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Beratungsfehler?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • maxl02M Offline
    maxl02M Offline
    maxl02
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben im Februar eine Pauschalreise nach Teneriffa gebucht. 2 Erw., 2 Zwerge 😆 . Ich habe im Reisebüro ganz deutlich gesagt, das ich eine Versicherung für alle Fälle (Krankheit, Rücktritt oder auch Abbruch) brauche, da ja mit Kindern immer etwas passieren kann. Es kam, wie geahnt, kaum auf Teneriffa wurde mein Mann krank, wir haben unseren Urlaub abgebrochen und sind nach Hause geflogen. Ich konnte ja nicht mit 2 kleinen Kindern alleine bleiben.
    Also, ich rufe bei der Versicherung an, da teilt man uns mit wir wären ja "nur" Rücktritts versichert und hätten keinen Abbruch.....
    Ich stehe nun da mit Kosten von knapp € 1000,-- Euro für den Heimflug. Im Reisebüro sagte man mir, das das "problematisch sei", die Kollegin wäre nicht mehr da, die die Versicherung wohl falsch gebucht hätte. Das Reisebüro sieht bei sich keine Schuld und riet mir , eine Privatklage gegen diese ehemalige Mitarbeiterin.
    Da ich erst für Dienstag einen Termin beim Anwalt bekommen habe, möchte ich hier mal fragen, ob jemand mir Auskunft zu diesem Problem geben kann.
    Ich denke, auch wir haben eine Teilschuld, da ich die Reisebestätigung wohl nicht richtig kontrolliert habe.
    Was nun?
    Ich danke für eure Hilfe.

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    • ronny215R Offline
      ronny215R Offline
      ronny215
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Was ist das denn für ein Reisebüro, das rät, die ehemalige Angestellte privat zu verklagen? ❓
      Du wirst aber dennoch den "Schwarzen Peter" haben, wenn die fehlende Versicherung nicht vor der Reise bemerkt wurde.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Silke2903S Offline
        Silke2903S Offline
        Silke2903
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        denke auch das es schwierig wird. man unterschreibt ja eigentlich einen Vertrag bzw. bekommt man die Versicherungspolice wo jeder einzelne Punkt aufgeführt ist was in der Vers. inkludiert ist!
        aber das ist schwach von der Dame wenn Sie das wußte was Ihr wollt und sie das nicht gebucht hat...

        Das ist ja wahnsinn das ein Reisebüro sowas rät?! ❓

        Lg Silke

        Wer morgens zerknittert aufsteht, kann sich den ganzen Tag über richtig entfalten ;o)

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        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          also deine (theoretischen) Ansprüche bestehen natürlich gegen das Reisebüro. Aber ich fürchte, du hast nicht nur eine Teilschuld, sondern wirst vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben.

          Auf alle Fälle hast du mein Mitgefühl, was aber wenig hilft.

          LG chepri

          P.S. Am besten suchst du dir auch schleunigst ein anderes Reisebüro. Nicht nur wegen dem Fehler, der passiert ist (das ist menschlich) aber wegen dem Rat, die ehemalige Mitarbeiterin privat zu verklagen. Oder such dir selbst eine Versicherung, wo der Jahresbeitrag u.U. günstiger ist, als die Versicherung im RB.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • maxl02M Offline
            maxl02M Offline
            maxl02
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Eine Police mit einzelnen Leistungen habe ich nicht bekommen, die Versicherung stand auf der Bestätigung.

            Das Reisebüro habe ich bis vor kurzem für sehr kompetent gehalten, wir waren immer zufrieden mit deren Leistungen, ich hab jetzt eher das Gefühl das die sich das sehr einfach machen und den "schwarzen Peter" wegschieben wollen.

            Ich denke auch, das ich wohl wenig Chancenb habe, auf der Bestätigung steht ja Reiserücktrittkostenversicherung........
            Wenn ich ehrlich bin, hab ich es nicht richtig kontrolliert.
            Aber mir hat auch niemand den Unterschied zwischen Rücktritt und Rücktriit mit Abbruch erklärt.
            Haben die Reisebüros nicht auch so etwas wie eine "Aufklärungspflicht"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • DerCavemanD Offline
              DerCavemanD Offline
              DerCaveman
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              maxl02 wrote:
              Aber mir hat auch niemand den Unterschied zwischen Rücktritt und Rücktriit mit Abbruch erklärt.

