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Zug zum Flug und Bahn streikt?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Viviane18V Offline
    Viviane18V Offline
    Viviane18
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Weiß jemand, wie es ist, wenn ich Zug zum Flug inklusive habe, und die Bahn streikt?
    Hinzu mag das ja noch gehen, aber was, wenn ich nach 12 Stunden Flug in den Zug nach Hause (300km Entfernung)steigen will, und da ist kein Zug?
    Kann ich da irgendwetwas geltend machen?

    Danke schon mal

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    • haribolH Offline
      haribolH Offline
      haribol
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      nach unseren grottenschlechten Erfahrungen bei der Deutschen Bahn gibt es nur noch das Auto für uns.
      Als andere Alternative wäre da noch entweder Shuttle Service oder ein Mietauto.
      Ob man vom Reiseunternehmen etwas zurück bekommt, wenn die Bahn streikt, können vielleicht andere Leute beantworten.
      Ciao,
      Harry

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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        beim Veranstalter / der Fluggesellschaft ganz klar nein!

        Ein normales Rail & Fly ist nicht Bestandteil des Reisevertrags. Für Ausfall, Verspätugen etc. ist wenn, dann nur die Bahn zuständig. Nicht aber der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Die Bahn würde allerdings höchstens teilweise Kosten für die Verspätungen übernehmen, aber nie verpasste Flüge oder ähnliches ersetzen.

        Bezüglich der Hinreise kann man dies aber über eine Versicherung, die einen Verspätungsschutz beinhaltet absichern! In der Regel in einer Reiseabbruch Versicherung enthalten.

        Im Übrigen: Zurück sehe ich kein Problem - Hin ist der Knackpunkt. Im Zurück verpasst man halt einen Zug, oder kommt später an. Hin würde man den Flieger verpassen!

        Gruß

        Berthold

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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vom Reiseveranstalter bekommt man nix zurück.

          Wenn dann wäre die Bahn in der Haftung. Aber auch für diese ist sowas eigentlich höhere Gewalt.

          Wenn man schon mit der Bahn anreisen will, dann ist es sinnvoll entweder bereits einen Tag vorher an den Flughafen zu fahren und ne Zwischenübernachtung in der Nähe des Airports zu machen oder so planen, daß man mindestens noch einen Zug als Reserve hat im Falle der eine ausfällt oder auf der Bahnstrecke was wäre.

          Denn jeder Flugreisende ist selbst für eine pünktliche Ankunft am Flughafen zum Check-IN verantwortlich.

          Anders sieht es bei einem Zubringerflug aus, sofern dieser komplett gebucht wurde und von der gleichen Airline durchgeführt wird wie der Anschlussflug. Dann sieht die Rechtslage anders aus. Hierzu gibt es auch entsprechende Urteile.

          LG
          holzwurm

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ...ich darf nochmals wiederholen:

            Streik ist keine höherer Gewalt.

            Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln abwendbares Ereignis.

            Bei der Bahn ist es aber hausgemacht.
            Und voraussehbar
            Und wäre abwwendbar mit der zumutbaren Maßnahme der Gehaltserhöhung (theoretisch halt'... 😉 )

            Und somit haftet die Bahn für die Erfüllung ihrer Transportpflicht.

            Meint
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Mozilla07M Offline
              Mozilla07M Offline
              Mozilla07
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              mosaik wrote:
              Und somit haftet die Bahn für die Erfüllung ihrer Transportpflicht.

              Meint
              Peter

              Aber hat denn der Reisende in diesem Fall überhaupt einen Vertrag mit der Bahn abgeschlossen und somit eine Grundlage für einen etwaigen Anspruch?

              Gegen wen soll er im schlimmsten Fall klagen?

              edit:
              Was ganz aktuelles hab ich auch noch gefunden:

              Gibt es Schadensersatz für die Bahnkunden?

              Da Arbeitsniederlegungen als höhere Gewalt gewertet werden, entfallen übliche Entschädigungen für unpünktliche oder ausgefallene Züge. Fällt ein Zug aus, kann aber der nächste genutzt werden, auch wenn dieser teurer ist.

