Hotelüberbuchung 3 Tage vor Abflug bekannt gegeben
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Hallo!
Heute haben wir von unserem Reiseveranstalter die Nachricht bekommen das unser Hotel überbucht ist. Abflug wäre Donnerstag.
Wir haben eine Alterative angeboten bekommen die aber bei weitem nicht unserem gebuchten Hotel entspricht. Gebucht haben wir schon im Jänner.Hat jemand Tipps was wir machen könnten?
Danke!
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ADEgi wrote:
und Annahme des neuen Angebots vorbehaltlich Rechtsmittel und Reklamation.Lieber Berhold, du meinst sicher oder Annahme....
Aber wenn man eine Alternative VOR Abflug annimmt, hat man keine Ansprüche aus dem alten Vertrag mehr! Nur Anspruch auf Gewährleistung, dass das neue - das Ersatzhotel - auch die Leistung/Ausstattung erbringt, die einem eben beim Ersatzhotel angeboten wurde!
Selbstverständlich bleiben die Gewährleistungsansprüche im neuen, im Ersatzhotel erhalten.
Das heißt:
Altes Hotel: 4 Sterne, großer Pool, Abendbuffet, eigener Strand
Neues Hotel: 4 Sterne, kleiner Pool, Dreigang Abendessen, eigener StrandDies akzeptiert man. Dann kann man NACHHER NICHT Buffet! reklamieren!!! Man hat VORHER dem Ersatzhotel mit Dreigang Menü zugestimmt.
Man kann aber sehr wohl beim Fehlen auch des kleinen Pools eine Reisepreisminderung verlangen. Wie natürlich Preisunterschiede zwischen gebuchtem und Ersatzhotel zurück bezahlt werden müssen bzw. bei Mehrkosten, diese NICHT vom Veranstalter verlangt werden dürfen.
Man kann nur VORHER vom Vertrag zurücktreten (NICHT stornieren!), da dieser nicht vom Reiseveranstalter erfüllt werden kann. DANN hätte man Ansprüche auf Schadenersatz und oder vertanen Urlaub. Und nur dann!
Also gut überlegen, ob man Alternative annehmen will oder nicht.
Meint
Peter -
Da habt ihr aber noch Glück gehabt. Wir sind nach Gambia geflogen und haben am Flúghafen erfahren, dass wir in ein anderes Hotel müssen. Das ist lustig, wenn man bedenkt, dass man mitten in Afrika ist und das Land zu dem Zeitpunkt völlig unergründet war.
Na ja das Ende vom Lied war, dass wir in ein viel schöneres Hotel gekommen sind, als gebucht war. Wir waren so mitten in der Wildnis, direkt am Meer, mit schönem Bungalow untergebracht. Einige Tage später schauten wir uns mal das "gebuchte Hoel" an, ein einziger Betonklotz, weit weg vom Meer udn die Zimemr so, dass du genau wusstest, wer was neben, über udn unter dir macht.
GLÜCK GEHABT, würde ich da sagen...

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Hallo,
hatten das selbe Problem! Haben über Neckermann das Hotel Calypso Palace gebucht (im FEB.!!!) und jetzt 3 Wochen vor Abflug Bescheid gekriegt, daß das Hotel überbucht ist.
Hab mich auch informiert ob ma da etwas machen kann. Ist nicht leicht und geht wahrscheinlich nur übern Richter - wenn man überhaupt eine Chance hat!Man hat mir gesagt, daß man bei Pauschalreisen immer nur die Leistung bucht und nicht das Hotel. Sie haben uns anstelle des Calypso (4Stern Hotel) ein 4+Stern Hotel angeboten + ein Mietauto für 3 Tage!
Da kann man eigentlich nichts sagen auch wenn bei Holidaycheck um einiges schlechter abschneidet.
Ausserdem bekommt man 3 Wochen vor Abflugtermin Mitten in der Hauptsaison nichts besseres.
Wir hätten nur unseren Urlaub (kostenlos natürlich) stornieren können.Jetzt fahren wir halt in ein Alternativhotel zw. Faliraki und Rhodos Stadt.
Bin echt gespannt wie es dort ist - Falls man nicht zufrieden ist, bereut man natürlich seine Entscheidung, daß man nicht das Geld genommen hat.
Ich finde es natürlich auch eine Frechheit, daß die Hotels überbucht werden.
Die nehmen einen total die Vorfreude!
