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Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Bifi44B Offline
    Bifi44B Offline
    Bifi44
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    @soedergren

    ....und was lernen wir daraus?

    Ich werde und tue immer weniger auf die Pauschalreiseveranstalter zurückgreifen. Wo es nur geht buche ich einzelne Bausteine im Internet zusammen.

    Hierfür benötige ich allerdings immer weniger mein Haus und Hof Reisebüro mit welchem ich über Jahre zusammengearbeitet habe. Ihnen fehlt nun der durch mich generierte Gewinn.

    Wenn dies nun mehr und mehr Menschen tun dann wird das Problem der Reisebüros immer größer, verantwortlich sind jedoch nicht die Büros selbst sondern die Reiseveranstalter.

    Ach ja, bezogen auf das oben genannte Posting, geworben wurde mit einer "besseren" Fluggesellschaft zu einem "Premium" Preis. Geliefert wurde "Economy" nicht nur die Flugzeiten haben sich geändert (im Rahmen notwendig und akzeptabel) sondern auch die Fluggesellschaft. Zum Ende... der beworbene Flug war schon zum Buchungszeitpunkt gecancelt.

    Da ich viel und gerne Reise ist dies nur ein kleines Bonbon aus der große Kiste.

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

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    • soedergrenS Offline
      soedergrenS Offline
      soedergren
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      Na ja, und wer meinst du, steckt zumindest weitestgehend wieder hinter den Bausteinen? Häufig - zumindest, was die Übernachtungsleistung angeht - die selben RVs, die die Pauschalreisen anbieten.

      Wenn übrigens in dem von dir angeführten Fall explizit mit einer Premiumairline geworben wurde, dann könnte dies u.U. tatsächlich ein Reisemangel sein - wenn nicht irgendwo etwas in der Art von "oder vergleichbar / oder ähnlich" stand. Allerdings könnte man sich dann wieder darüber streiten, ob Tunisair (immerhin Linienfluggesellschaft, Minderheitseigner ist sogar Air France) dann wirklich schlechter wäre?!?! Tunis Air hatt noch keinen Unfall mit Todesfolge, deshalb ist die Airline mit dem sehr guten JACDEC-Index-Wert von 0,0 versehen.

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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        Hallo Rainer,

        also wenn Du 100,- DM mehr bezahlst um mit der Hapag Lloyd zu fliegen, anstatt mit der Tunis Air dann schreckt Dein Fachwissen die Reisebüros ungemein. 😆

        Ich würde nie behaupten, daß Du mit der HF ein Premium Produkt gebucht hast. Damals nicht und heutzutage mit der TUI Fly schon zweimal nicht.

        Und bezüglich meines Postings: Es geht darum, daß in diesem Beispiel Äpfel mit Birrnen verglichen werden. Das ist zu kritisieren. Und zwar schon der Ausschreibung nach. Was aber nchct heißt, daß man die Birnen nicht mehr mögen kann!

        Es geht also alleine darum, ob ein Angebot vergleichbar ist, oder ob es nur genommen wurde, um möglichst große Publicity zu erzielen.

        Hier geht es darum, ob ich die Vorteile der Pauschalreise nutzen will, oder ob ich das Individuelle bevorzuge. Zu welchem Preis auch immer. Aber warten wir einmal ab, wenn die ersten Fluggesellschaften Pleite gehen und dann die Pauschalreisenden eben mit einer anderen Maschine befördert werden. Und zwar kostenlos.

        Ich denke die Threads zu Aloha und ATA hast Du hier gelesen. Das kann halt der Nachteil sein. Gleiches kann auch passieren, wenn ich im Ausland buche und dort ein anderes Recht herrscht, als bei uns. Das muß ja nicht unbedingt schlechter sein, jedoch kann ich dann auch hier wieder nicht vergleichen.

        Gruß

        Berthold

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        • Bifi44B Offline
          Bifi44B Offline
          Bifi44
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          @soedergren

          Mit Bausteinen meine ich nicht unbedingt Bausteinreisen der Reiseveranstalter sondern Einzelangebote unterschiedlicher Anbieter.

          @ ADEGI

          Damals war ich was meine Reiseerfahrung anbelangt noch im Lehrstadium
          ich hatte mir von Hapag Loyd mehr versprochen, aber die erheblich besseren "beworbenen" Flugzeiten waren ausschlaggebend.

          Das dies "vakant" ist durfte ich lernen.

