Airline ATA (Hawaii) pleite. Geld zurück ?!
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Hallo,
wir haben Ende März hin/und Rückflug von Las Vegas nach Hawaii mit ATA für Oktober 2008 gebucht. Leider habe ich heute (19.05.) nur durch Zufall erfahren, dass diese Airline am 02.04. Antrag auf Gläubigerschutz gestellt hat, also pleite ist. Den Flug haben wir über xxxxxxxxxx.com gebucht. Welches ist die beste Möglichkeit unser Geld zurück zu erhalten ? Kreditkarte zurückbuchen ? Habe bereits in anderen Foren gelesen, dass xxxxxxxxxx.com nicht gerade kooperativ an der Lösung des Problems mitwirkt.Hat jemand Tipps und Erfahrungen für einen solchen Fall ?
Danke und Gruß,
ThorstenAnm. d. Admins:
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"Antrag auf Gläubigerschutz gestellt "
Dies ist in den USA gängige Praxis, um eine Pleite zu verhindern. D.h., dass nun Gläubiger nicht mehr an das Vermögen der ATA kommen und diese den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten können.
Oder mit anderen Worten: ATA fliegt weiter und ihr kommt nach Hawaii.
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Hallo,
also ich meine hier einen Thread gelesen zu haben, bei dem es heißt, daß die ATA komplett Ihren Flugbetrieb eingestellt hat. Soweit ich mitgekriegt habe vor allem auch, weil die Gesellschaft alle Aufträge des US-Militärs verloren hat.
Ich denke hier ist es mit dem normalen Gläubigerschutz (Chapter 11) nicht getan.
Gruß
Berthold
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Hallo,
hier der Beitrag aus airliners.de (soweit relevant)
Airline-Sterben in den USA
ATA Arlines stellt Betrieb ein
GNU
4.4.2008, Die US-amerikanische Charter- und Billigfluggesellschft ATA Airlines hat gestern den Flugbetrieb eingestellt. Von der Schließung sind 2.230 Mitarbeiter betroffen. Erst Anfang der Woche stellte Aloha Airlines den Betrieb ein. Größere Probleme ergeben sich durch die beiden Airline-Pleiten für den kalifornischen Oakland International Airport, der nunmehr über keine Hawaii-Verbindung mehr verfügt. Auch Skybus und Champions Air haben angekündigt, den Flugbetrieb einzustellen.Bereits am Mittwoch hatte ATA Insolvenz nach „Chapter 11“ eingereicht. Dieser Abschnitt des US-Insolvenzrechts regelt eine gerichtlich überwachte Reorganisierung der Firmenfinanzen. Hauptgrund für die Insolvenz ist nach Angaben von ATA das Auslaufen eines Militär-Chartervertrags. Die Airline beförderte fast 20 Jahre im Auftrag von FedEx US-Militärpersonal und dessen Familien. FedEx hatte ATA nach eigener Aussage bereits im Januar darüber informiert, dass der Subcharter-Vertrag nicht verlängert werden würde.
Die Airline betrieb 29 Flugzeuge und fertigte täglich rund 10.000 Passagiere ab. Der Codeshare-Partner Southwest Airlines kündigte an, die ATA-Passagiere zu übernehmen, die ihre Tickets über Southwest gekauft hatten. Im Rahmen der Partnerschaft konnten beide Fluggesellschaften Passagiere und Gepäck des jeweils anderen in Chicago-Midway, Las Vegas und Phoenix übernehmen.
Gruß
Berthold
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ADG
Du hast recht. Die Firma ist insolvent, da hilft auch kein §11.
Rückbuchung der Zahlung wird auch nicht funktionieren, da zum Zeitpunkt der Zahlung die Forderung berechtigt war.
Fällt mir nur ein: Pech gehabt, hotfile, da wirst du wohl nichts mehr von deinem Geld sehen, wenn priceline bereits an die Airline gezahlt hat. Diesen Nachweis müssen diese allerdings bringen. Nicht, dass dieser Vermittler das Geld eingesteckt hat, und dich Buchung nicht durchführen konnte, weil die Pleite schneller kam.
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Ich habe eine Rückbuchung bei meinem Kreditkarteninstitut veranlasst. Es stellt sich nämlich auch heraus, dass xxxxx den Betrag am 07. April abgebucht hat, obwohl ATA am 02. April Konkurs angemeldet hat. Es wurde also der Flugpreis trotz Konkurs abgebucht. Ich denke, dass ist mit Sicherheit nicht rechtens da abzusehen war, dass die gebuchten Leistungen von der Airline nicht erbracht werden können. Ausserdem wurden wir in keinster Weise von xxxxxxxx über den Konkurs und die daraus resultierende "Flugstornierung" informiert.