              Ganz so einfach scheint es also nicht zu sein.

              Niveau ist keine Hautcreme!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Urlauber61U Offline
                Urlauber61U Offline
                Urlauber61
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                mosaik wrote:
                ...ich darf nochmals wiederholen:

                Streik ist keine höherer Gewalt.

                Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln abwendbares Ereignis.

                Bei der Bahn ist es aber hausgemacht.
                Und voraussehbar
                Und wäre abwwendbar mit der zumutbaren Maßnahme der Gehaltserhöhung (theoretisch halt'... 😉 )

                Und somit haftet die Bahn für die Erfüllung ihrer Transportpflicht.

                Meint
                Peter

                Leider ist das in Deutschland nicht so. Bei Streik gibt es keinen Schadenersatz für verpaßte Flieger. Hier greift auch keine Versicherung.
                Die Bahn oder die Lokführergewerkschaft können nicht haftbar gemacht werden.
                LG Urlauber61

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  mosaik wrote:
                  ...ich darf nochmals wiederholen:

                  Streik ist keine höherer Gewalt.

                  Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln abwendbares Ereignis.

                  Meint
                  Peter

                  Bei Buchung des Rail Fly über den Reiseveranstalter ist es für den Reiseveranstalter höhere Gewalt.

                  Lg
                  holzwurm

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • pittpatt01P Offline
                    pittpatt01P Offline
                    pittpatt01
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    auszug von wikipedia

                    ---Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.Höhere Gewalt sind z. B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen.---

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ein Reiseveranstalter kann einen Streik bei der Bahn leider nicht verhindern.

                      Wenn dann muß das die Bahn tun.

                      Somit ist und bleibt es für den RV höhere Gewalt.

                      Lg
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Da wir ja Theoretisieren, folgende Anmerkungen:

                        Nicht der Reiseveranstalter haftet meines Erachtens nach in unserem Beispiel, sondern die Bahn.

                        Wikipedia-Hinweise mögen hilfreich sein, ob sie aber der tatsächlichen Rechtsprechung entsprechen mag dahin gestellt sein. Da schreiben zu viele selbst ernannte Gurus mit (kann ich aus eigener leidvollen Erfahrung berichten: es gibt nämlich nach Wikipediaauffassung nach langer Debatte und anschließender Löschung meines Beitrages in Deutschland nur Reisebüros und Reiseveranstalter; jedoch keine Reisevermittler ..., aber das ist ein anderes Thema).

                        Ein Streik stellt dann eine höhere Gewalt dar, wenn der Leistungserbringer eben nicht mit zumutbaren Mitteln diesen abwenden kann. Ein Reiseveranstalter hat keine Eingriffsmöglichkeit in die Sphäre von seinen angemieteten Fluggesellschaften, als Beispiel. Aber er hätte Eingriffsmöglichkeiten bei seinen von ihm angestellten Animateuren, auch als Beispiel.

                        Dabei ist es unerheblich, ob der Veranstalter einfach nicht mehr zahlen will oder kann und daher (weiter-) gestreikt wird. Daher wäre dieser Streik NICHT höhere Gewalt.

                        Was den Streik der deutschen Bahn anbelangt, waren wohl einige gute Argumente dabei, die ich - neu betrachtet - nun auch so sehen würde. Allerdings meine ich, viele diese geht-nicht-Dinge wurden dann bei einer Musterklage auf einmal zu geht-doch-Dingen.

                        Nur, wer geht schon bis zum OGH um eine Bahnfahrkarte von € 33.--, sicher, wenn dann noch 90 % Stornokosten einer Fernreise dazu kommen, schaut die Sache schon wieder anders aus.

