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Duty Free Einkäufe abgenommen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mcgeeM Offline
    mcgeeM Offline
    mcgee
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, ich wollte hier auf ein Problem hinweisen, welches uns im letzten Urlaub passiert ist. Wir hatten über Hc zwei Wochen Mauritius gebucht. Flug von FRA nach M. Ohne Vorankündigung auf den Flugscheinen bzw. im Reisenavigator(*) hatten wir eine Zwischenlandung in MUC. Diese Mitteilung bekamen wir von der Kassiererin im Duty Free FRA, die uns einige Sachen aussortierte, da diese auf innerdeutschen Flügen nicht erlaubt sind, zu kaufen. Nun gut, nicht zu ändern. Wir waren sehr irritiert, aber konnten im Moment natürlich nichts machen. Wir landeten in MUC, einige Passagiere wechselten, flogen nach M. weiter, wir hatten einen tollen Urlaub, der nach 13 Nächten leider vorbei war. Beim Check-In vor dem Abflug mußten wir dann feststellen, daß der Rückflug ebenfalls in MUC unterbrochen wird. Naja egal, da die Gesamtzeit sich nicht änderte. Wir in den Duty Free und einige Kosmetika und Alkoholika eingekauft, da wir in MUC auf dem Hinflug ja nicht aussteigen brauchten. Diesmal war es anders...
    Wir mußten durch eine Kontrolle, welche nur für uns Weiterfliegende aufgestellt worden ist.
    Ich möchte die ganzen Diskussionen (nicht nur von uns) mit dem Sicherheitsteam nicht näher erläutern. Man wollte mich schon verhaften...
    Jedenfalls mußten wir alles was nicht in diese EU-Norm passt abgeben. Gegen Gebühr (die den Duty Free Vorteil fast aufhob) wurde uns alles einige Wochen später nachgeschickt. Dann durften wir wieder ins selbe Flugzeug einsteigen, ohne das wir mit irgendwelchen Aussenstehenden in Kontakt kommen hätten können.

    Also Vorsicht und lieber doppelt und dreifach nachfragen ob der Flieger ev. irgendwo eine Zwischenstation macht und ob man ev. aussteigen muß.
    mcgee

    (*) HC hat es im Reisenavigator leider bis zum Abflug nicht geschafft, Flugzeiten anzugeben. Dann sollte man diese Spalte weglassen.

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    • Daggi72D Offline
      Daggi72D Offline
      Daggi72
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das ist komisch... bin letztens gerade von Rostock-Laage über Nuernberg nach Monastir geflogen... habe in Rostock im Duty Free eingekauft. Kontrolliert wurde ich in Nuernberg nicht. Auch zurück habe ich den Zwischenstopp gemacht und auch in Monastir eingekauft, die Ware war nicht mal verschweißt, dann Kontrolle in Nuernberg, aber nichts... Habe aber auch beim Zoll gleich gesagt, oh... das liegt jetzt so im Handgepäck.
      War okay und ich konnte durch

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      • ConnymonnyC Offline
        ConnymonnyC Offline
        Connymonny
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        sind im Mai auch von Mauritius nach München geflogen. Dann weiter nach Berlin. Auch uns wollten sie nicht einfach mit unseren Sachen aus dem Duty Free durch die Kontrolle lassen, obwohl alles unter 100ml und eingeschweißt war. War einmal 25 ml Parfum und so kleine Töpfchen Marmelade. Die Begründung hieß, es sei Glas. Konnten dies aber ohne Aufpreis am Schalter aufgeben. Die nette Dame dort hat uns sogar noch ne ordentliche Verpackung besorgt. Kann aber vielleicht auch daran gelegen haben das wir schon vorher 60 € für Übergepäck nachgezahlt haben. 😉 ❓

        In Nürnberg ist es meiner Kollegin im Januar passiert, das sie Die eingekaufte Ware abgeben sollte oder gegen eine Gebühr für 5 € nachträglich aufgeben konnte. Hatte in SSH Alkohol gekauft, ich habe extra das Personal auf dem Flughafen gefragt, ob dies erlaubt ist da wir in Nürnberg zwischenlanden. Meinten, alles wär ok- wollten nur verkaufen. Meine Kollegin hat dann die 5 € bezahlt. Die beiden Flaschen wurden verpackt und mit im Frachtraum verstaut.

