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Kreuzfahrtschiff hält nicht wo es soll...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Kreuzfahrten
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  • Felixxx87F Offline
    Felixxx87F Offline
    Felixxx87
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir haben eine Antarktiskreuzfahrt gemacht.
    Dabei wird natürlich immer angegeben, dass die Route und Anlandungen wetterbedingt sind. Das ist uns natürlich klar und eine dadurch bedingte Routenänderung nehmen wir natürlich hin.

    Nun haben wir aber erfahren, dass an einem der Höhepunkte der Reise gar nicht angelegt werden konnte/durfte, da das Schiff einfach zu groß ist und so viele Passagiere gar nicht an dieser Stelle an Land dürfen.
    Das wusste der Reiseveranstalter ja wohl vorher...

    Ist es nicht hart gesagt vorspeigelung falscher Tatsachen, wenn im Katalog steht, dass dort angelegt wird, wenn es "wetterbedingt" möglich ist, wenn von vornherein klar ist, dass das Schiffe der Größe wegen dort nicht anlegen darf???

    Und ist es möglich hierfür Ansprüche geltend zu machen?

    Vielen Dank!
    Gruß
    Felix

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    • soedergrenS Offline
      soedergrenS Offline
      soedergren
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi Felixxx87,

      erst mal willkommen zurück aus der Kälte in der Kälte 😉

      Nach deinen Ausführungen sieht's mir eher so aus, als hätte ggf. die Route und nicht das Schiff die Erwartungen nicht erfüllt.

      Wie auch immer, für eine Beantwortung deiner Fragen wäre es ganz hilfreich, wenn du ein paar weitere Details (RV, Reederei, Schiff, Route usw.) angibst.

      Zum Beispiel: was genau stand im Katalog? Stand da das Wort "anlegen" oder wurde "nur" allgemein die Route vorgestellt. Auch für einen Hafen zu große Schiffe können ja auf Reede liegen und die Reisenden ggf. mit Tendern an Land gebracht werden. Ferner: wurde dieser Ort als Höhepunkt angepriesen oder war es einer eurer persönlichen Höhepunkte? War es der einzige Ort, der ausgelassen wurde oder gab es noch mehrere?

      Gruß,

      soedergren

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Felixxx87F Offline
        Felixxx87F Offline
        Felixxx87
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        danke für die Antwort.

        Nun, es gibt ja dort (bis auf die Falklandinseln) keine Häfen, d.h. das Schiff ankert im Meer und man wird mit Zodiacs an Land gebracht. Dass das nur bei gutem Wetter/geringem Wellengang möglich ist, ist klar, so steht es auch im Katalog.

        Nur bei der von mir genannten Insel haben wir eben von jenem Experten erfahren, dass man dorthin mit diesem Schiff gar nicht fahren darf, da so viel Passagiere dort gar nicht an Land gehen dürfen. Somit ist eine Landung egal bei welchem Wetter nicht möglich.

        Das Schiff hat auch andere Highlights nicht angesteuert, da der Weg dorthin angeblich zugefroren war etc. (kann man nicht nachprüfen und muss es somit akzeptieren).
        Außerdem war die Route ganz anders als im Katalog beschrieben, da der dafür verantwortliche Experte an Board meinte, dies sei so interessanter und die Route lt. Katalog interessiere ihn nicht ...
        Nach einem Aufstand der Gäste während der Tour wurde dieser nach der Kreuzfahrt wohl vom Veranstalter entlassen bzw. mit uns nach Deutschland geschickt und ein anderer eingeflogen...
        (p.s. war transocean, marco polo, 27.12. -11.1)

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        Venetien/Italien
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        • ReisemarieR Offline
          ReisemarieR Offline
          Reisemarie
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Felix,

          deine Enttäuschung kann ich gut verstehen. So eine Reise macht man ja nicht jedes Jahr und wenn man sie schon macht, dann möchte man es auch möglichst perfekt haben.

          Interessant wäre es zu wissen, ob während eurer Zeit Schiffe von anderen Reedereien ebenfalls diese Punkte nicht angefahren haben? Wir waren im Februar 08 in den VAE und hatten 2 Tage Sturm, sind aber alle geplanten Häfen angelaufen. Dagegen hat die gleichzeitig fahrende AIDA zum Ärger ihrer Passagiere 1 oder 2 Häfen ausgelassen.

          Wie die rechtliche Seite aussieht, weiß ich leider nicht.

          Wir hatten letzten Herbst eine große Balkonkabine auf der Millennium, 14 Tage von Sydney nach Auckland gebucht. Diese Route wurde einfach ersatzlos gestrichen, und sie schippert nun während unserer Zeit im Wochenwechsel durch die Karibik.
          Für uns gibt es für diese Reise keinen Ersatz (Man hätte 10 Monate früher fahren können und dafür eine Vergütung bekommen... das ist aber nicht, was wir wollten). Ich bin immer noch enttäuscht.

