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40% Anzahlung??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    hola salvamor,
    was für eine laus ist dir denn heute morgen über die leber gelaufen.?
    so aggressiv wie du es empfunden hast, hat adegi es doch gar nicht gemeint.zumindest habe ich es nicht so aufgefasst.
    allerdings fand ich die info, die anzahlung nicht zu bezahlen auch ein wenig zu übereilt. denn der threaderöffner hat anscheinend die reise ja gebucht. und nicht zu bezahlen hieße ja nicht, dass der veranstalter nicht auf seinem geld bestünde.
    apropos veranstalter.
    wenn diese methoden der va wirklich so kriminell und "stussig" sind, frage ich mich tatsächlich - wie adegi auch -, warum man sie über hc buchen kann.
    hc-ein portal mit tüv zertifizierung und einer qualitäts- und sicherheitsgarantie - bei der man sicher buchen kann. ❓

    Das "F" in Montag steht für Freude.

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @lexilexi
      Der Krug geht so lange zum Brunnen .... oder anders gesagt, solange
      alle treu und brav ihre 70 oder auch 40% anzahlen und im Falle einer
      Stornierung auch bezahlen und sich niemand dagegen wehrt, so lange
      gelten die AGB dieser Veranstalter. Ob sie rechtens sind oder konträr
      zur Entscheidung des BGH.

      Und warum soll ausgerechnet HC diese Veranstalter wie Dutzende andere nicht im Programm haben? Der TÜV zertifiziert den Ist-Zustand des
      eigenen Unternehmens und überwacht Veränderungen im eigenen Unternehmen. Es wäre natürlich angebracht, die Geschäftspartner
      auf diese Zahlungsmodalitäten anzusprechen und ggf. eine
      Änderung im Sinne der eigenen Kunden herbeizuführen.

      Aber letztlich trifft alleine der Kunde die Entscheidung, ob er solche
      Bedingungen akzeptiert. Gut informierte Kunden - und dazu trägt
      nicht zuletzt ein Forum bei - wissen die Situation einzuschätzen
      und werden kein finanzielles Risiko eingehen, welches zu vermeiden
      ist und sich entsprechend bei ihren Buchungen verhalten.

      Gruß privacy

      PS Vielleicht fühlt sich Salvamor bei "Hola" auch nicht angesprochen,
      da es spanisch ist und in Brasilien portugiesisch gesprochen wird,
      versuche es mal mit " alô , oi oder olá" 😉

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • rannug1R Offline
        rannug1R Offline
        rannug1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Für yurena war ja die Frage beantwortet, trotzdem hatte ich die Ansicht, dass hier über zwei verschiedene Anzahlungen diskutiert wurde.
        Yurena wunderte sich 5 Wochen vor Reisebeginn über 40% Anzahlung
        Berthold und ich fanden das völlig normal , dass nach einer Buchungsbestätigung diese auch zu zahlen sind.
        Das es auch RV gibt, die 40% und mehr , schon weit eher als Anzahlung verlangen, entzog sich bis dt. meiner Kenntnis.
        Für diese Info bin ich dankbar und würde unter solchen Umständen da nie buchen.
        Allerdings habe ich Bertholds Aussage bezügl. HC u. Salvamor als reine Ironie verstanden und bin schon bisschen erschrocken wie aggressiv der Ton zeitweise wurde.
        Denn wie gesagt, ich bin schon der Meinung, dass die 40 % in dem geschilderten Fall nicht ungesetzlich waren und kein Grund für eine Zahlungsverweigerung darstellen. ( sonst könnte ich ja 4 Wochen vor Reisebeginn die Restzahlung auch verweigern, da noch keine Leistung erbracht wurde. )

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hallo Rannung,

          danke für die Schützenhilfe. Sehe ich eben auch so.

          @Salva

          Die Diskussion über die hohen Anzahlungen hatten wir schon mal, darum gehe ich nicht näher darauf ein. Das was mich gestört hat war hier die klar falsche Empfehlung von Dir. Außerdem gestehe ich Dir deine Meinung, die nicht mit HC übereinstimmen muß gerne zu, finde es aber trotzdem absurd, das in deiner gewählten Form zu posten.

          @lexilexi

          Die Laus war ich, denn ich nehme es mir heraus, wenn ich der Meinung bin, daß auch ein Administrator Stuss schreibt, diesen ebenso anzugreifen. Vermutlich hat Salva etwas empfindlicher reagiert, weil wir ähnliches zu einem anderen Thema schon einmal hatten. Meist schreibt er ja auch was gescheites - beim Rest muß er halt auch leiden. Wenn ich Müll schreibe, dann kassiere ich auch die Prügel dafür. Das geht allen so.

