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Wann endet eine Pauschalreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • jwilleJ Offline
    jwilleJ Offline
    jwille
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    habe Probleme mit einem Reiseveranstalter.

    Die Ankunftszeit der Rückreise wurde auf einen anderen Kalendertag
    verschoben.

    Habe eine neue Reisebestätigung erhalten und wollte wegen anderer
    Verpflichtungen von der Reise zurücktreten.

    Der Reiseveranstalter lehnt ab, weil er behauptet, daß das Ende der
    Pauschalreise der Abflugzeitpunkt am Rückreisetag ist. Dieser liegt aber noch an dem ürsprünglich bestätigten Tag.

    Wann endet denn nun eine Pauschalreise rein rechtlich

    Am Abflugzeitpunkt der Rückreise oder

    Am Ankunftszeitpunkt der Rückreise ????

    wer kann helfen ??

    jwille

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    • DylanD Offline
      DylanD Offline
      Dylan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Versicherungstechnisch beginnt die Reise mit reisebedingtem Verlassen der Wohnung. Der Zeitpunkt des Reisebeginns wird unter anderem auch bei einer Reiserücktrittsversicherung (RRV) wie folgt geregelt:
      Nach verlassen der Wohnung (um z.B. zum Flughafen oder zum Bahnhof zu gelangen) endet die RRV im gleichen Moment.

      Folglich endet eine Reise, wenn der Reisende nach Beendigung seiner Reise unmittelbar auf schnellsten oder kürzestem Weg seine Wohnung wieder betreten hat. (Vergleiche z.B. Grundlegendes zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen)

      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • BulgarienfanB Offline
        BulgarienfanB Offline
        Bulgarienfan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hier geht es aber um etwas anderes. Bei Pauschalreisen wird nur der Rückflugbeginn an einem bestimmten Tag garantiert. Es gilt also noch als pünktliche Vertragserfüllung des Reisevernstalters, wenn der Abflug um 23.59 Uhr erfolgt. Selbst wenn ursprünglich 00.01 Uhr am selben Tag geplant war. Hier gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht.

        Gruß

        Manfred

        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Dylan,

          hier irrst Du. Denn es gibt eine richterliche Entscheidung, daß die Reise erst als angetreten gilt, wenn man die Bordkarte in der Hand hält. Zumindest bei der Versicherung, die ich verkaufe.

          Das mit dem Verlassen der Wohnung gilt nur bei einem Web Check-In. Bei einem Vorabend Check-In gilt hier ebenfalls der Erhalt der Bordkarte. Je nachdem kann das vor, oder auch nach dem Verlassen der Haustüre zur Abreise sein. Abhängig davon, ob ich nach einem Vorabend Check-In nach Hause zurückkehre, oder in einem Hotel übernachte.

          Hier geht es aber wirklich um das Ende bezüglich der Reisezeit und nicht bezüglich der Versicherung. Hier hat dann Manfred recht. Die Pauschalreise gilt als planmäßig beendet, wenn der Rückflug um 23.59 Uhr startet.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • DylanD Offline
            DylanD Offline
            Dylan
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ADEgi wrote:
            Hallo Dylan,

            hier irrst Du...

            Das mit dem Verlassen der Wohnung gilt nur bei einem Web Check-In...

            Hier hat dann Manfred recht. Die Pauschalreise gilt als planmäßig beendet, wenn der Rückflug um 23.59 Uhr startet.

            Aha...
            ...und vielen Dank, lieber Berthold.

            Irgendwie kam mir doch die Sache bekannt vor – mit dem "Web Check-In".

            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • carofeliC Offline
              carofeliC Offline
              carofeli
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo

              auch wenn ich nicht unbedingt der Profi bin, denke ich, dass der Abflugzeitpunkt ausschlaggebend ist.

              So war noch vor ein paar Jahren bei manchen Preisteilen die Flugzeit mit angegeben. Wenn der Flieger erst später gestartet ist, gab es dann manchmal ein *, das erklärte: Achtung, Ankunft erst am nächsten Tag.

              Wir sind dieses Jahr auch erst 21.15 Uhr gestartet und entsprechend erst am nächsten Tag gelandet, war aber von Anfang an klar - der letzte Urlaubstag war also der Abflugtag.

              Hatten es auch schon andersrum - Abflug 23.55 - tatsächlich aber erst weit nach Mitternacht - keine Chance - hatten zig Begründungen dafür.

              Schade, dass man beim kleinsten Problem wieder an die deutsche Gründlichkeit erinnert wird. 😉

              LG carofeli

              Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
              Voreingenommenheit.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • pittpatt01P Offline
                pittpatt01P Offline
                pittpatt01
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Copy von finanztip.de

                Dem Reisekunden steht nach einem Urteil des Landgerichts Hanau das Recht der Reisevertragskündigung zu, wenn Beginn und Ende der gebuchten Pauschalreise sich um jeweils einen Tag verschieben (Az.: 7 O 257/94). Der Antritt der Reise war insbesondere deshalb unzumutbar, weil die ursprünglich gebuchte Reise an einem Sonntag endete und der Reisende durch die Verschiebung montags nicht wieder hätte arbeiten können. Grundsätzlich ist im Rahmen eines Charterfluges allenfalls eine vierstündige Flugzeitverschiebung hinzunehmen. Weitere Verschiebungen stellen bereits einen Reisemangel dar, so das Gericht.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ich darf nochmals an anderer Stelle geführte Diskussion erinnern: wann beginnt eine (Pauschal)Reise --> sicher nicht mit dem Vorabend-Check-In!

                  Wann endet eine Pauschalreise: wie hier richtig schon geschrieben wurde, mit der Ankunft am vereinbarten Endpunkt der Reise.

                  Vereinbarter Endpunkt der Reise ist der Sonntag - dann ist jedes Erreichen dieses Endpunktes nach 24 Uhr des Sonntags ein Reisemangel!

                  Auch korrekt die Info von @pittpatt01, was den Teil "...das Recht der Reisevertragskündigung zu, wenn Beginn und Ende der gebuchten Pauschalreise sich um jeweils einen Tag verschieben (Az.: 7 O 257/94)... anbelangt

                  meint
                  Peter

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BulgarienfanB Offline
                    BulgarienfanB Offline
                    Bulgarienfan
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hat jemand den Volltext des Urteils?

                    Gruß

                    Manfred

                    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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