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Sicherungsschein

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Peggy3P Offline
    Peggy3P Offline
    Peggy3
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    wir haben vor 14 Tagen eine zusammengestellte Tauchreise nach Indonesien für das Frühj. im Internet bei einem seriösen Veranstalter gebucht. Den Flug haben wir auf unseren Wunsch sofort bezahlt (Wegen evtl. Energiekostensteigerungen im nächsten Jahr), ansonsten noch die anfallende Anzahlung. Kurz danach ist mir aufgefallen, daß bei der Anmeldungsbestäigung kein Sicherungsschein dabei war. Ich reklamierte dies beim Reiseveranstalter, der versprach mir auch den Sicherungsschein zuzusenden. Gestern haben wir nun den Sicherungsschein für den Flug (anderer Veranstalter) zugemailt bekommen. Aber nicht für die übrige Reise. Was uns sehr suspekt vorkommt. Kann uns jemand weiterhelfen, wir wissen nicht wie wir nun weiter vorgehen sollen.
    LG Peggy

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn eurer Veranstalter mit dem Flug nix zu tun hat ( verstehe ich jetzt so?! ) sondern nur eine einzelne Leistung - z.B. den Hotelaufenthalt - für euch erbringt, dann muss er euch keinen Sicherungsschein ausstellen. Wenn er alle Reisebausteine - z.B. Flüge, Transfers, Hotels, Tauchausflüge, Bootscharter etc. - zu verantworten hat, dann muss er auch einen Sicherungsschein herausgeben.

      Viele Grüße.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • Peggy3P Offline
        Peggy3P Offline
        Peggy3
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Jarek,
        den Flug hat der Reiseveranstalter bei einem Fremdunternehmen gebucht. Bei den Hotels, Transfers, Tauchen tritt er als Reisevermittler (Veranstalter)auf. Welche rechtlichen Mittel haben wir nun? Es könnte ja theoretisch so sein, daß wir 09 den Rest der Reise (nicht wenig Geld) überweisen und der RV geht danach in Konkurs. Kann uns jemand weiterhelfen??
        LG Peggy

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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ist der Reiseveranstalter vielleicht in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts? ( Dürfte hier aber wohl kaum zutreffen ) Dann müßte er auch keinen Sicherungsschein ausgeben.

          Ansonsten kostenfreie Stornierung der Reise androhen bzw. Anzahlung zurückfordern. Ohne Sicherungsschein niemals An- oder Restzahlung leisten! Frag mal Deine Buchungsstelle, warum Sie euch gerade diesen Veranstalter empfohlen hat und welche Erfahrungen in der Buchungsabwicklung/Zahlungsabwicklung bislang mit diesem Veranstalter gemacht worden sind.

          Wenn Ihr eure Internetbuchung nicht bei einem Reisebüro gemacht habt, dann ... tja, dann habt ihr euch vielleicht schon in die Nesseln gesetzt. Wofür gibt´s schließlich Reisebüros?

          Viele Grüße.

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • soedergrenS Offline
            soedergrenS Offline
            soedergren
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hi,

            sieh dir mal >DIESEN THREAD< hier an, da steht das wesentlichste schon drin.

            Unterm Strich...

            • nur eine Leistung (z.B nur Hotel) -> kein Sicherungsschein
            • mehrere Leistungen -> Sicherungsschein

            Und noch was: auch bei den Sicherungsscheinen stellen die Gesellschaften jetzt immer mehr auf E-Scheine um. Da du online gebucht hast, ist es theoretisch möglich, dass du per Mail einen Sicherungsschein bekommen hast und der sich im Spamfilter verheddert hat.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Peggy3P Offline
              Peggy3P Offline
              Peggy3
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,
              ich danke Euch. Bin jetzt etwas schlauer und werde eure Schritte befolgen.-
              LG Peggy

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • UrlaubskalleU Offline
                UrlaubskalleU Offline
                Urlaubskalle
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo, liebe Rechtsexperten,

                kann mir jemand sagen, wie man herausbekommt, ob ein Sicherungsschein für eine Pauschalreise Gültigkeit besitzt?

