Baustelle neben Hotel - kurz vor Abflug durch TUI bekanntgeben - EILT!
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Hallo liebe Holiday-Gemeinde,
wir stehen vor folgendem Problem:
Vor 2 Wochen haben wir eine last-minute-Reise bei TUI nach Hua Hin (Thailand) gebucht. Kein Schnapper: 1800€/Person im Sheraton. Es soll bereits kommenden Mittwoch, den 14.11.07 losgehen.Heute ruft das Reisebüro (air marin) an und erklärt uns, dass TUI heute vom Hotel (Sheraton Hua Hin) informiert wurde, dass direkt neben dem Hotel die Bauarbeiten für einen neuen Hotelkomplex starten.
Inwiefern nun mit Lärmbelästigung zu rechnen ist, kann keiner sagen. Aber wir haben unseren Jahresurlaub nicht gebucht, um von Baggern und Baulärm umgeben zu sein.
Angeblich werden die TUI-Gäste in dem Hotelbereich untergebracht, der am weitesten von den Baummaßnahmen entfernt sind. Dies ist für uns allerdings fast unerheblich, da der Lärm aller Wahrscheinlichkeit nach tagsüber auftritt und wir uns nicht im Hotelzimmer befinden werden sondern am Pool oder am Strand.
Das Reisebüro hat uns heute nur per Nachricht auf dem AB die Möglichkeit gegeben, umzubuchen. Da wir allerdings schon nächsten Mittwoch fliegen, sind alle alternativen Hotels (gleicher Klasse) um ca. 200 €/Person teuer.
Wer übernimmt diese Mehrkosten? Mit welcher Begründung?
Ganz herzlichen Dank für eure Antworten und Tipps, wie wir weiter vorgehen sollten!
Viele Grüße,
Iris -
Hallo,
wir sind voriges Jahr auch mit der TUI in die Türkei geflogen. Ca. 1 Woche zuvor haben die uns mitgeteilt, dass unser gebuchtes Hotel früher schließt, also hat TUI uns Alternativhotels angeboten, unter anderem auch das Hotel, in dem wir dann letztendlich abgestiegen sind, welches pro Person für 14 Tage 150 € teurer war und wir kein Aufschlag zahlen mussten. Dieser Reiseveranstalter ist einer der wenigen, die so kulant sind, dafür zahlt man aber auch ein wenig mehr, wie wir jetzt bei GTI und welche nicht so kulant sind - fliegen auch nächste Woche und haben auch eine Baustelle am Nachbargrundstück. Uns hat man noch nicht einmal Alternativen angeboten, sollte Lärm vorhanden sein, könnte man das immer noch später klären. Dank unserem Reisebüro werden wir wohl hoffentlich ein Zimmer abseits des Lärm bekommen, aber kein anderes Hotel.
Einfach noch einmal mit dem Reisebüro reden, dass die sich mit TUI in Verbindung setzen, ansonsten mit TUI direkt in Verbindung setzen und damit erklären, dass man keinen Baulärm mitgebucht hat, der dann sicher auch tagsüber zu hören ist, wenn man z.B. im Pool relaxen möchte.
Gruss Ulla
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Ich denke auch mit TUI direkt reden....die sind da meist sehr Kulant...
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Liebe Iris,
rechtlich ist es so:
Wenn sich eine Änderung gegenüber der Leistungsbeschreibung in der Buchungsunterlage (meist Katalog) ergibt, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Kunden umgehend davon zu informieren. Das hat er getan, unterstellen wir ihm einmal, dass er wirklich erst jetzt davon erfahren hat.Bei geringfügigen Änderungen, jetzt unterstelle ich einmal dieser Baustellentätigkeit* Geringfügigkeit, hat der Kunde keinerlei Änderungs- oder Rücktrittsrechte per se.
Bei gravierenden Änderungen muss der Reiseveranstalter aber dem Kunden
a) eine Umbuchung anbieten auf ein anderes Ziel oder Hotel, sofern er dazu (noch) in der Lage ist; er muss keine Angebote anderer Reiseveranstalter anbieten; er darf für die Umbuchung als solches keine Gebühren verrechnen, wohl aber Mehrkosten verlangen
b) einen kostenfreien Rücktritt anbieten
c) wird er unter Umständen Schadenersatz pflichtig**Kann er weder Abhilfe schaffen noch eine Umbuchung anbieten, kann man den Reisevertrag kündigen und auf den Heimflug bestehen. Kann der Reiseveranstalter dies nicht anbieten, muss man bleiben. In beiden Fällen kann man jedoch nach Rückkehr zu Hause den vollen Reisepreis zurück verlangen! Aber bei dieser Vorgangsweise sollte man vorsichtig sein, nur wenn die Fortsetzung des Urlaubs unzumutbar wäre, kommt dies in Betracht.