        Gruß Conny

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        • levesmaedcheL Offline
          levesmaedcheL Offline
          levesmaedche
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Sowas gibt es wahrscheinlich auch nur in München.
          Hab ich dort auch bereits erlebt.
          Da erlebt man überhaupt viele Dinge, die es woanders nicht gibt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mcgeeM Offline
            mcgeeM Offline
            mcgee
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielleicht hat man mittlerweile eingesehen, daß das, was sie mit uns damals (Nov.) gemacht haben, ziemlich ********* war. Würde mich interessieren, ob es in letzter Zeit tatsächlich wieder möglich ist, etwas Duty Free trotz Zwischenstop einzukaufen.
            Vielleicht kennt jemand die neuen `Richtlinien´ ❓
            Guten Rutsch noch !

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ronny87R Offline
              Ronny87R Offline
              Ronny87
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Finde ich persönlich auch zweifelhaft, da als Enddestination ja Mahe angegeben war und ihr in München ja nicht den Transit- und Sicherheitsbereich verlassen habt. Vielleicht weiß hier noch jemand genauer darüber Bescheid.Grüße

              Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DylanD Offline
                DylanD Offline
                Dylan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Kauf und Mitnahme versiegelter Duty-Free-Waren am Münchner Flughafen weiterhin möglich:

                (...) Dies gilt jedoch nicht für die Umsteiger in München, die ihre Duty-Free-Waren an Flughäfen außerhalb der EU oder an Bord von nicht in der EU registrierten Flugzeugen erworben haben. Die dort erworbenen Flüssigkeiten oder gelartigen Produkte dürfen an EU-Flughäfen beim Umsteigen nicht durch die Sicherheitskontrolle gebracht und müssen deshalb zurückgelassen werden. Dies betrifft zum Beispiel flüssige Duty-Free-Artikel, die an Flughäfen in Asien oder Amerika erworben werden.

                Quelle: www.munich-airport.de

                Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mcgeeM Offline
                  mcgeeM Offline
                  mcgee
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Dylan wrote:
                  Kauf und Mitnahme versiegelter Duty-Free-Waren am Münchner Flughafen weiterhin möglich:

                  (...) Dies gilt jedoch nicht für die Umsteiger in München, die ihre Duty-Free-Waren an Flughäfen außerhalb der EU oder an Bord von nicht in der EU registrierten Flugzeugen erworben haben. Die dort erworbenen Flüssigkeiten oder gelartigen Produkte dürfen an EU-Flughäfen beim Umsteigen nicht durch die Sicherheitskontrolle gebracht und müssen deshalb zurückgelassen werden. Dies betrifft zum Beispiel flüssige Duty-Free-Artikel, die an Flughäfen in Asien oder Amerika erworben werden.

                  Quelle: www.munich-airport.de

                  Danke für die Quelle. Ich werde mir jetzt für jeden Airport, wo ich ev. einen Aufenthalt haben könnte die Richtlinien und Gesetze besorgen. Hoffentlich paßt das in einen Handgepäcktrolley.
                  Aber mal im Ernst: Gibt es dafür eine akzeptable Begründung. Was ist in MUC anders als in Nürnberg oder anderen Flughäfen ?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • juanitoJ Offline
                    juanitoJ Offline
                    juanito
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Die Münchener halten sich an die EG-Vorgaben Flüssigkeiten aus Nicht-EG-Ländern zu konfiszieren.

                    In Nürnberg, Frankenland 😉 gehts vielleicht etwas mehr francophil zu!?