                        Meint
                        Peter

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • olli_o2O Offline
                          olli_o2O Offline
                          olli_o2
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          mosaik wrote:
                          Bei der Bahn ist es aber hausgemacht.
                          Und voraussehbar
                          Und wäre abwwendbar mit der zumutbaren Maßnahme der Gehaltserhöhung (theoretisch halt'... 😉 )

                          Peter,
                          abgesehen von der Sache dass die GDL einen eigenen Tarifvertrag haben will, meinst du also die Bahn solle mal eben der Forderung von 31% Gehaltserhöhung nachkommen?

                          Ich meine in den Nachrichten gehört zu haben dass die Bahnsprecherin mal gesagt hat dass die Bahn niemals einen Tarifabschluss von über 10% Gehaltserhöhung zustimmen werde.
                          10%!!!!!!!!!

                          Wann hat es das zuletzt gegeben dass ein Arbeitgeber 10% angeboten hat?

                          Dem GDL-Vorsitzenden gehört in den A.... getreten dass er die 10% nicht schon lange angenommen hat.

                          Peter,
                          jetzt habe ich aber noch eine andere ähnliche Frage an dich (und andere Reiserechtsexperten).

                          Der Warnstreik war ja am vergangenem Freitag nur von 8-11 Uhr. Die Bahn hatte aber trotzdem einen Notfallplan gemacht der den ganzen Freitag bis zum Betriebsschluss (ca. 2 Uhr) in der Nacht ging und es wurde in den Nachrichten verkündet dass ab Samstag wieder alle Bahnen normal fahren werden.

                          Ich wollte aber am Samstag morgen um 7.14 Uhr mit einer S-Bahn zum Flughafen fahren und die fuhr lt. der Durchsage wegen der Streikfolgen dees Vortages immer noch nicht.

                          Ich musste also dann mit einem Taxi zum Flughafen, um meinen Flieger zu kriegen.
                          Wie siehst du, oder jeder anderer der Ahnung von der Materie hat, meine Chancen die Taxikosten von der Deutschen Bahn AG ersetzt zu bekommen?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Also da wird es meiner Meinung schon etwas schwieriger. Da man ja vom Streik wusste, der wohl am Vortag zu Ende ging und man aber mit Verzögerungen rechnen muss, bis ein solcher Betrieb wieder wirklich läuft, neige ich zu folgender Ansicht:

                            a) es lag ja kein wie auch immer gelagertes Transportversprechen vor (beim Zug zum Flug hat man ja bereits mit dem Erwerb der Zugmöglichkeit einen Transportvertrag geschlossen gehabt, wenn auch ohne konkretem Datum)

                            b) daraus lässt sich ableiten, dass die Anreise zum Flughafen selbst zu tragen wäre;

                            Anders wäre die Situation wenn man eine Bahnkarte im Zusammenhang mit dem Flug für den Samstag schon längere Zeit vorher gekauft hätte. Dann läge meines Erachtens wieder ein geschlossener Transportvertrag mit der Bahn vor, der nicht erfüllt werden konnte durch in ihrem Einflussbereich liegenden Dingen. Was dann zu einer Haftung führte.

                            Noch kurz zum Thema Streik um Lohnerhöhungen. Mir ist schon klar, dass die Bahn nicht 30 Prozent erhöhen wird will und kann (Traummännlein dieser Teil des Personals). Aber wie oft in Rechtslagen geht es um Grundsätzliches. Und grundsätzlich liegt es im Einflussbereich der Bahn - zumindest mit einem zumutbaren Angebot den Streik abzuwenden.

                            Meint
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • olli_o2O Offline
                              olli_o2O Offline
                              olli_o2
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              zunächst mal danke. Ich hoffe ich denke daran Bescheid zu geben was mir die Bahn in Bezug auf meine Taxirechnung antworten wird.

                              Die 10% empfandest du nicht als zumutbares Angebot an die GDL?

                              Die beiden anderen größeren Gewerkschaften sind sich ja schließlich schon lange mit der Bahn einig und wollen mit der GDL nicht mehr an einen Tisch sitzen.

