Hotelbewertung: Hotelier zieht Klage vor Landgericht zurück
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Richter Willi Pawel vom Landgericht Dortmund:
"Entscheidend ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Im Grundgesetz ist das Recht verbrieft,
daß jeder seine Meinung sagen darf.Wenn sich aber herausstelle, daß absichtlich und bewußt gelogen worden wäre, hätte das Hotel bei falschen Tatsachen tatsächlich ein Recht auf Richtigstellung."
Details hier
WestlineInteressante Schilderung aus der Praxis, nachdem hier das Thema
schon öfters, mehr als Frage denn Antwort, behandelt wurde.
Es handelt sich vermutlich um die Hotelbewertung des
"Can Picafort Palace" von Sonja. Gut zu wissen, wie
dieses Hotel mit Kritik umgeht. Auch negative
Werbung soll ja Werbung sein ...PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst
ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.
Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das
Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",
insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit
Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung". -
finds aber auch interessant, dass es die meisten ganz toll fanden und ganz wenige meckern... scheinen wohl ein paar überempfindlich zu sein?!
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Das ist klar, es wundert mich aber schon wenn ein Hotel eine Weiterempfehlungsrate von 84% hat, bei derart vielen Bewertungen. Das schließt ja eigentlich schon auf ein gutes Hotel.
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Die 84% bleiben dem Hotel ja auch. Finde es nur bedenklich, warum
man mit Kanonen auf Spatzen schießt, statt hotelintern mal die
Situation zu prüfen, um evtl. vorhandene Mängel zu besprechen
und ggf. abzustellen.Es dürfte doch kein Problem sein, Pfannkuchen, welche verbrannt sind
- und das kommt immer mal vor - auszusortieren, statt sie den
Gästen anzubieten. Das ist ein Kommunikationsproblem im Hotel.
Schließlich werden dort in der Regel nicht die Überqualifizierten
zum Waffelbacken hingestellt. Die Anweisung und die Umsetzung
liegt eher im Argen. Da könnte der Geschäftsführer, der den Fehler
beim Gast sucht und diesen verklagt, seine Zeit sinnvoller einteilen.
Immerhin haben 3 von 20 Bewertern sein Hotel nicht weiterempfohlen.
Jede Kundenreklamation ist eine große Chance für den Betreiber.
Wenn er das begreift und Probleme intern löst, wird sein Hotel
bald die 90% Zufriedenheitsmarke ansteuern. - und das kommt immer mal vor - auszusortieren, statt sie den
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privacy wrote:
Richter Willi Pawel vom Landgericht Dortmund:
"Entscheidend ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Im Grundgesetz ist das Recht verbrieft,
daß jeder seine Meinung sagen darf.Wenn sich aber herausstelle, daß absichtlich und bewußt gelogen worden wäre, hätte das Hotel bei falschen Tatsachen tatsächlich ein Recht auf Richtigstellung."
Details hier
WestlineInteressante Schilderung aus der Praxis, nachdem hier das Thema
schon öfters, mehr als Frage denn Antwort, behandelt wurde.
Es handelt sich vermutlich um die Hotelbewertung des
"Can Picafort Palace" von Sonja. Gut zu wissen, wie
dieses Hotel mit Kritik umgeht. Auch negative
Werbung soll ja Werbung sein ...PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst
ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.
Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das
Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",
insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit
Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".Der Westline Link ist down