          Der Verkauf der Reisen bei HC folgt einfachen wirtschaftlichen Überlegungen. Verkauft HC diese Veranstalter nicht, macht es ein anderer. Ich habe auch beide angesprochenen im Programm und kein Problem damit. Warum soll ein Kunde mehr bezahlen, nur damit seine Anzahlung niedriger ist. Das rechnet sich nur in den allerwenigsten Fällen. Entscheidend ist einfach der Preis, den der Kunde unter dem Strich zahlt. Wann ich dann was bezahle, ist doch im Prinzip gleich.

          Gruß

          Berthold

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          • Sina1S Offline
            Sina1S Offline
            Sina1
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Um ein weiteres Reizthema anzusprechen - die Höhe der Anzahlungen und die Zahlungsmodalitäten sind in den AGBs der jeweiligen Veranstalter, die jeder vor oder spätestens bei Buchung lesen kann und bei Vertragsabschluss akzeptiert, klar dargestellt. So kann jeder entscheiden, ob er zu den dargelegten Konditionen buchen möchte oder nicht. Jaja, ich weiß...die AGB - Diskussion hatten wir auch schon mal 😉 . Sicherlich sind 40% Anzahlung überdurchschnittlich hoch - aber niemand kann sagen, er wäre vor der Buchung nicht darauf hingewiesen worden, denn die Akzeptanz der AGB bestätigt man bei Vertragsabschluss mit seiner Unterschrift. Nur lesen muß man sie natürlich selbst 😉

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            • salvamor41S Offline
              salvamor41S Offline
              salvamor41
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              ADEgi wrote:
              ....Entscheidend ist einfach der Preis, den der Kunde unter dem Strich zahlt. Wann ich dann was bezahle, ist doch im Prinzip gleich.
              ....

              So viel zum Thema Stuss!

              Du brauchst wirklich ganz dringend mal ein paar Nachhilfestunden in Sachen "Kaufmännisches Denken". Die VHS bietet solche Grundkurse schon recht günstig an. Erkundige Dich mal!

              Eine weiterführende Diskussion auf dieser Basis tue ich mir nicht mehr an.

              ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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              • Sina1S Offline
                Sina1S Offline
                Sina1
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Nun jaaaaaaaaaa...sicherlich nicht ganz unrichtig.
                Aber wenn ich 5 Wochen vor Reisebeginn nicht den Gesamtpreis beiseite gelegt habe, werde ich ihn 2 Wochen vor Reisebeginn (in der Regel ein gängiger Termin zur Zahlung der Restsumme bei Pauschalreisen) auch nicht haben 😉 Und wenn das Gesamtangebot trotz vergleichsweise hoher Anzahlung günstiger ist als vergleichbare Offerten mit weniger Anzahlung - warum nicht?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Hallo Sina1,
                  die Frage, die sich hier stellt, lautet doch:

                  40% bzw. 70 % Anzahlung und ebenso überhöhte Stornogebühren

                  • vom 1. Tag an und auch, wenn es noch
                    6 Monate bis zum Urlaubsbeginn sind.

                  Ist das nur überdurchschnittlich hoch,
                  wie Du es nett formulierst - oder sogar illegal?
                  Das BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Anzahlungen
                  und deren prozentualer Höhe läßt sich ja nicht einfach vom Tisch wischen.
                  Bin da auch lernfähig, falls ich irgendetwas falsch einschätze.

                  Aber manche Argumentation erweckt beim Leser den Anschein,
                  daß es auf hohe Stornierungsgebühren auch anteilig hohe Provisionen gibt.

                  Bei 40 % doppelt so hohe wie bei branchenüblichen 20 Prozent.
                  Und bei 70% gleich 3,5 x mehr Provision.

                  Also dann lieber Schwamm drüber - und weiterhin Kasse machen?

                  Schnell wird aus dem auf den ersten Blick vielleicht günstigeren Reisepreis ein Boomerang für etliche Kunden und deren mühsam erspartes Geld
                  wird vernichtet. Er hat es ja gelesen und unterschrieben ...

                  Kaffeefahrten-Mentalität - Ich glaub es nicht

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • Sina1S Offline
                    Sina1S Offline
                    Sina1
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Nee, nix Kaffeefahrtenmentalität 😉 .
                    Der BGH hat irgendwann mal 20% Anzahlung als legitim abgesegnet. In dieser "Grünzone" bewegt sich auch ein Großteil der Veranstalter. Über höhere Anzahlungen (und damit verbunden natürlich auch Stornogebühren) deutscher Veranstalter gibt es meines Wissen noch keine Urteile - man möge mich gerne korrigieren. Über "legal" oder "illegal" zu urteilen, obliegt den Richtern - ich werde mir da kein laienhaftes Urteil erlauben (aber meine Spendenkontonummer gebe ich bei Bedarf gerne bekannt 😉 )
                    Ganz unabhängig davon - normalerweise bucht man eine Reise auch abhängig vom Gesamtpreis und nicht mit dem Hintergedanken einer eventuellen Stornierung. Dennoch sollte man sich vor der Buchung für den "worst case" die Veranstalter - AGB durchgelesen (und verstanden 😉 ) und dementsprechend seine Entscheidung getroffen haben.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Also doch - zumindest die außerhalb der "Grünzone".

