Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Bitte um einen Rat
  6. Bitte um einen Rat

Bitte um einen Rat

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
6 Beiträge 5 Kommentatoren 2.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • maxl02M Offline
    maxl02M Offline
    maxl02
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich schreibe mal wieder für Freunde, weil die so wenig Zeit haben.

    Folgendes ist passiert: sie haben im August bei GTI einen Reise in die Türkei gebucht, 28.12.08 soll Abreise sein.
    Nun haben sie heute einen Anruf vom Reisebüro bekommen. dem Reisebüro liegt per heute ein Fax von GTI vor, das Fax ist aber datiert vom 29.09.08 (mit Antowrtfrist bis 07.10.08) das der Flug am 28.12. komlett aus dem Programm genommen wurde (Sky Airlines) und als Alternative wird/wurde der 27.12.08 angeboten.
    Nun ist dieser Termin mittlerweile ausgebucht obwohl das Reisebüro wohl erst heute informiert wurde (sie sind bereit meinen Freunden das Originalfax auszuhändigen).
    Können unsere Freunde verlangen, das sie befördert werden???
    Ich danke für eure Antworten.

    LG
    Maxl02

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • PimbolibärchenP Offline
      PimbolibärchenP Offline
      Pimbolibärchen
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die können nicht verlangen das sie befördert werden,wenn kein Platz mehr ist,aber die haben die möglichkeit kostenlos umzubuchen wo anders hin oder das ganze Geld zurück.Wir hatten das gleiche Problem 2006 4 wochen vorher bescheit bekommen und auch nichts anders bekommen.Ist ärgerlich,aber hohe gewalt. :?

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • miriusM Offline
        miriusM Offline
        mirius
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hohe Gewalt ❓ ❓

        Wieso denn das?? Der Flug wurde gestrichen. Ich glaube schon, dass Anspruch auf Beförderung gegeben ist.

        LG mirius

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • PimbolibärchenP Offline
          PimbolibärchenP Offline
          Pimbolibärchen
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ja aber wenn kein Flug mehr frei ist,willst dich dann auf ein schoss setzen.
          Bei uns ging es nicht trotz Anwalt. ❓

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Ronny87R Offline
            Ronny87R Offline
            Ronny87
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Natürlich hast du ein Recht auf Beförderung am gebuchten Tag, vorausgesetzt bei einer anderen Airline und/ oder Flughafen sind Plätze frei, selbst wenn der Veranstalter diese Fluggesellschaft dann nicht unter Vertrag hat muss der Flug entsprechend umgebucht werden, das ist vollkommen normal und alltäglich.

            Natürlich wird ein Veranstalter zuerst die für seine Verhältnisse beste Lösung versuchen anzubieten, was ich auch legitim finde, da es ja passen könnte.

            LG

            Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • AntoniaWA Offline
              AntoniaWA Offline
              AntoniaW
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ronny87 wrote:
              selbst wenn der Veranstalter diese Fluggesellschaft dann nicht unter Vertrag hat muss der Flug entsprechend umgebucht werden

              So kenne ich es von Linienflügen, nicht aber bei Pauschalreisen. Hier muss doch nur aus dem eigenen Repertoire geschöpft werden, nicht?

              Ich gehe mal davon aus, dass mit der Terminänderung auch eine Entschädigung angeboten wurde. Damit kann man sich den unfreiwillig geänderten Urlaub etwas versüssen.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              Antworten
              • In einem neuen Thema antworten
              Einloggen
              • Sortiert nach
              • Älteste zuerst
              • Neuste zuerst
              • Meiste Stimmen

              • 1 von 1
              Reiseforum Service
              • RSS-Feed abonnieren
              • Verhaltensregeln im Reiseforum
              • Reiseforum Hilfe
              • Forensuche
              • Aktuelle Themen

              • Inhalte melden
              • Veranstalter AGB
              • Nutzungsbedingungen
              • Datenschutz
              • Privatsphäre-Einstellungen
              • AGB
              • Impressum
              © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
              • Erster Beitrag
                Letzter Beitrag