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Umbuchung durch Reiseveranstalter wegen Stornierung für eine Person rechtens?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • delta75D Offline
    delta75D Offline
    delta75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Anfang Februar habe ich auf meinem Namen, für 4 Personen eine Reise nach Kreta gebucht: 2 Studios, für jeweils zwei Personen. Krankheitsbedingt kann nun eine Person nicht mitfahren, daraufhin wollte ich bei Alltours die Reise für sie stornieren.

    Alltours hat mir daraufhin mitgeteilt das die Stornierung kein Problem sei, die restlichen Reiseteilnehmer aber einer Umbuchung zustimmen müssten, da wir nun in einem Studio untergebracht werden.

    Meine Frage, ist das rechtens? Ich meine kann Alltours verlangen das wir uns nun zu dritt ein Zimmer teilen? Das dritte Bett ist in dem Fall auch nur eine Schlafcouch. Durch die Stornierung für eine Person dürfte sich doch eigentlich nicht die Leistung für die anderen verschlechtern?

    Die Begründung von Alltours ist:

    1. Mail
      Bei einer Stornierung fallen zur Zeit Stornierungsgebühren von 20% des Reisepreises zzgl Versicherung an. Wenn Sie *** aus der Buchung stornieren möchten, so belaufen sich die Stornierungsgebühren demnach auf *** EUR. Für die verbleibenden 3 Personen erfolgt die Unterbringung im einem Studio Typ A. Der Reisepreis für diese Personen bleibt unverändert.

    Bitte bestätigen Sie uns, dass eine Änderung Ihrer Buchung wie oben beschrieben erfolgen soll. Sobald Ihre Bestätigung bei uns eingegangen ist, nehmen wir die Änderung gerne für Sie vor und senden Ihnen eine neue Bestätigung und Rechnung per Post zu.

    1. Mail (nach meiner Rückfrage wegen der Umbuchung auf nur ein Zimmer)
      alltours hat im Hotel *** leider keine Zimmer zur Alleinbenutzung im Programm. Durch die Stornierung von *** verbleiben 3 Personen auf der Buchung, die Unterbringung kann in diesem Hotel demnach leider nur in einem Studio erfolgen. Wir können gerne für Sie eine Anfrage ins Zielgebiet stellen, ob das Hotel uns ein Studio zur Alleinbenutzung anbieten kann.

    Die Stornierungsgebühren fallen für das "Nicht-Reisen" / die Stornierung von *** an. Sollte wegen einer Teilstornierung ein Zimmerbelegungswechsel erforderlich sein, so gehen die entstehenden Mehrkosten zu Lasten des/der verbleibenden Teilnehmer(s). Wenn der Hotelier uns das Studio zur Alleinbenutzung anbieten kann, fällt für eine Person ein Einzelbelegungszuschlag an. Die Höhe dieses Zuschlages werden wir durch die Anfrage vom Hotelier erfahren.

    Muss ich der Umbuchung zustimmen, bzw. gegebenfalls den EZ-Zuschlag zahlen? Es wäre super wenn mir einer von euch weiterhelfen könnte, ich weiss gerade nicht was ich machen soll.

    Achja, falls es wichtig sein sollte: Ich habe online, direkt bei Alltours, gebucht.
    Viele Grüße
    delta75

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du mußt der Umbuchung natürlich nicht zustimmen und kannst z.B. auch einfach nur mit 3 Personen anreisen und die zwei Studios nutzen.
      Allerdings kannst Du dann Person 4 auch nicht stornieren ( also 100% statt 20% Kosten )
      Ob sich das für Dich lohnt mußt Du selbst entscheiden.
      Der Rest seitens Alltours geht prinzipiell in Ordnung.

      Viele Grüße!

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • delta75D Offline
        delta75D Offline
        delta75
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für die schnelle Antwort!

        Den ganzen Reisebetrag für eine Person zahlen, die dann nicht mitkommt, möchte bzw. kann ich nicht bezahlen.

        Wir haben alle eine RRKV abgeschlossen. Wenn ich die AGBs richtig verstehe hätte ich die Möglichkeit ebenfalls zu stornieren, wenn einer meiner Mitreisenden aus, in diesem Fall, gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann. Ist es evtl. stattdessen möglich die Mehrkosten, d.h. den EZ-Zuschlag von der Versicherung erstattet zu bekommen?

        Es handelt sich um die TAS...aus deren AGBs werde ich nicht ganz schlau.

