Dauernder Bau- und Baggerlärm am Strand
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Hallo zusammen,
waren jetzt in Ägypten (Sharm el Sheikh, Hotel Concorde el Salam) und konnten unseren Strandabschnitt am Hotel nicht nutzen weil direkt nebenan (2 Hotels weiter) ständiger Bau- und Baggerlärm zu hören war.
Das ging den ganzen Tag und war auch über die ganze Bucht zu hören. Unerträglich.Haben uns das vor Ort von der Reiseleitung schriftlich in Form einer Mängelanzeige bestätigen lassen, allerdings erst ein paar Tage später weil wir dachten das hört schon auf.
Haben auch Videoaufnahmen von dem Lärm etc. gemacht.
Eine Strandnutzung war nicht möglich.Habe bereits bei ITS reklamiert.
Wie soll man weiter vorgehen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Welche Chancen haben wir auf eine angemessene
Erstattung gem. Frankfurter Tabele?Danke für Info's.
Gruß
Jörg -
Jörg2007 wrote:
Habe bereits bei ITS reklamiert.Wie soll man weiter vorgehen?
Erst einmal abwarten, was ITS antwortet...
Ihr konntet "Euren" Strandabschnitt" wegen des Lärms nicht nutzen? Aber Ihr wart vermutlich am Strand. Das ist eine kleine Beeinträchtigung - allzu viel würde ich da nicht erwarten.
Irgendwo in den AGB oder den "Offenen Worten zum Urlaubsziel" ist bestimmt auch vermerkt, dass es z.B. ein aufstrebender Urlaubsort ist... dass mit Bautätigkeiten zu rechnen ist...
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Da gibt es nix....denn das sind Umwelt Geräusche dafür kann das Hotel und der RV nix es war 2 ! Hotels weiter was sollen die dann, machen die ganze Bucht evakuieren

Wir hatten das auch in der Coraya bucht da haben die den GANZEN Tag die leeren Sauerstoff Flachen an einander geschlagen, wie ein Glocke Klong Klong Klong über die ganze Bucht, dazu hat der Esel der den Karren zog geschrien und die Laster der 4 spurigen Straße dahinter haben gehupt...wir hätten Klagen sollen

Und dieses "Lärmhotel" ist sogar HC Gewinner!
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Interessant die Aussage, dass man von Lärm eine Videoaufzeichnung machen kann...

