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ACHTUNG aufpassen, Stornogebühren hängen davon ab wo man bucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
28 Beiträge 11 Kommentatoren 30.4k Aufrufe
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  • fixfoxfaxF Offline
    fixfoxfaxF Offline
    fixfoxfax
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich verstehe einfach die Welt nicht mehr, jetzt muß man schon aufpassen, bei welchem Reisebüro man eine Reise bucht um nicht bei einem Storno kräftig zur Kassa gebeten zu werden.

    Ich habe Ende Juni eine Reise in der Höhe von € 597,-- für Anfang Oktober bei HOLIDAYCHECK online gebucht. Der Reiseveranstalter ist VTours/HCX.

    Heute habe ich aus organisatorischen Gründen diesen Urlaub stornieren müssen, ist mir auch klar, daß ich die entsprechende Stornogebühr zahlen muß.

    Ich bekam unmittelbar nach der Stornierung die Rechnung von VTours/HCX in der Höhe von € 238,-- was den 40% von den AGB's entsprach. Die Rechnung ist bis 17.08.2007 OHNE ABZUG per Banküberweisung fällig.

    Meine Anzahlung von Anfang Juli in der Höhe von rund € 119,-- ist somit unter den Tisch gefallen.

    Meine Stornogebühr ist somit 50 Tage vor Reiseantritt 60% vom gesamten Reisepreis. Das finde ich ein nettes Taschengeld für einen Reiseveranstalter, welcher außer ein paar @-mails noch nicht viel getan hat.

    Hätte ich die selbe Reise online beim ÖSTERREICHISCHEN VERKEHRSBÜRO vom gleiche Reiseveranstalter gebucht, hätte ich nur 10% vom gesamten Preis an Stornogebühren zu zahlen. Das wären dann rund € 60,-- gewesen.

    Selbstverständlich beruft sich jetzt jeder auf sein Recht und seine AGB's.

    Irgendwo zweifle ich trotz der AGB's an der Seriosität des Reiseveranstalters und bin auch verwundert das HOLIDAYCHECK Reiseveranstalter vertritt, welche durch ihre AGB's extrem aus der Reihe fallen.

    Stornobedingungen sollen schon irgendwann einmal einheitlich sein.

    Sicherlich ist es jetzt nicht angebracht herumzujammer, ich möchte nur die lieben USER auf dieses Problem aufmerksam machen, wie mann gekonnt und gefinkelt schon vor seinem Urlaub um sein Geld gebracht werden kann.

    Wünsche allen einen schönen erholsamen und stornofreien Urlaub

    Benno Müller, Wien/Österreich

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      fixfoxfax wrote:
      Hätte ich die selbe Reise online beim ÖSTERREICHISCHEN VERKEHRSBÜRO vom gleiche Reiseveranstalter gebucht, hätte ich nur 10% vom gesamten Preis an Stornogebühren zu zahlen. Das wären dann rund € 60,-- gewesen.

      Ich denke, das hast Du evtl. missverstanden - die 10% wären nur dann fällig gewesen, wenn das Reisebüro gleichzeitig als Veranstalter fungiert hätte, siehe AGB. Hätte das Reisebüro Dir die V-Tours Reise verkauft, wäre es nur Vermittler gewesen und es hätten genauso wie bei der über Holidaycheck gebuchten Reise die Stonokosten gem. AGB von V-Tours gegolten.

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      • fixfoxfaxF Offline
        fixfoxfaxF Offline
        fixfoxfax
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sina1, wie du schon richtig in deiner Meldung erwähnst, "denkst" du nur, mir steht jedoch die telefonische Auskunft zur Verfügung.