Da schaut Wochen lang, daß man ein gutes Hotel ergattert und dann kann man sich schlussendlich erst nur 1-2 Hotels aussuchen.
DANKE NECKERMANN UND CALYPSO PALACE NOCHMAL....LG XA
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Hallo Peter,
ich meinte auch nicht die Mängel, die das neue Hotel gegenüber der Ausschreibung hat, sondern die, die gegenüber dem ursprünglichen Hotel bestehen.
Wenn ich das neue Hotel kommentarlos akzeptiere, dann kann ich nachträglich nicht den kleinen Pool reklamieren. Akzeptiere ich das neue Hotel jedoch unter Vorbehalt, weil ich nichts anderes mehr als Alternative finde, meinen Urlaub aber nicht ändern kann oder will, so sollte auch nachträglich noch eine Reklamationsmöglichkeit gegenüber der ursprünglich gebuchten Anlage bestehen.
Gruß
Berthold
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Lieber Berthold,
und genau das meinte ich: da hat man dann eben KEINE Ansprüche!
Also - Variante 1
Hotelüberbuchung VOR Abreise erfahren - Alternative angeboten:
a) annehmen --> keine Rechte mehr aus dem alten Vertrag bzw. gegenüber dem ursprünglich gebuchten Hotel, auch nicht unter Vorbehalt!
b) nicht annehmen--> Anspruch auf Schadenersatz und u. U. vertanen UrlaubVariante 2
Hotelüberbuchung erst VOR ORT erfahren und Alternative
a) annehmen - und das kann man unter Vorbehalt einer Preisminderung wegen anderer Einrichtung, Lage usw.
b) ablehnen und auf sofortigen Rücktransport zum Ausgangspunkt oder geplanten Endpunkt der Reise
b)a) wenn dies nicht geht hat man Anspruch u. U. auf völlige Rückzahlung des Reisepreises, auch wenn man geblieben ist (aber Vorsicht zu dieser Aussage: nur unter ganz gewissen Umständen!)Der Unterschied zwischen Variante 1 a und 2 a ist, dass der Kunde bei 1 a eben eine echte Wahlmöglichkeit hat: Er MUSS nicht dorthin reisen, wo er nicht hin will; er hat hier andere Rechte. Wenn er diese nicht wahrnehmen möchte, dann ist das aber seine Entscheidung.
Ich will es mal so beschreiben:
Man erfährt, dass der lange gebuchte Urlaub nicht im geplanten Hotel sein kann, weil dieses überbucht, abgebrannt oder sonst was ist. Dann hat man alle Karten in der Hand, wenn man vom Vertrag zurücktritt, da dieser vom Reiseveranstalter nicht erfüllt werden kann. Man sucht sich ein gleichwertiges Ersatzhotel (Schadenminderungspflicht des Kunden!) und verrechnet die Mehrkosten dem Veranstalter.
Oder man bleibt eben zu Hause, klagt, weil kurzfristige Absage, auf vertanen Urlaub und bekommt sein komplett bezahltes Geld wieder zurück.
Das ist alles klar und eindeutig. Wenn auch man vielleicht insofern aufpassen sollte, dass man gewisse Alternativen durchaus akzeptieren muss - es gibt da einige Gerichtsurteile, da hat der Richter den Wechsel aus objektiven Gründen zumutbar entschieden und nix zurück und nix Entschädigung!
So, nun aber will man ja auf Urlaub fahren. Der Veranstalter sagt: du, dein gebuchtes Hotel geht nicht, aber ich biete dir - neu - folgendes an.... Somit handelt es sich um einen völlig neuen Reisevertrag! Da kann man dann keine Rechte mehr aus quasi dem alten, zwar vom Reiseveranstalter aufgelösten, aber eben aufgelösten Vertrag fordern.
Da es sich aber um einen neuen Vertrag handelt, kann man dann bei Abweichungen dieses neuen Vertrages natürlich wieder Mängel geltend machen.
Wichtig erscheint mir der Punkt, dass ich vor Abflug andere Rechte habe als nach Beginn der Reise. Nach Beginn der Reise vor allem aus dem Grund, dass es sich beim Reisevertrag um einen Werkvertrag handelt. Merkmal eines Werkvertrags ist, dass er erst dann als erfüllt gilt, wenn das "Werk" = "Urlaub" vollständig erbracht wurde. Dabei gibt es eben keine Teilbarkeit: Hinflug war ok. Angekommen - anderes Hotel --> war nicht Werkvertragsbestandteil --> konnte nicht sofort heimfliegen --> musste bleiben, wider meines Willen --> daher ist das Werk zur Gänze nicht erbracht worden!
