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Genug Kerosin bei Ryanair?

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  • jand_60J Offline
    jand_60J Offline
    jand_60
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    laut einem Artikel in der Zeitung "punkt.ch" hat Ryanair seine Piloten angewiesen nur noch max. 300 Liter Kerosin als Reserve zu tanken. Bei einer Boeing 737 entspricht das lt. Artikel einer Flugzeit von 4 Minuten. Ryanair Piloten bezeichnen dies in diesem Artikel als "absoluten Wahnsinn".

    Hat schon jemand Erfahrung mit zu wenig Kerosin an Bord bei Ryanair Flügen ?

    Rechtfertigt der Preis die Buchung bei einem solchen Anbieter oder spielt Sicherheit keine Rolle mehr, hauptsächlich billig ?

    Wäre Super eure Meinung zu hören.

    jand_60

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    • Marco L.M Offline
      Marco L.M Offline
      Marco L.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wäre schön wenn Du mal direkt verlinken könntest, kann leider nichts finden auch nicht unter der Suche.

      Aber 300 Liter kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

      Gruss

      Gruß Marco

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • CaptainJarekC Offline
        CaptainJarekC Offline
        CaptainJarek
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        300 Liter wären bei einer 737-800 ( normal oder NG ) etwa 6-7 min. Flugzeit in Reiseflughöhe wenn ich mich nicht täusche. Das dürfte also zu knapp kalkuliert und nicht richtig recherchiert sein.

        Aber bei Ryanair weiß man ja nie! 😆

        Viele Grüße!

        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jand_60J Offline
          jand_60J Offline
          jand_60
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Marco L.

          kein Problem, hier der Link zum Artikel.

          jand_60

          Anmerkung: Ich habe mir erlaubt den link zu reparieren. Bitte nutzt die link-Funktion damit die Beiträge lesbar bleiben.
          Danke.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Marco L.M Offline
            Marco L.M Offline
            Marco L.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke, jand ... aber diese 300 Liter sind eine zusätzliche Reserve zu der eigentlichen Reserve die eh schon mit an Bord ist. Klingt also dramatischer als es ist.

            Gruß Marco

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Paul-UHP Offline
              Paul-UHP Offline
              Paul-UH
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die Frage ist natürlich auch, was man glauben kann, vllt. ist es einfach eine "Kampagne" eines Mitbewerbers....

              Wer das sein könnte möchte ich aus persönlich rechtlichen Gründen nicht nennen 😆 A*

              Kann natürlich auch der Realität entsprechen, aber die Fluggesellschaften sind doch verpflichtet eine gewisse Menge mehr an Kerosin mitzuführen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • iamsiggiI Offline
                iamsiggiI Offline
                iamsiggi
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                jand_60 wrote:
                Hallo,

                laut einem Artikel in der Zeitung "punkt.ch" hat Ryanair seine Piloten angewiesen nur noch max. 300 Liter Kerosin als Reserve zu tanken.
                Wäre Super eure Meinung zu hören.

                Das kann nur eine Zeitungsente sein!

                Es währe verboten.

                Vielleicht meinen sie 300 liter zusätzlich zu den vorgeschriebenen Reserven.

                Normalerweise sind in einer B737 mindestens 2,5-3t Reserve drinnen - mit 3,8t rechnet es sich leichter. Daher lässt ein mir bekannter Cpt. wenn nicht andere Gründe dagegensprechen so viel tanken, das er mit diese Menge am Airport in den Tanks ankommt.

                "...mein Hobby ist die Bobby - nur wer muss fliegt den Bus" 😉

                Siegfried,
                "Wenn die Klügeren immer nachgeben, siegt die Dummheit"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • andrew62A Offline
                  andrew62A Offline
                  andrew62
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  jand_60 wrote:
                  Hallo Marco L.

                  kein Problem, hier der Link zum Artikel.

                  jand_60

                  Anmerkung: Ich habe mir erlaubt den link zu reparieren. Bitte nutzt die link-Funktion damit die Beiträge lesbar bleiben.
                  Danke.

                  die Aufmachung der Zeitung spricht ja nicht gerade für ein besonders seriöses Blättchen 😉

                  Ohne daruf eingehen zu können wie die Vorschriften der einzelnen Fluglinien sind, so gibt´s in der "Linienluftfahrt" einen Mindeststandard der in der JAR OPS festgeschrieben ist; Für die USA gibt´s die FAR´s und im Rest der Welt den ICAO Annex 6.

