40% Anzahlung??
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Handelt es sich um eine privat gebuchte Reise, Baustein-Buchungen oder um eine Pauschalreise? Über welche Summe reden wir?
So der so würde ich aus Prinzip ohne Gegenleistung keine Anzahlung in dieser Höhe leisten. Du gibst denen Geld in die Hand, ohne etwasw in die Hand zu bekommen.
Mein Prinzip: Geld nur Zug um Zug gegen entsprechende Gegenleistung. Oder Anzahlung gegen Bankbürgschaft.
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Ohne verbindliche schriftliche Gegenleistung (Vertrag) kein Geld!
Sonst hast Du evtl. mit Rosinen gehandelt.
In ein paar Tagen kann Dein Reiseveranstalter insolvent sein! Das ist doch in letzter Zeit bei denen, die wie die Pilze aus dem Boden schießenden Internet-Reiseagenturen, fast schon normal!
Dann hast Du auf Sand gebaut.
Wie Salvamor ausführte: Zug um Zug! Ohne Wenn und Aber.Bei Vorableistungen ist doch schon mal der leichte Verdacht da, dass der Verkäufer am Rande seiner Liquidität arbeitet, - oder?
Er versucht doch nur das altbekannte Spiel zu machen: "Mit der Vorauszahlung kann ich die nächsten Kunden finaznieren - und verdienen!"
In der Branche der Bauunternehmer ist das doch schon längst Gang und Gebe!........ Von der Hand in den Mund!
Solange diese Masche gut geht!
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht! Jedenfalls überwiegend zu Ungunsten der Kunden.Dieter (noki)
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Yurena, bitte auf keinen Fall zahlen. Wofür sollten sie die 40% verlangen?
Die haben doch noch überhaupt nichts geleistet, außer den Vertrag mit Dir abgeschlossen. noki hat Recht, wenn jemand so anfängt, der braucht Geld.
Also, mal sehen, wie sie reagieren, wenn Du nicht zahlst. Wenn sie darauf bestehen, dann sage "Adio adagio" und buche woanders.Nebenbei: noki hat die Baubranche erwähnt. Da ist es eigentlich üblich, nach Baufortschritt zu zahlen, d.h. wenn Teilleistungen erbracht sind und der Bauunternehmer möchte sie bezahlt kriegen, gibt es ein gemeinsames Aufmaß, die Baustelle wird gemeinsam begangen und die Leistungen werden quantitativ und qualitativ abgenommen, und dann erst zahlt der Bauherr die Teilsumme. Wie viele sind schon auf irgendwelche vermeintlich exzellenten Angebote, so 30-40% unter Markt bei Vorauskasse, reingefallen.
Die Unternehmen sauten vor sich hin oder konnten die Leistungen gar nicht erbringen, gingen in die Insolvenz und das Geld der Kunden war futsch.Merke: Immer dann, wenn jemand Geld von mir haben will, ohne etwas dafür getan zu haben, ist allerhöchste Vorsicht geboten.
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@salvomor,
ich lege besonderen Wert darauf zu betonennach erbrachter Leistung, je nach Vertrag und so wie Du das beschrieben hast.
Vorauszahlungen, deren Leistungen noch nicht erbracht, oder nur unvollständig erbracht wurden, haben einen ganz bitteren Beigeschmack!
"Achtung da ist was faul!"!
Egal in welchem Gewerbe oder Geschäft..... wilst Du Deine Vorauszahlung zurückhaben, dann wird es schwierig bei einer Insolvenz des Vertragspartners. Du mußt ihm Täuschung oder Betrug (betrügerische Absicht) beweisen können, denn sonst kommst Du in den großen Topf all derer die auch noch Ansprüche haben. Und glaube mir, der Insolvenzverwalter hat absolut kein Geld mehr für Dich!
Gruß Dieter (noki)
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salvamor41 wrote:
Yurena, bitte auf keinen Fall zahlen. Wofür sollten sie die 40% verlangen?Hallo Salva,
hier liegst du mit deinem Rat aber gründlich daneben. Es gibt Veranstalter mit 40% Anzahlung. Das Thema hatten wir auch schon in diesem Forum!
Zahlt jemand die Anzahlung nicht, so wird er eben nicht reisen - einfache Sache. Es steht schließlich jedem frei sich einen anderen Veranstalter mit weniger Anzahlung zu suchen. Was das aber bei kurzfristiger Buchung bringen soll, entszieht sich meiner Kenntnis, denn etwa eine Woche später wäre ohnehin der komplette Betrag fällig.