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Warum nur ?
... da hält man sich für besonders schlau, bucht einen flug auf einer ausländischen website, fragt vorher niemanden, fällt auf die schn***** und schreit im deutschen forum nach hilfe...... und veranlaßt noch eine rückbuchung seiner kreditkarte, nach dem vogel strauss prinzip..... viel vergnügen wünsch ich dir, bei den auf dich zukommenden verhandlungen mit xxxxx nach ausländ. Recht mit Gerichtsstand im Ausland... Warum fragt man sich? Ganz einfach, bei Buchung wurde Deine CC bereits belastet, somit vor einer etwaigen Insolvenz, wann es bei Dir abgebucht wird ist Sekundär, somit bist Du jetzt ein säumiger Kunde...... aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.... i.d.S.
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Erst einmal sorry, das ich es gewagt habe eine Frage in IHR Forum zu stellen.
Ich denke, es macht in diesem Fall überhaupt keinen Unterschied ob ich den Flug in D oder US gebucht habe. xxxxx.com ist genauso "renommiert" wie hyyyy.de ausserdem bietet uns eben das Internet auch diese Möglichkeiten, ich lebe schließlich nicht in China.
Laut Richtlinien der führenden Kreditkarten, ist ein Kunde berechtigt einen Betrag zurückzubuchen wenn zu erwarten ist, dass die Leistung nicht erbracht werden kann und das völlig unabhängig davon ob jetzt ein Konkurs, Betrug oder sonst was vorliegt.Was das Thema "rumheulen" in Foren angeht.
Dies war für mich der letzte Eintag hier. Destruktive Admin´s die in Usereinträgen herum xxx´en und user beschimpfen nur weil diese es gewagt! haben bei der Konkurrenz zu buchen, sollten das Forum doch einfach komplett schliessen.Hier noch die offizielle Definition zum Thema Internetforum:
Das Internetforum ist ein virtueller Platz zum Austausch und Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen.Gruß,
xxxxxx -
... die Wahrheit ist manchmal auch schwer zu ertragen.... and by the way, warum fragst du nicht vorher pricXXX, was die davon halten, wäre doch sinnvoller, als hier im forum, oder?
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Sorry Chiara...
Aber ich finde Deine Ausdrucksweise teilweise unverschämt
und überheblich...Die Airline ist jetzt pleite und der Threadsteller wollte nur wissen
was er jetzt machen kann..
Da möchte er/sie sich nicht noch von Dir blöd anmachen lassen. -
... wenn ich einen VW kaufe, frage ich bei VW nach, was ich im Schadensfall machen kann und nicht bei Ford und besser noch bei dem Händler, bei dem ich den Wagen erworben habe und nicht in einem Forum, wo ich immer zwei Meinungen als Antwort bekomme und deswegen auch nicht schlauer bin als zuvor....
unabhängig davon hat der fredöffner ja auch ohne eine antwort abzuwarten gehandelt, ob seine sichtweise der dinge rechtens ist, werden andere entscheiden, aber garantiert kein forum, so ist halt jeder seines glückes schmied....
.... und mit arroganz hat das überhaupt nichts zu tun, die wahrheit ist halt eine pille die nicht jedem schmeckt, aber schlucken muß er sie, ob er will oder nicht
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Hallo,
auch ich bin nicht immer mit Chiars Beiträgen einverstanden, weil ich den Eindruck gewinne, daß diese immer nur dann kommen, wenn irgendwo jemand nicht im Reisebüro gebucht hat. Dann wird Häme (oft zwar zurecht) ausgeschüttet, aber die konstruktiven Beiträge fehlen mir hier. Soviel mal OT.
Was ich nicht verstehe ist aber die Schelte vom Eröffner bezüglich HC. Fremde Vermittler dürfen nun mal nicht genannt werden und von Administratoren wurde er auch garntiert nicht beschimpft.
Auch bezüglich der Rückbuchung sehe ich das zwiespältig, zumal es wirklich die Differenz zwischen Ausstellung und Belastung geben kann. Und hier liegt ein großer Irrtum vor bezüglich der erbrachten Leistung. Wenn der Vermittler das Ticket ausstellt ist nach meiner Meinung seine Leistung erbracht. Der Rest liegt bei der Airline und somit denke ich auch, daß Thorsten noch diverse "Arbeit" bevorsteht. Wirklich einschätzen kann man das aber nur, wenn man die genauen Daten kennt.
Bezüglich des Buchungsweges kann ich mir schon auch vorstellen, daß man bei einer Buchung in Deutschland rechtliche Vorteile hätte. Das wär's dann aber schon.