        Viele Grüße!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mawotaM Offline
          mawotaM Offline
          mawota
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo
          Ich weiss jetzt nicht wie das in Deutschland ist, aber hier in der Schweiz habe ich schon erlebt, dass die Mehrkosten für eine Alleinbenützung des Zimmers zusätzlich zu den Stornokosten des Fluges durch die Elvia bezahlt worden sind. Am besten rufts du deine Versicherung an.

          Gruss Markus

          Im Leben wie auf Reisen:
          Qualtität ist wichtiger denn billig

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Chiara SalutaC Offline
            Chiara SalutaC Offline
            Chiara Saluta
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            mit welcher begründung solte dir deiner meinung nach alltours das 2. studio überlassen, wenn der vertrag eindeutig die min. belegung mit mind. 2 personen vorschreibt?

            der reisevertrag wird von dir ja einseitig geändert ( storno 4.pers.), alltours bietet dir einen neuen vertrag an (unterbringung 3 in 1 studio oder , falls machbar studio zur alleinbenutzung mit aufpreis).

            das ist rechtens und gesetzlich konform, du kannst annehmen, oder ablehnen.... und für alle stornieren zu 20% des reisepreises, bedenke nur, dass du u.u. noch einen eigenbehalt von 20% in der rrv hast und somit nicht kostenlos rauskommst, sofern der stornierungsgrund überhaupt die vertragsbedingungen für eine kostenübernahme deckt, falls nicht..... tja,

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              ich denke Du solltest einmal Peter, unseren Experten fragen. Soweit ich gelernt habe sind Mehrkosten nicht rechtens, da diese durch die Stornogebühren abgedecke sind. Allerdings bezog sich das meineswissens nicht auf ein Hotel bei dem eine Einzelbelegung gar nicht möglich ist.

              Gruß

              Berthold

              p.s. (Peter = Mosaik)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erika1E Offline
                Erika1E Offline
                Erika1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das sehe ich wie ADEgi:

                Veranstalter und Hotel werden ggf. durch die Reiserücktrittskosten-Versicherung entschädigt (sofern ein Versicherungsfall vorliegt).

                Dem Alleinreisenden dürften für eine Alleinbelegung des Doppelzimmers keine weiteren Kosten entstehen, außer denen für eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.

                Wenn Hotel und Veranstalter durch die Versicherung ein Schaden ersetzt wird, wäre die Umbuchung auf ein Dreibettzimmer oder ein Zuschlag auf die Alleinbelegung doppeltes Abkassieren.

                Ich kann nur empfehlen, dass sich delta sofort mit seinem Reiserücktrittskosten-Versicherer in Verbindung setzt, um zu prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Das gehört übrigens zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: einen Versicherungsfall sofort zu melden.

                edit:

                In einem Vertrag sind alle mitreisenden Personen versichert. Die Angaben von Chiara bezüglich der Kosten für die anderen Reiseteilnehmer entsprechen nicht den Tatsachen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Erika,

                  hier müssen wir das schon differenziert sehen. Schließlich würden wir über ein Stornierung erreichen, daß ein Hotel, das bei dem Veranstalter keine Einzelunterbringung zulässt gegen eine Stornogebühr / Aufschlag von 20% dazu gezwungen würde dies zu tun.

                  Ich denke ganz so einfach kann ich mir kein günstiges Einzelzimmer verschaffen.

                  Gruß

                  Berthold

                  p.s. Soll aber keine Wertung der Motive des Thread-Eröffners sein!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Chiara SalutaC Offline
                    Chiara SalutaC Offline
                    Chiara Saluta
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @ erika1

                    halbwissen ist meist gefährlicher als gar kein wissen.

                    Veranstalter und Hotel werden ggf. durch die Reiserücktrittskosten-Versicherung entschädigt (sofern ein Versicherungsfall vorliegt).

                    absolut falsch, der veranstalter wird vom gast durch die stornokosten entschädigt, das hotel vom veranstalter und der gast von der versicherung, sofern der grund anerkannt wird. der veranstalter hat aber auch rein gar nichts mit der versicherung zu tun, außer, dass er sie u.u. vermittelt hat, that's all.

                    Dem Alleinreisenden dürften für eine Alleinbelegung des Doppelzimmers keine weiteren Kosten entstehen, außer denen für eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.

                    wieder falsch, natürlich kann der hotelier für eine einzelbelegung einen aufpreis verlangen, da er ja auch an 2 gästen mehr verdienen würde, unabhängig davon, wird meißt ein zimmerpreis vereinbart, egal ob zu 2 oder alleine, nur , dass der zimmerpreis durch 2 geteilt niedriger pro person ist, in der summe aber gleich; bsp. zimmer kostet 100.- macht p.P. 50.- oder für einen alleine 100.-,gelle.

