wenn das Hotel zum Ausweichquartier für andere wird und überfüllt ist?
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Hallo,
(bevor ich anfange, ich habe noch nie bei einem Reiseveranstalter etwas reklamiert und bin nicht auf Streit aus...).
Wir fliegen bald nach Gran Canaria, für eine Woche ins Hotel Cordial Mogan Playa in Puerto de Mogan.
Ich habe lange Prospekte gewälzt und Bewertungen gelesen, um etwas Passendes für uns und den mitreisenden Neffen zu finden und sofort nach Erscheinen der Kataloge "zugeschlagen", um alles Gewünschte zu erhalten.Nun ist so ein 4,5-Sterne-Laden in den Schulferien zu einer Zeit, in der es am Mittelmeer noch sehr kalt ist, nicht gerade billig. Aber ok, wir wollten ja ein gediegenes, relativ ruhiges Hotel mit gutem Essen und gutem Service.
Hat auch 2007 den Holiday Check Award erhalten.
Jetzt der Schock: Gerade erschien eine Bewertung von jemandem, der gerade dort war. Die nebenliegende neue Apartmentanlage ist wohl immer noch nicht fertig - und die Urlauber, die dort hätten einziehen sollen, werden laut Aussage des Schreibenden auf das Hotel Cordial Mogan Playa umgesiedelt!
Nun sei das Hotel völlig übererfüllt, keine Liege zu kriegen und vor allem sei der Speisesaal überlaufen mit Leuten in Badelatschen, man müsse 20 Minuten vor jeder "Station" anstehen, der Service überfordert etc.
Nach all der Vorfreude frage ich mich nun: Zahle ich für 4,5 Sterne und kriege die Atmosphäre und das Essen eines überlaufenen 3-Sterne-Hauses???
Sollte es so sein vor Ort - könnte/sollte ich irgendwas tun?
Sitze gerade mit Blick auf dem Regen und würde mich so gerne wieder auf den gebuchten, sonnigen Urlaub freuen!
(P.S. Ich hoffe, ich habe keinen ähnlichen Thread übersehen, habe recht weit im Reiserecht-Forum durchgeklickt...).
Vielen Dank, Karin
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ach ja, habe bei TUI gebucht, falls das von irgendeiner Relevanz sein sollte. Übers Reisebüro. Eine Juniorsuite.
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Hallo artusundluna,
die neuste Hotelbewertung hört sich doch aber schon wieder sehr gut an.

Lass dich mal nicht verrückt machen und genieße die Vorfreude

Bilde dir vor Ort erstmal deine eigene Meinung.
Klar, die anderen Urlauber werden umgesiedelt. Aber ich denke doch mal, daß das Hotel sich darauf eingestellt hat und in der Hauptsaison läuft es doch auch wenn das Hotel ausgebucht ist.
Also Kopf hoch und freuen.
Schönen Urlaub
Mausebaer -
Hallo Karin,
wenn das Mogan Valle nach wie vor nicht eröffnet ist und auch noch nicht bewohnt wird, dann können auch nicht mehr Leute in das Mogan Playa passen, als dieses Zimmer hat! Mehr als ausgebucht kann das Hotel nicht sein.
Ein Reklamationsgrund kann sich allerhöchstens daraus ergeben, daß das Hotel nebenan schon bewohnt ist, dort aber noch keine Gastronomie - Einrichtungen in Betrieb sind. Im Übrigen hat dieses Haus auch vier Sterne.
Außerdem habe ich mir gerade die Bewertung durchgelesen und kann diese wirklich nicht ernst nehmen. Fakt dürfte wohl sein, daß sich der Bewerter einfach geärgert hat, daß er mehr Geld ausgibt und dann andere, die weniger bezahlt haben, einfach die selbe Leistung bekommen.
Nur mal drei Anmerkungen:
Wenn ich es absolut nicht ertragen kann, daß abends von den Herren Shorts getragen werden (find ich persönlich auch daneben), dann muß ich halt ein Hotel buchen, in dessen Beschreibung das so angegeben ist.