          Unabhängig von "zielgerichteter" Berichterstattung in den Medien denke ich doch das Angebote mit unterschiedlichen Fluggesellschaften vergleichbar sind ,wenn diese doch schlußendlich der Entscheidung der Veranstalter unterliegen. Das dies so ist steht ja in den AGB der Veranstalter und wird von dir als richtig und notwendig so verteidigt.

          Ob die AGB einer ausländischen Tochtergesellschaft mich schlechter als bei der deutschen Mutter stellen kann ich nicht beurteilen. Dies ist möglich.

          Richtig ist auch das ich bei Buchung einzelner "Gruppen" einer gänzlich anderen Risikosituation gegenüber stehe. Vielleicht werde ich hier etwas zuviel Lehrgeld bezahlen und zur Pauschalreise zurückkehren. Mal sehen ob dann mein Reisebüro noch existiert.

          MfG Rainer

          Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            Hallo Rainer,

            ich habe ja auch nicht behauptet, daß die Buchung im Ausland schlechtere Bedingungen hat. Die können eventuell sogar viel besser sein, jedoch fehlt ganz einfach dei Vergleichbarkeit.

            Auch im dort genannten Beispiel war der teurere Flug, der in meinen Augen wesentlich schlechtere, jedoch ändert das nichts daran, daß diese nicht vergleichbar sind.

            Nicht mehr und nicht weniger.

            Die Möglichkeiten Flugzeitenänderungen sind einfach so, anhand der Bedingungen der Veranstalter. Ob richtig, oder nicht möge jeder für sich selbst entscheiden. Hierzu gibt es ja genügend Alternativen, wie Du ja selbst weißt. Aber ich verneine es vehement, daß anderen diktiert werden soll, daß sie Rechte bekommen, für die Sie letzten Endes zahlen müssen, die diese Personen aber gar nicht wahrnehmen wollen.

            Denn garantierte Flugzeiten werden zusätzliches Geld kosten und zwar für alle. Wer das Gegenteil behauptet, der hat einfach von der Materie keine Ahnung. Wäre es nämlich so, daß dies nicht der Fall wäre, dann würden das die Veranstalter doch längst so anbieten.

            Alltours hatte ja in den Katalogen von 2007 erstmals nicht nur die Fluggesellschaften, sondern auch die voraussichtlichen Zeiten dazu genannt. Warum werden die wohl im Jahr 2008 in den Katalogen wieder fehlen? Weil Sie trotz größter Sorgfalt einfach nicht vorab zu kalkulieren sind! Es sei denn, man erhöht massiv die Preise.

            Jetzt werden andere wieder einwenden, daß dies bei den Liniengesellschaften doch auch zu normalen Preisen funktioniert. Dazu kann ich dann nur sagen, daß es dort auch Geschäftleute gibt, die diese günstigen Tickets mitfinanzieren. Kleine Beispiele gefällig, zu Flügen, die ich in der letzten Zeit verkauft habe? (Alles Return-Tickets)

            Kuala Lumpur: 4.500,- € (Business)
            Paris: 700,- €
            Amsterdam:550,- €
            Oviedo: 750,- €
            Bukarest: 800,- €
            Athen: 1.400,- €
            Rom: 500,- €

            Man beachte, daß es sich nur beim ersten Flug um einen Business handelt. Und nur wenn ich in den Maschinen genügend Kunden habe, die bereit sind auch solche Preise zu bezahlen, dann kann ich auch günstige Preise zu diesen Zielen anbieten. Nur trifft das auf praktisch keine Urlauberregion zu. Vor allem aber kann ich es mir dann auch erlauben einmal nur mit fünf Leuten durch die Gegend zu fliegen. Wenn jeder nur 100,- € zahlt, dann werde ich das nicht lange machen können.

            Gruß

            Berthold

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            • soedergrenS Offline
              soedergrenS Offline
              soedergren
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Hi Rainer,

              das ist mir schon klar und deshalb habe ich ja auch geschrieben "steckt zumindest weitestgehend ... hinter den Bausteinen? Häufig- zumindest, was die Übernachtungsleistung angeht - die selben RVs, die die Pauschalreisen anbieten".

              Es ist ganz einfach so, dass selbst beim individuellen Zusammenstellen von Bausteinen gerade die Hotels sehr oft über die Veranstalter laufen, teilweise auch deshalb, weil gerade größere Hotelketten zuweilen die Veranstaltern gehören. Und auch deshalb, weil die Counter-Preise der Hotels erheblich höher sind.