                    Wenn Hotel und Veranstalter durch die Versicherung ein Schaden ersetzt wird, wäre die Umbuchung auf ein Dreibettzimmer oder ein Zuschlag auf die Alleinbelegung doppeltes Abkassieren.

                    wieder falsch , siehe oben......

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Chiara Saluta

                      "halbwissen ist meist gefährlicher als gar kein wissen."

                      Da sind wir ausnahmsweise einer Meinung.

                      Dass die Reiserücktrittskosten-Versicherung mit dem Hotel und/oder dem Veranstalter abrechnet, habe ich nicht gesagt. Vertragspartner in der RRV sind Versicherer und Versicherungsnehmer. Sonst niemand.

                      Die RRV übernimmt im Versicherungsfall die dem Reiseveranstalter geschuldeten Stornokosten, der weitere Geldfluss ist hier nicht relevant, z.B. auf welche Weise der Veranstalter mit dem Hotel abrechnet.

                      Maßgebend ist, dass Geld fließt und Veranstalter sowie Hotel entschädigt werden. Ob vom Gast oder von einer Versicherung, spielt auch keine Rolle.

                      Und genau da liegt der Hund begraben:

                      Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden. Der Veranstalter schickt seine Stornokosten-Rechnung, es wird reguliert. Tritt der Gast zurück ohne RRV-Schutz oder bedingungsgemäßen Versicherungsfall, zahlt er die Stornokosten selbst.

                      Bei zwischen Buchung und Reiseantritt auftretender Arbeitslosigkeit beispielsweise (Versicherungsfall) weiß der Gast Wochen vor Antritt seiner Reise Bescheid, dass er eben diese nicht antreten kann. Er macht brav seine Meldung und der Veranstalter bekommt sein Geld, wovon er einen Teil an den Hotelier weiterleiten ... müsste. Im Versicherungsfall können alle in einem Vertrag versicherten Reiseteilnehmer zurück treten. Diese - entschädigte - Reise wird ganz normal von Veranstalter und Hotelier wieder verkauft, evtl. als Last Minute. Ergo: doppelt kassiert.

                      Ein Schelm, wer Schlimmes dabei denkt, dass der Veranstalter des TE die zweieinhalb Paare in ein Dreibettzimmer stecken will, weil dann das Doppelzimmer erneut verkäuflich ist

                      Möchte ein Reiseteilnehmer, der ein Doppelzimmer gebucht hat, die Reise antreten, obwohl sein Partner nicht kann und das Doppelzimmer alleine belegen, so wurden Veranstalter und Hotel durch die Stornokosten entschädigt.

                      Damit ist eine Umbuchung auf ein Dreibettzimmer und/oder ein Zuschlag auf die Alleinebelegung als doppelte Bezahlung für die gleiche Leistung anzusehen. Das heißt: so ganz gleich ist die Leistung nicht einmal, weil der daheim gebliebene Reisegast keine Verpflegungs- und Serviceleistungen in Anspruch nimmt.

                      ... bricht sich der zweite Doppelzimmer-Gast am Anreisetag das Genick, hat der Veranstalter keine Möglichkeit, darüber nachzudenken, wie er das Doppelzimmer erneut vermarkten kann. Der Doppelzimmer-Bucher nächtigt somit allein in seinem Doppelbett - wenn er nicht auch von der Reise Abstand nimmt.

                      Ist schon klar, dass Veranstalter und Hoteliers an diesen Pauschalreisen-Sitten festhalten, es lässt sich eben nicht schlecht damit verdienen. Buche ich ein Hotel direkt, habe ich i.d.R. die Möglichkeit, am Anreisetag bis 18.oo h zu stornieren. Du, liebe/r Chiara, hast das selbstverständlich nicht zu verantworten, die Kunden kaufen die Reise - oder lassen sie sich verkaufen - und akzeptieren damit die Geschäftsbedingungen. Ich bin der Meinung, stornierte Reisen stellen allgemein ein nettes Zusatzgeschäft für Veranstalter und Hotels dar. Das muss man nicht noch toppen, indem man Zuschläge für Leistungen verlangt, die längst bezahlt sind, ganz gleich, ob durch stornierenden Gast oder dessen Versicherung.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Chiara SalutaC Offline
                        Chiara SalutaC Offline
                        Chiara Saluta
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        nun erika,
                        das was du jetzt schreibst, hört sich schon anders an,als dein erster fred.....

