Wann endet eine Pauschalreise
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Hallo,
habe Probleme mit einem Reiseveranstalter.
Die Ankunftszeit der Rückreise wurde auf einen anderen Kalendertag
verschoben.Habe eine neue Reisebestätigung erhalten und wollte wegen anderer
Verpflichtungen von der Reise zurücktreten.Der Reiseveranstalter lehnt ab, weil er behauptet, daß das Ende der
Pauschalreise der Abflugzeitpunkt am Rückreisetag ist. Dieser liegt aber noch an dem ürsprünglich bestätigten Tag.Wann endet denn nun eine Pauschalreise rein rechtlich
Am Abflugzeitpunkt der Rückreise oder
Am Ankunftszeitpunkt der Rückreise ????
wer kann helfen ??
jwille
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Versicherungstechnisch beginnt die Reise mit reisebedingtem Verlassen der Wohnung. Der Zeitpunkt des Reisebeginns wird unter anderem auch bei einer Reiserücktrittsversicherung (RRV) wie folgt geregelt:
Nach verlassen der Wohnung (um z.B. zum Flughafen oder zum Bahnhof zu gelangen) endet die RRV im gleichen Moment.Folglich endet eine Reise, wenn der Reisende nach Beendigung seiner Reise unmittelbar auf schnellsten oder kürzestem Weg seine Wohnung wieder betreten hat. (Vergleiche z.B. Grundlegendes zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen)
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Hier geht es aber um etwas anderes. Bei Pauschalreisen wird nur der Rückflugbeginn an einem bestimmten Tag garantiert. Es gilt also noch als pünktliche Vertragserfüllung des Reisevernstalters, wenn der Abflug um 23.59 Uhr erfolgt. Selbst wenn ursprünglich 00.01 Uhr am selben Tag geplant war. Hier gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht.
Gruß
Manfred
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Hallo Dylan,
hier irrst Du. Denn es gibt eine richterliche Entscheidung, daß die Reise erst als angetreten gilt, wenn man die Bordkarte in der Hand hält. Zumindest bei der Versicherung, die ich verkaufe.
Das mit dem Verlassen der Wohnung gilt nur bei einem Web Check-In. Bei einem Vorabend Check-In gilt hier ebenfalls der Erhalt der Bordkarte. Je nachdem kann das vor, oder auch nach dem Verlassen der Haustüre zur Abreise sein. Abhängig davon, ob ich nach einem Vorabend Check-In nach Hause zurückkehre, oder in einem Hotel übernachte.
Hier geht es aber wirklich um das Ende bezüglich der Reisezeit und nicht bezüglich der Versicherung. Hier hat dann Manfred recht. Die Pauschalreise gilt als planmäßig beendet, wenn der Rückflug um 23.59 Uhr startet.
Gruß
Berthold
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ADEgi wrote:
Hallo Dylan,hier irrst Du...
Das mit dem Verlassen der Wohnung gilt nur bei einem Web Check-In...
Hier hat dann Manfred recht. Die Pauschalreise gilt als planmäßig beendet, wenn der Rückflug um 23.59 Uhr startet.
Aha...
...und vielen Dank, lieber Berthold.Irgendwie kam mir doch die Sache bekannt vor – mit dem "Web Check-In".
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Hallo
auch wenn ich nicht unbedingt der Profi bin, denke ich, dass der Abflugzeitpunkt ausschlaggebend ist.
So war noch vor ein paar Jahren bei manchen Preisteilen die Flugzeit mit angegeben. Wenn der Flieger erst später gestartet ist, gab es dann manchmal ein *, das erklärte: Achtung, Ankunft erst am nächsten Tag.
Wir sind dieses Jahr auch erst 21.15 Uhr gestartet und entsprechend erst am nächsten Tag gelandet, war aber von Anfang an klar - der letzte Urlaubstag war also der Abflugtag.
Hatten es auch schon andersrum - Abflug 23.55 - tatsächlich aber erst weit nach Mitternacht - keine Chance - hatten zig Begründungen dafür.
Schade, dass man beim kleinsten Problem wieder an die deutsche Gründlichkeit erinnert wird.

LG carofeli
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Copy von finanztip.de
Dem Reisekunden steht nach einem Urteil des Landgerichts Hanau das Recht der Reisevertragskündigung zu, wenn Beginn und Ende der gebuchten Pauschalreise sich um jeweils einen Tag verschieben (Az.: 7 O 257/94). Der Antritt der Reise war insbesondere deshalb unzumutbar, weil die ursprünglich gebuchte Reise an einem Sonntag endete und der Reisende durch die Verschiebung montags nicht wieder hätte arbeiten können. Grundsätzlich ist im Rahmen eines Charterfluges allenfalls eine vierstündige Flugzeitverschiebung hinzunehmen. Weitere Verschiebungen stellen bereits einen Reisemangel dar, so das Gericht.
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ich darf nochmals an anderer Stelle geführte Diskussion erinnern: wann beginnt eine (Pauschal)Reise --> sicher nicht mit dem Vorabend-Check-In!
Wann endet eine Pauschalreise: wie hier richtig schon geschrieben wurde, mit der Ankunft am vereinbarten Endpunkt der Reise.
Vereinbarter Endpunkt der Reise ist der Sonntag - dann ist jedes Erreichen dieses Endpunktes nach 24 Uhr des Sonntags ein Reisemangel!
Auch korrekt die Info von @pittpatt01, was den Teil "...das Recht der Reisevertragskündigung zu, wenn Beginn und Ende der gebuchten Pauschalreise sich um jeweils einen Tag verschieben (Az.: 7 O 257/94)... anbelangt
meint
Peter -
Hat jemand den Volltext des Urteils?
Gruß
Manfred