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Stornierung Air Berlin

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • lars84L Offline
    lars84L Offline
    lars84
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    Wie siehts das mit der Stornierung von Buchungen bei Air Berlin im Spartarif aus?
    Laut den AGBs bleibt der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft jabestehen. Kann ich denn zumindest Kerosinzuschlag und die Luftsicherungskosten zurück verlangen? Oder besteht da keine Chance?

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Steuern und Gebühren sind in der Regel zu erstatten. Jedoch kann die BEarbeitungsgeühr wiederum so hoch sein, daß sich dies gegen den erstattungsfähigen Betrag aufwiegt und somit Du leer ausgehst.

      Dazu solltest Du die AGB Deiner Airline genaustens durchlesen.

      und noch was:

      Nicht jeder Tarif ist stornierbar. U.U kommst Du besser weg wenn Du den Flug verfallen lässt und im nachinein Deine Gebühren und Steueren zurückforderst.

      LG
      holzwurm

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • lars84L Offline
        lars84L Offline
        lars84
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        hi, danke für die schnelle Antwort. Also in den AGBs steht folgendes:
        Spartarif:
        Wird ein gebuchter Kurz- oder Mittelstreckenflug (Entfernung zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung unter 3.000 Meilen) im Spartarif nicht angetreten oder storniert, bleibt der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft bestehen.
        Bei der Berechnung der Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Dem Reiseteilnehmer bleibt es nach deutschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

        Ich blick da nur nicht ganz durch.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ich nehm jetzt mal ein Beispiel:

          Nettoflugpreis: 20 Euro
          Steuern und Gebühren: 50 Euro
          Gesamtpreis: 70 Euro

          Dir stehen in jedem Fall die 50 Euro zu, da die Steueren und Gebühren nur von AB an das Finanzamt und die Flughäfen weitergereicht werden.

          Die 20 Euro für den Nettopreis bekommst Du nicht mehr wieder.

          Jedoch kann von den erstattungsfähigen 50 Euro z. B. eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro abgezogen werden. Somit erhälst Du nur 25 Euro.

          Vielleicht ist es jetzt klarer.

          LG
          holzwurm

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • lars84L Offline
            lars84L Offline
            lars84
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja das hab ich schon verstanden. Nur muss die Bearbeitungsgebühr nicht in den AGbs stehen?

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Je nach Fluggesellschaft und Tarif ist es günstiger, nicht zu stornieren.
              Statt dessen nach Ablauf des Flugtermines (ggf. nach dem Rückkehrtermin
              bei 2 gebuchten Flügen) formlos per Email oder Fax die angefallenen
              Steuern und Gebühren zurückzufordern.

              Erstattung des Kerosinzuschlags ist dagegen ein zweischneidiges Schwert. Einerseits hat man kein Kerosin durch den Nichtantritt der Reise verbraucht, andererseits haben einige Fluggesellschaften diesen bereits im Basispreis integriert. Somit nicht erstattbar. Bei Air Berlin gibt es sowohl als auch
              Rückmeldungen, wonach mal miterstattet, in anderen Fällen nicht.

              Bei Fernreisen Air Berlin gibt es eine prozentuale Stornierungsstaffel
              nach Stornierung zum Abflugtermin hin.

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SentinaS Offline
                SentinaS Offline
                Sentina
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                hallo, zu diesem thema nochmal.
                ich wollte ebenfalls von der fluggesellschaft ( hier: easyjet ) die gebühren & steuern bei nichtantritt des fluges zurückerstattet bekommen. hab ne mail geschrieben, antwort in 1 tag!!! nur:

                Es tut mir leid zu hören dass Sie ihren Flug nicht antreten konnten. Leider können wir Ihnen keine Erstattung von Flughafensteuern bzw. Gebühren anbieten da Ihnen für diesen Flug keine Gebühren berechnet wurden die im Falle eines nicht-Antritts ihres Fluges erstattet werden können. zitat ende.

                häää? flüge ohne gebühren und steuern?
                steh ich auf der leitung?
                die gebühren und steuern stehen doch unter dem jeweiligen flug. komisch.
                kann mich jemand aufklären bitte ❓

                gruß sentina.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • jaykayhamJ Offline
                  jaykayhamJ Offline
                  jaykayham
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Sentina wrote:
                  die gebühren und steuern stehen doch unter dem jeweiligen flug. komisch.
                  kann mich jemand aufklären bitte

                  Kann mehrere Gründe haben...

                  1. Easyjet schreibt in Ihren Bedingungen: ",wenn wir im Falle der Nichtbeförderung nicht verpflichtet sind, diese Steuern an eine Regierung oder Behörde zu zahlen."
                    Du musst also ersteinmal beweisen, dass Easyjet deine Steuern bei Nichtantritt nicht an offizielle Stellen zahlen muss.
                  2. Ebenfalls steht in den AGB's: Wir behalten uns das Recht vor, eine angemessene Servicegebühr von dieser Rückerstattung einzubehalten.
                    Häufig übersteigt diese "Bearbeitungsgebühr" den Wert der einbehaltenen Steuern. z.B. 12€ Steuern gegen 20€ Servicentgelt.

                  sollte easy stur bleiben, so kann man auch gerne die schlichtungsstelle-mobilitaet einschalten. 😉

                  LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Thorben-HendrikT Offline
                    Thorben-HendrikT Offline
                    Thorben-Hendrik
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Nur hilft die bei denen nicht wirklich, weil unverbindlich.......und keine Macht ....

                    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                    [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Mit Meldung an das LBA erreicht man mehr.

                      LG
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • jaykayhamJ Offline
                        jaykayhamJ Offline
                        jaykayham
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        holzwurm wrote:
                        Mit Meldung an das LBA erreicht man mehr.

                        LG
                        holzwurm

                        Hallo, bist du sicher? würde mich mal interessieren...

                        Ich kenne das LBA nur als Ansprechpartner für Fluggastrechte bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung; aber nicht bei Steuer-/Gebührenrückerstattung... 😞

                        LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • olli_o2O Offline
                          olli_o2O Offline
                          olli_o2
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Um auf die Anfangsfrage zu antworten: Bei Air Berlin wird zwar keine Bearbeitungsgebühr verlangt, denn die hat Air Berlin IMHO geschickt in dem Kerosinzuschalg versteckt, denn den kriegt man auch nicht wieder. Steuern und Gebühren erstattet Air Berlin (wie alle deutschen Fluggesellschaften) aber anstandslos, ohne dass man mit dem LBA drohen muss. Das muss man nur bei den ausländischen Billigfliegern wie z.B. easyjet und Rynanair und selbst dann nützt es manchesmal nix.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • floh1F Offline
                            floh1F Offline
                            floh1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Air Berlin wird dir freiwillig nix zurückerstatten!!!

                            Und sie haben angefangen die zusatzkosten mit in den flugpreis einzubinden,deshalb macht es überhaupt keinen sinn etwas zurückzufordern.

                            Airberlin ist ein sehr schlaues unternehmen,man beachtete mal ihr neues bonusprogramm!!!

                            Buche einen flug aber fliege ihn auch!

                            Du kriegst auser 10-20 euro nix zurück!anders bei condor,tui oder lufthansa.

                            bei tuifly bekommst du bis auf den flugpreis alles aber auch wirklich alles zurück!!

                            selbst einen flug für 0,01 euro gebucht und die 80 euro zusatzkosten ohne abzug zurückbekommen.

                            Airberlin macht das nicht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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