        Du kannst gerne jetzt beim Verkehrsbüro online buchen und morgen stornieren, es bleibt bei den € 60,--.,

        Liebe Grüße

        Benno

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Fixfoxfax,

          Du bist nicht der Einzige, der sich über die Höhe der Stornokosten
          bei VTours wundert. Schau mal in diesem Reiserecht-Thread:

          40 % Stornogebühren >hier klicken<

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • dillenD Offline
            dillenD Offline
            dillen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Was ich nicht ganz verstehe ist, warum die Anzahlung einbehalten wird, mit welchem Recht?
            Wenn in den AGB`s steht 40% Storno zu diesem Zeitpunkt, dann zahle ich auch nicht mehr. Und selbstverständlich verrechne ich eine Anzahlung mit einer Vorderung, es sei denn anbei dieser Vorderung kam ein Verrechnungsscheck o.ä. in Höhe der Anzahlung mit... (die internen Abläufe der Veranstalter sind nunmal verschieden).
            Vor welchem Gericht soll so etwas denn Bestand haben 😱???

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sina1S Offline
              Sina1S Offline
              Sina1
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Normalerweise wird die Anzahlung auch mit den Stornokosten verrechnet, die beschriebene Praxis ist mir absolut neu und ich gehe, wie schon gesagt, immer noch von einem Mißverständnis aus.

              Bez. der anderen Geschichte (10%/40% Stornokosten): Kann es nicht auch sein, daß das österr. Verkehrsbüro die exakt gleiche Reise aus identischen Bausteinen wie Vtours zusammengestellt hat? Dann ist es nämlich Veranstalter für die fragliche Reise und nicht Vtours und es gelten die Stornobedingungen des Reisebüros.
              Vtours mag zwar einen Teil Bausteine (z. B. Hotel über Vtours gebucht, "Billigflug" direkt von einer Airline, Mietwagen über einen örtlichen Anbieter) gestellt haben, Veranstalter ist dann aber das Reisebüro, daß die Reise zusammengestellt hat.

              Ohne Buchungseinsicht und Angebotsvergleich ist der Fall jedenfalls für Außenstehende nicht nachvollziehbar, wir können nur mutmaßen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • reiseneleR Offline
                reiseneleR Offline
                reisenele
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo, einfach das nächste mal ne Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt abschliessen dann kann es einen wurscht sein wie hoch die Stornokosten sind und muss sich nicht aufregen.
                Liebe Grüße

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  fixfoxfax schrieb: Reise aus organisatorischen Gründen abgesagt
                  reisenele schrieb: Einfach ne Reiserücktrittskostenversicherung ...
                  privacy schreibt: Nenn mir mal die RRV, die da zahlt,
                  dann buche ich vielleicht mal wieder pauschal 😉

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    privacy wrote:
                    fixfoxfax schrieb: Reise aus organisatorischen Gründen abgesagt
                    reisenele schrieb: Einfach ne Reiserücktrittskostenversicherung ...
                    privacy schreibt: Nenn mir mal die RRV, die da zahlt,
                    dann buche ich vielleicht mal wieder pauschal 😉

                    Die organisatorischen Gründe können krankehits oder familiär (z. B. Todesfall) bedingt sein. Dann zahl die RRV.

                    Der Threaderöffner hätte dies deutlicher formulieren sollen. Dann wären alle Irritationen ausgeräumt.

                    LG
                    holzwurm

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                    • ADEgiA Offline
                      ADEgiA Offline
                      ADEgi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Benno,

                      also ich denke auch, daß hier einfach die Anzahlung nicht abgezogen wurde. Deine Stornokosten sind 40 % - davon kannst Du die Anzahlung einfach abziehen. Alles andere darf nicht sein!

                      Gruß

                      Berthold

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fixfoxfaxF Offline
                        fixfoxfaxF Offline
                        fixfoxfax
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        so einmal um alle zu beruhigen, ich will einfach nicht diese Reise antreten..
                        Da würde auch keine Stornoversicherung eiinspringen. Ist eine freie Entscheidung von mir und somit muß ich mit den Konsequenzen leben, sprich Stornogebühr selbst bezahlen.

                        Ich werde mich hüten, von der mir vorliegenden Stornorechnung etwas eigenständig abzuziehen. Besonders wenn mir ein Reiseveranstalter eine Rechnung sendet, der von Haus aus weit über den handelsüblichen Sätzen liegt.

                        In diesem Fall ist mir meine Rechtschutzversicherung lieber als eine Stornoversicherung.