                Kennt jemand zufällig eine Eureko Versicherungsmaker Tomislava GbR, welche zur Eureko Touristik-Versicherung in den Niederlanden gehört?

                Was würdet ihr dazu sagen, wenn die auf dem Sicherungsschein genannte Rufnummer für den Schadensfall nicht existiert?

                Vielen Dank im Voraus.

                Liebe Grüße
                Ben

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • soedergrenS Offline
                  soedergrenS Offline
                  soedergren
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hi,

                  hört sich etwas komisch an, check doch das Vorhandensein einer gültigen Versicherung auf http://www.tip.de/register - suche dort nach dem RV, nicht dem RSB oder der Versicherungsgesellschaft.

                  Gruß,

                  soedergren

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • UrlaubskalleU Offline
                    UrlaubskalleU Offline
                    Urlaubskalle
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Urlaubskalle wrote:
                    Hallo, liebe Rechtsexperten,

                    kann mir jemand sagen, wie man herausbekommt, ob ein Sicherungsschein für eine Pauschalreise Gültigkeit besitzt?

                    Kennt jemand zufällig eine Eureko Versicherungsmaker Tomislava GbR, welche zur Eureko Touristik-Versicherung in den Niederlanden gehört?

                    Was würdet ihr dazu sagen, wenn die auf dem Sicherungsschein genannte Rufnummer für den Schadensfall nicht existiert?

                    Vielen Dank im Voraus.

                    Liebe Grüße
                    Ben

                    Nur zur abschließenden Info: Der besagte Reisesicherungsschein war getürkt. Der Versicherer kennt weder den Veranstalter noch existiert die angebene Versicherungsnummer. Tja, zu den Festtagen sind leider viele Abzocker am Start...

                    Darum: Augen auf beim Reisekauf 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ADEgiA Offline
                      ADEgiA Offline
                      ADEgi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,

                      hier würde uns eigentlich noch der Name des Veranstalters interessieren.

                      Vielen Dank

                      Berthold

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • UrlaubskalleU Offline
                        UrlaubskalleU Offline
                        Urlaubskalle
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ADEgi wrote:
                        Hallo,

                        hier würde uns eigentlich noch der Name des Veranstalters interessieren.

                        Vielen Dank

                        Berthold

                        Wenn ich den Namen des Veranstalters nenne, dann schließen die lieben Admins wieder diesen Thread, da sie meinen, dass der Veranstalter ein Vermittler ist... 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Mausebaer120M Offline
                          Mausebaer120M Offline
                          Mausebaer120
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Was soll das, Urlaubskalle ❓

                          Wenn es sich um einen Veranstalter handelt, dann wird nichts geschlossen - in Deinem Fall war es aber ein Vermittler und keinVeranstalter !

                          ... und was meinst Du wohl, warum der Versicherer den "Veranstalter" nicht kennt ?

                          Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                          ( Epikur von Samos )

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • UrlaubskalleU Offline
                            UrlaubskalleU Offline
                            Urlaubskalle
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Auf der mir vorliegenden Reiseanmeldung des "Vermittlers" steht jedoch der Vermittler selbst als Reiseveranstalter. Ist ja auch egal...

                            Ich wollte hier nur die potenziellen Opfer im Vorfeld warnen, wenn dies nicht gewünscht ist, dann soll es eben so sein.

                            LG
                            Ben

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Kathi0815K Offline
                              Kathi0815K Offline
                              Kathi0815
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Was in eigener Sache: Wir haben eine Pauschalreise gebucht und auf der Rechnung steht nur die Sicherungsschein-Nummer drauf, extra Sicherungsschein haben wir nicht bekommen. Dachte, das wär jetzt so üblich. Oder nicht? ❓

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • soedergrenS Offline
                                soedergrenS Offline
                                soedergren
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hi Kathi,

                                das hört sich zwar auf den ersten Blick ein wenig eigenartig an, es ist aber möglich, dass trotzdem alles okay ist. Es sollen von den Versicherungen jetzt nämlich demnächst E-Scheine ausgegeben werden - möglich, dass Euer RV die schon benutzt.