                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • levesmaedcheL Offline
                      levesmaedcheL Offline
                      levesmaedche
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      mcgee wrote:
                      Aber mal im Ernst: Gibt es dafür eine akzeptable Begründung. Was ist in MUC anders als in Nürnberg oder anderen Flughäfen ?

                      Mh, wie soll man das jetzt erklären, ohne das sich zufällig im Forum befindliche Münchener zu Recht beleidigt fühlen??? ❓

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • puschellotteP Offline
                        puschellotteP Offline
                        puschellotte
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich denke, man soll sich vorher erkundigen, ob nonstop-Flug oder nur Direktflug. 😛
                        Das war doch euer Problem.
                        Auf der Fernstrecke wird doch nicht rein zufällig ein Stop in MUC eingelegt.

                        Wenn ihr nonstop geflogen wärt, hättet ihr die Sachen behalten können.
                        Egal ob MUC, FRA oder sonstwo.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • jaykayhamJ Offline
                          jaykayhamJ Offline
                          jaykayham
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          mcgee wrote:
                          Danke für die Quelle. Ich werde mir jetzt für jeden Airport, wo ich ev. einen Aufenthalt haben könnte die Richtlinien und Gesetze besorgen. Hoffentlich paßt das in einen Handgepäcktrolley.
                          Aber mal im Ernst: Gibt es dafür eine akzeptable Begründung. Was ist in MUC anders als in Nürnberg oder anderen Flughäfen ?

                          Es gibt EIN Gesetz für ALLE Airports der EU; nicht nur München!

                          Duty Free Einkäufe sind bei einem Weiterflug erlaubt, wenn diese in einer versiegelten Tasche im Duty Free Shop der EU gekauft wurden, oder an Bord einer EU-Maschine (z.B. bei Condor, LTU, Martinair etc.!).

                          Hat man Sachen erworben, die NICHT aus der EU stammen (z.B. aus Tunesien, Ägypten); oder man kauft im Duty Free bei einer NICHT EU-Airline (z.B. Sky Airlines Türkei, Tunisair) muss alles beim Umsteigen abgegeben werden!

                          Dies betrifft auch Passagiere im TRANSIT! Also Passagiere die z.B. von Antalya via Bremen nach Hamburg in der GLEICHEN Maschine fliegen (ohne Flugzeugwechsel). Dann gilt Bremen als Einreisepunkt in die EU und die Waren werden abgenommen, wenn die assagiere die Maschine zum tanken/säubern verlassen müssen.

                          SO EINFACH UND EASY IST DAS! 😉

                          LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            mcgee wrote:
                            Aber mal im Ernst: Gibt es dafür eine akzeptable Begründung. Was ist in MUC anders als in Nürnberg oder anderen Flughäfen ?

                            Hallo,

                            die Erklärung könnte eine ganz einfache sein. Vielleicht verläßt man in Nürnberg einfach den Transitbereich nicht, so daß nichts am bereits kontrollierten Einkauf manipuliert werden kann.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mcgeeM Offline
                              mcgeeM Offline
                              mcgee
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ADEgi wrote:

                              mcgee wrote:
                              Aber mal im Ernst: Gibt es dafür eine akzeptable Begründung. Was ist in MUC anders als in Nürnberg oder anderen Flughäfen ?

                              Hallo,

                              die Erklärung könnte eine ganz einfache sein. Vielleicht verläßt man in Nürnberg einfach den Transitbereich nicht, so daß nichts am bereits kontrollierten Einkauf manipuliert werden kann.

                              Gruß

                              Berthold

                              Wir haben doch nicht den Transitbereich verlassen. Wir sind vom Flieger durch EINE Tür gegangen, hinter der die Kontrolle war. Hinter EINER weiteren Tür waren wir im Wartebereich zum Einsteigen in den Flieger, aus dem wir kamen. ❓
                              mcgee

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • RumreisenderR Offline
                                RumreisenderR Offline
                                Rumreisender
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                jaykayham wrote:

                                mcgee wrote:
                                Danke für die Quelle. Ich werde mir jetzt für jeden Airport, wo ich ev. einen Aufenthalt haben könnte die Richtlinien und Gesetze besorgen. Hoffentlich paßt das in einen Handgepäcktrolley.
                                Aber mal im Ernst: Gibt es dafür eine akzeptable Begründung. Was ist in MUC anders als in Nürnberg oder anderen Flughäfen ?

