13-Jährige bucht Urlaub - überhaupt rechtsfähig?
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Es geht um folgendes Problem:
Meine Schwester hat telefonisch einen Urlaub an der Ostsee gebucht, von welchem sie nun zurücktreten möchte. Es kam eine schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters, welche NOCH NICHT wieder ausgefüllt zurück gesandt wurde.
Besteht die Möglichkeit, dass noch kein Vertrag zustande gekommen ist, weil sie noch keine 18 ist? Kenne mich mit beschränkter Geschäftsfähigkeit u. ä. leider nicht so aus....Vielen Dank für Antworten!
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aus "Recht im Tourismus"
Rechtsstellung vom Minderjährigen
Laut Gesetz ist minderjährig, wer das 18 Lebensjahr nicht vollendet hat. Nicht alle Minderjährigen haben jedoch die selbe Rechtsstellung.Minderjährige sind grundsätzlich auch rechtsfähig, jedoch nicht vollumfänglich geschäftsfähig.
Geschäfte mit Minderjährigen
aa) Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähige können selbst keine vertraglichen Verbindlichkeiten eingehen. Die von Geschäftsunfähigen geschlossenen Verträge sind immer nichtig. Einziger Berechtigter ist der gesetzliche Vertreter.Zu beachten ist, dass bei bestimmten Geschäften (Kreditvertrag, Grundstückskaufvertrag) auch die Handlung durch die gesetzlichen Vertreter nicht ausreicht. Hier muss die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes §§ 1643, 1821, 1822 BGB eingeholt werden.
Ein Geschäftsunfähiger kann jedoch Bote sein.
bb) volle Geschäftsfähigkeit
Die volle Geschäftsfähigkeit berechtigt zum selbständigen Abschluss von Verpflichtungsgeschäften und Verfügungsgeschäften innerhalb der Rechtsordnung. Sie tritt mit erreichen des 18 Lebensjahres ein.
cc) beschränkte Geschäftsfähigkeit
Bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit ist das Geschäft des Minderjährigen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wirksam.Ich hoffe, daß es Dir weiterhilft...

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Ich lese das jetzt so, daß, wenn sie den Urlaub für sich und/oder für andere Minderjährige gebucht hat, ist der Vertrag nicht gültig.
Wenn der Urlaubaber für sich und jemand volljährigen gebucht hat, gilt sie als geschäftsführend für den Volljährigen, der Vertrag ist rechtskräftig.
Auch, wenn sie berufstätig ist und/oder genügend verdient, um den Urlaub zu zahlen, kann der Vertrag bindend sein. Bedingte Geschäftsfähigkeit.
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Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Miss 17teen rumtelefoniert und einen Vertrag erhalten den sie ausfüllen sollte. Da sie das aber nicht gemacht hat, ist das hinfällig.
Ob 18 oder nicht, wenn ich dem Vermieter weder eine Kreditkartennummer, Bankdaten oder sonstiges gebe und das auch nicht zurücksende, gibt es keinen Vertrag.
Und natürlich auch keine Reservierung, das /die Zimmer/Appartment sind natürlich futsch (mit recht). -
Wenn 17jährige in der Lage sind, einen Urlaub aus ihrem Einkommen zu zahlen (natürlich keinen Luxusurlaub), ist der Vertrag rechtsgültig. Es ist kein Ratenvertrag oder ähnliches, der unter 18 gar nicht geht.
Die ca 100 Euro gelten dann, wenn ein Minderjähriger kein eigenes Einkommen hat, er soll sich nicht verschulden.
Bedingt geschäftsfähig bedeutet eben, sie dürfen keine längerfristigen Verträge eingehen, ohne Zustimmung, aber sie dürfen im Rahmenihrer finanziellen Möglichkeiten Verträge abschließen, sprich einkaufen oder auch einen Urlaub buchen. Das Risiko, was die finanziellen Möglichkeiten angeht, trägt der Vertragspartner, sprich der Vertrag ist ungültig, wenn ein Schüler mit Taschengeld große Einkäufe macht. -
NexaLotte wrote:
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Miss 17teen rumtelefoniert und einen Vertrag erhalten den sie ausfüllen sollte. Da sie das aber nicht gemacht hat, ist das hinfällig.Ich glaube nicht, dass du das richtig verstanden hast. Tanjy schrieb klipp und klar, dass telefonisch gebucht wurde. Das sieht fuer mich schon nach einem Vertragsschluss aus. Ob dann anschliessend noch irgendwelche Formulare ausgefuellt werden sollen oder nicht (z.B. Detailangaben zur Person u.s.w.), spielt hier eigentlich keine Rolle.
Ob hier ein Vertrag zustande gekommen ist, kommt darauf an, was da genau telefonisch vereinbart wurde.