Okay, das war jetzt wieder ein Ausflug in die tieferen Gefilden des Reiserechts. Aber vielleicht konnte ich doch etwas verständlicher machen, worauf es ankommt.
Gruß
Peter -
Danke für die Infos Peter,
ich hatte das Problem ebenfalls mit Kunden von Nekcermann (scheint irgendwie deren neue Masche zu sein). Diese haben eingewilligt und auch noch vor Ort eine Ausgleichszahlung angenommen. Daher habe sie natürlich jetzt keinerlei Rechte mehr. Neckermann wird aber sicher mit diesen Herrschaften keinerlei Geschäfte mehr machen. Die meinen das ernst und das bei sechs Erwachsenen und einem diesjährigen Reisepreis von fast 6.000,- Euro.
Auch so kann man am Kunden vorbeiplanen!
Außerdem stelle ich fest, daß bei einer solchen Benachrichtigung vor Abflug nie wirklich Alternativen zur Verfügung stehen, oder gar ein Last Minute. Ich werde einfach den Eindruck nicht los, daß dahinter Methode steckt. Dann wenn der Kunde ohnehin keine Wahl mehr hat, wird er vorher informiert; wenn aber noch genügend Alternativen vorhanden sind erfährt er es erst bei Ankunft.
Kann sein, ich tu den Neckermännern unrecht, aber so kommt es leider bei mir und auch in diesem Forum an!
Gruß
Berthold
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Lieber Berthold,
auch hier ein Hinweis: in jüngster Zeit neigen Richter dazu, Zahlungen VOR Ort NICHT als Erlöschen weiterer Forderungen generell zu betrachten. Hier bringen sie u. a. ins Spiel, dass die Kunden überfordert sind, überrollt werden u. ä.
Ich erinnere mich an ein Urteil, da haben Kunden ausdrücklich unterschrieben, zu Hause keine weiteren Forderungen mehr stellen zu können, trotzdem geklagt und noch etwas bekommen.
Aber es wird hier sicherlich sehr stark vom Mangel und den Umständen abhängen!
Gruß
Peter -
Hallo,
vielleicht könnt Ihr uns auch weiterhelfen. Kurz zur Info worum es geht.Wir buchten über FTI das Hotel Pensee in El Quesier extra wegen den guten Tauch- und Schnorchelbedingungen. Vor 3 Wochen erfuhren wir, dass es überbucht ist. Alternativ bot man uns das Holiday in Safaga an, welches wir ablehnten, weil dort kein Hausriff ist.
Die zweite Alternative ist das neu erbaute und noch nicht fertige Three Corners Fayrouz in Marsa Alam.
Wir stimmten dem zu, da wir nicht zu Hause bleiben wollen und der Urlaub ein Geschenk für unsere Tochter zum 18. Geb. ist.Jetzt erfuhren wir im HC das es da zwar ein Hausriff gibt, aber keinen Steg,
man muß 250m über Korallen und Steine laufen. Der Einstieg ist sehr gefährlich.(und wie stellen wir das mit Flossen und unserer 13 jähr.Tochter an ?)Außerdem ist auch der neue Hafen von Ghalib mit seiner schönen Promenade (laut Beschreibung von FTI) nach wenigen Gehminuten noch nicht zu erreichen.
Das wir keine Möglichkeit hatten uns über das Hotel zu informieren und es
noch keine ordentliche Beschreibung über das Hotel gibt (es ist erst in den Winterkatalogen drin) fühlen wir uns nun total überrumpelt mit unserer
Zustimmung.Was können wir denn vor Ort tun wenn die Leistungsbeschreibung von FTI nicht dem entspricht was wir dort vorfinden?
Oder können wir jetzt noch etwas vorher unternehmen?
Vielen Dank und viele Grüße von Torsten
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Kleistermeister wrote:
Hallo,
vielleicht könnt Ihr uns auch weiterhelfen. Kurz zur Info worum es geht.Wir buchten über FTI das Hotel Pensee in El Quesier extra wegen den guten Tauch- und Schnorchelbedingungen. Vor 3 Wochen erfuhren wir, dass es überbucht ist. Alternativ bot man uns das Holiday in Safaga an, welches wir ablehnten, weil dort kein Hausriff ist.
