Sicherungsschein
-
Hallo zusammen,
wir haben vor 14 Tagen eine zusammengestellte Tauchreise nach Indonesien für das Frühj. im Internet bei einem seriösen Veranstalter gebucht. Den Flug haben wir auf unseren Wunsch sofort bezahlt (Wegen evtl. Energiekostensteigerungen im nächsten Jahr), ansonsten noch die anfallende Anzahlung. Kurz danach ist mir aufgefallen, daß bei der Anmeldungsbestäigung kein Sicherungsschein dabei war. Ich reklamierte dies beim Reiseveranstalter, der versprach mir auch den Sicherungsschein zuzusenden. Gestern haben wir nun den Sicherungsschein für den Flug (anderer Veranstalter) zugemailt bekommen. Aber nicht für die übrige Reise. Was uns sehr suspekt vorkommt. Kann uns jemand weiterhelfen, wir wissen nicht wie wir nun weiter vorgehen sollen.
LG Peggy -
Wenn eurer Veranstalter mit dem Flug nix zu tun hat ( verstehe ich jetzt so?! ) sondern nur eine einzelne Leistung - z.B. den Hotelaufenthalt - für euch erbringt, dann muss er euch keinen Sicherungsschein ausstellen. Wenn er alle Reisebausteine - z.B. Flüge, Transfers, Hotels, Tauchausflüge, Bootscharter etc. - zu verantworten hat, dann muss er auch einen Sicherungsschein herausgeben.
Viele Grüße.
-
Hallo Jarek,
den Flug hat der Reiseveranstalter bei einem Fremdunternehmen gebucht. Bei den Hotels, Transfers, Tauchen tritt er als Reisevermittler (Veranstalter)auf. Welche rechtlichen Mittel haben wir nun? Es könnte ja theoretisch so sein, daß wir 09 den Rest der Reise (nicht wenig Geld) überweisen und der RV geht danach in Konkurs. Kann uns jemand weiterhelfen??
LG Peggy -
Ist der Reiseveranstalter vielleicht in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts? ( Dürfte hier aber wohl kaum zutreffen ) Dann müßte er auch keinen Sicherungsschein ausgeben.
Ansonsten kostenfreie Stornierung der Reise androhen bzw. Anzahlung zurückfordern. Ohne Sicherungsschein niemals An- oder Restzahlung leisten! Frag mal Deine Buchungsstelle, warum Sie euch gerade diesen Veranstalter empfohlen hat und welche Erfahrungen in der Buchungsabwicklung/Zahlungsabwicklung bislang mit diesem Veranstalter gemacht worden sind.
Wenn Ihr eure Internetbuchung nicht bei einem Reisebüro gemacht habt, dann ... tja, dann habt ihr euch vielleicht schon in die Nesseln gesetzt. Wofür gibt´s schließlich Reisebüros?
Viele Grüße.
-
Hi,
sieh dir mal >DIESEN THREAD< hier an, da steht das wesentlichste schon drin.
Unterm Strich...
- nur eine Leistung (z.B nur Hotel) -> kein Sicherungsschein
- mehrere Leistungen -> Sicherungsschein
Und noch was: auch bei den Sicherungsscheinen stellen die Gesellschaften jetzt immer mehr auf E-Scheine um. Da du online gebucht hast, ist es theoretisch möglich, dass du per Mail einen Sicherungsschein bekommen hast und der sich im Spamfilter verheddert hat.
-
Hallo, liebe Rechtsexperten,
kann mir jemand sagen, wie man herausbekommt, ob ein Sicherungsschein für eine Pauschalreise Gültigkeit besitzt?
Kennt jemand zufällig eine Eureko Versicherungsmaker Tomislava GbR, welche zur Eureko Touristik-Versicherung in den Niederlanden gehört?
Was würdet ihr dazu sagen, wenn die auf dem Sicherungsschein genannte Rufnummer für den Schadensfall nicht existiert?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Ben -
Hi,
hört sich etwas komisch an, check doch das Vorhandensein einer gültigen Versicherung auf http://www.tip.de/register - suche dort nach dem RV, nicht dem RSB oder der Versicherungsgesellschaft.
Gruß,
soedergren
-
Urlaubskalle wrote:
Hallo, liebe Rechtsexperten,kann mir jemand sagen, wie man herausbekommt, ob ein Sicherungsschein für eine Pauschalreise Gültigkeit besitzt?
Kennt jemand zufällig eine Eureko Versicherungsmaker Tomislava GbR, welche zur Eureko Touristik-Versicherung in den Niederlanden gehört?
Was würdet ihr dazu sagen, wenn die auf dem Sicherungsschein genannte Rufnummer für den Schadensfall nicht existiert?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
BenNur zur abschließenden Info: Der besagte Reisesicherungsschein war getürkt. Der Versicherer kennt weder den Veranstalter noch existiert die angebene Versicherungsnummer. Tja, zu den Festtagen sind leider viele Abzocker am Start...
Darum: Augen auf beim Reisekauf