Wenn ich ein ausgebuchtes Hotel habe und mehr dürfte es nicht sein, dann darf ich davon ausgehen, daß nicht zwingend um 10.00 Uhr noch in der Anlage Liegen zu bekommen sind. Diese gibt es sehr oft. Je weiter das Hotel vom Strand entfernt ist, um so häufiger.
Wenn ich ein Zimmer mit nur einer Sonne bewerte wegen etwas Schimmel im Bad und losen Fliesen, sowie eventuell vorhandener Baulicher Mängel, dann frage ich mich wo hier die Fairness bleibt. Zumal ja sogar geholfen wurde!
Also mach Dir keine Sorgen und sollte doch etwas gar nicht passen, dann mußt Du halt nachträglich reklamieren. Ich kann jedenfalls nichts wirklich dramatisches an dieser Kritik sehen.
Gruß
Berthold
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nur mal ganz nüchtern: ein bis auf das letzte Bett ausgebuchte Hotel stellt solange keinen Mangel dar, als es die zugesagten Eigenschaften besitzt.
Problematisch wird es sicher, wenn zusätzlich zur geplanten "Eigenkapazität" auch noch "Nachbarkapazitäten" aufgenommen werden. Dies würde meines Erachtens einen Reisemangel darstellen, sofern Wartezeiten auf diese Überkapazität zurückzuführen wären.
Aber beispielsweise 10 - 20 Min. Warte-/Anstellzeiten könnten als "normal" betrachtet werden. Denn eines sollte und darf man bei seiner Planung nie ausser Acht lassen: in Hochburgen des Tourismus wie es eben die Kanaren sind, wird man gewissen "Unannehmlichkeiten" auch in 4,5 (? 4 Sterne kenne ich, 5 Sterne sind doch schon sehr selten auf der Welt, aber 4,5 ?) Sterne Hotels wohl hinnehmen müssen.
Meint
Peter -
@Mosaik
In den letzten Jahren hat sich tatsächlich diese sogenannte 4,5-Sterne-Klasse
etabliert. Offiziell ist das ein 4-Sterne-Superior-Hotel. Gibt es auch in der
3 Sterne Klasse. Länderspezifisch mögen da unterschiedliche Kriterien
vorherrschen. Der Einfachheit halber für unsere österreichischen
Freunde eine Information des dortigen Fachverbandes Hotellerie:4Superior
Superior steht - auf Basis einer erstklassigen, qualitativ hochwertigen und zeitgemäßen einheitlichen 4-Hardware im gesamten Hotelbereich - für ein deutliches "Mehr" an Serviceangebot und Dienstleistung, qualitätsgeprüft durch einen Mystery-Guest-Check im Rahmen der Klassifizierung. 4Superior ist ein Qualitäts- und Marketinglabel für Spitzenbetriebe in der 4-Kategorie (keine eigene Sterne-Kategorie).
Abgrenzung zu Vierstern: ein deutliches „Mehr“ an Dienstleistung sowie eine „makellose“, der 4*-Kategorie entsprechende Hardware in allen Bereichen.
Die Auszeichnung Superior können nur bereits klassifizierte Vierstern-Betriebe erhalten. Im Falle einer Neueröffnung empfehlen wir, den Antrag auf die Auszeichnung Superior nach einem halben Jahr einzureichen.
4***Superior-Betriebe müssen 95 % der angeführten Kriterien erfüllen.Ein sogenannter "Selbstkontrollbogen" zur Info >hier klicken<
PS: Nach meiner Kenntnis werden Hoteliers in Spanien finanziell auch
herangezogen je nach Klassifizierung des Hotels. Von daher sollen
einige Hotels in ****Superior eingruppiert sein, obwohl sie eigent-
lich die 5-Sterne-Qualifikation (u.a. Größe der Zimmer) durchaus
erreichen.Gruß privacy
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Hat zwar überhaupt nix mit dem Thema zu tun ....aber naja so what :?
