseveranstalter. nimmt dieser das angbeot an, dann entshet der vertrag.
dies ist ja nicht geschehen, also ist schon mal kein vertrag über 50,- zu stande gekommen.
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WÄRE einer zustande gekommen: dann wäre das dann VIELLEICHT ein irrtum. ohne vertrag auch kein irrtum.
aja: beim irrtumsanfechtung hat "ex tunc" - wirkung (rückwirkend). es ist also so als hätte es nie einen vertrag gegeben. -
ist über einen anderen preis ein vertrag zu stande gekommen?? NEIN!
warum? wie gesagt: der kunde macht ein angbot über 50.- der reiseveranstalter bucht zb mit 500--.
für einen vertrag braucht man übereinstimmende willenserklärungen, welche hier eindeutig nicht vorliegen.
rein rechtlich macht der RV seinerseits nur ein NEUES ANGEBOT.
normalerweise müsste man da ja nicht mal stornieren... das ist das pech des RV.
hoffe ich konnte unklarheiten beseitigen.
allgemein: warum darf er sowas nicht fragen?? wenn ich was billig "kaufe" will ich das auch haben. und nicht jeder studiert jus und kennt sich da genau aus. wie man sieht kennen sich nicht viele aus, sonst würden da nicht welche mit "irrtum", "anspruch", "storno möglich?" , "neuer vertrag kommt zustande" daher kommen. ist ja auch ok, schließlich kann nicht jeder alles wissen. es war eine frage und ich denke man kann das noch fragen. -
fragen darf man natürlich, die Beweggründe liegen bei Thread Eröffner aber darin, dass er ein Recht ableiten will, dass er sein 50.- Angebot ( GROß ANGEBOT/ nicht Vertrag)) bekommt. Und wie Du richtig anmerkst, hat er kein Recht darauf es einzufordern, da ja kein Vertrag zustande gekommen ist.
Und damit können wir den Thread abschließen; m.E. nach.
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@ chiara...
wenn der fragesteller eine falsche meinung hat ist das ja ok - darum fragt er...
das problem war aber, dass welche FALSCH geantwortet haben und auch nicht mal dazu gesagt haben dass sie nicht sicher sind nur ihre "hausverstandsmeinung" vertreten haben.
das ist wohl genauso schlecht.
die wenigsten wissen, dass ein "internetangebot" (UMGANGSSPRACHLICH) KEIN ANGEBOT IM JURISTISCHEM SINNE IST (meistens zumindest).
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Danke Schatzerle,
endlich einer der mich versteht und meine Frage beantwortet. Ich habe schon gedacht, die anderen picken mir die Augen aus. In welches Licht sie meine Person rücken, finde ich schon ganz schön krass, da mich ja keiner kennt. Ich habe noch niemals in irgendeiner Form eine Reise beanstandet oder mich beschwert - soviel dazu (reise 5 mal im Jahr). Würde es auch in diesem Fall nicht tun.
Ich wollte nur wissen, wenn ich die Reise direkt bei Tui online gebucht hätte, dann hätte ich ja wohl eventuell die Bestätigung direkt bekommen.
Also stellt sich für mich die Frage, ob ich überhaupt das nächste Mal über eine Internet-Suchmaschine buche oder gleich bei dem richtigen Reiseanbieter.Gruß
homritt -
"homritt" wrote:
Also stellt sich für mich die Frage, ob ich überhaupt das nächste Mal über eine Internet-Suchmaschine buche oder gleich bei dem richtigen Reiseanbieter.Auch wenn beim richtigen Reiseanbieter der falsche Preis hinterlegt gewesen wäre, dann hätte der Reiseanbieter (in dem Fall TUI) den Preis angefochten.
Denn die Reisevermittler greifen über die verschiedenen Buchungsmaschinen auf die eingepflegten Daten von den Reiseveranstaltern zu.