              Gruß, Eckhard

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Berthold,

                Deine Argumente sind absolut zutreffend, das Kuala Lumpur Ticket war allerdings definitiv zu teuer. 😉

                Life is too short to limit your vision ... indeed

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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  Ovico wrote:
                  Hallo, ich habe da mal eine Frage bzw. ein Problem.
                  Wir haben über die TUI eine Reise nach Ägypten gebucht....vom 01.06 bis 15.06.
                  Heute lag im Briefkasten eine Flugzeitänderung.....ursprünglich sollten wir am 01.06 um 2.00 Uhr ab Köln fliegen.
                  Doch nun wurde der Flug auf den 01.06 um 14:00 Uhr verschoben. 😱
                  Jetzt die eigentliche Frage, in wie weit müssen wir das akzeptieren?
                  Eine umbuchung des Fluges ging laut Reisebüro nicht.....wie schaut es rechtlich mit einer Preisminderung aus.....uns geht ja ein ganzer Tag verloren..... 😞
                  Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.....Danke

                  Was willst Du denn ändern?

                  Du hast pauschal gebucht und bei jeder Pauschalreise ist es nun mal so, daß

                  1. die Flugzeiten unverbindlich sind
                  2. die durchführende Airline unverbindlich ist
                  3. der Anreise- sowie der Rückreisetag kein Urlaubstag sind.

                  Mit all diesen Punkten hast Du Dich mit Deiner Unterschrift unter den Pauschalreisevertrag einverstanden erklärt.

                  Wieso soll da noch ne Preisminderung gemacht werden?

                  denkt sich
                  holzwurm

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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    bernhard707 wrote:
                    ...... das Kuala Lumpur Ticket war allerdings definitiv zu teuer. 😉

                    Hallo Bernhard,

                    Der Kunde hatte einen recht teuren Abflughafen, war nicht gerade extrem früh dran und wollte auf keinen Fall am Sonntag Abend schon fliegen. Wenn Ihm das dann 1.500,- € wert ist, dann ist das nicht mein Problem.

                    Gruß

                    Berthold

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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      Mit diesem Hintergrund sind die 1.500 mehr sicher OK.

                      Gruss Bernhard

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • Oberförster150O Offline
                        Oberförster150O Offline
                        Oberförster150
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        holzwurm wrote:

                        Ovico wrote:
                        Hallo, ich habe da mal eine Frage bzw. ein Problem.
                        Wir haben über die TUI eine Reise nach Ägypten gebucht....vom 01.06 bis 15.06.
                        Heute lag im Briefkasten eine Flugzeitänderung.....ursprünglich sollten wir am 01.06 um 2.00 Uhr ab Köln fliegen.
                        Doch nun wurde der Flug auf den 01.06 um 14:00 Uhr verschoben. 😱
                        Jetzt die eigentliche Frage, in wie weit müssen wir das akzeptieren?
                        Eine umbuchung des Fluges ging laut Reisebüro nicht.....wie schaut es rechtlich mit einer Preisminderung aus.....uns geht ja ein ganzer Tag verloren..... 😞
                        Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.....Danke

                        Was willst Du denn ändern?

                        Du hast pauschal gebucht und bei jeder Pauschalreise ist es nun mal so, daß

                        1. die Flugzeiten unverbindlich sind
                        2. die durchführende Airline unverbindlich ist
                        3. der Anreise- sowie der Rückreisetag kein Urlaubstag sind.

                        Mit all diesen Punkten hast Du Dich mit Deiner Unterschrift unter den Pauschalreisevertrag einverstanden erklärt.

                        Wieso soll da noch ne Preisminderung gemacht werden?

                        denkt sich
                        holzwurm

                        Zu 1. --> Ist klar, daß bei der Buchung die Zeiten nicht garantiert werden können, das passiert erst mit der offiziellen Reisebestätigung.
                        Zu 2. --> Ist auch klar.