                                Es gibt EIN Gesetz für ALLE Airports der EU; nicht nur München!

                                Duty Free Einkäufe sind bei einem Weiterflug erlaubt, wenn diese in einer versiegelten Tasche im Duty Free Shop der EU gekauft wurden, oder an Bord einer EU-Maschine (z.B. bei Condor, LTU, Martinair etc.!).

                                Hat man Sachen erworben, die NICHT aus der EU stammen (z.B. aus Tunesien, Ägypten); oder man kauft im Duty Free bei einer NICHT EU-Airline (z.B. Sky Airlines Türkei, Tunisair) muss alles beim Umsteigen abgegeben werden!

                                Dies betrifft auch Passagiere im TRANSIT! Also Passagiere die z.B. von Antalya via Bremen nach Hamburg in der GLEICHEN Maschine fliegen (ohne Flugzeugwechsel). Dann gilt Bremen als Einreisepunkt in die EU und die Waren werden abgenommen, wenn die assagiere die Maschine zum tanken/säubern verlassen müssen.

                                SO EINFACH UND EASY IST DAS! 😉

                                Nein das stimmt nicht. Solange es in einer der besagten versiegelten Tüten ist, geht das auch. Bin z.B. von Südafrika über london nach Düsseldorf. Solange es in den Tüten ist, is es kein Problem. Warum das in München allerdings anders gehandhabt wird... keine ahnung

                                Zur Zeit leb ich im Flugzeug - 45 Länder hab ich schon und 30.000 km durch Australien

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ArnoldoA Offline
                                  ArnoldoA Offline
                                  Arnoldo
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Titel: Re: Reisehinweis zum Zypernaufenthalt (Warnhinweis)Verfasst am: 24.12.07 um 15:08

                                  Betr,: Reisehinweis

                                  Sehr geehrter Herr xxxxx,

                                  wir beziehen uns auf Ihre e-mail vom 20.12.07 an die Handelsabteilung der zypriotischen Botschaft.

                                  Wir haben die Bundespolizei des Münchener Flughafens, sowie unsere Zentrale in Zypern kontaktiert und um Stellungnahme gebeten.

                                  Sobald uns eine Antwort vorliegt werden wir Sie informieren.

                                  Mit freundlichen Grüßen

                                  xxxxxxxxxxx
                                  Direktor

                                  Fremdenverkehrszentrale Zypern

                                  Namen gexxxxxxxt - siehe Verhaltensregeln!

                                  Man muss den Körper verwöhnen,
                                  damit die Seele gerne darin wohnt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ArnoldoA Offline
                                    ArnoldoA Offline
                                    Arnoldo
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Titel: Reisehinweis zum Zypernaufenthalt (Warnhinweis)Verfasst am: 18.12.07 um 20:22