                              Der Vorsitzende der einen Gewerkschaft meinte, dass man als größere Gewerkschaft sich nicht mehr am Nasenring von der GDL durch die Arena ziehen lassen wolle.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                ja, das "zumutbar" scheint ja auch der Problempunkt zu sein. Was würde ein Gericht als "zumutbar" ansehen?

                                fragt sich auch
                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  "Entgegen der Rechtsauffassung der Bahn ist nach ganz überwiegender Meinung der deutschen Reiserechtler ein Streik der eigenen Mitarbeiter kein Ausschlussgrund für eine Entschädigung oder eine Fahrpreiserstattung. Prof. Führich, einer der renommiertesten Experten des Reiserechts, erklärt unmissverständlich, dass der Streik aus der zu verantwortenden betrieblichen Sphäre der Bahn komme.

                                  Zudem habe die Bahn durchaus Einfluss auf den Gang der Tarifverhandlungen und könne den Streik verhindern. Führich rät daher allen betroffenen Kunden der Bahn, innerhalb eines Monats ab dem Tag der Verspätung, mit einer Kopie der Fahrkarte mindestens den Gutschein über die Entschädigungssumme bzw. entstandene angemessene Kosten einer notwendigen Übernachtung bzw. eines Taxis und Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen zu verlangen."

                                  Quelle http://www.reiserecht-web.de/ im Menü links unter "Praxistipp" - Bahnstreik

                                  mfg
                                  Peter

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Viviane18V Offline
                                    Viviane18V Offline
                                    Viviane18
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ich sage erst mal danke für die Beiträge.

                                    Habe jetzt meine Sitzplätze reserviert und hoffe inständig, daß gerade die 2 Verbindungen nicht bestreikt werden.
                                    Sonst muß mein armer Papa in die "große Stadt" Frankfurt fahren... 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • krabelK Offline
                                      krabelK Offline
                                      krabel
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo Viviane18,

                                      es wird in Anführungszeichen ja nur der "Regional- und S- Bahn-Verkehr" bestreikt. Ob im Fernverkehr gesteikt wird, wird erst im November entschieden. Wenn Ihr also mit einem ICE anreist, müsste das klappen.

                                      LG
                                      Ute

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Viviane18V Offline
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                                        Viviane18
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @krabel

                                        Ja. Das ist auch meine Hoffnung. Nur muß ich mit dem Regionalverkehr erst mal nach Erfurt, um in den ICE zu kommen...
                                        Und irgendwann müssen die sich doch auch mal einigen!!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • magiceye04M Offline
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                                          magiceye04
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo Zusammen!

                                          Ich fliege Ende November nach Cuba und überlege nun verzeifelt, ob ich mit dem Auto oder dem Zug zum Flughafen fahre.
                                          Beim Auto ist ja im Falle eines Staus mehr als klar, daß man selber schuld ist. Da ich vor einigen Jahren genau diesen Fall hatte (Reisebus umgekipppt und die komplette Autobahn blockiert --> 2 Stunden Stehen, bis man rückwärts zur letzten Ausfahrt durfte und über 100 Umwege doch noch ans Ziel kam...), kann ich irgendwie nicht ruhig schlafen mit dem Gedanken, auf die Autobahn angewiesen zu sein.

                                          Aber was, wenn ich nun mit der Bahn fahre und den (Linien)flug verpasse? Ob Streik oder Selbstmörder auf den Schienen oder was auch immer, sei erstmal egal - aber halt ausreichend, um mind. 1 Stunde zu spät zu sein.
                                          Ich muß dann ja hoffen, daß am nächsten Tag noch Plätze frei sind im Flieger und quasi noch einen zusätzlichen Flug kaufen - oder würde die Fluggesellschaft da vielleicht eine "kurzfristige" Änderung des Fluges noch mitmachen?
                                          Hätte ich Chancen, den zusätzlich nötigen Flug von der Bahn erstattet zu bekommen, wenn Iberia schon kein Erbarmen hat?

                                          Gibt es vielleicht eine "Flug-verpasst-Versicherung" ? Wenn ja, wo?

                                          Gruß, MagicEye

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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