Nein Scherz beiseite, wenn die Reiseleitung die Unerträglichkeit bestätigt hat, muss auch der Veranstalter etwas zurück zahlen. Die Höhe wird halt strittig sein.
Lärm kann durchaus ein großer Reisemangel sein und ein Reiseveranstalter haftet trotz aller Unlogik auch dafür, dass es am Urlaubsort urlaubsgemäss ruhig zugeht.
also, erst einmal abwarten, was der Veranstalter anbietet.
Allerdings: Eine Entschädigung muss euch erst ab dem Tag gewährt werden, an dem ihr den Mangel bei der Reiseleitung angezeigt habt!
Gruß
Peter -
Hallo Peter,
wie ist das denn in einem solchen Fall mit dem "Abhilfeverlangen", das doch nach deutschem Recht erforderlich ist? Oder reicht hier die bloße Anzeige beim Reiseleiter?
Gruß
Manfred
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Na ja, sie haben es der Reiseleitung gemeldet und von der eine Bestätigung erhalten. Das reicht. Denn hätte die Reiseleitung Abhilfe schaffen können, hätte sie das ja vor Ausstellung einer Bestätigung tun können.
Natürlich muss Abhilfe verlangt werden, um zu Hause Ansprüche stellen zu können. Aber ich meine, die Ausstellung einer Bestätigung bedeutet: Mangel gerügt, Abhilfe verlangt, war nicht möglich --> daher Bestätigung.
Anders rum: ein Veranstalter wird sich nicht heraus reden können: ja, ja, gemeldet und bestätigt ist der Mangel, nur eine Änderung wollte der Kunde nicht --> warum dann eine Bestätigung? Und noch weiter anders rum: der Veranstalter muss aber schon recht deppert sein, einen Mangel schriftlich zu bestätigen, und sich dann daheim herausreden wollen, er hätte ihn ja beseitigt, aber der Kunde wollte partout nur eine Bestätigung...
grinst Peter
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mosaik wrote:
Und noch weiter anders rum: der Veranstalter muss aber schon recht deppert sein, einen Mangel schriftlich zu bestätigen, und sich dann daheim herausreden wollen, er hätte ihn ja beseitigt, aber der Kunde wollte partout nur eine Bestätigung...grinst Peter
Jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjeiiiiiiiiin...Die Reiseleitung bestätigt nicht den Mangel selbst, sondern nur die Tatsache, daß der Gast seiner Meldepflicht nachgekommen ist, Unregelmäßigkeiten gemeldet und um Abhilfe gebeten hat. Die Reiseleitung ist verpflichtet, jedem Gast auf Wunsch eine Bestätigung darüber auszustellen, daß er Unzulänglichkeiten gemeldet hat - sei es nun angeblicher Baulärm am Strand oder die quietschenden Gummistiefel des Gärtners ;). Mehr stellt die "Bestätigung" der Reiseleitung nicht dar. Inwieweit die Reklamation berechtigt ist bzw. tatsächlich Mängel vorlagen, wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung des Kundenschreibens/Fotos/Videos und der Stellungnahme der Reiseleitung/des Hoteliers entschieden.
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Liebe Sina1, das ist schon richtig. Aber eine Bestätigung setzt voraus, dass der Mangel gemeldet und um Abhilfe verlangt wurde. Sonst stellt keine Reiseleitung eine Mangelbestätigung aus.
Dass eine Reiseleitung zwar eine Bestätigung ausstellt, aber im nachhinein sagen würde: nein, der Kunde hat mich nicht nach Abhilfe gefragt, nur nach einer Bestätigung - das würden Gerichte meiner Meinung nach dahingehend auslegen, dass eine Abhilfe des Mangels nicht möglich war, sonst wäre ja eine Bestätigung des Mangels ausgestellt worden.
Eine Bestätigung, die ich schreibe, heißt doch wohl auch: ja ich, Reiseveranstalter, bestätige, dass Herr Meier nicht die Leistung bekommen hat, die ich ihm versprochen hatte.
Müssig darüber zu diskutieren: ...aber ich hätt' sie ihm ja gegeben, wenn er nur gefragt hätte!
Es geht vielmehr um jene Fälle, die zu einer Reiseleitung gehen, jammern, wie schiach ihr Zimmer ist und ZUHAUSE dann dem Reiseveranstalter schreiben, sie, die Kunden, hätten doch eh der Reiseleitung davon erzählt...
Auf den Formularen steht übrigens meist sowieso drauf, ...dass der untenstehende Mangel nicht behoben werden konnte...
Meint
Peter -
Hallo Mosaik...hallo Erika1...hallo sina1...hallo zusammen
Erstmal herzlichen Dank für die vielen Antworten und die angeregten Diskussionen.
Jetzt hat sich ITS gemeldet und einen Verrechnungscheck in Höhe von 5% des Reisepreises als „finanzielles Entgegenkommen“ beigelegt.
Dazu ein Schreiben mit den Hinweisen „Kulanz“, „das wäre keine Anerkennung einer Rechtspflicht“, „Bautätigkeiten liegen außerhalb des Einflussbereiches“, „Hinweis auf die wichtigen Hinweise im maßgeblichen Katalog zum Thema Baustellen und technische Einrichtungen“, „und das sie hoffen mich weiterhin zu ihrem Kundenkreis zählen zu dürfen“...und, und, und...
Na ja, ich werde das „finanzielle Entgegenkommen“ wohl nicht annehmen und im Antwortschreiben eine „gütliche Einigung“ unter Erstattung von 15% des Reisepreises anbieten.
5% sind ja gerade mal die untere Grenze der Frankfurter Tabelle für Mängel dieser Art.