                        Das nächste dubiose ist ja, das auf der Stornorechnung als Kontaktmöglichkeit nur das Callcenter von Holidaycheck angegeben ist. ich habe aber mit der Anzahlung ja einen Vertrag mit VTours/HCX abgeschlossen. In dieser Angelegenheit brauche ich nicht Holidaycheck als Vermittler sondern einen direkten Ansprechpartner von VTours/HCX.

                        Außerdem bin ich ja gespannt ob ich jetzt bei der nächsten Buchung bei Holidaychek den € 100,-- Gutschein einlösen kann, wechen ich anlässlich bei der Buchung dieser Reise erhalten habe.

                        Liebe Grüße an Alle

                        Benno

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Benno,

                          natürlich kannst Du die schon geleistete Anzahlung abziehen. Der Veranstalter meldet sich schon, wenn das nicht richtig wäre. Die Rechnung wird immer auf den kompletten Stornobetrag ausgestellt. Die mitgesendeten Zahlungsbelege werden sicher automatisch erstellt. Das kenne ich so auch von anderen Veranstaltern. Vor allem bräuchtest Du diesen Betrag ja auch, für den Fall, daß die Stornierung über eine Versicherung abgerechnet werden soll, denn dies weiß Dein Veranstalter ja nicht!

                          Also Rechnung zahlen, abzüglich der geleisteten Anzahlung. Alles andere wäre verkehrt und wenn es dann nötig sein sollte, kannst Du immer noch Deinen Rechtschutz in Anspruch nehmen.

                          Meine Prognose: Wird nicht nötig sein.

                          Gruß

                          Berthold

                          p.s.: Das schlimmste, was Dir erst einmal passieren könnte wäre eine Mahnung. Also erst einmal ruhig Blut, denn ich bin hier sicher, daß es sich nur um einem Irrtum handelt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Es kann nicht sein, dass eine Reise von einem Veranstalter, nennen wir ihn A, in Deutschland andere Stornogebühren hat als in Österreich! Das ist Unsinn.

                            Es gelten, egal in welchem Land man die Reise bucht, die Stornogebühren des Reiseveranstalters!

                            Wenn ich in Österreich Studiosus buche, gelten die Stornosätze in den Studiosus Katalogen!

                            Die angesprochenen 10 % sind die empfohlenen Stornogebühren bis 30 Tage vor Reiseantritt in den allgemeinen Reisebedingungen der Fassung von 1992 gültig in Österreich. NUR wer diese für seine EIGENEN Reiseveranstalterungen anerkennt, hätte diese Sätze.

                            Und umgekehrt: wer in Deutschland einen österreichischen Reiseveranstalter bucht, für den gelten die österreichischen Stornosätze.

                            Eine Rechnung hat absolut nichts mit Zahlungen zu tun! Das ist eine nicht ausrottbare Meinung! Ich kann zehn Zahlungen gemacht haben, es gilt was auf EINER Rechnung steht!

                            Wie ich aber hier schon sehr häufig gelesen habe, gibt es vor allem in Deutschland eine schöne Zahl dubioser Anbieter und hier offensichtlich auch sehr viele im Internet. Wir wollen hier auch keine neuerliche Diskussion Internet gegen stationäres Reisebüro vom Zaun brechen. Aber es gibt eben hier und dort Vor- und Nachteile.

                            Eine Vereinheitlichung der Stornosätze in ganz Europa halte ich für eine Schnapsidee. Ich finde sowieso schon viel zu viel von Brüssel aus reguliert - damit wird man vieles kaputt machen! Die nächste Forderung wird dann sein, dass die Stornobedingungen nicht nur EU-weit vereinheitlicht sein müssen, sondern weltweit - da wird auch aber Tschorsch dabblju Busch eines husten 😉

                            Gruß
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @mosaik

                              Hallo Peter,

                              ich glaube Du hast Benno leicht falsch verstanden. Er sagt nur, daß er weniger Stornokosten hätte, hätte er die gleiche Reise in Österreich gebucht. V-Tours, der ja "weiße Ware" produziert kann ja auch eine Niederlassung in Österreich haben und dort andere Stornokosten verlangen. Das wäre möglich, glaube ich aber eher nicht.