                        Zu 3. --> Ist mir nichtklar!
                        Bei uns ist der Fall so, daß wir(2 Erw. + 2 Kinder) am 12.7. nach Antalya fliegen. Und am 23. 7. wieder heim. Wir fliegen ab Berlin-Schönefeld. Bei der Buchung(über Tjaereborg) habe ich die Flugzeit des Hinfluges (23.55 Uhr!!!) nur am Rande wahrgenommen, weil siehe Punkt 1. Damals (Dezember 07) habe ich schon mal im Reisecenter bei Tjaereborg angerufen, und versucht einen anderen Flug zu bekommen. Da wurde ich vertröstet, mit dem Hinweis auf die Vorläufigkeit der Angaben. Als dann aber vor 2 Wochen die Unterlagen kamen, habe ich schon geschluckt, weil die Flugzeit unverändert sch... ist. Ein weiteres Telefonat mit Holidaycheck, Tjaereborg und sogar dem Serviceschalter in Schönefeld brachten nichts. Angeblich wären alle Flüge ausgebucht.
                        Jetzt aber meine eigentliche Frage: Wenn ich schon keine Urlaubstage sondern Übernachtungen buche, haben wir ja eine Übern. weniger als gebucht, oder etwa nicht? Wir kommen ja erst am 13.7. früh gegen 6.00 Uhr im Hotel an. Und da ist der erste Tag ja schon vorbei, und damit auch logischerweise die Übernachtung nicht erfolgt.
                        Hätten wir unter diesen Voraussetzungen vielleicht Anspruch auf Minderung des Reisepreises?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • holzwurmH Offline
                          holzwurmH Offline
                          holzwurm
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          Oberförster wrote:
                          Jetzt aber meine eigentliche Frage: Wenn ich schon keine Urlaubstage sondern Übernachtungen buche, haben wir ja eine Übern. weniger als gebucht, oder etwa nicht? Wir kommen ja erst am 13.7. früh gegen 6.00 Uhr im Hotel an. Und da ist der erste Tag ja schon vorbei, und damit auch logischerweise die Übernachtung nicht erfolgt.
                          Hätten wir unter diesen Voraussetzungen vielleicht Anspruch auf Minderung des Reisepreises?

                          Normalerweise Nein!

                          Der Check-In im Hotel ist in der Regel ab 14 Uhr möglich und der Check-Out hat in der Regel bis 12 Uhr zu erfolgen.

                          Wenn der Reiseveranstalter aus Kulanz aufgrund einer offiziellen Reklamation was erstattet, dann könnt ihr Euch glücklich schätzen. Er muß aber nicht, da das Zimmer ja ab 6 Uhr nutzbar ist.

                          denkt
                          holzwurm

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            Hallo Oberförster,

                            auch mit der Reisebestätigung sind die Flugzeiten noch nicht definitiv garantiert. Einzig eine Flugzeitenänderung wird sehr unwahrscheinlich, kann aber trotzdem immer noch vorkommen. Selbst einen Tag vor der Abreise!

                            Ansonsten sehe ich es auch so, daß hier sicher ncihts erstattet wird, da die Zeiten ja schon lange bekannt waren und somit ja keinerlei Änderung zum ursprünglichen Angebot besteht. Unter Umständen könnte es auch zu Mängeln kommen, wenn die Maschine erst nach 24.00 Uhr abhebt. Wie die Gerichte allerdings dies sehen, ist mir nicht bekannt.

                            Vermutlich dürftest Du als Ausgleich dafür aber auch ganz passable Rückflugzeiten bekommen. Sollte dies der Fall sein, dann gleicht sich das dann ja wieder aus. Meine letzte Rückflugzeit war 3.40 Uhr, also Abholung im Hotel um 24.00 Uhr. Klar hatte ich dann auch einen relativ frühen Flug hin.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • holzwurmH Offline
                              holzwurmH Offline
                              holzwurm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              ADEgi wrote:
                              Vermutlich dürftest Du als Ausgleich dafür aber auch ganz passable Rückflugzeiten bekommen. Sollte dies der Fall sein, dann gleicht sich das dann ja wieder aus. Meine letzte Rückflugzeit war 3.40 Uhr, also Abholung im Hotel um 24.00 Uhr. Klar hatte ich dann auch einen relativ frühen Flug hin.

                              Gruß

                              Berthold

                              Ich hatte aber auch schon das Erlebnis, daß man hinzu erst abends (17 Uhr) ab STR geflogen ist und ab Istanbul morgens um 6 Uhr wieder zurück. Das war seinerzeit SUNEXPRESS.

                              Von dem her kann es auch mal echt ganz dumm laufen.

                              Dagegen machen kann aber leider nichts.

                              Das ist halt so bei Pauschalreisen.

                              LG
                              holzwurm

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • hema2812H Offline
                                hema2812H Offline
                                hema2812
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                [quote=holzwurm]

                                ADEgi wrote:
                                Dagegen machen kann aber leider nichts.

                                Das ist halt so bei Pauschalreisen.

                                Hallo Reiseprofis.
                                auch wenn ihr hier und in ähnlichen Threads gebetsmühlenhaft unisono immer das Gleiche sagt, wird es dadurch nicht besser und richtiger.