-
ADEgi wrote:
Hallo,hier würde uns eigentlich noch der Name des Veranstalters interessieren.
Vielen Dank
Berthold
Wenn ich den Namen des Veranstalters nenne, dann schließen die lieben Admins wieder diesen Thread, da sie meinen, dass der Veranstalter ein Vermittler ist...

-
Was soll das, Urlaubskalle

Wenn es sich um einen Veranstalter handelt, dann wird nichts geschlossen - in Deinem Fall war es aber ein Vermittler und keinVeranstalter !
... und was meinst Du wohl, warum der Versicherer den "Veranstalter" nicht kennt ?
-
Auf der mir vorliegenden Reiseanmeldung des "Vermittlers" steht jedoch der Vermittler selbst als Reiseveranstalter. Ist ja auch egal...
Ich wollte hier nur die potenziellen Opfer im Vorfeld warnen, wenn dies nicht gewünscht ist, dann soll es eben so sein.
LG
Ben -
Hi Kathi,
das hört sich zwar auf den ersten Blick ein wenig eigenartig an, es ist aber möglich, dass trotzdem alles okay ist. Es sollen von den Versicherungen jetzt nämlich demnächst E-Scheine ausgegeben werden - möglich, dass Euer RV die schon benutzt.
Sieh doch einfach im Reiseveranstalterregister nach (Link dahin auf Seite 1 dieses Threads), ob Euer RV die Insolzvenzversicherung abgeschlossen hat.
Gruß,
soedergren
-
So'n Mist hatte einen langen Bericht geschrieben, die falsch Taste gedrückt, weg war er.
Also nochmal in Kurzfassung,in Bezug auf die letzte RTL Reisesendung, gestrandete Urlauber auf Mauritius und Thailand die bei einem Käsehändler
(nur Vermittler) gebucht hatten.
Die Leute hatten doch sicher alle ein Sicherungsschein? Was ist Der wert, wenn man vor dem Hotel, Flughafen, in der Wüste kampieren muß, weil der Veranstalter nicht bezahlt hat und es sich erst später herausstellt, daß der Pleite ist. Lt.Schein....nach Zahlunsunfähikeit, oder Eröffnung des Konkursverfahrens.... kann Monate und Jahre dauern.
Ich brauche sofort Geld und Hilfe, wenn ich vor dem Hotel kampieren muß und auch kein Geld mehr habe!!!
Auf die Erstattung des Reisepreises hinterher pfeife ich.
Gruß
Siegi -
@Siegried
Was willst du uns jetzt sagen? Wenn du sozusagen "pleite" am Reiseziel ankommst und kein Geld mehr für Eventualitäten hast, dann solltest du die Reise nicht antreten. Im Zweifelsfall kannst du noch Hilfe vom Konsulat einfordern was im Fall einer Veranstalterpleite auch gemacht würde.
Wie bei allen Streitigkeiten muss man eben in Vorleistung gehen. -
Hallo Steinerlein(chen), habe gerade an mir runtergeschaut und festgestellt, daß ich doch "Siegfried" bin
.
Also, ist der Sicherungsschein für die Katz, der hilft erst hinterher. Da brauche ich Den nicht.
Ich habe immer genug mammon dabei, bin persöhnlich nicht betroffen.
Die Frage war allgemein gedacht. Dachte an die gestrandeten Leute in der TV-Sendung. Die hätten sofort Hilfe gebraucht. Wie kommen Die aus der Wüste, ohne Telefon ins Konsulat?
Gruß
Siegi -
@Siegfried
Wenn du den Sicherungsschein nicht brauchst, heisst das, dass du im Schadensfall auch auf die Rückerstattung deiner bereits geleisteten Zahlungen an den Reiseveranstalter UND auf deine zusätzlich entstanden Kosten wie Hotel, Rückflug, Transfers verzichtest.
Der Sicherungsschein ist kein Dokument, welches dir vorort hilft, es ist ein Nachweis, dass ein möglicher eintretender Schaden versichert ist.
Was irgend ein Fernsehsender an Müll ausstrahlt hat ganz sicher nichts mit dem Thema hier zu tun. Geh doch einfach ins FunForum ... da bist du besser aufgehoben.