              Obwohl dir dieser Unterschied gar nicht bekannt war, hast du ausdruecklich eine Reiseabbruchversicherung bestellt? Das klingt nicht sehr glaubwuerdig.

              Gruss
              Caveman

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • maxl02M Offline
                maxl02M Offline
                maxl02
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nein, ich habe nicht ausdrücklich Abruch bestellt. Den Unterschied habe ich ja jetzt erst kennen gelernt.
                Ich habe nur ganz deutlich gesagt, das ich für alle Fälle versichert sein möchte, auch wenn wir mal (da hatte ich eher an die Kinder gedacht) früher nach Hause müssten. Ich wollte einfach alle Eventualitäten absichern, wer kleine Kinder hat, kennt diese Problem bestimmt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AgapanthusA Offline
                  AgapanthusA Offline
                  Agapanthus
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo

                  Würde mir mal auch juristischen Rat suchen, könnte mir vorstellen, dass allenfalls doch etwas zu machen ist.

                  Dass mit der "Privatklage" gegen die Mitarbeiterin halte ich vom RB schon etwas (gelinde gesagt) "sonderbar"

                  Es war doch so, dass die Mitarbeiterin im Namen und mit Einverständnis des RB gehandelt hat und eine Firma halt für das Handeln ihrer (auch ehemaligen) Mitarbeiter haftet.

                  Wir wär denn z.B. bei einer falschen Energierechnung mit einer Privatklage gegen den "Ableser" oder die Sachbearbeiterin, welche die Rechnung erstellt hat.

                  Anstatt solche sonderbare Ratschläge zu geben, könnte man Dir ja kulanterweise entgegenkommen...

                  Heinz

                  ///////////////*/
                  Anstatt Urlaub mache ich Ferien

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • AdelaideA Offline
                    AdelaideA Offline
                    Adelaide
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Klage wenn überhaupt gegen das Reisebüro, natürlich nicht gegen die Mitarbeiterin. Das ist eine reine Abwimmelaussage gewesen. SOLLTE das RB etwas an euch zahlen müssen dann kann es sich das von der ehemaligen Mitarbeiterin eventuell zurückfordern, aber doch nicht der Kunde. Der bucht nicht bei Frau X sondern im RB Y.

                    Aber eigentlich kannst du dir den Gang zum Anwalt sparen. Den Beratungsfehler kannst du nicht nachweisen, es sei denn du hast das Buchungsgespräch damals auf Band dokumentiert. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage. Hinzu kommt ein gehöriger Teil deiner Mitschuld. Wer die Vertragsunterlagen nicht liest oder sie nicht versteht und dann nicht nachfragt kann sich nicht darauf berufen dass er eigentlich etwas ganz anderes wollte. Der Fehler wäre auch nach der Buchung noch gut heilbar gewesen. Jetzt ist das Kind sehr tief im Brunnen und die Kosten wirst du wohl als "Lehrgeld" verbuchen müssen.

                    LG Adriana

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • maxl02M Offline
                      maxl02M Offline
                      maxl02
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,
                      ich hab ja Dienstag einen Termin beim RA.

                      Ja, die junge Dame war Angestellte des Reisebüro's.

                      Also der Inhaber des Büros meint, er hätte nichts mit den Fehler seiner Mitarbeiter zu tun ❓ . Ich find's auch sehr komisch, aber soll ich mit dem weiter diskutieren? Ich habe im Moment genug mit meinem kranken Mann zu tun.
                      Maxl02

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                      • puffelP Offline
                        puffelP Offline
                        puffel
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich komme aus der Versicherungsbranche, und kenne es so, dass die Abbruchskosten (Krankheit) die Krankenversicherung trägt, sofern man eine private besitzt.
                        Muß man aufgrund eines Unfalls (der im Urlaub passiert) die Reise abbrechen, trägt diese Kosten die Unfallversicherung - soweit man wiederum privat versichert ist und diesen Punkt inkludiert hat (die meisten Vers. allerdings haben das automat. dabei).

                        So, die Reiseversicherung:

                        hier gibts natürlich viele versch. Punkte!
                        Also folgendes:
                        Ein Reiseabbruch muß von einem Arzt VOR ORT schriftlich verordnet werden! Dann muss man die Reiseversicherung verständigen, und dann fliegt man heim...

                        Ich weiß, nicht, ob das bei Euch der Fall war.

                        Über welche ANstalt habt Ihr denn gebucht, und was hat es gekostet.