          Gruß Reisemarie

          Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage

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          • Felixxx87F Offline
            Felixxx87F Offline
            Felixxx87
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            hey,

            danke für die Antwort.

            Andere Schiffe sind natürlich z.b. durch Crystal Sound oder Lemaire Kanal gefahren, aber die sind natürlich u.a. kleiner, sodass man schlecht nachprüfen kann, inwieweit das möglich war.
            Zudem kommt dazu, dass der Kapitän erst kurz vor dieser Fahrt ausgetauscht wurde, da der vorige wohl gekündigt hat, sodass sich der neue wohl noch nicht besonders gut mit dem Schiff auskannte und deshalb kein Risiko eingegangen ist, sprich nur die Routen für Einäugige gefahren ist:)

            Auf besagter Insel sind definitiv Passagiere anderer Schiffe an Land gegangen, uns wurde wie gesagt gleich am Anfang gesagt, "den Punkt können Sie streichen, da darf so ein großes Schiff gar nicht in die Nähe", obwohl es so im Katalog stand...

            Das fanden nicht nur wir unmöglich (zumal er meinte, uns "seine" Antarktis zeigen zu müssen und nicht das, auf das wir uns gefreut hatten) sondern auch alle anderen Passagiere (die z.t. schon 5 Mal in der Antarktis waren und sowas noch nie erlebt haben), sodass der Verantwortliche wie gesagt mit uns heim geflogen ist und t. jetzt für die restlichen Touren jemand anderen runtergeschickt hat...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • soedergrenS Offline
              soedergrenS Offline
              soedergren
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Guten Morgen Felix!

              Zur rechtlichen Lage kann ich dir leider herzlich wenig sagen, da es ja immer auf den ganz genauen Wortlaut ankommt und ich ohne den Katalog hier vor der Nase zu haben diesen einfach nicht kenne.

              Welche Insel war's denn eigentlich? Entweder ich hab Tomaten auf den Augen, oder du hast den Namen noch nicht genannt.

              Groß ist ja auch immer relativ. Die Marco Polo gehört heute ja mittlerweile mit ihren 176 Metern Länge (19.860 BRT) eher zu den kleineren Kreuzfahrtschiffen, aber das kann natürlich für den einen oder anderen Hafen trotzdem deutlich zu groß sein. Das Schiff mit dem wir selbst Antarktiskreuzfahrten im Programm haben ist mit 168 Metern Länge und 19.907 BRT ja ungefähr die selbe Größe, und zumindest an folgenden Inseln/Orten dürfen wir anlegen bzw. Passagiere ausschiffen: Half Moon Island, Hope Bay, Triangle Point, Ushuaia, Deception Island, Elephant Island, West Point und Port Stanley (Falkland Islands), Grytviken - ist da eure Insel dabei?

              Deshalb würde ich an deiner Stelle erst mal (nett) an Transocean schreiben (per Einschreiben natürlich und maximal vier Wochen nach Reiseende) und abwarten, was die selbst dazu sagen und ggf. anbieten. Wenn dir die Antwort nicht gefällt, ist immer noch Zeit, weitere Schritte einzuleiten.

              Gruß,

              soedergren

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • UteEberhardU Offline
                UteEberhardU Offline
                UteEberhard
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Felix,

                erstelle schnellstens eine klare Gegenüberstellung der ausgeschriebenen Fakten, die im Katalog oder noch besser an Bord (Reiseverlauf/schriftlich) zugesagt und ausgeschrieben waren.

                Beispiel: Reiseverlauf/Katalog/Info schriftl. an Bord
                03.01.09 Fahrtroute Port Stanley, Coronation Island, Landgang,
                Inselgang 7.00-11.00 Uhr

                         Erfolgt nicht, weil..... (Aussage Zitat RL oder Hinweis Kapitän.)
                

                So jeden Tag (!) genau aufführen, wie war der Ablauf vorgesehen und was tatsächlich erfolgt ist. Was wurde wann, durch wen und mit welchem Argument abgesagt. Für die komplette Kreuzfahrt.

                Im hinteren Teil des Marco Polo Katalogs von Transocean befindet sich das vollständige Angebot der Ausflüge. Genau Auflistung welche ausgefallen sind.
                Damit auch dokomentiert ist was euch "alles entgangen ist"

                Wenn wurde über (Ver) Änderungen informiert.

                Wie wurde auf Nachfragen reagiert (Argumente und von wem ?)

                Aussagen des RL/Kreuzfahrtdirektors zitieren.

                Wenn Passagiere anderer Schiffe die Landgänge durchführt haben, bitte genau den Tag, den Namen des Schiffes und wenn möglich die BRT angeben.