                      Die Begründung des BGH-Urteils von 2006 kannst Du aktuell unter dem Thread LMX nachlesen. Dort steht der Bezug zu den "bis zu 20 Prozent"
                      und daß die Stornogebühren an diese Höhe anzulehnen sind.

                      Könnte das akzeptieren, wenn es so ist, daß diese Veranstalter bei
                      Kurzfristreisen ein erhöhtes Stornorisiko zu tragen haben. Bei
                      Langfrist - Buchungen verstoßen diese Sätze aber sehr
                      wahrscheinlich gegen geltendes Recht. Und dazu brauche
                      ich keinen Kaffeesatz lesen ... 😉

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • rannug1R Offline
                        rannug1R Offline
                        rannug1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        40% Anzahlung und mehr bei einem Reisebeginn in 6 Monaten ist für mich persönlich nicht akzeptabel , aber ich glaube darum ging es weder dem Threaderöffner noch allen anderen, die diese Anzahlung 5 Wochen vor Reisebeginn zahlen würden (und sicherlich auch müssen).

                        Für mich war neu, dass es RV gibt, die so hohe Anzahlungen verlangen, da ich offensichtlich immer in der "Grünzone" gebucht habe.

                        Da ich was gelernt habe, bin ich sehr zufrieden und weiß auf was ich achten muss, bei einer zukünftigen Schnäppchenjagd.

                        Ich danke für die Hinweise und seit bitte nett zueinander. 😘 )

                        Gute Nacht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Sina1S Offline
                          Sina1S Offline
                          Sina1
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @ privacy:
                          Die Urteilsbegründung vom Jahr 2006 ist mir bekannt, trotzdem danke für den Hinweis 😉
                          Natürlich sind 40% Anzahlung/Stornogebühren bis 30 Tage vor Reiseantritt außerhalb der gängigen und allgemein üblichen "Grünzone".
                          Wenn der Gesamtpreis akzeptabel ist und nicht storniert wird bzw. werden muß, dürfte das auch hinnehmbar sein - unterm Strich hat man evtl. sogar noch gespart. Wie schon gesagt - bislang gibt es meines Wissens kein Gerichtsurteil, das diese Anzahlungshöhe als gesetzeswidrig erklärt. Solange das nicht der Fall ist, kann ich jedem nur raten, die Veranstalter - AGB aufmerksam zu lesen, zu verstehen, Chancen und Risiken abzuwägen und je nach Gusto bei Veranstalter A oder B zu buchen und für unabsehbare Vorkommnisse (z. B. Krankheit) eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

                          @ rannug1: Wir sind nett zueinander, keine Sorge 😉 Und falls nicht, schwinge ich mein Hackebeilchen 😱 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @rannug1 und sina1
                            Mit ein wenig Toleranz lassen sich auch schwierigere Themen
                            vernünftig diskutieren. Freut mich auch, daß Einige auf die
                            Problematik aufmerksam geworden sind.

                            Und wie bemerkte schon John Ruskin selig:

                            "Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften."

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • salvamor41S Offline
                              salvamor41S Offline
                              salvamor41
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Ob, 10, 20 oder 40% Anzahlung, es muß doch die Frage erlaubt sein, wozu überhaupt eine Anzahlung, ganz unabhängig von ihrer Höhe?

                              Antworten wie "Weil das schon immer so war" oder "Die Anzahlung ist ein Zeichen der ernsten Absichten des Käufers" oder "Das ist branchenüblich" können es ja wohl nicht allen Ernstes sein.

                              Was macht der Veranstalter mit dieser Anzahlung, wozu ist sie da? Welchen Sinn hat sie? Was und wer soll damit ggf. abgesichert werden?

                              Ich habe diese Frage vor ca. 1 1/2 Jahren einer Möbelverkäuferin gestellt, die von uns beim Kauf einer Couchgarnitur 10% Anzahlung haben wollte. Nachdem ich ihr geantwortet hatte "Ich bin keine Bank, die Ihrer Firma einen zinslosen Kredit gewährt", meinte sie "Man kann es ja schließlich mal probieren" und verzichtete gänzlich auf meine Anzahlung.