                                    Ich war vom 26.11. - 17.12.2007 in Paphos auf Zypern.
                                    Am 17.12.2007 checkte ich am Flughafen in Paphos ein. Transitreisende aus Larnaca stiegen vorher aus und wir gaben unsere letzten zypriotischen Pfunde aus.
                                    Überwiegend wurden im Duty Free Shop, (hinter der Sicherheitssperre) Alkoholika und andere Flüssigkeiten gekauft (Honig etc). Nach dem Einchecken ging der Flug dann via München.
                                    Dort passierten wir die Passkontrolle und mussten den Sicherheitsbereich verlassen. Danach wurde erneut das Handgepäck kontrolliert und alle Flüssigkeiten (Alkoholika, die im Duty Free Shop auf Zypern gekauft wurden) einbehalten.
                                    Auch die Hinweise an die Bundespolizei und dem Sicherheitspersonal, dass diese Reisemitbringsel, die nur im Handgepäck transportiert werden konnten, nachweislich im Duty free Shop gekauft wurden mit Beleg, nützten nichts. Der Leiter der Kontrollstelle teilte mir mit, dass die Flughäfen auf Zypern als Sicherheitsrisiko gelten und das Innenministerium auf Anordnung aus Brüssel diese Regelung treffen musste.
                                    Kein Reiseleiter wies die Urlauber auf diesen Umstand hin.
                                    Die Sicherheitsüberprüfungen der Flughäfen werden sporadisch von der EU überprüft und auf SICHER oder UNSICHER eingestuft.
                                    Paphos und Larnaca waren somit als unsicher eingestuft und obwohl es ein EU Binnenstaat ist, wurden die Sachen abgenommen.
                                    Siehe mein Schreiben bzw die Antwort auf mein Schreiben:
                                    Antwort auf die Sicherheitsbestimmungen habe ich bislang vom zypriotischen Fremdenverkehrsverband noch nicht erhalten.

                                    Man muss den Körper verwöhnen,
                                    damit die Seele gerne darin wohnt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • ArnoldoA Offline
                                      ArnoldoA Offline
                                      Arnoldo
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Sehr geehrter Herr xxxx

                                      wir beziehen uns auf unsere E-mail vom 24.12.07 und senden Ihnen anbei das Schreiben des Bundespolizeiamtes München / Inspektionsgruppe Flughafen München.

                                      Mit freundlichen Grüßen

                                      xxxxxxx

                                      Fremdenverkehrszentrale Zypern
                                      Zeil 127
                                      60313 Frankfurt
                                      Tel.: 0 69 - 25 19 19
                                      Fax: 0 69 - 25 02 88

                                      Betreff: Ihr Schreiben vom 24.12.2007 / mit Anlage e-mail von xxxxx Reisehinweis Zypernaufenthalt

                                      Bezug: Ihr Schreiben vom 24. Dezember 2007 Ihr Zeichen: AS/sk/10.13.1
                                      Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr xxxx

                                      Ihr Schreiben vom 24.12.07 mit der Anlage e-mail von Herrn xxxxx
                                      ist am 27.12.2007 bei dem Bundespolizeiamt München Inspektionsgruppe Flughafen München eingegangen.

                                      Es wurde zuständigkeitshalber an die
                                      Regierung von Oberbayern
                                      Luftamt Südbayern
                                      Luftsicherheitsstelle
                                      Postfach 24 14 42
                                      85356 München Flughafen
                                      weitergeleitet.

                                      Mit freundlichen Grüßen
                                      Im Auftrag
                                      xxxxxx
                                      Bundespolizeiamt München Inspektionsgruppe Flughafen München Bearbeiter Einsatz
                                      089 / 97307 - 9122
                                      xxxxxxx

                                      Man muss den Körper verwöhnen,
                                      damit die Seele gerne darin wohnt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Thorben-HendrikT Offline
                                        Thorben-HendrikT Offline
                                        Thorben-Hendrik
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Jau und dann kommt fasel, laber und Ablage P ...
                                        Wat solls die sollen sich auch besser um wirkliche Probleme kümmern als um so einen Schmarrn, auch wenn es für Dich ärgerlich war nun weißt Du ja Bescheid....

                                        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • agricolaA Offline
                                          agricolaA Offline
                                          agricola
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Guten abend,

                                          der Ärger lohnt eigentlich nicht. Die Kontrollen werden
                                          oftmals verschieden gehandhabt.
                                          Der eine nimm es zu locker und der andere übertreibt.
                                          Bin dem Ganzen aus dem Wege gegangen. Habe
                                          keine Flüssigkeiten mit genommen.
                                          In El Gouna konnte man im Duty Free einkaufen.
                                          Was soll ich mich da abschleppen und mit der
                                          Sicherheit ärgern. Die gewinnen sowieso.

                                          agricola

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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