Ist das vielleicht die typische Vorgehensweise der Veranstalter?Im Übrigen sehe ich den Scheck schon als Anerkennung einer Rechtspflicht, oder?
Man hätte uns ja auch mal vorher informieren können.
Einen Katalog hatte ich nie da alles online gebucht wurde.Die Option „Rechtsanwalt“ kann ich ja immer noch ziehen.
Schon jetzt vielen Dank für weitere fachmännische Ratschläge und Tipps.
Gruß und sonnigen Tag
Jörg -
Hallo Jörg,
5% des (gesamten?) Reisepreises hören sich eigentlich sehr vernünftig an - schließlich habt Ihr erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr der Reiseleitung den Lärm gemeldet habt (und das war ein paar Tage nach der Anreise, wie Du selbst schreibst), einen Erstattungsanspruch für den restlichen Reisezeitraum, falls keine Abhilfe geschaffen werden konnte. Eine Kulanzentscheidung ist es allemal - weder das Hotel, noch der Veranstalter konnte etwas dafür, daß am Strandabschnitt des übernächsten Hotels gebaut wird. Wahrscheinlich wurden die Arbeiten vom Nachbarhotel auch nicht unbedingt angekündigt, so daß eine Information der Gäste vor der Reise nicht möglich war.
Leg die 5%, die Du bekommen hast, in Deinen "Urlaubssparstrumpf" und freu Dich auf den nächsten Urlaub. Der Stress mit Anwalt, etc. lohnt sich in Deinem Fall höchstwahrscheinlich nicht. -
Sina1 wrote:
....
Eine Kulanzentscheidung ist es allemal - weder das Hotel, noch der Veranstalter konnte etwas dafür, daß am Strandabschnitt des übernächsten Hotels gebaut wird. Wahrscheinlich wurden die Arbeiten vom Nachbarhotel auch nicht unbedingt angekündigt, so daß eine Information der Gäste vor der Reise nicht möglich war. ....Daß da gebaut wird, haben sie natürlich nicht zu verantworten. Aber daß die Information, dort werde gebaut, nicht so rechtzeitig beim Kunden ankommt, daß der stornieren bzw. umbuchen kann, haben sie sehr wohl zu verantworten. Ich verstehe das überhaupt nicht, Sina1! Haben die Reiseveranstalter vor Ort denn keine Reiseleiter, meinetwegen auch Revisoren oder so was ähnliches, die systematisch feststellen und melden können, daß es da oder dort am Strand laute Bauarbeiten gibt? Die könnten sich gleichzeitig auch darum kümmern, ob irgendwo Überbuchungen zu erwarten sind, und sie könnten sich auch durch regelmäßige, nicht vorher angemeldete Besuche in den Hotels darüber vergewissern, daß die Urlauber nicht in "Sauställen", wie sie unlängst noch von Axel entdeckt wurden, landen.
Warum gibt es diese Überwachungseinrichtungen ganz offenbar nicht?
Ich verstehe das nicht! Man muß ja fast annehmen, daß es gewissen Veranstaltern nur um den Umsatz geht und ansonsten sämtliche Schwachstellen der Reise auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden. -
Salva, natürlich haben die Reiseveranstalter Reiseleiter vor Ort (eigene oder von örtlichen Agenturen), die selbstverständlich auch Bautätigkeiten und sonstige Störfaktoren an die Zentrale melden müssen, damit die betroffenen Gäste vor Reiseantritt bzw. idealerweise sogar schon bei Buchung noch informiert werden können. Nur laufen die Reiseleiter, die die Gäste in den Hotels betreuen, natürlich nicht täglich zum Strand, um nach Baggern Ausschau zu halten (dafür fehlt in der Regel auch die Zeit - und am freien Tag wirst Du einen Reiseleiter ganz bestimmt nicht an einem Hotelstrand finden
), sondern kümmern sich in ihrer "Reiseleiterecke" um ihre Gäste. Von Bauarbeiten am Strandbereich des übernächsten Nachbarhotels erfahren die Reiseleiter häufig nur, wenn sie das übernächste Hotel zufällig auch betreuen oder wenn Gäste es ihnen mittleilen, so wie Jörg es getan hat.Im vorliegenden Fall wissen wir nicht einmal, wann die Arbeiten begonnen haben. Kurzfristig vor oder gar während Jörgs Aufenthalt oder schon Wochen im Voraus? War letzteres der Fall gebe ich Dir recht - da hätte der Veranstalter ausreichend Zeit gehabt, die Gäste zu informieren und ggf. eine Alternative zum Umbuchen anzubieten.
Bez. der unangekündigten Besuche in den Hotels....es gibt sie, sei Dir gewiss

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Guten Morgen Salva, guten Morgen Sina1,
danke für die Ratschläge.
Die Baustelle ist, lt. Info's von Bekannten die wir dort kennengelernt haben und die letztes Jahr auch da waren, schon seit über einem Jahr.
Ob der Bagger der selbe ist weiß ich allerdings nicht.

Und die Reiseleitung hatte wohl nur uns in dem Hotel zu betreuen.
Aber in Anbetracht der Tatsache, dass das schon ein Jahr geht hätte sie es wissen können/sollen/müssen, oder? Und damit auch der Veranstalter.Ich denk' aber über die 5% und über den Urlaubssparstrumpf nach, Sina1.
Bin ja auch keine "Korinthen-Kacker"...hi,hi.
Aber was Recht ist, muß Recht bleiben.
Werde wohl Montag nochmals mit dem Unterzeichner des Schreibens tel.
Dann nehme ich den Scheck...und dazu vielleicht noch einen Gutschein für die nächste Buchung bei ITS...???...
Noch einen schönen Sonntag...
Jörg