                Wichtig: Keine Vermutungen oder Mutmaßungen aufführen wie "Wir haben gehöhrt das Herr XY entlassen wurde". Bringt nichts, wird dir wiederlegt !

                Reaktionen der anderen Gäste aufführen (Falls möglich mit Name/Zeuge)

                Zum Schluß eine klare eindeutige Zusammenfassung wie z.B.:

                Insgesamt wurden folgende Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht:
                Beispiel
                3 Landgänge nicht ausgeführt
                2 Inselbesichtigungen nicht ausgeführt
                2 Fahrten durch French Passage und Half Moon Islnd nicht erfolgt.

                Wenn die klare Gegenüberstellung der zugesagten/ausgeschriebenen Fakten gegen die nicht erbrachten Leistungen erstellt ist, sende diese an Transocean. Welche Ansprüche du daraus erstellst, ist abhängig davon, welche Leistungen nicht erbracht wurden.

                Beschäftige dich im Vorfeld nicht mit den Reisbedingungen und AGB's des Veranstalters. Hilft dir zunächst nicht weiter, sondern behindert dich nur bei der Darstellung der Mängel.
                AGB's und Reisebedingungen sind Argumente deines "Gegeners" und helfen dir zunächst nicht.

                Viel Erfolg,

                Hans

                Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ericmuE Offline
                  ericmuE Offline
                  ericmu
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  es scheint keine ' einwandfreie ' Sache vom Käpitän, dieser ist ein erster
                  Linie für die Route und das ' Ausfallen ' von Anlegestellen verantwortlich,
                  aber auch der Reeder und der RV, wurde hier ' geködert ' ?
                  Inwieweit ein Abweichen (höhere Gewalt )nachweisbar ist, dürfte nicht einfach sein, der RV
                  wird schon Erklärungen in diese Richtung liefern.
                  Viel Erfolg !
                  Die RV tun sich damit mittelfristig und langfirstig keinen Gefallen,
                  ein unzfriedener Kunde bucht nicht mehr !

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Felixxx87F Offline
                    Felixxx87F Offline
                    Felixxx87
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    danke für die antworten!

                    das schiff ist erstmal 3 Tage nur richtung Süden gebrettert, da der verantwortliche Experte unbedingt über den Südpolarkreis fahren wollte (was ja nicht geplant war). dabei wurde so weit von der küste entfernt gefahren, dass man die tage kein Stück Land/Eis gesehen hat.

                    Bein Zurückfahren ging dann wohl die Zeit aus (meine Vermutung), sodass Ausreden gefunden werden mussten..

                    • Es wurden nur 3 der 6 geplanten Landgänge durchgeführt.

                    • Lemaire-Kanal, Crystal Street Martha-Street wurden (angeblich wegen Eis) nicht
                      durchfahren (die MS Fram konnte aber)

                    • Half Moon Island und Deception Island wurden nicht angefahren (wohl wegen der
                      knappen Zeit)

                    • auf Elephant Island konnte angeblich wegen der zu großen Passagierzahl nicht
                      angelandet werden

                    Wie seht ihr das mit "Entschädigung". Hab bisher nur lt. Frankfurter Tabelle: entgangener Ausflug bei Kreuzfahrt mit 30% des Tagespreises gefunden -> nur 3 statt 6 Anlandungen, also 3 Tage mal 30%.

                    Ansonsten wüsste ich nicht, wie ich was verlangen sollte?!?

                    Gruß

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Felixxx87F Offline
                      Felixxx87F Offline
                      Felixxx87
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      dazu kommt übrigends noch, dass dieser Verantwortliche heimlich für ein paar der Gäste spezielle Ausflüge organisierte (Volunteer-Point, Flug über Falklands, ..) die den anderen Gästen nicht angeboten wurden und auch nicht von selbst organisierbar waren...

                      Zudem wurde unsere Katamaranfahrt in Ushuaia am letzten Tag wegen Wind und sperrung des Hafens abgesagt, keine dreiviertel Stunde später fuhren aber andere Katamarane aus dem Hafen...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • soedergrenS Offline
                        soedergrenS Offline
                        soedergren
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hi,

                        hmm.. das mit Elephant Island ist so eine Sache. Das Problem bei dieser Insel ist weniger die Anzahl der Passagiere, sondern vielmehr, dass eine Landung in Schlauchbooten wegen der häufig sehr widrigen Windverhältnisse nur äußerst selten gelingt.

                        Die Fram ist leider kein guter Vergleich, da sie mit nur 113 Metern Länge und einer GT von rund 11.600 doch ein ganzes Stück kleiner ist.

                        Gruß,

                        soedergren

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • UteEberhardU Offline
                          UteEberhardU Offline
                          UteEberhard
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nochmals Felix,

                          erstelle eine genaue Gegenüberstellung a Tag.

                          Was war geplant (Reiseablauf), wie war die Realität ?