                                Ihr kennt sicherlich die VO der EU nr.261/2004 über die gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annulierung oder großer Verspätung.
                                Auch wenn Fluggesellschaften und Reiseveranstalter diese nicht mögen und nicht freiwillig befolgen, ist sie geltendes Recht (höheres Recht geht immer vor)
                                In der Präambel geht es um den Schutz der Fluggäste. In Absatz 5heißt es:
                                "Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken."
                                Richtig ist, dass Charterflüge nicht so starren Zeitplänen unterworfen sind wie Linienflüge. Normalerweise kaufen aber Reiseveranstalter bei den Carriern frühzeitig Flugplätze ein auf Maschinen, die zu festen Flugzeiten bei den entsprechenden Behörden angemeldet sind. Diese Flugpläne haben eine lange Vorlaufzeit. Deshalb starten und landen die im Katalog genannten Carrier und Maschinen im Normalfall so, wie im Katalog angegeben. Wir jedenfalls sind immer so geflogen.
                                Verändern sich Dinge, wie nicht geplant, kommt es zu Flugplanänderungen oder-streichungen.
                                Wird z.B. der Flug 14 Tage vorher annuliert, hat man bei bestätigter Reservierung das Recht auf Rücktritt , dh. Erstattung des vollen Reisepreises.
                                Anders sieht das aus- ob bei Linienflüglern oder Pauschalreisenden- wenn der Reisende rechtzeitig zur angegebenen Zeit am Flughafen erscheint und der Flug annuliert wird, sich um etliche Stunden verzögert oder der Reisende wegen Überbuchung nicht befördert wird.
                                Dann hat jeder Reisende - ob pauschal oder Linie - Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen. All das steht exakt in dieser Verordnung.
                                Wenn Schwierigkeiten auftauchen, sollte man sich telefonisch an das Luftfahrtsbundesamt wenden, das im Internet auch die nötigen Formulare bereitstellt.

                                Gruß
                                Herbert

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  holzwurm
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  Die besagte Eu-Richtline kommt aber bei Pauschalreisen erst zum Tragen, wenn sich der Flug von der Abflugzeit ausgehend nach hinten verschiebt.

                                  Beispiel:

                                  1. Heute als Pauschalreise gebucht mit Abflug 6 Uhr am 01.09.08. Jetzt ändert sich die Flugzeit morgen unter Beibehaltung der Airline auf 18 Uhr. Dadurch entstehen keine Ansprüche gemäß der EU-Richtlinie.

                                  2. Heute als Pauschalreise gebucht mit Abflug 6 Uhr am 01.09.08. Nun kommt man am 01.09.08 an den Flughafen und der Flug wird auf dem Flughafen bei Beibehaltung der Airline auf 18 Uhr verschoben. Dadurch entstehen Ansprüche nach der EU-Richtlinie.

                                  LG
                                  holzwurm

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Oberförster150O Offline
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                                    Oberförster150
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    holzwurm wrote:
                                    ...da das Zimmer ja ab 6 Uhr nutzbar ist...

                                    denkt
                                    holzwurm

                                    Allerdings eben erst am 2. Tag! Wir fliegen ja am 12. 7. und haben ja die Nacht vom 12. zum 13. eigentlich schon eine Übernachtung gebucht! Und da wir diese Übernachtung nicht nutzen können, hatte ich diesen Gedankengang.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      holzwurm
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Du gehst doch auch nicht her wenn Du ein Hotel mit Eigenanreise privat buchst und Du kommst statt geplant um 14 Uhr wegen Stau erst um 22 Uhr an und willst dann vom Hotelier einen Nachlaß.

                                      Der Hotelier hatte Dir ja das Zimmer fristgerecht zur Verfügung gestellt. Das Anreiseproblem ist doch Deines.

                                      So ähnlich kann man dies auf eine Pauschalreise übertragen.

                                      Lg
                                      holzwurm

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                                      • Oberförster150O Offline
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                                        #99

                                        Dann käme ich ja trotzdem am selben Tag an. Wir kommen aber erst am nächsten Tag im Hotel an.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • hema2812H Offline
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                                          #100

                                          holzwurm wrote:
                                          Die besagte Eu-Richtline kommt aber bei Pauschalreisen erst zum Tragen, wenn sich der Flug von der Abflugzeit ausgehend nach hinten verschiebt.

                                          Du solltest die besagte Richtlinie einmal genauer lesen.
                                          Meinen Beitrag hast du wohl auch nicht verstanden. Und das Wichtigste habe ich extra fettgedruckt.

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