Klar muß natürlich eine Buchungsbestätigung ausgehändigt werden.
Aber der Rat gar nicht zu zahlen, ist absolut fahrlässig!
Gruß
Berthold
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Merke: Immer dann, wenn jemand Geld von mir haben will, ohne etwas dafür getan zu haben, ist allerhöchste Vorsicht geboten.
Werde ich meinem VERmieter sagen

Der will immer die Miete im Voraus haben, obwohl lt. BGB erst nach Ablauf der Berechnungsperiode gezahlt werden muss.
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oder an der kinokasse, theater... oder oder....( ich weiss, dies ist Abdingbar.)
Muss nicht bei der Anzahlung schon ein Sicherungsschein übergeben werden?
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Die Höhe der Anzahlung variiert von Veranstalter zu Veranstalter. Je nach Art der Reise kann es auch vorkommen, das ein und derselbe Veranstalter unterschiedlich hohe Anzahlungen verlangt. TUI z.B. will normalerweise 20%, bei kurzfristigen Buchungen (ab ca. 6 Wochen vor Reisebeginn) aber 40%.
Eigentlich findet man in den AGB des Veranstalters die genaue Regelung. Die AGB werden Vertragsbestandteil, so dass dann das gilt, was da drin steht.Es kann schon mal vorkommen, dass AGB zumindest teilweise unwirksam sind. Die Regelungen über die Anzahlung gehören aber idR nicht dazu.
Eine Anzahlung von 40% bei Buchung 5 Wochen vor Reisebeginn erscheint völlig normal. Selbstverständlich muss man auch zahlen, schließlich hat man den Vertrag unterschrieben. Und sonst gibt's halt einfach keine Reise und ggf. macht man sich sogar noch schadensersatzpflichtig...Die Sache mit "keine Leistung ohne Gegenleistung" ist halt so pauschal nicht richtig. Sehr oft werden in Verträgen andere Modalitäten vereinbart, was auch ohne weiteres möglich und zulässig ist...
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Es geht doch darum: Mit welcher Berechtigung werden die 40% Anzahlung verlangt? Gibt es eine entsprechende Gegenleistung des Veranstalters oder nicht? Wenn ja, was soll konkret die Gegenleistung für diese Vorauszahlung sein?
Wer als Urlauber einen solchen Stuss-Vertrag unterscheibt, handelt fahrlässig und muß mit den Folgen seines Handelns selber klar kommen.
Aber offenbar gibt es immer noch genug Leute, die solche Verträge unterschreiben. Und es gibt auch genug Veranstalter, die darauf vertrauen!
Die Dummen sterben nicht aus! -
@salvamor
Ich versteh Deine herbe Reaktion nicht ganz. Wenn ich ein halbes Jahr vorher buche bezahle ich 15% oder 20 % Anzahlung (je nach RV) , wenn ich die Buchungsbestätigung in der Hand habe. Den Rest bezahle ich spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt und bekomme dann die Flugtickets. Hab mich daran nie gestört und ich denke , dass ist doch immer so. Ich gehe natürlich davon aus, dass yurena die 40% nach Buchungsbestätigung 5 Wochen vor Reiseantritt zahlen muss. Hätte schon fast erwartet, dass wegen der Kürze der Zeit der volle Reisepreis fällig ist. -
Leider haben die 40% nicht viel mit 5 Wochen vor Reiseantritt zu tun,
sondern gehören zumindest bei einigen Veranstaltern, die sich der
"Neuen Generation" zurechnen, sozusagen zur Grundausstattung.
Also auch, wenn 6 Monate vorher gebucht.Und was noch ärger ist: Diese 40 % sind bei Stornierung auch weg,
denn die Stornogebühren liegen mindestens auch auf dieser Höhe.
Und das Ganze ist auch erhältlich mit 70 Prozent.Die Veranstalter heißen LMX >70% und VTours/HCX > 40%
und begründen das mit Kurzfrist-Reiseangeboten, die höheren Risiken hinsichtlich eigenen Stornogebühren ( sozusagen "heiße Ware" )
unterliegen. Komisch nur, wenn das auch bei Reisen gilt, die
beispielsweise 6 Monate im voraus gebucht werden.Bei "heißer Ware" kann man nur empfehlen:
Vorsicht, sonst verbrennt man sich die Finger ...Ach ja, der Hinweis auf "Reiserücktrittskosten-Versicherung"
wird da bestimmt kommen. Aber zum Einen deckt diese
einige Risiken nicht ab, zum Anderen werden solche
Sätze bei Rücktrittsgebühren zwangsläufig die
Versicherungsprämien anheben.