Gruß
holzwurm -
"schatzerle" wrote:
meine meinung als jusstudent (bürgerliches recht bereits abgeschlossen)- wenn irgentwo ein reiseangebot mit 50,- steht ist das eine INFORMATION und kein angebot. will man diese reise, dann macht man selbst ein ANGEBOT dem reiseveranstalter. nimmt dieser das angbeot an, dann entshet der vertrag.
dies ist ja nicht geschehen, also ist schon mal kein vertrag über 50,- zu stande gekommen.
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WÄRE einer zustande gekommen: dann wäre das dann VIELLEICHT ein irrtum. ohne vertrag auch kein irrtum.
aja: beim irrtumsanfechtung hat "ex tunc" - wirkung (rückwirkend). es ist also so als hätte es nie einen vertrag gegeben. -
ist über einen anderen preis ein vertrag zu stande gekommen?? NEIN!
warum? wie gesagt: der kunde macht ein angbot über 50.- der reiseveranstalter bucht zb mit 500--.
für einen vertrag braucht man übereinstimmende willenserklärungen, welche hier eindeutig nicht vorliegen.
rein rechtlich macht der RV seinerseits nur ein NEUES ANGEBOT.
normalerweise müsste man da ja nicht mal stornieren... das ist das pech des RV.
hoffe ich konnte unklarheiten beseitigen.
allgemein: warum darf er sowas nicht fragen?? wenn ich was billig \"kaufe\" will ich das auch haben. und nicht jeder studiert jus und kennt sich da genau aus. wie man sieht kennen sich nicht viele aus, sonst würden da nicht welche mit \"irrtum\", \"anspruch\", \"storno möglich?\" , \"neuer vertrag kommt zustande\" daher kommen. ist ja auch ok, schließlich kann nicht jeder alles wissen. es war eine frage und ich denke man kann das noch fragen.Schatzerle,
du solltest einfach mal dein Studium, die Gesetzte und Paragraphen usw. vergessen und versuchen logisch zu denken, einfach den gesunden Menschenverstand einschalten.
Wenn ich Im WWW eine Reise mit Flug und Hotel um 50 Euro sehe dann denke ich mir
„Hoppla – da hat jemand bei der Eingabe des Preises einfach eine Null vergessen“ und das Thema ist bei mir durch, nicht einen einzigen Gedanken mehr würde ich daran verschwenden.
Homritt hat aber sofort zugeschlagen und eine 50 Euro-Reise gebucht.
Zitat –
Habe am 17.05.07 über einen Internet-Reiseanbieter das TUI-Angebot "Marti Resort" in der Türkei gebucht. Angebot lag unter 50 Euro. (Auf der Tui-Internetmaschine war dieses Angebot auch erhältlich)......
Offensichtlich haben mehrere dieses Angebot gebucht. Wer noch und darf jemand die Reise antreten?
Zitatende.Nun versucht er mit Hilfe des Forums das auch durchzuboxen.
Deswegen braucht er sich nicht zu wundern wenn andere Forumsuser eine wenig hilfreiche Einstellung zu der Geschichte haben.Homritt – nix für ungut , probieren kann mans immer

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Hallo wiener-michl,
kann dir nur beipflichten. Bei dem Preis kann es nur ein Irrtum sein.
Würde aber auch anschließend versuchen bei einer normalen Reisebuchung beim gleichen Reiseveranstalter den Preis auf Kulanzbasis zu drücken ( der gute Mensch denkt an sich selbst zuerst)
Aber dann nicht übers Reisebüro sondern direkt über die Homepage des Reiseveranstalters.
Versuchen kann man es ja mal mit der Billigbuchung , wenn dann jemand geschlafen hätte und der Preis bestätigt worden wäre, Gück gehabt ;).
Aber hier übers Forum nach rechtlichen Möglichkeiten zu suchen ist Blödsinn und Zeitverschwendung.
Nur meine Meinung.
Gruß
Rathaus