                        Ich hab grade die Prospekte der Mondial (ex Elvia) hier auf dem Tisch liegen.

                        Ist schwierig, das hier so zu beantworten, da ich 1) Deine Unterlagen nicht kenne, 2) das Gespräch zwischen Dir und Deiner "Reisebürofachfrau" nicht gehört habe und 3) eigentlich alle Umstände der Rückreise nicht kenne.

                        Wahrscheinlich wirst Du auf den Kosten des Rückflugs sitzen bleiben.
                        Evtl. zeigt man sich "kulant" und refundiert Dir die "nicht genützen Urlaubstage".
                        Eine Klage gegen die ehem. ANgestellte dürfte schwierig sein, da sie Dir als Privatperson ja kein Unheil zukommen ließ, sondern das passierte in Ausübung ihrer Tätigkeit -> und dann liegt die Haftung natürlich wieder beim Reisebüro, egal ob sie dort nocht tätig ist oder nicht!

                        Neid muss man sich hart erarbeiten!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AdelaideA Offline
                          AdelaideA Offline
                          Adelaide
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Puffel, es war ja lt. Aussage keine Reiseabbruchversicherung inkludiert. Unfallversicherung geht im Regelfall nur bei Unfällen. Was man evtl. versuchen könnte wenn eine Auslandskrankenversicherung besteht ob da evtl. Leistungen erbracht werden. Das sind sehr viele "wenns" die zu beantworten ohne Kenntnis der Umstände nicht möglich sind.

                          LG Adriana

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • puffelP Offline
                            puffelP Offline
                            puffel
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ja, adriana, das hab ich ja gesagt!

                            Neid muss man sich hart erarbeiten!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ronny215R Offline
                              ronny215R Offline
                              ronny215
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              puffel wrote:
                              Über welche ANstalt habt Ihr denn gebucht

                              😆 😆

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • puffelP Offline
                                puffelP Offline
                                puffel
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich meinte VERSICHERUNGSANSTALT!!!!
                                Wird das in Deutschland nciht so bezeichnet?

                                Neid muss man sich hart erarbeiten!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ronny215R Offline
                                  ronny215R Offline
                                  ronny215
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Nee 😉 Versicherungs-Unternehmen / Gesellschaft usw.

                                  Bei uns ist ne Anstalt meist das, wo früher Sigmund Freud gearbeitet hat 😆 (zB.)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • AdelaideA Offline
                                    AdelaideA Offline
                                    Adelaide
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Na, es gibt immer noch die BfA - BundesversicherungsANSTALT für Angestellte 😉

                                    Aber man spricht eigentlich nur von "Versicherung"

                                    LG Adriana

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • FrauSchulzF Offline
                                      FrauSchulzF Offline
                                      FrauSchulz
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wir haben immer ein Komplettpaket gebucht und geprüft, ob die Forderungen, die wir hatten (krankenvers., Rücktritt usw.), dort in den Klauseln verankert waren.
                                      Ist zwar nicht gerade billig, aber sicher ist sicher.
                                      Denke, ihr habt einen großen Anteil daran :? (man schaut sich den vertrag doch an und unterschreibt dafür), dass die Versicherung nicht ausreichte, mal abgesehen von der RB-Mitarbeiterin, die es eigentlich besser wissen sollte. 😞
                                      Denke auch, dass ihr keine Chance habt, euer Geld wiederzusehen. 😞

                                      War dein Mann schon vorher erkrankt oder es absehbar, dass er krank werden würde oder sich sein Zustand verschlechtert?

                                      LG

                                      *** The Stars and Stripes forever! ***

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • BulgarienfanB Offline
                                        BulgarienfanB Offline
                                        Bulgarienfan
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Mal zu einer der Fragen:

                                        Ein Reisebüro muss keine Versicherungsberatung durchführen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, genügt völlig. Mehr kann man nicht verlangen. Den Link zu diesem Urtel hab ich hier vor zwei oder drei Jahren gepostet.

                                        Wenn allerdings ausdrücklich verlangt wird, gegen alle Eventualitäten versichert zu sein, hätte meines Erachtens der Hinweis kommen müssen, sich von einem Versicherunsfachmann beraten zu lassen.

                                        Gruß

                                        Manfred

                                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Adelaide wrote:
                                          Na, es gibt immer noch die BfA - BundesversicherungsANSTALT für Angestellte 😉
                                          LG Adriana

                                          Die hieß mal so!

                                          Heute "Deutsche Rentenversicherung Bund"! 😉

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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