                                Sieh doch einfach im Reiseveranstalterregister nach (Link dahin auf Seite 1 dieses Threads), ob Euer RV die Insolzvenzversicherung abgeschlossen hat.

                                Gruß,

                                soedergren

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • SiegfriedS Offline
                                  SiegfriedS Offline
                                  Siegfried
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  So'n Mist hatte einen langen Bericht geschrieben, die falsch Taste gedrückt, weg war er.
                                  Also nochmal in Kurzfassung,in Bezug auf die letzte RTL Reisesendung, gestrandete Urlauber auf Mauritius und Thailand die bei einem Käsehändler 😉 (nur Vermittler) gebucht hatten.
                                  Die Leute hatten doch sicher alle ein Sicherungsschein? Was ist Der wert, wenn man vor dem Hotel, Flughafen, in der Wüste kampieren muß, weil der Veranstalter nicht bezahlt hat und es sich erst später herausstellt, daß der Pleite ist. Lt.Schein....nach Zahlunsunfähikeit, oder Eröffnung des Konkursverfahrens.... kann Monate und Jahre dauern.
                                  Ich brauche sofort Geld und Hilfe, wenn ich vor dem Hotel kampieren muß und auch kein Geld mehr habe!!!
                                  Auf die Erstattung des Reisepreises hinterher pfeife ich.
                                  Gruß
                                  Siegi

                                  s.w.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SchluckbrunnenS Offline
                                    SchluckbrunnenS Offline
                                    Schluckbrunnen
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Siegried
                                    Was willst du uns jetzt sagen? Wenn du sozusagen "pleite" am Reiseziel ankommst und kein Geld mehr für Eventualitäten hast, dann solltest du die Reise nicht antreten. Im Zweifelsfall kannst du noch Hilfe vom Konsulat einfordern was im Fall einer Veranstalterpleite auch gemacht würde.
                                     
                                    Wie bei allen Streitigkeiten muss man eben in Vorleistung gehen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • papaya46P Offline
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                                      papaya46
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo,
                                      zu der Frage eine :Info.
                                      mfG.

                                      suum cuique

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SiegfriedS Offline
                                        SiegfriedS Offline
                                        Siegfried
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo Steinerlein(chen), habe gerade an mir runtergeschaut und festgestellt, daß ich doch "Siegfried" bin 😉 .
                                        Also, ist der Sicherungsschein für die Katz, der hilft erst hinterher. Da brauche ich Den nicht.
                                        Ich habe immer genug mammon dabei, bin persöhnlich nicht betroffen.
                                        Die Frage war allgemein gedacht. Dachte an die gestrandeten  Leute in der TV-Sendung. Die hätten sofort Hilfe gebraucht. Wie kommen Die aus der Wüste, ohne Telefon ins Konsulat?
                                        Gruß
                                        Siegi

                                        s.w.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          SchluckbrunnenS Offline
                                          Schluckbrunnen
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                                          #20

                                          @Siegfried
                                          Wenn du den Sicherungsschein nicht brauchst, heisst das, dass du im Schadensfall auch auf die Rückerstattung deiner bereits geleisteten Zahlungen an den Reiseveranstalter UND auf deine zusätzlich entstanden Kosten wie Hotel, Rückflug, Transfers verzichtest.
                                           
                                          Der Sicherungsschein ist kein Dokument, welches dir vorort hilft, es ist ein Nachweis, dass ein möglicher eintretender Schaden versichert ist.
                                           
                                          Was irgend ein Fernsehsender an Müll ausstrahlt hat ganz sicher nichts mit dem Thema hier zu tun. Geh doch einfach ins FunForum ... da bist du besser aufgehoben.

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