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Ich habe den Eindruck , das die beiden schlechten Bewertungen von ein und derselben Person geschrieben wurden...
Beide mal ein Thomas , Alter passt auch , beide frisch angemeldet nur für diese eine Bewertung und inhaltlich gleicht es auch sehr ( nach 9.00 Uhr keine Kaffeelöffel mehr ... )
Ansonsten sind die anderen Bewertungen doch viel besser. -
Hallo, ich hänge mich mal dran. wie sieht es mit meinem Rechtsanspruch aus, wenn ich langfristig im vorraus ausdrücklich ein bestimmtes Hotel gebucht habe und werde dann erst nach Reiseantritt in ein anderes gleichwertiges verwiesen.Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat entfernt - Beiträge, auf die man direkt oder auf der gleichen Seite antwortet, müssen und sollen bitte NICHT zitiert werden, da die Übersichtlichkeit sehr darunter leidet.
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Grundsätzlich hat man Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Das heißt, wenn man ein bestimmtes Hotel bucht und es nicht erhält, soll stellt das eine Nichterfüllung von seiten des Reiseveranstalters dar, wofür er Schadenersatz pflichtig wird.
Wir haben schon öfters darüber geschrieben
a) auf sofortigen Heimflug bestehen
b) zu Hause muss der komplette Reisepreis zurückbezahlt werden sowie allfällige Kosten im Zusammenhang mit dem sofortigen Rückflug
c) der Veranstalter wird auch einen gewissen Schadenersatz leisten müssenABER
das hängt dann alles wieder vom Einzelfall ab
a) WELCHES Ersatzhotel wird geboten
b) WELCHEN gravierenden Unterschied gäbe es zum gewünschten
c) ist dieser Unterschied hinnehmbar oder nichtFaustregel: Ersatzhotel gleicher oder höherer Preis, am selben Strand, die selbe Bauweis und das selbe Angebot = wird man annehmen müssen
meint kurz
Peter -
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten und guten Wünsche.
Wie ADEGI und Mosaik schon andeuteten, macht(e) mir der ja nicht ganz unwahrscheinliche Fall Sorge, dass die Übernachtungsmöglichkeiten in der Schwester-Apartmentanlage schon fertig sind, die Bewohner aber mit Pech die Gastronomie im Hotel mitnutzen müssen. Dann würden die Kapazitäten natürlich "zusammenbrechen", der Service eingeschränkt sein.
Wenn das zutreffen sollte, würde mich das nach wie vor nicht so glücklich machen (natürlich wäre das nicht die Schuld des bestehenden Hotels und auch nicht der armen Bewoner der Apartmentanlage, die rübergeschleust würden).Ich hoffe jetzt mal das Beste und berichte später.
Bei Bomes-Spatz schliesse ich mich der Vermutung an, dass die beiden grottenschlechten Bewertungen von demselben "Thomas" geschrieben worden sind, nachdem ich sie mir auf Eure Hinweise hin mal genauer betrachtet habe, Danke für die Tipps.
Nochmal kurz zu ADEGI und die Anmerkung "Wenn ich es absolut nicht ertragen kann, daß abends von den Herren Shorts getragen werden (find ich persönlich auch daneben), dann muß ich halt ein Hotel buchen, in dessen Beschreibung das so angegeben ist."
Pardon, in der Hotelbeschreibung steht, es wird abends um angemessene Bekleidug gebeten, das Hotel hat 4,5 Sterne und ist nicht billig, was soll ich denn sonst noch tun, um beim Abendessen in netter Athmosphäre in einem hübschen Kleid gemütlich zu tafeln und ein Glas Rotwein dazu zu trinken??????
ciao, Karin
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Hallo Karin,
Katalogbeschribungen sind ja unterschiedlich. Ich hatte halt gerade eine gegriffen, in der das nicht erwähnt war. (Neckermann)
Gruß
Berthold
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Hallo Berthold,
ach so, dann laufen dann die Neckermann-Bucher vermutlich in kurzen Hosen rum und die vorgewarnten TUI-Bucher mit langen Hosen...