Die zweite Alternative ist das neu erbaute und noch nicht fertige Three Corners Fayrouz in Marsa Alam.
Wir stimmten dem zu, da wir nicht zu Hause bleiben wollen und der Urlaub ein Geschenk für unsere Tochter zum 18. Geb. ist.Jetzt erfuhren wir im HC das es da zwar ein Hausriff gibt, aber keinen Steg,
man muß 250m über Korallen und Steine laufen. Der Einstieg ist sehr gefährlich.(und wie stellen wir das mit Flossen und unserer 13 jähr.Tochter an ?)Außerdem ist auch der neue Hafen von Ghalib mit seiner schönen Promenade (laut Beschreibung von FTI) nach wenigen Gehminuten noch nicht zu erreichen.
Das wir keine Möglichkeit hatten uns über das Hotel zu informieren und es
noch keine ordentliche Beschreibung über das Hotel gibt (es ist erst in den Winterkatalogen drin) fühlen wir uns nun total überrumpelt mit unserer
Zustimmung.Was können wir denn vor Ort tun wenn die Leistungsbeschreibung von FTI nicht dem entspricht was wir dort vorfinden?
Oder können wir jetzt noch etwas vorher unternehmen?
Vielen Dank und viele Grüße von Torsten
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Hallo!
Gib doch mal in der Suche "Überbuchung" ein.
Dann wirst Du schon eine ganze Menge finden. Mitunter auch schon ausführliche Beschreibungen wie man sich verhalten sollte, wenn man von der Überbuchung vor dem Urlaub oder erst bei Ankunft erfährt.Gibt auch ein Thema "Überbuchung von Pauschalreisen". Dort müssten schon um die 80 Beiträge vorhanden sein.
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[aufpassen sollte, dass man gewisse Alternativen durchaus akzeptieren muss - es gibt da einige Gerichtsurteile, da hat der Richter den Wechsel aus objektiven Gründen zumutbar entschieden und nix zurück und nix Entschädigung!
Hallo Peter,
sehr interessant was Du schreibst,
Kannst Du mir evtl. sagen wie die Alternativen aussehen die ich akzeptieren muß?
Wir haben aktuell gerade Ärger mit der TUI.
Anruf vom Reisebüro 8 Tage vor Abreise: Hotel überbucht, wir sollen in ein anderes Hotel.Die angebotenen Alternativen waren zwar ebenfalls 4* Hotels, aber mit dem von uns gebuchtem Hotel "Boco do Rio" Algarve nicht zu vergleichen.
Eben solche die übreiggeblieben sind, weil sie wahrscheinlich keiner buchen wollte.Eigentlich sehe ich es auch nicht ein, in irgendein Hotel zu fahren wo ich eigentlich gar nicht hin will!
für ein paar kurze Hinweise, was ich akzeptieren muß, wäre ich sehr
dankbar.Viele Grüße
Volker -
Stefan, Robin & Anja:
KEINE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG!!!!!!!Hallo Zusammen,
wer kann behilflich sein?
Wir hatten am 16.03.16kurzfristig ein Hotel in der Türkei gebucht für den Zeitraum 20.-26.03.2016. Als wir in Analya angekommen sind wurden wir ganz normal mit dem Transferbus abgeholt. Als wir an unserem Urlaubsort angekommen waren hielten wir an dem Schwesterhotel von unserem gebuchten Hotel und waren ganz erstaunt das wir dort aussteigen sollten. Nach nachfrage bei der Rezeption wurde uns mitgeteilt, dass das ander Hotel erst Mitte April öffnet und wir daher hier hin gebracht wurden.
Nach vielen hin und her hatten wir zwar dann ein nettes Zimmer, ein paar Bademäntel und Late Night Check bekommen, aber das kann doch nicht sein nur um ein Hotel voll zu bekommen das andere einfach geschlossen zu lassen. Im übrigen wollten wir nicht in dieses Hotel weil wir da schon mal waren und es uns nicht gefallen hat und es wäre auch wesentlich günstiger geworden als das andere dort waren wir im Oktober 2015 und es war super. Natürlich wurden die Bademäntel und Late Night Check sowie Gutscheine für Al Carte Restaurant, was im übrigen nicht geöfnet hatte, gegengerechnt. Das kann es doch nicht sein und jeder schiebt es auf den Anderen.
Was können wir jetzt machen? Wer kann uns Ratschläge oder so geben!
Vorab vielen Dank -
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