Gruss
Caveman -
@eslipart
hier ein Auszug aus der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder u. Jugendschutz:
Betreff: Jugend und Urlaub
Mal eine Frage: Dürfen Jugendliche über 16 (aber noch keine 18) ohne Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigen auf einem Campingplatz selbstständig Urlaub machen?Antwort: Die Frage des Urlaubs von Minderjährigen ist nicht gesetzlich geregelt und hat auch keine Jugendschutzgesichtspunkte, solange die Vorschriften zu Rauchen, Trinken, Ausgehzeiten usw. eingehalten werden. Es ist eine Frage der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Eltern. Deshalb sind hier die Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)wichtig:
Minderjährige brauchen für ihren Urlaub das Einverständnis der Eltern. Für eine Individualreise kann eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern sehr hilfreich sein, bei der die Unterschrift der Eltern beglaubigt ist.
Außerdem sind nach § 106 BGB Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig; das bedeutet, dass Sie für den Vertrag, den Sie mit dem Campingplatzbesitzer abschließen, theoretisch das Einverständnis Ihrer Eltern brauchen. Wenn Sie bei einem Reiseveranstalter eine Reise buchen würden, müssten Ihre Eltern den Vertrag unterschreiben. Gleiches gilt streng genommen schon für den Kauf von Fahrkarten, wenn der Preis höher ist, als man gemeinhin als Jugendlicher Taschengeld bekommt (§110 BGB).
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Ich denke es müßte ausreichen, wenn die Mutter dem Vertrag widerspricht und damit ausdrücklich erklärt, nicht einverstanden zu sein.
Da der Vertragspartner eine schriftliche Buchungsbestätigung geschickt hat, gehe ich mal davon aus, dass ein Vertrag besteht.
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Ausgehend davon, dass auch mündliche geschlossene Verträge rechtsgültig sind, würde ich mich für einen verbindliche Buchung aussprechen. Selbst die Kontaktdaten wurden zu diesem Zweck übermittelt, Preise "verhandelt".
Für den Taschengeldparagraphen oder andere Jugendschutzmechanismen sehe ich nur begrenzt Anwendung. Bei einer 17-Jährigen sollte eine solche Unterkunftsanmietung rechtskräftig sein.
Traurig: Dennoch mag ein Widerspruch seitens der Eltern Wirkung zeigen. Wollen wir für die Teenies nur hoffen, dass sich die Eltern nicht auch gegen die neugewählte Unterkunft entscheiden. Aus Schadenfreude wäre es dem abgezockten Erstvermieter sicher recht.
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Vielen Dank für eure Antworten! Mein Vater hat bei dem Vermieter angerufen und erklärt, dass er zu dem von meiner Schwester geschlossenen Vertrag nicht zustimmt und die Sache war damit geklärt.
Abgesehen davon, ist auch gar kein wirksamer Vertrag zu stande gekommen, da in den AGB stand:
Ein Vertrag kommt nur mit Buchungsbestätigung und Anzahlung zu stande.Die Anzahlung wurde aber auch noch nicht geleistet
Zum Glück hat sich das Thema geklärt.
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Tanjy wrote:
Abgesehen davon, ist auch gar kein wirksamer Vertrag zu stande gekommen, da in den AGB stand:
Ein Vertrag kommt nur mit Buchungsbestätigung und Anzahlung zu stande.Auch wenn das Problem inzwischen anderweitig geloest wurde: Die AGB sind nur dann relevant, wenn sie auch wirksam in den Vertrag (der deiner Meinung gar nicht geschlossen wurde) mit einbezogen wurden. Bei einer telefonischen Buchung waere das aber eher unwahrscheinlich. Weiterhin glaube ich auch nicht so recht, dass das wirklich genau so und ohne weitere Verpflichtung fuer den Bucher in den AGB steht, z.B. bezueglich einer verbindlichen Buchungsanfrage. Waere zumindest aeusserst ungewoehnlich.
Gruss
Caveman -
wollte auch mit dem sohn meiner freundin der 17 jahre ist nach italien war dan im reisebüro und die sagten mir das nichts geht ohne die einverständnis erklärung der Mutter da er noch keine 18 ist tja und wie das so ist im leben bekam ich mit der freundin streit so jetzt darf er nicht mehr mitfahren
also es geht nichts ohne den gesetzlichen erziehungsberechtigten obwohl er genau 1 monat später 18 wird! -
@dettavondutz
hast Du nicht mal vorher mit Deiner Freundin darüber gesprochen? -
morgrn doch habe vorher mit ihr gesprochen war auch alles in ordnung bis zum streit und dann wollte sie es nicht mehr
schade der sohn von ihr ist nun sauer der hatte sich gefreut.