                        nun gut, es gleitet zwar schon wieder ein bischen ab ins buche ich direkt oder beim va aber tatsache ist und bleibt in diesem einen speziellen fall, dass der va mit dem hotelier einen vertrag geschlossen hat, dass er nur mind. eine zweier-belegung zuläßt, alles andere ist nicht vertragsbestandteil und somit -hier- indiskutabel.
                        somit ergibt sich immer noch folgendes : kündigung des alten vertrags ( storno oder teilstorno) mit gleichzeitigen angebot eines neuen vertrags ( unterbringung zu dritt). man kann nun das angebot annnehmen oder ablehnen, ganz wie es einem beliebt, nur muß man dann auch wie ein mann oder frau auch mit den konsequenzen seines handels leben, und dass möchte unser delta ja nicht, er möchte stornieren, auf den alten vertrag pochen und am besten nix extra zahlen wollen, und das geht nun einmal nicht.

                        er kann ja auch nicht zum bäcker sagen; ich möchte eigentlich nur 2 1/2 brötchen, aber da sie mir ja nur 3 brötchen anbieten können, würde ich diese zum preis von 2 1/2 nehmen.... 😉 , er kann es zwar meinen, aber er wird letztendlich die 3 bezahlen müßen oder nur 2 nehmen......

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hhmm, Chiara, eigentlich habe ich nichts anderes gesagt als in meinem ersten Beitrag, nur etwas dezidierter. Aber scheinbar immer noch nicht ausführlich genug...

                          delta meldet sich nicht mehr, also dürfen wir möglicherweise und hoffentlich davon ausgehen, dass sein/ihr Problem gelöst wurde.

                          Isch ´abe fertik.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ohne alle Postings im Detail gelesen zu haben, kann ich immer wieder nur wíederholen:

                            Stornogebühren sind die pauschale Abfindung eines Reiseveranstalters für entgangenen Gewinn und Mehrkosten.

                            Daher kann ich darauf bestehen, zwei Zimmer zu erhalten, wobei ich für eine Person den vom Reiseveranstalter festgesetzten Stornosatz ja bezahle.

                            Erhalte ich nicht beide Zimmer, darf der Veranstalter nicht oder zumindest nicht in voller Höhe die Stornogebühr verlangen.

                            Sie allen Personen versichert, muss die Stornoversicherung den Einzelzimmerzuschlag für die dritte Person übernehmen, meint kurz

                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BulgarienfanB Offline
                              BulgarienfanB Offline
                              Bulgarienfan
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Peter,

                              das ging mir jetzt zu schnell. Kann ich denn den Vertrag teilweise (also für nur eine Person) stornieren, wenn er für vier Personen abgeschlossen wurde? Wenn ja, kann dann der Veranstalter das freigewordene Bett anderweitig verkaufen (der Vertrag darüber wurde ja storniert)?

                              Gruß

                              Manfred

                              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                              Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                              Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Sina1S Offline
                                Sina1S Offline
                                Sina1
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Bulgarienfan wrote:
                                kann dann der Veranstalter das freigewordene Bett anderweitig verkaufen (der Vertrag darüber wurde ja storniert)?

                                Nein - das steht ja im Zimmer von Person Nr. 3. Und weder die, noch die neu gebuchte Person wird normalerweise sonderlich erbaut davon sein, das Zimmer mit jemand anders als ursprünglich geplant teilen zu müssen...

                                Anders sieht es natürlich aus, wenn von den Gästen selbst eine Ersatzperson für die eine stornierte Person benannt wird. Aber der Veranstalter darf nicht "verkuppeln" - es sei denn, es wurde z. B. ein "halbes Doppelzimmer" (gibt es aber heutzutage eher selten) gebucht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • BulgarienfanB Offline
                                  BulgarienfanB Offline
                                  Bulgarienfan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo Sina,

                                  das hab ich mir schon gedacht. Die Frage ist aber doch, ob ich den Vertrag teilweise (also nur für eine Person) stornieren kann.

                                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                                  • Chiara SalutaC Offline
                                    Chiara SalutaC Offline
                                    Chiara Saluta
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    in diesem konkreten fall, nein, außer der hotelier würde, entgegen des vertrags seine zustimmung geben, dass doch eine pers. - gegen zuschlag - anreisen könnte, aber ansosnten heißt es einer oder keiner 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • delta75D Offline
                                      delta75D Offline
                                      delta75
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo allerseits,

                                      zuerst einmal vielen Dank für Euren vielen Ratschläge und Erklärungen.