(kleiner Scherz
)ciao, Karin
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ADEgi wrote:
Hallo Karin,Katalogbeschribungen sind ja unterschiedlich. Ich hatte halt gerade eine gegriffen, in der das nicht erwähnt war. (Neckermann)
Gruß
Berthold
...darum ist es oft ja auch so schwer, das Richtige zu antworten. Ohne dass man genau jene Buchungsunterlage vor sich liegen hat, die der Kunde hatte, ...
Denn selbst wenn N und T unterschiedliche Beschreibungen hätte, es gälte nur jene vom tatsächlich gebuchten Veranstalter!
Gruß
Peter -
Und es gibt sicherlich dadurch auch eine interessante Rechtslage für Dich, oder nicht?
Wenn ein TUI Bucher sich darüber aufregt, daß Herren mit kurzen Hosen oder ähnlich gekleidet in den Speisesaal gelassen werden, hätte er dann einen Rechtsanspruch? Ich denke er müsste wohl beweisen, wie "schlampig" die Anderen herumgelaufen sind. Wahrscheinlich eher schlechte Karten.
Besser wäre da vermutlich der Neckermann Kunde gestellt, dem der Eintritt wegen unpassender Kleidung verwehrt wird. Wobei sich hier die Frage stellt, ob dies nicht zur Allgemeinbildung gehört, daß man ab einer gewissen Hotelkategorie lange Hosen zum Abendessen anzieht.
Da gibt es doch sicher die einen oder anderen Urteile dazu. Hast Du mir / uns da was passendes.
Vielen Dank vorab.
Berthold
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Karin schrieb:
"Pardon, in der Hotelbeschreibung steht, es wird abends um angemessene Bekleidug gebeten, das Hotel hat 4,5 Sterne und ist nicht billig, was soll ich denn sonst noch tun, um beim Abendessen in netter Athmosphäre in einem hübschen Kleid gemütlich zu tafeln und ein Glas Rotwein dazu zu trinken??????"Nicht HP buchen sondern abends in ein schönes Restaurant deiner Wahl gehen!
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ADEgi wrote:
Wenn ein TUI Bucher sich darüber aufregt, daß Herren mit kurzen Hosen oder ähnlich gekleidet in den Speisesaal gelassen werden, hätte er dann einen Rechtsanspruch? Ich denke er müsste wohl beweisen, wie "schlampig" die Anderen herumgelaufen sind. Wahrscheinlich eher schlechte Karten.Urteile habe ich grad net an der Hand, da müsste ich auf Suche gehen. Im Kopf habe ich, dass derartige Reklamationen aber schon mehrmals vor Gericht gelandet sind.
Grundsätzlich vertrete ich die Ansicht, dass man bei der Beurteilung, ob durch das Verhalten anderer Personen ein Reisemangel vorläge oder nicht, mehrere Faktoren zu berücksichtigen wären:
- wie genau lautet die Katalogbeschreibung des Hotels
- was wird dadurch versprochen
- in welchem Land - Urlaubsgebiet liegt das Hotel
- welcher Preis wurde dafür bezahlt und in welcher Relation steht dieser zu anderen vergleichbaren Hotels derselben Kategorie
4.a ... im Urlaubsland
4.b ... im internationalen Bereich
Ohne jetzt im Detail auf diese Punkte einzugehen: Grundproblem ist die steigende Anzahl von - ich sage es einmal so - 4, 4'5 und 5-Sterne-Hotels in (Massen-) Urlaubsgebieten.
"Echte" 4'5 oder 5-Sternehotels haben Tagespreise von € 300.-- und mehr PRO Person - Nächtigung und Frühstück versteht sich, Halbpensionszuschlag ab € 40.-- aufwärts, da käme man also dann bei sieben Tagen € 2.380.-- PRO Person OHNE Flug und Transfer.
