Flugverspätung von ca. 12 Stunden
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Hallo,
kann mir jemand sagen, ob durch Flugverspätungen von 12 Stunden eine Entschädigung geltend gemacht werden kann ?
Es wurde ein Hotel mit Übernachtung angeboten aber wir hatten (Familie mit 2 Kindern) ja irgendwie "entgangene Urlaubsfreude".
Danke !
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Pauschalreisemäßig gibt es da eher wenig Möglichkeiten
bzw. geht es um so geringe Vergütungen, daß ein freundliches
Schreiben an den Veranstalter vielleicht eher kleinen Erfolg bringt.
Also -freiwilliges- Entgegenkommen des Vertragspartners,
zumal Übernachtung ja schon übernommen wurde.Auf der anderen Seite kann man ohne Angaben von Flugdetails
schwer Stellung nehmen, inwieweit hinsichtlich der
EU Verordnung 261/2004 noch Möglichkeiten bestehen.Also
- Airline
- Abflug Airport
- Ankunft-Flughafen
- ursprüngliche Flugnummer
identisch mit dem dann durchgeführten Flug
oder neue Airline, neue Flugnummer? - Koffer nicht angenommen bzw. wieder zurückerhalten
nach dem Einchecken zur ursprünglichen Flugzeit?
Gruß privacy
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"Sangriaeimer" wrote:
"entgangene Urlaubsfreude"a) ...entgangene Urlaubsfreunden --> dafür gibt es nur in Österreich etwas dafür
b) ...nutzlos aufgewendeter Urlaub (oder vertaner Urlaub) --> dafür es nur in Deutschland etwas dafür
a) nur wenn im Urlaub vieles schief läuft
b) auch wenn es schon kurz vor dem Urlaub massive Probleme gibta) und b) --> müssen Mängel von mindestens 20 Prozent vorliegen, manche Gerichte verlangen mindestens 50 Prozent. Daher Faustregel: der Gesamtcharakter der Urlaubsreise muss überwiegend schwer beeinträchtigt sein
...dies zur Unterscheidung mal kurz erwähnt
Peter
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"mosaik" wrote:
a) ...entgangene Urlaubsfreunden --> dafür gibt es nur in Österreich etwas dafürPeter
tja, find ich gut, dass man in A für entgangene Freunde was bekommt.....

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Hy Mosaik

Ich seh das nicht kleinlich.
Und aufgrund dessen, das diese beiden sich doch sehr ähneln, musste ich einfach lachen (und wollte mitlächeln lassen).Wer ersetzt einem schon was, nur weil man mosernde Mitreisende hat
Lieben Gruß Mücke