- bei Baustellentätigkeit hat man dann die Möglichkeit, im Falle, dass sie doch gravierend sind, sofort diesen Mangel bei der Reiseleitung zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Abhilfe kann sein, die Verlegung in ein anderes Hotel oder sofern im gleichen Ort nicht möglich, in ein anderes Urlaubsgebiet. In diesen Fällen muss das Hotel jedoch gleichwertig sein und der Veranstalter darf allfällige Mehrkosten nicht vom Konsumenten verlangen!
**Schadenersatz dann, wenn aufgrund der Kurzfristigkeit keine geeignete und zumutbare Alternative gefunden werden kann oder es sich um einen besonderen Urlaubstermin (Weihnachtsferien als Beispiel) handelt. In eurem Fall ist daher die Frage, inwieweit bei einem Reisepreis von € 1.800.-- pro Person € 200.-- zumutbar wären oder nicht. Erfahrungsgemäss meine ich, dass dieser Betrag im Grenzbereich liegt, eher als "unzumutbar" einzustufen wäre. Aber diese Frage darf man nicht isoliert sehen, sondern muss hinterfragen, ob eine Verschiebung des Urlaubes grundsätzlich beispielsweise in 2008 möglich wäre u. s. w.
Aus diesen Blickwinkel meine ich, dass man nur auf Kulanz versuchen könnte, ob der Veranstalter den Mehrbetrag oder einen Teil davon übernimmt. Ansonsten bleibt einem nur der Reiseantritt mit anschließender Reklamation, wenn es wirklich beeinträchtigen ist. Denn ohne jetzt mir die genaue Lage des Hotels angeschaut zu haben: läge es beispielsweise in der Stadt oder am Stadtrand wird man sowieso grundsätzlich einen gewissen Lärmpegel hinnehmen müssen. Es wird also sehr viel von der Lage und der Beschreibung des Hotels (wird eine "erholsamer", "ruhiger", "entspannender" Aufenthalt in diesem Hotel versprochen oder ähnlichen) abhängen.
Meint
Peter -
Moin Iris,
Wir waren auch in Mallorca letztes Jahr und hatten eine Baustelle neben dem Hotel. Diese war aber nicht so schlimm, sodass wir uns nicht ********* fühlten und daher auch nicht reklamiert hatten.
Natürlich würde ich vorschlagen, so wie es Thorben-Hendrick schon geschrieben hat, sich mit der TUI in Verbindung zu setzen um genauere Details zu erfragen. Solle sich dann herausstellen, dass die Baustelle deinen Urlaub beeinträchigen könnte, so musst Du mit der TUI ein anderes, gleichwertiges Hotel absprechen, oder von den Reisevertragsrecht zurücktreten, somit die Reise stornieren.
Die TUI selbst hat fair gehandelt und dich informiert und nun liegt es natürlich am Urlauber, ob er diese Umstände in Kauf nimmt, oder aber nicht. Ich denke mit der TUI kann man verhandeln und es wird sich sicherlich eine Lösung finden, davon bin ICH überzeugt.Viel Erfolg

Gruß Molly41
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Jetzt hat es mich auch erwischt bei mir ist es ähnlich........
Hotel wird AUSDRÜCKLICH als ruhige Lage beschrieben!
Es gibt 2 Baustellen rechts UND links daneben......und das seit 2 Jahren, der Veranstalter weiß also um die Problematik!
Wir waren letztes Jahr trotz Baustellenwarnung da gewesen und es war noch auszuhalten gewesen.........aber da wurde bei Buchung auch gleich darauf hingewiesen!!!!!!
Noch einmal würden wir es nicht machen.....wollen!!!
Im neuen Katalog ein Jahr später stand dann nichts mehr von Baustellen sonder die RUHIGE LAGE wurde ausdrücklich erwähnt.....wir gingen davon aus, die Baustellen wären fertig.
Nun tauchen aber Berichte auf, das die Baustellen nicht weg sind....wie von uns angenommen....sondern weit schlimmer sein sollen

Da in den neuen Katalogen von vielen Veranstaltern**(!)** die das Hotel führen und auch auf unserer Reise-Bestätigung (im Gegensatz zum Vorjahr) nix mehr von Baustellen-Beeinträchtigung stand...die Bauten sahen auch schon fast fertig aus.....im Jahr zuvor....wähnten wir uns in Sicherheit! :?
Nun haben fast alle Veranstalter das Hotel gestrichen bzw. wieder mit einer Baustellen-Warnung versehen (und das wohl schon länger), nur unser Veranstalter hat sich nicht gerührt.....
Gebucht wurde im August, Abreise ist in ca. 8 Wochen!
Wäre das dann nicht fahrlässig bzw. macht der sich nicht schadensersatzpflichtig, da er die Baustelle bewusst verschwiegen hat um erst einmal Buchungen zu bekommen, in der Hoffnung die Baustelle würde sich bis zum eintreffen der Gäste erledigt haben.....was ja nun wohl nicht der Fall ist....
Kann ich da einen gleichwertigen Ersatz bzw. ggf auch die Mehrkosten fordern, denn ohne Mehrkosten geht es nun nicht mehr, da günstige Frühbucher weg oder Hotels ausgebucht sind!