                                      Vielleicht als wichtigstes vorweg wie ich mich mit dem Veranstalter geeinigt habe:

                                      • Stornierung für eine Person war möglich
                                      • Der Veranstalter hat eine Anfrage bei dem Hotel gestellt ob eine DZ - Belegung mit einer Person möglich ist --> ja, gegen Zahlung eines Zuschlages
                                      • Der Zuschlag wird bis zur Höhe der Stornierungskosten für eine Person von der RRV übernommen (deckt im vorliegenden Fall die Kosten)

                                      Ich kann mit der Lösung leben, bin aber dennoch der Meinung das das Verhalten des Veranstalters nicht korrekt ist....auch wenn das möglicherweise nur mein laienhaftes und falsches Verständnis ist: 2 * 2 Personen haben eine Reise gebucht. 1a storniert die Reise (nebenbei - auch wenn es nichts an der Sachlage ändert - nicht weil sie die Lust verloren hat, sondern krankheitsbedingt)...in der Folge kann es doch Person 1b nicht zugemutet werden mit Paar 2 in einem Zimmer zu schlafen...was hätte der Veranstalter denn gemacht wenn die Belegung mit drei Personen in einem Zimmer gar nicht möglich gewesen wäre, Person 1b die Reise gekündigt? Was den EZ-Zuschlag angeht...wenn er nicht über die Stornierungsgebühren abgedeckt ist, wofür verlangt der Veranstalter dann die Gebühren?

                                      Dank RRV entstehen mir ja nun keine Zusatzkosten, aber es bleibt das Gefühl das der Veranstalter "doppelt kassiert"...auch wenn ich rechtlich evtl. im Unrecht bin 🙂

                                      delta

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                                      Antworten Zitieren
                                      • Erika1E Offline
                                        Erika1E Offline
                                        Erika1
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        delta,

                                        danke für Deine Rückmeldung.

                                        Um ein doppeltes Kassieren von Veranstalter und Hotelier handelt es sich in diesem Fall nicht, denn das Zimmer wird ja nun von nur einer Person belegt, was bedeutet, dass die nicht reisende Person nicht bezahlt hat.

                                        Das, was ich mit doppeltem Kassieren meinte, hat mit "vollen" Zimmern zu tun, die durch die RRV entschädigt wurden und nach dem entschädigten Storno erneut verkauft werden.

                                        Chiara,

                                        die Aussage Deines Beitrages vom 3. April, 16.14 h, ist schlicht falsch: es geht hier nicht um ein Storno wegen Nicht-Wollen, sondern um einen Versicherungsfall. Ganz gleich, welche Bedingungen von Veranstalter/Hotelier zugrunde liegen: wenn der Bucher eines halben Doppelzimmers krankheitsbedingt ausfällt, kann der andere das Doppelzimmer alleine belegen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • mosaikM Offline
                                          mosaikM Offline
                                          mosaik
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Lassen wir einmal die Bedenken des "doppelt Kassieren" beiseite - da gibt es schon auch Überlegungen dahinter, warum und weshalb.

                                          Meines Erachtens kann kein Verstalter die Bewohner von zwei Doppelzimmer nach Wegfall einer Person in ein Dreibettzimmer zwingen. Es hätten ja beide Doppelzimmer einzeln gebucht werden können, da wüsste der Veranstalter ja gar nicht, dass die beiden zusammen gehören.

                                          Daher hat die verbleibende Person jedenfalls Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Durch die Zahlung einer Stornogebühr wird der Veranstalter entschädigt. Habe ich ja erklärt. Ein allfälliges Preisrisiko trägt aber auch der Veranstalter, da er zunächst zwar nur eine geringe Stornogebühr verlangt, aber kurzfristig beispielsweise wieder sehr hohe Sätze anwenden darf.

                                          Ich denke, da machen es sich die Veranstalter sehr einfach und - leider - wissen die Mitarbeiter in den Reisebüros viel zu wenig über Rechte.

                                          So wie es in diesem Fall ausgegangen ist, sollte es ohne langes Fragen selbstverständlich sein. Es gibt zwei Verträge: einen zwischen Kunden und Veranstalter und einen zwischen Veranstalter und Hotel, letzterer interessiert aber den Kunden nicht. Er kann sich auf seine Rechte berufen.

                                          Meint
                                          Peter

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