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ich finde die bewertung, wenn sie es denn ist, aber sehr neutral formuliert. oft schreibt die verfasserin: unserer meinung nach, oder meiner meinung nach. und gegen eine persönliche meinung zu einem hotel steht ja wohl jedem zu.
ich habe echt schon reißerische und richtig polemische bewertungen gelesen ( nicht für dieses hotel, sondern allgemein). ohne folgen.
ich finde es gut, dass die angeklagt so standhaft geblieben ist und eigentlich finde ich es eine frechheit des hoels, sie überhaupt anzuklagen anstatt die ursache mal bei sich selbst zu suchen. -
Hier noch einmal der Link (wurde von der Redaktion in das dortige Archiv
der Zeitung verschoben und daher neu)Hotel Can Picafort Palace zieht Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Hotelbewertung zurück
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privacy wrote:
PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst
ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.
Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das
Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",
insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit
Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".das ist weniger bemerkenswert als schlicht so festgelegt. ist der streitwert geringer ist das amtsgericht zuständig, das ja auch leben muß

stell dir mal vor, wie lange die wartezeiten für verhandlungen wären, wenn das landgericht sich um jeden kleinen 97cent wertigen pups kümmern müßte...
lg
daggi -
Danke für die freundliche Belehrung, aber da hat sich doch tatsächlich ein kleiner Tippfehler eingeschlichen.
Sollte heißen " es ist bemerkenswert, da (statt daß) ...
und insofern bezog sich das "bemerkenswert" auf die Standhaftigkeit der Beklagten. Zudem ein Hinweis auf den vom Hotelier festgesetzten
Streitwert (eben mehr als 5000 Euro)Der Unterschied zwischen Amts- und Landgericht ist mir schon bekannt.
Was Du aber noch notieren solltest, ist, daß es jetzt obligatorische Schiedsverfahren in vielen Bundesländern gibt, die vor Einschaltung
eines Amtsgerichtes kontaktiert werden müssen.Obligatorische Schiedsverfahren - was man wissen sollte
Eben, um um solche 97 cent Klagen auch beim Amtsgericht zu vermeiden.
Wegen der Warteschlangen und so ....
Gruß privacy
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das mit dem tippfehler konnte ich nicht wissen

da dachte ich doch mal was neues zu erzählen
freundlich bin ich übrigens immer!!!!!!!!!!!!!!!!!
das schiedsverfahren ist in einzelnen bundesländern zwar obligatorisch, allerdings führt es nicht zwingend zu einer einigung...womit ich dir vermutlich wieder nix neues sage
soweit ich weiß kann aber ein richter unter bestimmten voraussetzungen eine klage ablehnen...irgendwie ist mir so als ob ich das mal gehört hätte. und bei einem streitwert von 97cent (das war doch nur ein überzeichnetes beispiel du daddel
) könnte ich mir vorstellen, daß der richter njet sagt....trotzdem hat er ärgerlicherweise zeit damit verbracht und sich damit beschäftigen müssenfreundliche.....und ganz liebe grüße
daggi
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Ja, das mit den Hotelbewertungen und schildern eigener Eindrücke ist halt immer so eine Sache für sich.
Dass auf der anderen Seite ein Hotelier dann gleich wegen einer Eintragung im Internet zu Gericht zieht, ist natürlich auch für mich überzogen.
Wichtig erscheint mir der Hinweis, dass im Internet veröffentlichte Informationen entweder klar als "Meinung" definiert sein sollte oder als Behauptung von Tatsachen, die beweisbar sind.
Denn entgegen der Meinung des Richters bin ich der Auffassung, die Beklagte hätte ebenso Beweise ihrer ins Internet gestellten Aussagen haben müssen. So könnte ja jeder schreiben, was ihm lustig ist, weil a Schnitzel von vor sechs Wochen kann ja der Wirt nie "nachreichen" als "Beweisstück"...
Meint
Peter -
Eben - und so naiv kann denn kaum jemand sein, mit so einer Geschichte
vor Gericht zu ziehen.Merkt dann gerade noch rechtzeitig, nicht zuletzt durch massive Anwesenheit von Fernsehsendern ( Bericht RTL Extra gestern abend ) und Presse,
daß er das Image seines Hauses durch diese Aktion eher weiter
beschädigt. Für eine gewisse Einsicht ist es ja nie zu spät.Gruß privacy.
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unter .
HC und die Medien
wird da ja erst jetzt drüber diskutiert.
Dank Privacy waren wir flotter informiert