                              "Man kann es ja mal probieren", das scheint mir der einzige Sinn dieser Anzahlungen zu sein. Weitergehende Erklärungen der Sinnhaftigkeit wurden im Verlaufe dieses Threads nicht abgegeben.

                              Wenn der Thread den einen oder anderen zum Nachdenken anregt, ist der Zweck erreicht.

                              ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • carstenW.C Offline
                                carstenW.C Offline
                                carstenW.
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Aber auch in vielen anderen Dienstleistungsgewerben wird bei Vertrag eine Anzahlung erwünscht.
                                LG

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • salvamor41S Offline
                                  salvamor41S Offline
                                  salvamor41
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Carsten, das kann ja sein, daß bei bestimmten Reparaturarbeiten am Fernseher etc. eine Anzahlung gewünscht wird. Aber was heißt gewünscht? Ich wünsche mir auch vieles, was ich nicht kriege.

                                  Wie auch immer: Die Frage des Sinns solcher Anzahlungen ist damit aber überhaupt nicht beantwortet.

                                  ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sina1S Offline
                                    Sina1S Offline
                                    Sina1
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Es ist so, daß auch den Veranstaltern schon vor Reiseantritt der Kunden Kosten entstehen. Bei den meisten Hotels und Fluggesellschaften müssen je nach Vertrag Vorauszahlungen geleistet werden, um die Kontingente abzusichern, das Personal möchte natürlich auch regelmäßig bezahlt werden, die Fixkosten in der Veranstalterzentrale wollen auch gedeckt werden, etc..

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • salvamor41S Offline
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                                      salvamor41
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Was haben denn die Kunden mit den Fixkosten in der Veranstalterzentrale, den Personalkostenverpflichtungen und anderen Zahlungsverpflichtungen der Veranstalter zu tuen?

                                      Sind die Veranstalter so klamm, daß sie die Kunden zur Finanzierung ihrer Zahlungsverpflichtungen heranziehen müssen und sie als "Bank" mißbrauchen, ohne selber einen Handschlag dafür getan zu haben?

                                      Was wäre, wenn beispielsweise ein Gebäudereinigungsunternehmen (oder ein anderes Diestleistungsunternehmen) seinen Auftraggeber unter Hinweis auf seine Zahlungsverpflichtungen bitten würde, vorab schon mal die Summe x auszuklinken, bevor überhaupt irgendeine dem Auftraggeber zugute kommende Leistung erbracht worden ist?

                                      Der Unternehmer könnte gleich seine Eimer, Leitern und Fensterleder wieder einpacken.

                                      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • wiener-michlW Offline
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                                        wiener-michl
                                        Verwarnt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Zu dem Thema hab ich was im Web gefunden:

                                        Urteil zu: Anzahlung Zulässigkeit Reiseveranstalter
                                        Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage einer Verbraucherzentrale ab, die meinte, die durch einen Reiseveranstalter von Pauschalreisenden verlangten Anzahlungen von 20 Prozent des Gesamtpreises seien unangemessen hoch. Das Gericht hielt hier eine Überschreitung der ansonsten üblichen Grenze von 10 Prozent für gerechtfertigt, da sich der Reiseveranstalter angesichts der selbst eingegangenen Verpflichtungen, z. B. mit Fluggesellschaften und Hotels, darauf verlassen können muss, dass es der Kunde mit seiner Buchung ernst meint. In einem Massengeschäft wie bei Pauschalreisen hat der Veranstalter in der Regel keine Möglichkeit, die Bonität des Kunden vorab zu prüfen.

                                        Es scheint die Veranstalter sind hier ziemlich frei in der Handhabung der Anzahlungsmodalitäten.
                                        Deswegen entweder Akzeptieren oder einen anderen suchen.

                                        Lg MIchl

                                        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • privacyP Offline
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                                          privacy
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          @wiener-michl

                                          Das von Dir zitierte Urteil war Grundlage der BGH-Entscheidung.
                                          Aber zwischen erlaubter 20% Anzahlung/Stornogebühr
                                          und bis zu 70% liegen nun mal Welten.

                                          Merkt man besonders dann, wenn durchaus plaubible
                                          persönliche Umstände die Stornierung einer Pauschalreise
                                          unumgänglich machen und auch keine RRV dafür aufkommt.

                                          Somit favorisiere ich noch eine dritte Möglichkeit:
                                          Weitgehender Verzicht auf Pauschalreisen.

                                          Wer dies nicht möchte, dem kann man nur die
                                          Empfehlung geben: Vorsicht bei manchen
                                          Veranstaltern und deren dubiosen AGB's.

                                          Fs. John Ruskin:

                                          "Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann."

                                          Obwohl bereits 1900 verstorben, hat er das System schon damals
                                          recht gut erkannt.

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

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