Erfahrung mit Jahn-Reisen ?
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Hallo,
wir sind gerade bei der Planung unsres Urlaubs und haben dabei ein Hotel bei Jahn-Reisen gefunden, welches uns gut zusagt. Bisher haben wir noch nie bei Jahn-Reisen gebucht und deshalb würden mich Eure Erfahrungen mit diesem Reiseveranstalter interessieren.
Viele Grüße Silvia -
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Hallo
ich kann mich Tinichen anschliessen. Wir haben schon häufiger bei Jahn gebucht und waren immer zufrieden. Der RV ist m.M. nach aber nicht das wichtigste. Achte auf deine Hotelwahl. Es gibt bestimmt auch "schlechte" Hotels bei Jahn.
Wir hatten bis jetzt aber immer Glück und schöne Urlaube.Tschüssi
Ria -
Hallo,
wir hatten dieses Jahr im Oktober das 1. Mal bei Jahn-Reisen gebucht (Andalusien). Wir waren sehr zufrieden. Da noch etwas unklar wegen dem Zimmer war, haben wir direkt bei Jahn Reisen angerufen und ich muss sagen, sehr sehr freundlich !!! Als wir nach Hause kamen, bekam ich ein paar Tage spaeter einen Fragebogen (per E-Mail) zugeschickt, mit den ueblichen Fragen, wie z.b. ob das Hotel der Katalogbeschreibung entsprach u.s.w.
Als Dankeschoen, bekam ich ein Gratis Fotobuch (zum selber gestalten)

Gruss
Bine -
Hallo,
auch wir haben schon mehrmals mit Jahn-Reisen (Türkei, Kamelya World Anlage) gebucht und es gab niemals einen Grund zur Beschwerde. Ich muss aber auch sagen, dass ich - zum Glück - auch mit Neckermann und Öger keinerlei Probleme bisher hatte.
Jahn-Reisen, ITS und Tjaereborg sind ein Konzern, der zur REWE-Gruppe gehört. Also eine solide Sache!
Gruß, Nicole
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Hallo
Haben ein großes Poblem haben ein Urlaub gebucht und meine frau ist arbeitslos geworden.und das arbeitsamt sagt sie darf nicht fahren weil sie noch kein urlaubsanspruch im april hat ! Sie muss erst 6 monate arbeitslos sein das sie anspruch darauf hat.jetzt haben wir uns überlegt einfach später zufahren kann mir jemand sagen ob man den urlaub umbuchen kann von april nach september oder oktober ? und wenn ja was für kosten kommen auf einen zu ?
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Hallo Cristian,
möglich ist in der Regel eine Umbuchung! Details besprichst du einfach mit deiner Buchungsstelle, wenn der Reisepreis gleichbleibt oder höher wird ist oftmals keine Umbuchungsgebühr zu zahlen, ansonsten fällt eine an.
Eine andere Frage ist, ob ihr eine RRV-Versicherung abgeschlossen habt? Bei plötzlicher und unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt diese oftmals die Stornokosten. Dann darfst du aber nicht länger warten und müsstest sofort stornieren.
Aber kann man mal sehen wie unterschiedlich die Arbeitsämter arbeiten, bei mir war es damals kein Problem und es war erst im zweiten Monat nach Eintritt der Arbeitslosigkeit und dann noch drei Wochen Urlaub.
Noch ein Hinweis in eigener Sache. Deine Frau wird sich ja sicher um Arbeit bemühen und das ist sicher prioritär, daher weiß ich nicht ob es sinnvoll ist den Urlaub auf später zu verchieben, da doch die Arbeitssuche eben sicher Vorrang hat, oder? Vielleicht ist ein Storno die beste Lösung, zumal wenn es vielleicht nocht die RRV abdeckt. Ist aber nur meine Meinung.
LG
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Als erstes möchte ich jeden, dem sowas passiert wird, mein ehrliches Mitgefühl aussprechen. Auch ich würde die von Ronny empfohlene Verfahrensweise wählen!
@Christian87 Schau Dir bitte mal den Thread "Bricht der Reisemarkt auch bei uns ein" an. Da gibt es viele, die nicht glauben, was dieses Jahr passieren kann! LG Marcel -
ja wir haben rvv und die würden das auch übernehmen die stornokosten aber uns geht es darum wir heiraten im april und es sollte eigentlich die hochzeitsreise werden von uns .und wir dachten den ebend lieber etwas später machen als garnicht!
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Hi,
also zunächst mal ist festzuhalten, dass es für Arbeitslose einen Urlaubsanspruch in diesem Sinn nicht gibt (bitte jetzt keine Diskussionen "ja sollen denn Arbeitslose nicht verreisen" etc. denn meine Feststellung ist vollkommen wertneutral). Aus dieser Tatsache folgt aber auch, dass es dafür keine gesetzlichen Regelungen gibt.
In den Anweisungen der Arbeitsagentur heißt es: "In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll das Arbeitsamt die Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilen." Grund dafür ist, dass in diesem Zeitraum die Vermittlungsbemühungen am erfolgversprechendsten sein sollen (darüber könnte man auch diskutieren)
Mein Vorschlag wäre deshalb, nochmal mit der Behörde zu sprechen und klarzumachen, dassa) bei Buchung der Reise die Arbeitslosigkeit nicht abzusehen war
b) es sich um die Hochzeitsreise handelt.Bleibt der/die Sachbearbeiter/in bei ihrer Ablehnung, mit der/dem Vorgesetzten sprechen, bleibt auch dies ohne Erfolg, auf einem schriftlichem Bescheid (Ablehnung) mit Begründung bestehen, warum auch in diesem besonders gelagtertem Einzelfall die Erlaubnis zu verreisen, verweigert wird. Kommt der Bescheid, Widerspruch einlegen und ich denke, die Erfolgsaussichten sind nicht schlecht.
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wir werden es mal versuchen mit den schrieftlichen einspruch den rest haben wir schon versucht! aber danke für die Tipps
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@Christian87
habt Ihr eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen? -
Carsten,
Christian hat schon geschrieben das es eine RRV gibt. Aber ich möchte hinweisen, dass die RRv nur zahlt, wenn sofort storniert wird. Noch ein Tipp aus meinen Erfahrungen mit dem Arbeitsamt. Es ist nicht gerade von Vorteil sich mit der Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter zu verschätzen, es gibz zwar gesetzliche Vorgaben aber wie "pieksig" die dann im Einzelnen werden kommt immer auf den SB dort an, also wäre ich da vorsichtig!
Und wie gesagt ich kann meine persönliche Meinung nur noch einmal unterstreichen, Arbeitslosigkeit ist nicht schön, gerade wenn Ereignisse wie Hochzeitsreise usw. ansteht, aber es gibt eben Wichtigeres als Reisen, aber jeder sollte eben für sich die persönlichen Ziele stecken, für mich wäre die erfolgreiche Arbeitssuche prioritär.
Grüße und allen ein gesundes neues Jahr.
