Genug Kerosin bei Ryanair?
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Hallo,
laut einem Artikel in der Zeitung "punkt.ch" hat Ryanair seine Piloten angewiesen nur noch max. 300 Liter Kerosin als Reserve zu tanken. Bei einer Boeing 737 entspricht das lt. Artikel einer Flugzeit von 4 Minuten. Ryanair Piloten bezeichnen dies in diesem Artikel als "absoluten Wahnsinn".
Hat schon jemand Erfahrung mit zu wenig Kerosin an Bord bei Ryanair Flügen ?
Rechtfertigt der Preis die Buchung bei einem solchen Anbieter oder spielt Sicherheit keine Rolle mehr, hauptsächlich billig ?
Wäre Super eure Meinung zu hören.
jand_60
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300 Liter wären bei einer 737-800 ( normal oder NG ) etwa 6-7 min. Flugzeit in Reiseflughöhe wenn ich mich nicht täusche. Das dürfte also zu knapp kalkuliert und nicht richtig recherchiert sein.
Aber bei Ryanair weiß man ja nie!

Viele Grüße!
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Die Frage ist natürlich auch, was man glauben kann, vllt. ist es einfach eine "Kampagne" eines Mitbewerbers....
Wer das sein könnte möchte ich aus persönlich rechtlichen Gründen nicht nennen
A*Kann natürlich auch der Realität entsprechen, aber die Fluggesellschaften sind doch verpflichtet eine gewisse Menge mehr an Kerosin mitzuführen.
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jand_60 wrote:
Hallo,laut einem Artikel in der Zeitung "punkt.ch" hat Ryanair seine Piloten angewiesen nur noch max. 300 Liter Kerosin als Reserve zu tanken.
Wäre Super eure Meinung zu hören.Das kann nur eine Zeitungsente sein!
Es währe verboten.
Vielleicht meinen sie 300 liter zusätzlich zu den vorgeschriebenen Reserven.
Normalerweise sind in einer B737 mindestens 2,5-3t Reserve drinnen - mit 3,8t rechnet es sich leichter. Daher lässt ein mir bekannter Cpt. wenn nicht andere Gründe dagegensprechen so viel tanken, das er mit diese Menge am Airport in den Tanks ankommt.
"...mein Hobby ist die Bobby - nur wer muss fliegt den Bus"

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jand_60 wrote:
Hallo Marco L.kein Problem, hier der Link zum Artikel.
jand_60
Anmerkung: Ich habe mir erlaubt den link zu reparieren. Bitte nutzt die link-Funktion damit die Beiträge lesbar bleiben.
Danke.die Aufmachung der Zeitung spricht ja nicht gerade für ein besonders seriöses Blättchen

Ohne daruf eingehen zu können wie die Vorschriften der einzelnen Fluglinien sind, so gibt´s in der "Linienluftfahrt" einen Mindeststandard der in der JAR OPS festgeschrieben ist; Für die USA gibt´s die FAR´s und im Rest der Welt den ICAO Annex 6.
Getankt werden muß zumindest:
1.Treibstoff um vom Gate zur Piste zu kommen
2.Treibstoff um vom Pistenbeginn zum Zielflughafen fliegen zu können
3.Treibstoff um zu einem Ausweichflughafen zu kommen falls eine Landung am Ziel nicht möglich ist
4.Reservetreibstoff um Unsicherheiten in der Treibstoffplanung abzudecken (meist ein Prozentsatz von 2. / etwa 3-5%)
5.Reservetreibstoff um 30Minuten in 1500ft über dem Zielflugplatz fliegen zu könnenalles was darüberhinaus getankt wird obliegt der Crew bzw. der Fluglinie und ihrer Erfahrung auf der Flugstrecke und den Flughäfen die involviert sind (kann z.B. damit gerechnet werden, daß ich zur geplanten Ankunftszeit und dem vorhergesagtem Wetter ohne Warteschleife landen kann, etc.).
Vermutlich ist genau diese Treibstoffmenge in diesem Artikel gemeint, welche zu reduzieren keine sicherheitsrelevante Angelegenheit ist. Es erhöht sich "nur" das Risiko einer Landung am Ausweichflughafen, wenn im Verspätungsfall (Warteschleifen?) vorherzusehen ist, daß nach der Landung weniger als 5. an Bord sein wird.Jetzt kann sich jeder ein Bild machen wie seriös manche Schlagzeilen sind

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Mit der Aufmachung der genannten HP gebe ich Dir absolut recht
, ist aber typisch für die Verbreitung solcher seriösen Schlagzeilen.Danke für die ausführliche Info, bzw. Richtigstellung.
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@ ADEgi
Mir ist der Gedanke auf Grund der Treibstoffdiskusion in diesem Tread gekommen.
Im Falle eines Ausweichens wird einem der Grund mit Sicherheit nicht auf die Nase gebunden. Daher wäre es schön wenn ein generelles Anrecht bestehen würde.Gruß
Karl -
Hallo,
im Normalfall hast Du ja einen Flug von A nach B gebucht und nicht von A nach C. Somit hast Du auch einen Anspruch nach B gebracht zu werden, sofern das organisatorisch möglich ist. Wie sich die Sache verhält, wenn die Airline allerdings keinerlei Verschulden trifft kann ich leider nicht definitiv sagen, da die Airlines diese Leistung in aller Regel ja erbringen.
Gruß
Berthold
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ist ja interessant in welche Richtung sich die Spritdiskussion entwickelt.
Prinzipiell ist´s so, daß der Ticketkauf einem Vertrag entspricht von A nach B transportiert zu werden; wird also in C gelandet ist der Vertrag nicht erfüllt.
Heuer im Juli bin ich z.B. mit meiner Familie auf dem Weg nach LGA wegen schwerer Gewitter in der NY Area in BWI "gestrandet". Weiter gings nach einer (selbst organisierten) Übernachtung am nächsten Tag mit demselben Flugzeug. Eine weitere denkbare Variante wäre, daß die Fluglinie von C nach B einen Bodentransport organisiert und den Vertag so erfüllt.Es gibt in Europa ein paar Flugplätze, die zu gewissen Jahreszeiten auf Tage hinaus fast unerreichbar sind, hier kann´s z.B. passieren, daß vertrauend auf eine optimistische Wetterprognose gestartet wird um dann leider doch 2-3 Stunden später wieder am Ausgangsflughafen zu stehen.
Das Ticket ist trotz des "Rundfluges" nach wie vor gültig für einen Flug von A nach B.Zusammenfassend: egal wer/was an einer Diversion Schuld ist, wird man so schnell wie möglich zum Zielort transportiert; einzig wer die resultierenden "Nebenkosten" übernimmt (Hotel, Essen, etc.) liegt daran ob die Fluglinie an der Ausweichlandung Schuld trägt oder ob der Grund "höhere Gewalt" ist.