                              Es ist ja auch so, daß auch bei verschiedenen Veranstaltern, die International tätig sind je nach Land unterschiedliche Anzahlungen fällig werden. Sicher ist dies auch bei den Stornokosten der Fall. Das denke ich, ist hier das Thema.

                              Ansonsten hast Du natürlich wieder uneigeschränkt Recht mit Deinem posting.

                              Gruß

                              Berthold

                              Fallbeispiel Deutschland - Schweiz

                              ITS Deutschland: 20% Anzahlung; Sornokosten 20 bis 75%
                              ITS Coop Schweiz: 30% Anzahlung; Stornokosten 30 - 100%
                              Wohlgemerkt bei identischen Leistungen!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • fixfoxfaxF Offline
                                fixfoxfaxF Offline
                                fixfoxfax
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Eine Rechnung hat absolut nichts mit Zahlungen zu tun! Das ist eine nicht ausrottbare Meinung! Ich kann zehn Zahlungen gemacht haben, es gilt was auf EINER Rechnung steht!

                                Dieser Meinung bin ich auch und somit zahle ich mit der bereits geleisteten Anzahlung 60 % vom Gesamtpreis.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Benno

                                  Nein, nein und nochmals nein!

                                  Nehme den Stornobetrag der Rechnung, ziehe deine Anzahlung ab überweise das und Du wirst sehen, daß Du Alles richtig gemacht hast. Anders kann, wird und darf es vor allem nicht sein!

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Günter/HolidayCheckG Online
                                    Günter/HolidayCheckG Online
                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Dem ist auch so,

                                    Die Stornokosten EUR 238 werden selbstverständlich mit der Anzahlung
                                    verrechnet und kommen nicht noch oben drauf.
                                    Das hatte unsere Mitarbeiterin Benno auch geschrieben und zwar am 10.08.2007 17:44:29:
                                    ....... soeben erhielten wir folgende E-Mail von Ihrem Veranstalter:
                                    "Die Anzahlung wird mit den Stornokosten verrechnet. Die Kunden müssen den Differenzbetrag auf das auf der Stornorechnung genannte Konto überweisen."
                                    Für Fragen und Informationen stehen wir auch weiterhin gerne...."
                                    Ende Mail

                                    Daneben weist unser Reisebüro nochmals darauf hin, dass natürlich Vtours die AGBs macht - und diese gelten in jedem Reisebüro, egal wo ein Kunde bucht!

                                    Günter/HolidayCheck

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • holzwurmH Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      hallo Günter,

                                      es gibt halt Menschen, denen kann man Dinge tausend mal erklären und sie kapieren es immer noch nicht.

                                      Gleiches gilt für manch einen bezüglich Pauschalreise und Flugzeiten.

                                      Man könnte sich hier im Forum schon manchmal den Mund fusselig schreiben.

                                      LG
                                      holzwurm

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • LexilexiL Offline
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                                        #19

                                        fixfoxfax wrote:
                                        Eine Rechnung hat absolut nichts mit Zahlungen zu tun! Das ist eine nicht ausrottbare Meinung! Ich kann zehn Zahlungen gemacht haben, es gilt was auf EINER Rechnung steht!

                                        Dieser Meinung bin ich auch und somit zahle ich mit der bereits geleisteten Anzahlung 60 % vom Gesamtpreis.

                                        wenn du dieser irrgläubigen meinung bist, nun gut.
                                        aber dann beschwere dich bitte nicht, weil es einfach nicht der wahrheit entspricht.

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          Lexilexi wrote:
                                          wenn du dieser irrgläubigen meinung bist, nun gut.
                                          aber dann beschwere dich bitte nicht, weil es einfach nicht der wahrheit entspricht.

                                          zumal es hier mehrfach erklärt wurde. Sogar von Günter und er auch eine Mail von HC in diese Richtung bekommen hatte.

                                          LG
                                          holzwurm

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