Hätte er sich gemeldet hätten wir vielleicht eine Chance gehabt....
Ich habe den Veranstalter nun um Stellungnahme zur Situation gebeten....
Was sind meine Rechte?

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@thorben-hendrik aus vielen postings von dir verstehe ich die frage nicht !über die agb`s ist doch alles geregelt.oder doch nicht?
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gastwirt wrote:
@thorben-hendrik aus vielen postings von dir verstehe ich die frage nicht !über die agb`s ist doch alles geregelt.oder doch nicht?
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Nur so zur Info, der Reiseveranstalter hat SUPER reagiert echt toller Service!
Wir sind mit der Lösung sehr zufrieden!
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Ich unterstelle den Reiseveranstaltern, daß die schon länger von Unzulänglichkeiten, Baulärm, Hotel schließt einen Komplex usw wissen. Und nicht erst 1 Wo. vor Abflug. Wer sucht kurz vor dem Abflug noch neues Quartier oder storniert die Reise, wenn auch kostenlos. Der Urlaub ist fest eingeplant, Firma etc. Selbst schon mal erlebt. Mein Nachbar buchte sehr rechtzeitig, das Magic Life auf Kreta, zu den Herbstfrien im Oktober. (war da schon öfter, zu der Zeit). Als sie die Reiseunterlagen schon hatten, kam die Nachricht von TUI, daß in der o.a. Anlage die Bungalows ( Familienanlage 2 Erw.,2 Kinder) in der 2. Urlaubswoche geschlossen werden. Können, bzw. müssen dann in das Haupthaus umziehen, in 2 Doppelzimmern. Wohnen dann getrennt. Es wird versucht 2 Nebenzimmer zu bekommen. Hatten sie nachher auch. Die Kinder 13 (Junge)+17(Mädchen) freuten
sich bestimmt riesig, mal alleine zu wohnen. Nach der 2. Woche schloß das Hotel. Kein MagigLive mehr. Essen ,Animation usw. wurde schon allmählich zurückgefahren. Das wußte TUI sicher schon 1 Jahr vorher, daß sie diesen Club aufgeben. Wäre der Kunde rechtzeitig informiert, hätte der sich in Ruhe, nach etwas Anderem umsehen können. Ist aber nicht im Sinne des Veranstalters.
Gruß
Siegi -
Hallo Ihr Lieben,
ich habe ähnliche Probleme . Ich habe am 30.7.07 ein kleines Hotel, Somkiet Buri, 27 Zimmer für Weihnachten, 6.12-6.1.08 in Krabi Thailand gebucht. Am Freitag teilt mir mein Reisebüro mit, das die Zimmer überbucht sind. Wie kann das sein, wieso braucht ein Veranstalter 3 Monate um eine Überbuchung zu bemerken.
Mir wurde ein anderes Hotel angeboten, die Mehrkosten trägt Th. Cook. Die Zimmer sind allerdings schlechter.
So weit, so gut, ich habe nun erfahren, daß das Hotel von zwei Baustellen und einer Taxi-Boot-Anlegestelle umgeben ist. Ausserdem ist das Hotel sehr groß und alles andere als idylisch. Habe ich wirklich nur die Möglichkeit zu stornieren? Ein anderes Hotel zu finden ist an Weihnachten völlig aussichtslos.
Dann habe ich aber immer noch einen Flug am Hals, es wurde im Baukasten-Prinzip gebucht.
Hat jemand von Euch eine Idee.
Liebe Grüsse
Langstrumpf -
Der Veranstalter braucht in der Regel keine 3 Monate dafür, aber da der RV die Anreiseliste der Gäste erst ca. 4 bis 6 Wochen vor Anreise an das Hotel übermittelt, kann er nicht früher eine Auskunft haben ob das Hotel zu dem gewünschten Zeitpunkt überbucht ist oder nicht. Die anderen RV gehen genauso vor.
Der Hotelier kann ja erst wenn die Listen von allen RV vorliegen feststellen ob überbucht wurde oder nicht. Es liegt aber auch am Management des Hotels wieviel nicht vorhandene Mehrkapazität im Prinzip auf den Markt geworfen wird.
Beispiel:
Hotel hat 100 Zimmer.
Verkaufe aber eine Kapazität von 110 Zimmer an die Reiseveranstalter um das Stornorisiko abzufangen und trotzdem eine Vollbelegung zu erreichen. Da aber jetzt keiner storniert gibt es eine Überbuchung von 10 Zimmer.
LG
holzwurm -
Hallo,
wie eine Überbuchung zu Stande kommt, ist mir klar.
Ich habe dieses Hotel einige Stunden nach dem die Preise für Weihnachten raus waren gebucht (Frühbucher), damit genau das nicht passiert. Ich bin nun geschockt, warum soll ich ein Hotel im Juli für Dezember buchen, wenn es keine Garantie für die Buchung gibt.LG
Langstrumpf -
Na dann hast Du nun eine Erfahrung mehr.....Du hast aber nun einmal leider keine Alternative...ist sehr ärgerlich.... :?