Auch ich bin ja ein Reisebüro und manchmal kann ich auch wirklich gönnen. Doch immer nur draufhauen und nichts konstruktives beitragen, das finde ich dann doch zu wenig.
Gruß
Berthold
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... es geht nicht darum jemanden zu verurteilen, weil er nicht im rsb. gebucht hat, es geht darum, dass jemand sein glück selbst in die hand nahm, im internet buchte und nun vor einem scherbenhaufen seiner eigenen glückseligkeit steht, diesen menschen kann nur eff. geholfen werden, wenn sie sich mit ihrem vertragspartner auseinander setzten und nicht in einem forum, weil der eine hat in einem ähnlichen fall dies gemacht, der andere das, aber da nicht jeder fall gleich ist und jede rechtliche sachlage von fall zu fall neu beurteilt werden muss, kann es im forum nicht die aufgabe sein, eine kostenlose rechtsberatung zu liefern unabhängig davon ob dies nun gesetzlich legimitiert ist oder nicht.......
es ist diese mitnahme mentalität die mich auf die palme bringt, frei nach dem motto: die axt im haus erpart den zimmermann, und wenn der tisch nun krumm und schief ist, frag ich im forum nach, wie ich ihn gerade bekomme.......man vergißt aber dabei, dass, dass einem das forum nicht dabei hilft, den tisch zu begradigen, sondern nur der zimmermann oder man selbst es kann....
vielelicht ist es ja jetzt etwas klarer rübergekommen
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@ ChiaraSaluta: Nun ist der Threaderöffner durch deine Äusserungen ja schlauer. Dafür wendet man sich aber eben an Internet-Foren, um sich eben schlauer zu machen. Wenn du das so schrecklich findest, sag doch einfach nichts und denke dir deinen Teil.
Mal zum Thema des Threads: Ich persönlich würde auch das Geld erstmal durch das KK-Unternehmen zurückbuchen lassen, wegen nichterbrachter Leistung und es dann drauf ankommen lassen.
P.S.: Erspare mir bitte einen unqualifizierten Kommentar Chiara
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yamwunsen wrote:
Ich persönlich würde auch das Geld erstmal durch das KK-Unternehmen zurückbuchen lassen, wegen nichterbrachter Leistung und es dann drauf ankommen lassen.Dann darf ich mich wiederholen:
Die Leistung des Vermittlers ist erbracht worden. Diese besteht im Verkauf und Ausstellen des Tickets. Er haftet nicht für die Durchführung des Fluges. Auch wenn es am einfachsten erscheint, so bin ich mir sicher, daß es dies nicht werden wird.
Die einzige Ausnahme wäre, wenn der Vermittler ein Ticket ausstellt, obwohl er weiß, daß dieser Flug nicht stattfindet. Das dürfte aber nur schwer möglich sein und ich denke, daß das hier auszuschließen ist.
Gruß
Berthold
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wer lesen kann ist klar im vorteil.....
gebucht im märz!!!!! vom konto im April !!!! belastung bei Buchung=März vor Insolvenz somit alles rechtens, und warum weiß ich das alles? ganz einfach, halbwissen ist umsonst, fachwissen unbezahlbar...
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Hallo yamwunsen,
wenn ich das richtig gelesen habe, dann wurde die Airline am 02.04. erst einmal unter Konkursschutz nach Chapter 11 gestellt. Das hat in den USA gar nichts zu sagen. Die eigentliche Betriebseinstellung wurde erst am darauffolgenden Wochenende bekanntgegeben. Auch ich sehe hier, daß die Belastung einfach später erfolgte. Und zwar beim Kunden. Wenn zuvor einige Tage verstrichen sind, dann ist trotzdem vom Ablauf her alles korrekt.
Die Rückbuchung dürfte auch problemlos möglich sein. Das mit den daraus entstehenden rechtlichen Folgen steht auf einem gan anderen Blatt. Ist es nämlich so, wie ich das annehme, dann hat der Eröffner gerade einen Kreditkartenbetrug begangen. Klingt zwar hart, dürfte aber der Realität entsprechen.
Daher würde ich Ihm ohnehin empfehlen dringend mal einen wirklichen Fachmann, nämlich einen Anwalt, zu konsultieren.
Gruß
Berthold
p.s. Zumal er ja in absehbarer Zeit in die USA reisen möchte!
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Das stimmt Chiara, ich muss dich ausnahmsweise bestätigen!! Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die Abbuchung erfolgte am 7. APRIL .
Also, so long ....@Berthold: Da hast du natürlich recht. Aber irgendwas muss er ja nun tun. Und wenn klar war das ab dem 2. April die Leistungen nicht erbracht werden können, wurde zu unrecht ein Betrag abgebucht.