Reiserücktrittsversicherung !!
-
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage !
Wie sieht es bei den Reiserücktrittsversicherungen ( Elvia Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz ) im Todesfall bei einem Angehörigen aus ?
Wir, in Partnerschaft, aber nicht zusammen lebend, möchten eine Woche nach Rhodos fliegen. Der Mutter ( 89 Jahre ) meines Partners geht es z.Zt. ziemlich schlecht, sodaß man mit dem schlimmsten rechnen muß.
Tritt diese Reiserücktrittsversicherung auch für mich ( Partnerin ) ein, oder nur für den Angehörigen ?? Gilt selbiges auch bei vorzeitigem Abbruch der Reise ?
Danke im voraus
und liebe Grüsse
Hestaxsa -
Hallo,
Wenn beide gemeinsam Reisende eine Versicherung abgeschlossen haben, darf auch immer der Reisepartner zurücktreten, wenn nur beim anderen ein versicherter Grund vorliegt.
In diesem Fall würde ich sogar raten schon jetzt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, damit man nicht sagen kann Ihr hättet eine früh absehbare Stornierung verschleppt und somit höhere Stornokosten als nötig produziert.
Beim Abbruch gilt natürlich das gleiche, sofern auch die Reiseabbruch abgeschlossen wurde. Diese erstzt dann anteilig nicht genutzte Reiseteile und die erhöhten Kosten der Rückreise.
Allerdings gilt dies in der Regel nur bis zum versicherten Wert. Beispiel:
Die Reise kostet bis 500,- Euro. Ein vorzeitiger Rückflug schlägt aber mit 1.000,- Euro zu buche. Somit zahlt die Reiseabbruch in der Regel trotzdem nur 500,- Euro! (sofern nicht höher abgeschlossen)
So erst von mir kürzlich glernt und hoffentlich richtig verstanden und wiedergegeben. Bitte unbedingt auch nochmal bei der Versicherung informieren, da dies alles von Firma zu Firma unterschiedlich sein kann. Das ganze gilt auch für Deutschland.
Gruß
Berthold
-
Hallo, also in eurer Situation würde ich wohl eher überlegen, ob Rhodos nicht ein Jahr warten kann. (Die Insel gibt es dann auch noch
)
Stell dir mal den Aufwand eines Reiseabbruches (!) vor...was ja niemand wünscht. Oder vor Ort, Ihr habt doch nur das Handy im Blick, obs gleich klingelt..
Wenn ihr euch unaufschiebbar etwas Erholung verdient habt, dann geht das sicher auch ganz gut in einen schuckeligen Wellnesshotel an der See oder in einem der Gebirge in Deutschland, oder je nachdem wo ihr wohnt, in 2-3 Autostunden ist man schnell zurückgefahren, wenn es ernst wird. Da erl. sich auch die frage nach der RRV.Alles Gute Uweder1
-
Hallo!
Danke für Eure Antworten.
Nun noch eine Frage.Sollte man den empfohlenen Versiccherer (Elvia bei TUI) nehmen,oder gehen auch andere Anbieter?
ADAC bei mir.
Bin langjähriges Mitglied.
Reicht ein Versicherungsabschluß am morgigen Tag,wenn ich heute die Reise online buche und am 7.7.07 fliege?MfG
Hestaxsa
PS:Was soll denn das bedeuten?
Soll ich den Versicherer schon heute darauf hinweisen,daß eine Stornierung zu einem höheren Prozentsatz eintreten kann?
Obwohl das nicht sicher ist,da die Mutter meines Partners schon einige Male im vergangenen Jahr schwer darnieder lag und sich immer wieder erholt hat.""""""In diesem Fall würde ich sogar raten schon jetzt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, damit man nicht sagen kann Ihr hättet eine früh absehbare Stornierung verschleppt und somit höhere Stornokosten als nötig produziert."""""
-
"Hestaxsa" wrote:
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage !
Wie sieht es bei den Reiserücktrittsversicherungen ( Elvia Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz ) im Todesfall bei einem Angehörigen aus ?
Wir, in Partnerschaft, aber nicht zusammen lebend, möchten eine Woche nach Rhodos fliegen. Der Mutter ( 89 Jahre ) meines Partners geht es z.Zt. ziemlich schlecht, sodaß man mit dem schlimmsten rechnen muß.
Tritt diese Reiserücktrittsversicherung auch für mich ( Partnerin ) ein, oder nur für den Angehörigen ?? Gilt selbiges auch bei vorzeitigem Abbruch der Reise ?
Danke im voraus
und liebe Grüsse
HestaxsaHallo!