Der Dumme ist in jedem Fall der Reisende. -
Danke Privacy,
Auf Dich ist diesbezüglich einfach Verlass. V- Tours war mir klar - LMX so nicht. Das heißt aber:
Salvamoser (grins) empfiehlt als Administrator einem User eine Rechnung nicht zu bezahlen wegen schlechten Anzahlungskonditionen. Gleichzeitig ruft er somit dazu auf, die bei HC gebuchten Reisen also nicht zu bezahlen, da HC ja LMX und V-tours vertreibt.
Sicher mal was netten zum Nachdenken!
Gruß
Berthold
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ADEgi, Dein schon fast bösartig zu nennender Versuch, HC und salvamor gegeneinander aufzuhetzen, ist zum Scheitern verurteilt! Mach Dir keine Mühe, das gelingt Dir nicht! Das vorab schon mal.
Zurück zur Sachdiskussion! Es geht hier um die prinzipielle Frage, wie ich als Kunde mit Angeboten umgehe, bei denen der Verkäufer von mir bei Vertragsabschluß 40% der Kaufsumme verlangt, ohne eine irgendwie geartete Gegenleistung zu erbringen.
Weder Du, noch rannug1 haben meine diesbezügliche Frage, wofür konkret die 40% verwendet werden, beantwortet, obschon Ihr beide, so schätze ich Euch ein, die Frage sehr wohl verstanden habt.
Werden die 40% gefordert, weil man so gnädig ist, mit dem Kunden einen Vertrag abzuschließen? Fast könnte man das meinen!
Die 40% Anzahlung sind ein zinsloser Kredit des Kunden an den Verkäufer. Der Kunde wird hier als "Bank" mißbraucht? Und sonst gar nichts!
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Nun, Salvamor hat ja als privater User auch eine Meinung zu Vorauszahlungen - und das ist ja auch gut so.
Wenn man mich so fragt, diese Methoden der Vorauszahlung (nur weil es seit mehr als 50 Jahren so üblich ist) halte ich auch für zumindest fragwürdig.
Andererseits gibt es ja ein BGH-Urteil aus 2006 Aktenzeichen X ZR 59/05, welches besagt, daß 20% Anzahlung nicht unangemessen sind und den
Reisenden nicht nachhaltig benachteiligen.Die AGB mit 70 Prozent, vermutlich auch die mit 40 Prozent,
dürften dagegen ganz schnell gekippt werden.
Hoffentlich bald ... -
Herzlichen Dank für diesen Beitrag!
Das meine ich deshalb, da ich eigentlich keine Ahnung davon hatte, dass Reiseveranstalter z.T. 40% oder auch 70% Anzahlung von den "künftigen" Kunden verlangen.
Aufgrund dieses Beitrags werde ich in Zukunft die AGB noch genauer studieren, als ich es in der Vergangenheit getan habe. Oder aber ich informiere mich vorab über die zu leistende Anzahlung des RV, bzw. buche die alt bekannten aus meiner Erfahrung.Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass die 20% Anzahlung Anzahlung "Standart" wären, wurde aber eines Besseren belehrt.
Danke nochmals!
Euer André -
Hallo André,
genau dies ist ja Sinn und Zweck eines Forums. Austausch von Erfahrungen
und Vermeidung von, sagen wir es mal ganz direkt, Abzockversuchen.
Haben ja auch User dieses Forums schon die schmerzliche
finanzielle Erfahrung gemacht.In diesem Sinne allzeit einen schönen Urlaub.
Gruß privacy
PS: Ganz unten auf dieser Seite bietet HC den Service
"Veranstalter-AGB". Wenn Du dort klickst und Dich
informierst, hast Du die schwarzen Schafe hinsicht-
lich an Wucher grenzenden Anzahlungs- und Rücktritts-
gebühren schnell überprüft - und aussortiert.
Da kannst Du dir deine eigene "BLACK-LIST"
für Reiseveranstalter anlegen. -
@ ADEgi
Sind Dir denn in der Zwischenzeit zur Abwechslung noch mal ein paar Sachargumente eingefallen? Oder möchtest Du das so stehen lassen,
Sachargumente durch Einschüchterungsversuche zu ersetzen?