                  Getankt werden muß zumindest:
                  1.Treibstoff um vom Gate zur Piste zu kommen
                  2.Treibstoff um vom Pistenbeginn zum Zielflughafen fliegen zu können
                  3.Treibstoff um zu einem Ausweichflughafen zu kommen falls eine Landung am Ziel nicht möglich ist
                  4.Reservetreibstoff um Unsicherheiten in der Treibstoffplanung abzudecken (meist ein Prozentsatz von 2. / etwa 3-5%)
                  5.Reservetreibstoff um 30Minuten in 1500ft über dem Zielflugplatz fliegen zu können

                  alles was darüberhinaus getankt wird obliegt der Crew bzw. der Fluglinie und ihrer Erfahrung auf der Flugstrecke und den Flughäfen die involviert sind (kann z.B. damit gerechnet werden, daß ich zur geplanten Ankunftszeit und dem vorhergesagtem Wetter ohne Warteschleife landen kann, etc.).
                  Vermutlich ist genau diese Treibstoffmenge in diesem Artikel gemeint, welche zu reduzieren keine sicherheitsrelevante Angelegenheit ist. Es erhöht sich "nur" das Risiko einer Landung am Ausweichflughafen, wenn im Verspätungsfall (Warteschleifen?) vorherzusehen ist, daß nach der Landung weniger als 5. an Bord sein wird.

                  Jetzt kann sich jeder ein Bild machen wie seriös manche Schlagzeilen sind 😆

                  LG
                  Andy

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mit der Aufmachung der genannten HP gebe ich Dir absolut recht 😉 , ist aber typisch für die Verbreitung solcher seriösen Schlagzeilen.

                    Danke für die ausführliche Info, bzw. Richtigstellung.

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • wukovitsW Offline
                      wukovitsW Offline
                      wukovits
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo

                      Hat man als Passagier nach einer Landung auf einem Ausweichflughafen ein Anrecht auf einen kostenlosen Bodentransport zum ursprünglichen Ziel, oder muß man Zuschauen wie man selbst auf eigene Rechnung weiter kommt?

                      Gruß
                      Karl

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        nach meiner Meinung hat man ein Anrecht auf einen weitergehenden Transport. Frage ist allerdings aus welchem Grund der Ausweichflughafen angesteuert wurde. Wenn es sich um einen konkreten Fall handelt wüsste ich gerne mehr.

                        Gruß

                        Berthold

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                        • wukovitsW Offline
                          wukovitsW Offline
                          wukovits
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @ ADEgi

                          Mir ist der Gedanke auf Grund der Treibstoffdiskusion in diesem Tread gekommen.
                          Im Falle eines Ausweichens wird einem der Grund mit Sicherheit nicht auf die Nase gebunden. Daher wäre es schön wenn ein generelles Anrecht bestehen würde.

                          Gruß
                          Karl

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                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo,

                            im Normalfall hast Du ja einen Flug von A nach B gebucht und nicht von A nach C. Somit hast Du auch einen Anspruch nach B gebracht zu werden, sofern das organisatorisch möglich ist. Wie sich die Sache verhält, wenn die Airline allerdings keinerlei Verschulden trifft kann ich leider nicht definitiv sagen, da die Airlines diese Leistung in aller Regel ja erbringen.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              andrew62A Offline
                              andrew62
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ist ja interessant in welche Richtung sich die Spritdiskussion entwickelt.

                              Prinzipiell ist´s so, daß der Ticketkauf einem Vertrag entspricht von A nach B transportiert zu werden; wird also in C gelandet ist der Vertrag nicht erfüllt.
                              Heuer im Juli bin ich z.B. mit meiner Familie auf dem Weg nach LGA wegen schwerer Gewitter in der NY Area in BWI "gestrandet". Weiter gings nach einer (selbst organisierten) Übernachtung am nächsten Tag mit demselben Flugzeug. Eine weitere denkbare Variante wäre, daß die Fluglinie von C nach B einen Bodentransport organisiert und den Vertag so erfüllt.

                              Es gibt in Europa ein paar Flugplätze, die zu gewissen Jahreszeiten auf Tage hinaus fast unerreichbar sind, hier kann´s z.B. passieren, daß vertrauend auf eine optimistische Wetterprognose gestartet wird um dann leider doch 2-3 Stunden später wieder am Ausgangsflughafen zu stehen.
                              Das Ticket ist trotz des "Rundfluges" nach wie vor gültig für einen Flug von A nach B.

                              Zusammenfassend: egal wer/was an einer Diversion Schuld ist, wird man so schnell wie möglich zum Zielort transportiert; einzig wer die resultierenden "Nebenkosten" übernimmt (Hotel, Essen, etc.) liegt daran ob die Fluglinie an der Ausweichlandung Schuld trägt oder ob der Grund "höhere Gewalt" ist.

                              LG
                              Andy

                              1 Antwort Letzte Antwort
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