Bitte um einen Rat
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Hallo,
ich schreibe mal wieder für Freunde, weil die so wenig Zeit haben.Folgendes ist passiert: sie haben im August bei GTI einen Reise in die Türkei gebucht, 28.12.08 soll Abreise sein.
Nun haben sie heute einen Anruf vom Reisebüro bekommen. dem Reisebüro liegt per heute ein Fax von GTI vor, das Fax ist aber datiert vom 29.09.08 (mit Antowrtfrist bis 07.10.08) das der Flug am 28.12. komlett aus dem Programm genommen wurde (Sky Airlines) und als Alternative wird/wurde der 27.12.08 angeboten.
Nun ist dieser Termin mittlerweile ausgebucht obwohl das Reisebüro wohl erst heute informiert wurde (sie sind bereit meinen Freunden das Originalfax auszuhändigen).
Können unsere Freunde verlangen, das sie befördert werden???
Ich danke für eure Antworten.LG
Maxl02 -
Die können nicht verlangen das sie befördert werden,wenn kein Platz mehr ist,aber die haben die möglichkeit kostenlos umzubuchen wo anders hin oder das ganze Geld zurück.Wir hatten das gleiche Problem 2006 4 wochen vorher bescheit bekommen und auch nichts anders bekommen.Ist ärgerlich,aber hohe gewalt. :?
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Ja aber wenn kein Flug mehr frei ist,willst dich dann auf ein schoss setzen.
Bei uns ging es nicht trotz Anwalt.
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Natürlich hast du ein Recht auf Beförderung am gebuchten Tag, vorausgesetzt bei einer anderen Airline und/ oder Flughafen sind Plätze frei, selbst wenn der Veranstalter diese Fluggesellschaft dann nicht unter Vertrag hat muss der Flug entsprechend umgebucht werden, das ist vollkommen normal und alltäglich.
Natürlich wird ein Veranstalter zuerst die für seine Verhältnisse beste Lösung versuchen anzubieten, was ich auch legitim finde, da es ja passen könnte.
LG
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Ronny87 wrote:
selbst wenn der Veranstalter diese Fluggesellschaft dann nicht unter Vertrag hat muss der Flug entsprechend umgebucht werdenSo kenne ich es von Linienflügen, nicht aber bei Pauschalreisen. Hier muss doch nur aus dem eigenen Repertoire geschöpft werden, nicht?
Ich gehe mal davon aus, dass mit der Terminänderung auch eine Entschädigung angeboten wurde. Damit kann man sich den unfreiwillig geänderten Urlaub etwas versüssen.