Somit glaube ich zwar, dass - lokal - das Hotel seine 4'5 Sternlein aufgrund der in diesem Land vorgeschriebenen Standards erreicht, aber was sind diese Sternchen eben im Vergleich zu einem Sternegleichen Hotel in London, an der Costa Smeralda auf Sardinien (Hotel Cala di Volpe im Mai Preis PRO ZIMMER UND NACHT mit Frühstück € 720.-- ....) usw.
Jetzt verstehe ich natürlich den "Otto Normalverbraucher", der da liest 4 Sterne und noch ein Häubchen drauf! Super, Pianomusik bei gediegenem Cocktail, rotes Kleid sie, er im dunklen Anzug, rauchiges Geplaudern, das Rotweinglas klirrt und man blickt verliebt aus dem angenehm klimatisierten Restaurant über die Bucht aufs Meer.
So, jetzt sitzt aber hinter einem Otto Normalbürger in der Hawai-Short, deren Farben grell leuchten, oben, bei seinem Leiberl quellen die schwarzen Brusthaare heraus und er gröllt nach dem Ober, er soll mal gleich nen Kasten Bier anschleppen, so lauft er sich die Beine wund...
Daher meine oben gestellten Fragen und hier eben schwer, eine gute Antwort zu finden
meint
Peter -
Hallo,
da ich mittlerweile wieder zurück bin, kann ich mir nun quasi selbst antworten und die Fragen für andere Urlauber hoffentlich auflösen:
artusundluna wrote:
Wie ADEGI und Mosaik schon andeuteten, macht(e) mir der ja nicht ganz unwahrscheinliche Fall Sorge, dass die Übernachtungsmöglichkeiten in der Schwester-Apartmentanlage schon fertig sind, die Bewohner aber mit Pech die Gastronomie im Hotel mitnutzen müssen. Dann würden die Kapazitäten natürlich "zusammenbrechen", der Service eingeschränkt sein.
Wenn das zutreffen sollte, würde mich das nach wie vor nicht so glücklich machen (natürlich wäre das nicht die Schuld des bestehenden Hotels und auch nicht der armen Bewoner der Apartmentanlage, die rübergeschleust würden).Diese Sorge bewies sich zum Glück als unbegründet, da die neue Schwester-Apartmentanlage definitiv noch nicht eröffnet war. Damit wurden auch keine "doppelten" Massen durch die Restaurants geschleust. Allerdings hatten zahlreiche Urlauber die Apartmentanlage gebucht und waren aufgrund verzögerter Fertigstellung ins Hotel umgesiedelt worden. Dieses war proppevoll, aber das wäre in den Schulferien sicher so oder so der Fall gewesen. Das sehr volle Abendrestaurant und die zwei Essenszeiten gefielen uns nicht so sehr, aber das lag nunmal an der Urlaubszeit und war sicher kein Reklamationsgrund. (Ansonsten war das Hotel wirklich klasse!)
artusundluna wrote:
Bei Bomes-Spatz schliesse ich mich der Vermutung an, dass die beiden grottenschlechten Bewertungen von demselben "Thomas" geschrieben worden sind, nachdem ich sie mir auf Eure Hinweise hin mal genauer betrachtet habe, Danke für die Tipps.).Ich habe das Content-Team von HC benachrichtigt die nahmen die beiden "verdächtigen" Bewertungen sehr zeitnah heraus und mailten mir dies auch. Sehr schnelle Reaktion!
Was die Bemerkung des mittlerweile gelöschten Doppel-Accounters über die Badekleidung im Abendrestaurant betrifft, so hat sich auch diese nicht bestätigt: In der Umhüllung der Zimmerkarte wurde auf angemessene Kleidung hingewiesen, vor dem Restaurant standen Schilder und die Restaurantmanager standen bei der Öffnung der Türen in dunklen Anzügen Spalier.... Ich habe keine "groben Entgleisungen" wahrgenommen. Dies nur zur Abrundung, meine Sorge bezog sich auf eine mögliche totale Überfüllung des Speisesaales.
Allen zukünftigen Reisenden in dieses Hotel wünsche ich also einen entspannten Urlaub und stehe für Fragen gerne zur Verfügung!
ciao, Karin