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Hotelbewertung: Hotelier zieht Klage vor Landgericht zurück

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • privacyP Offline
    privacyP Offline
    privacy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Richter Willi Pawel vom Landgericht Dortmund:
    "Entscheidend ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Im Grundgesetz ist das Recht verbrieft,
    daß jeder seine Meinung sagen darf.

    Wenn sich aber herausstelle, daß absichtlich und bewußt gelogen worden wäre, hätte das Hotel bei falschen Tatsachen tatsächlich ein Recht auf Richtigstellung."

    Details hier
    Westline

    Interessante Schilderung aus der Praxis, nachdem hier das Thema
    schon öfters, mehr als Frage denn Antwort, behandelt wurde.
    Es handelt sich vermutlich um die Hotelbewertung des
    "Can Picafort Palace" von Sonja. Gut zu wissen, wie
    dieses Hotel mit Kritik umgeht. Auch negative
    Werbung soll ja Werbung sein ...

    PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst
    ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.
    Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das
    Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",
    insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit
    Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
    Bertrand Russell (1872-1970)

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    • RumreisenderR Offline
      RumreisenderR Offline
      Rumreisender
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      finds aber auch interessant, dass es die meisten ganz toll fanden und ganz wenige meckern... scheinen wohl ein paar überempfindlich zu sein?!

      Zur Zeit leb ich im Flugzeug - 45 Länder hab ich schon und 30.000 km durch Australien

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ist immer subjektiv - eben die Meinung des Einzelnen - und die ist
        zulässig. Gut für den Urlauber - und für dieses Forum 😉

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • RumreisenderR Offline
          RumreisenderR Offline
          Rumreisender
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das ist klar, es wundert mich aber schon wenn ein Hotel eine Weiterempfehlungsrate von 84% hat, bei derart vielen Bewertungen. Das schließt ja eigentlich schon auf ein gutes Hotel.

          Zur Zeit leb ich im Flugzeug - 45 Länder hab ich schon und 30.000 km durch Australien

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die 84% bleiben dem Hotel ja auch. Finde es nur bedenklich, warum
            man mit Kanonen auf Spatzen schießt, statt hotelintern mal die
            Situation zu prüfen, um evtl. vorhandene Mängel zu besprechen
            und ggf. abzustellen.

            Es dürfte doch kein Problem sein, Pfannkuchen, welche verbrannt sind

            • und das kommt immer mal vor - auszusortieren, statt sie den
              Gästen anzubieten. Das ist ein Kommunikationsproblem im Hotel.
              Schließlich werden dort in der Regel nicht die Überqualifizierten
              zum Waffelbacken hingestellt. Die Anweisung und die Umsetzung
              liegt eher im Argen. Da könnte der Geschäftsführer, der den Fehler
              beim Gast sucht und diesen verklagt, seine Zeit sinnvoller einteilen.

            Immerhin haben 3 von 20 Bewertern sein Hotel nicht weiterempfohlen.
            Jede Kundenreklamation ist eine große Chance für den Betreiber.
            Wenn er das begreift und Probleme intern löst, wird sein Hotel
            bald die 90% Zufriedenheitsmarke ansteuern.

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ronny215R Offline
              ronny215R Offline
              ronny215
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Dieser Fall wurde gerade bei RTL gezeigt und kommt
              ausführlicher heute Abend um 22:15 auf RTL.
              HC wird auch erwähnt! 😉

              LG

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • kgevertK Offline
                kgevertK Offline
                kgevert
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wurde eben auch den Nachrichten um 18.55 Uhr von Peter Klöppel gebracht - dazu auch Aufnahmen aus dem Gericht mit der betroffenen Sonja und des gegnerischen Rechtsanwaltes.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Felgen_MeisterF Offline
                  Felgen_MeisterF Offline
                  Felgen_Meister
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  privacy wrote:
                  Richter Willi Pawel vom Landgericht Dortmund:
                  "Entscheidend ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Im Grundgesetz ist das Recht verbrieft,
                  daß jeder seine Meinung sagen darf.

                  Wenn sich aber herausstelle, daß absichtlich und bewußt gelogen worden wäre, hätte das Hotel bei falschen Tatsachen tatsächlich ein Recht auf Richtigstellung."

                  Details hier
                  Westline

                  Interessante Schilderung aus der Praxis, nachdem hier das Thema
                  schon öfters, mehr als Frage denn Antwort, behandelt wurde.
                  Es handelt sich vermutlich um die Hotelbewertung des
                  "Can Picafort Palace" von Sonja. Gut zu wissen, wie
                  dieses Hotel mit Kritik umgeht. Auch negative
                  Werbung soll ja Werbung sein ...

                  PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst
                  ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.
                  Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das
                  Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",
                  insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit
                  Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".