Hatten wir vor 2 Jahre auch die Versicherung ist gut,.......hast keine Probleme damit..........Alles gut für euch..........
gruß Uta -
Ach hier noch etwas.
Wäre bei einer Versicherung beim ADAC.**Abschlussfrist in der Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Kunden;
bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn Abschluß am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag.>>>Wie beweise ich denen die Onlinebuchung?
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Kunden;>>>
Ich weiß ja nicht,ob ich diesen Passus erfüllen kann,da ich nicht weiß,wann die Unterlagen kommen.
-
Hallo!!!!!!!!!!!!!!!
Ich bin davon ausgegangen Ihr habt schon gebucht.
Wenn die Mutter jetzt schon schwer erkrankt ist und Ihr jetzt erst buchen wollt, dann glaubt Ihr doch nicht ernsthaft, daß eine Versicherung auch nur einen Euro an Euch zahlt!!!!!!!!!!
So wie beschrieben ist der Zustand der Mutter schon jetzt ein Rücktrittsgrund. Um Leistungen in Anspruch zu nehmen muß auch immer der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden bzw. das entsprechende Formular selbst ausfüllen!
Geht's noch!
Berthold
-
"ADEgi" wrote:
Hallo!!!!!!!!!!!!!!!Ich bin davon ausgegangen Ihr habt schon gebucht.
Wenn die Mutter jetzt schon schwer erkrankt ist und Ihr jetzt erst buchen wollt, dann glaubt Ihr doch nicht ernsthaft, daß eine Versicherung auch nur einen Euro an Euch zahlt!!!!!!!!!!
So wie beschrieben ist der Zustand der Mutter schon jetzt ein Rücktrittsgrund. Um Leistungen in Anspruch zu nehmen muß auch immer der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden bzw. das entsprechende Formular selbst ausfüllen!
Geht's noch!
Berthold
Warum geht
s noch??? Verstehe nicht,warum sich Leute aufregen,ohne die Hintergründe zu kennen. Es gibt deren 2. Einer geht niemand etwas an,da er sehr persönlich ist und der andere,daß wir dann schon 5 Jahre nicht mehr hätten (was wir auch nicht getan haben) verreisen dürfen,da sie in gewissen Abständen ständig ins Krankenhaus (seit einer Woche wieder daheim) muß,sich aber immer wieder aufrappelt.
Und wieso Rücktrittsgrund?
Ich denke,daß Millionenen jemand in der Familie haben,wo es nicht so gut aussieht und wo jederzeit etwas geschehen kann.
Kein Arzt hat bis jetzt gesagt,daß sie nicht mehr lang hat.
Natürlich - es wird schon 5 Jahre gesagt,daß es schnell zu Ende,aber auch noch eine ganze Anzahl an Jahren gehen kann.
(Herzrhytmusstörungen,sehr hoher,nicht in der Griiff zu bekommender Blutdruck,chronische Bronchitis,chronischer Schwindel,Gangunsicherheit,schwere Inkontinenz usw.usw.)
Das ist in dem Alter aber kein Wunder.Zuguterletzt an die Moralapostel.
Wenn man so lange schon pflegt und kurz vor dem Zusammenbruch steht,sollte man mal das Recht auf eine Auszeit haben und die Tochter der Mutter für eine Woche die Pflege übernehmen lassen.
Aber wahrscheinlich findet sich da wieder jemand,der mit dem Finger droht.
Ich lade jeden ein,dieses Mal einen Monat zu machen.
Dann reden wir weiter. -
Also eventuell, damit das Ganze klarer wird:
-
Eine schwere Krankheit ist immer auch ein Rücktrittsgrund. In den Bedingungen der Versicherungen steht als Versicherungsfall immer "plötzlich und unerwartet auftetende schwere Krankheit oder Tod". Mit dem Abschluß einer Versicherung bestätige ich auch immer, daß derzeit keine Versicherungsfall vorliegt! Verschweige ich den hier vorliegenden Sachverhalt und reiche die Versicherung im Falle eines Todes einfach ein, beghe ich Versicherungsbetrug.
-
Keiner spricht jemandem der pflegt das Recht ab in Urlaub zu gehen. Aber erstens muß es ja nicht unbedingt eine Flugreise ins Ausland mit hohem Risiko sein und zweitens sehe ich das ganz pragmatisch. Liegt mir an dem Erkrankten wirklich etwas so verzichte ich auf den Urlaub (oder verbringe Ihn in einigermaßen erreichbarer Nähe). Falls nein, was ja auch keine Schande ist, dann setzte ich Ihn trotzdem fort.