                          Sorry aber so wie du hier deine Beschwerde formulierst, sind deine Chancen eher gering. Auch Formulierungen wie: ".... nur Richtung Süden gebrettert" kannst du nicht verwenden (Unsachlich !)

                          Wie war die Route angegeben, welche Route ist das Schiff wirklich gefahren, welchen Nachteil hatte die Fahrt für dich, auf der geänderten Route ?

                          Das für die Rückfahrt nicht mehr genügent Zeit zur Verfügung stand, wird von dir vermutet (!). War es wirklich so. Kannst du es durch eine zu lange "Hinfahrt" belegen ?

                          Dein Vergleich mit der MS Fram: Die Marco Polo hat nach Angaben von Transocean die Eisklasse E 1 bzw IC. und einen verstärkten Schiffskörper. Was hat die MS Fram ? Sorry ich weiß es nicht, aber das musst du mal im Internet recherchieren und als Argument nutzen oder auch nicht.

                          Nochmal, nur mit klaren Gegenüberstellungen wie:

                          Beschriebene Leistung:..............................., Realität war aber:....................
                          daher folgende Nachteile und nicht erbrachte Leistungen:..............................

                          Nur so kommst du weiter. Und erst dann ist erkennbar, was du einfordern kannst.

                          Bitte argumentiere mit Fakten.

                          Bitte nicht böse sein, aber so wie du hier deine Reklamationen formulierst, würde ich dir diese als Reiseveranstalter "vollständig auseinander nehmen" und dir eine qualifizierte Absage erteilen.

                          Gruß

                          Hans

                          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • soedergrenS Offline
                            soedergrenS Offline
                            soedergren
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hi, ich kann Hans hier nur recht geben... je sachlicher das formuliert wird, desto besser. Die Fram hat übrigens Eisklasse 1B; ich denke, dass sie für einen Vergleich eher nicht geeignet sein dürfte (andere Eisklasse, deutlich kleiner, usw.).

                            Insgesamt schätze ich deine Chancen, hier "größere" Summen zurückzubekommen, eher gering ein - bitte nicht böse sein, aber ich denke, dass dir eine realistische Einschätzung einfach mehr bringt. Der Veranstalter wird sich bei den Inseln und Passagen darauf berufen, dass die Witterungsbedingungen einfach ein Anlanden nicht zuliessen; ihm dies zu widerlegen, dürfte schwer sein. Gerade bei Elephant Island mit einer "Anlandungsquote" von vielleicht 2 geglückten aus 50 Versuchen ist ein Paradebeispiel für diese Witterungsgeschichte.

                            Gruß,

                            soedergren

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • UteEberhardU Offline
                              UteEberhardU Offline
                              UteEberhard
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @soedergren

                              Hallo,

                              aber das ist genau der Punkt. Von "Eisklassen" habe ich keine Ahnung. Aber ich verstehe dich so, das die MS Fram eine bessere (stabilere) Eisklasse hat.

                              Wenn Felix nun aufführt, das die MS Fram gefahren ist, wird ihm das sofort wiederlegt, mit dem Argument: "Nach Rücksprache mit dem Kapitän auf der Marco Polo, teilte uns der mit, dass am x.x.2009 die Vereisung so stark war, das nur Schiffe ab der Eisklasse 1B die Strecke befahren konnten. Wetterabhängig (!)und wegen der Klasse E 1 war das der Marco Polo nicht möglich".

                              Und schon hat Felix dieses Argument verspielt. Also MS Fram besser nicht aufführen, lieber Felix !
                              MS Fram ist ein sehr modernes Schiff speziell für die Arktis und die Antarktis, Baujahr 2007. Sorry, aber die Marco Polo ist ein altes Kreuzfahrtschiff - über 40 Jahre alt !

                              Also Felix überlege dir genau deine Argumente, sonst geht der Schuß nach hinten los.

                              Gruß

                              Hans

                              ps Ich glaube wir haben jetzt Felix ausreichend geholfen. Den Brief muß er noch selber schreiben.

                              Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                #15

                                @felix

                                "Ausfall von Reise-Höhepunkten wiegt besonders schwer

                                Köln (dpa/tmn) - Wenn Touristen wegen eines Reisemangels Geld zurückbekommen, wird ihr Anspruch in der Regel aufgrund der Zahl der betroffenen Urlaubstage errechnet. Es kann aber Ausnahmen von dieser Regel geben.

                                Zum Beispiel wenn bei Antarktis-Kreuzfahrten wichtige Teile der Tour ausfallen. Dann hat die Berechnung des finanziellen Anspruchs «unter wertender Betrachtung der einzelnen Programmpunkte und des insgesamt mit der Reise verbundenen Urlaubserlebnisses zu erfolgen». Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Az.: 16 U 82/07)."

                                >für mehr Details hier klicken<

                                Gruß privacy

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

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