                  Der Westline Link ist down 😞

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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ich finde die bewertung, wenn sie es denn ist, aber sehr neutral formuliert. oft schreibt die verfasserin: unserer meinung nach, oder meiner meinung nach. und gegen eine persönliche meinung zu einem hotel steht ja wohl jedem zu.
                    ich habe echt schon reißerische und richtig polemische bewertungen gelesen ( nicht für dieses hotel, sondern allgemein). ohne folgen.
                    ich finde es gut, dass die angeklagt so standhaft geblieben ist und eigentlich finde ich es eine frechheit des hoels, sie überhaupt anzuklagen anstatt die ursache mal bei sich selbst zu suchen.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hier noch einmal der Link (wurde von der Redaktion in das dortige Archiv
                      der Zeitung verschoben und daher neu)

                      Hotel Can Picafort Palace zieht Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Hotelbewertung zurück

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • lutinchenL Offline
                        lutinchenL Offline
                        lutinchen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        privacy wrote:
                        PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst
                        ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.
                        Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das
                        Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",
                        insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit
                        Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".

                        das ist weniger bemerkenswert als schlicht so festgelegt. ist der streitwert geringer ist das amtsgericht zuständig, das ja auch leben muß 😉

                        stell dir mal vor, wie lange die wartezeiten für verhandlungen wären, wenn das landgericht sich um jeden kleinen 97cent wertigen pups kümmern müßte...

                        lg
                        daggi

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Danke für die freundliche Belehrung, aber da hat sich doch tatsächlich ein kleiner Tippfehler eingeschlichen.

                          Sollte heißen " es ist bemerkenswert, da (statt daß) ...

                          und insofern bezog sich das "bemerkenswert" auf die Standhaftigkeit der Beklagten. Zudem ein Hinweis auf den vom Hotelier festgesetzten
                          Streitwert (eben mehr als 5000 Euro)

                          Der Unterschied zwischen Amts- und Landgericht ist mir schon bekannt.
                          Was Du aber noch notieren solltest, ist, daß es jetzt obligatorische Schiedsverfahren in vielen Bundesländern gibt, die vor Einschaltung
                          eines Amtsgerichtes kontaktiert werden müssen.

                          Obligatorische Schiedsverfahren - was man wissen sollte

                          Eben, um um solche 97 cent Klagen auch beim Amtsgericht zu vermeiden.
                          Wegen der Warteschlangen und so .... 😉

                          Gruß privacy

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • lutinchenL Offline
                            lutinchenL Offline
                            lutinchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            das mit dem tippfehler konnte ich nicht wissen 😛

                            da dachte ich doch mal was neues zu erzählen
                            freundlich bin ich übrigens immer!!!!!!!!!!!!!!!!! 😄

                            das schiedsverfahren ist in einzelnen bundesländern zwar obligatorisch, allerdings führt es nicht zwingend zu einer einigung...womit ich dir vermutlich wieder nix neues sage
                            soweit ich weiß kann aber ein richter unter bestimmten voraussetzungen eine klage ablehnen...irgendwie ist mir so als ob ich das mal gehört hätte. und bei einem streitwert von 97cent (das war doch nur ein überzeichnetes beispiel du daddel 😛 ) könnte ich mir vorstellen, daß der richter njet sagt....trotzdem hat er ärgerlicherweise zeit damit verbracht und sich damit beschäftigen müssen

                            freundliche.....und ganz liebe grüße
                            daggi 🙂

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mosaikM Offline
                              mosaikM Offline
                              mosaik
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ja, das mit den Hotelbewertungen und schildern eigener Eindrücke ist halt immer so eine Sache für sich.

                              Dass auf der anderen Seite ein Hotelier dann gleich wegen einer Eintragung im Internet zu Gericht zieht, ist natürlich auch für mich überzogen.

                              Wichtig erscheint mir der Hinweis, dass im Internet veröffentlichte Informationen entweder klar als "Meinung" definiert sein sollte oder als Behauptung von Tatsachen, die beweisbar sind.

                              Denn entgegen der Meinung des Richters bin ich der Auffassung, die Beklagte hätte ebenso Beweise ihrer ins Internet gestellten Aussagen haben müssen. So könnte ja jeder schreiben, was ihm lustig ist, weil a Schnitzel von vor sechs Wochen kann ja der Wirt nie "nachreichen" als "Beweisstück"...

                              Meint
                              Peter

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Eben - und so naiv kann denn kaum jemand sein, mit so einer Geschichte
                                vor Gericht zu ziehen.

                                Merkt dann gerade noch rechtzeitig, nicht zuletzt durch massive Anwesenheit von Fernsehsendern ( Bericht RTL Extra gestern abend ) und Presse,
                                daß er das Image seines Hauses durch diese Aktion eher weiter
                                beschädigt. Für eine gewisse Einsicht ist es ja nie zu spät.

                                Gruß privacy.

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  muecke1401
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  unter .

                                  HC und die Medien

                                  wird da ja erst jetzt drüber diskutiert.
                                  Dank Privacy waren wir flotter informiert 😘

                                  Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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