Ich rege mich also nicht grundsätzlich über Ihre Situation auf, sondern darüber, daß Ihnen offensichtlich nicht bewußt ist, daß Sie sich rechtlich auf extrem dünnem Eis bewegen. Die einzige Chance ist vor dem Versicherunsabschluß mit der Versicherung zu reden, ob dies in Ordnung ist!!!!!!!!!
Hier hilft also kein Forenbeitrag, sondern nur der direkte Kontakt mit dem Anbieter.
Berthold
-
-
"ADEgi" wrote:
Beim Abbruch gilt natürlich das gleiche, sofern auch die Reiseabbruch abgeschlossen wurde. Diese erstzt dann anteilig nicht genutzte Reiseteile und die erhöhten Kosten der Rückreise.Allerdings gilt dies in der Regel nur bis zum versicherten Wert. Beispiel:
Die Reise kostet bis 500,- Euro. Ein vorzeitiger Rückflug schlägt aber mit 1.000,- Euro zu buche. Somit zahlt die Reiseabbruch in der Regel trotzdem nur 500,- Euro! (sofern nicht höher abgeschlossen)So erst von mir kürzlich glernt und hoffentlich richtig verstanden und wiedergegeben. Bitte unbedingt auch nochmal bei der Versicherung informieren, da dies alles von Firma zu Firma unterschiedlich sein kann. Das ganze gilt auch für Deutschland.
Was deutsche Bedingungen angeht, sind diese Angaben falsch.
Habe ich kürzlich in einem gleichlautenden Thread erläutert...
-
Hallo Hestaxas,
klingt so ähnlich wie bei meinem Vater, der vor 8 Wochen verstarb...
Wir haben 3 Tage vor dem geplanten Reiseantritt storniert (weil er uns drum bat und es ihm DA nicht mehr so gut ging, übrigens 3,5 Wochen vor seinem Tod). Uns wurde dann vorgeworfen seitens der RRKV (Europ.), wir hätten direktement stornieren müssen, als er ins KH kam (obwohl es ihm da nicht schlecht ging). Wir haben bis jetzt erst 3500,- Euro statt 9000,- von denen zurückbekommen und sind jetzt zum Anwalt gegangen. Ich würde es mir also SEHR SEHR gut überlegn, wann ich storniere! Die drehen Euch immer einen Strick daraus und legen sich das so aus, wie sieh´s brauchen, also sei vorsichtig....Sandra1971
-
ADEgi,
ein Beispiel:
der Urlauber hat eine Billig-Pauschalreise für 399 Euro gebucht; die Prämie beläuft sich auf etwa 15 Euro - sie richtet sich nach dem Reisepreis. Er muss die Reise aus einem versicherten Grund abbrechen. Der außerordentliche Rückflug kostet 450 Euro, dazu die Fahrt zum Flughafen. Diese Mehrkosten werden erstattet.
Hat der Urlauber die Feriengarantie mit eingeschlossen, zahlt er etwa 25 Euro Prämie. Hier werden u.a. Mehrkosten erstattet, wenn die Rückreise wegen Elementarereignissen nicht planmäßig erfolgen kann. Diese Kosten sind meist beschränkt, z.B. auf € 5.000.
Hier überschreitet die Leistung der RRV den Reisepreis.
Wenn eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann, übernimmt die RRV die vertraglich geschuldeten Stornogebühren. Hier trifft Deine Feststellung zu, denn - so unverschämt die Stornokosten auch sein mögen - sie erreichen niemals den kompletten Reisepreis.
Ich beanstande lediglich die generelle Behauptung, die Versicherungleistungen seien vom Reisepreis abhängig.
Im übrigen - man kann es nicht oft genug wiederholen - unterscheiden sich die Bedingungswerke der Versicherer. Das Internet macht es einfach, Preis und Leistung vor Abschluss zu vergleichen.
-
Mir geht es bezüglich des Reisepreises ausschließlich um den Reiseabbruch. Hier habe ich bei einem namhaften Versicherer einmal nachgesesen. Dort steht wörtlich zum Thema außerplanmäßige Beendigung:
....erstattet die Versicherung die zusätzlichen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.
Das kann z.B. bei Linienflügen auch bedeuten, daß nur Flüge in der gleichen Buchungsklassen (hiermit ist nicht Business oder ähnliches gemeint) erstattet. Im konkrten Fall ging es um eine Rückholung zu einem Weihnachtstermin!
Grundsätzlich sind diese Regeln natürlich immer Versicherungsabhängig. Hier hast du sicher recht.
Gruß
Berthold