U18 in der Türkei?
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Hallo Zusammen,
ich(20) möchte diese Jahr mit meiner Freundin(17) in Urlaub fliegen, vermutlich in die Türkei. Wir wissen allerdings nicht ob wir da irgendwelche Probleme bekommen oder sonstiges? Klar das wir eine Vollmacht der Eltern auf mich dabei haben müssen. Aber wie ist das mit Alkohol und zB Wasserpfeife? Gibt das Probleme wenn ich ihr auch mal nen Cocktail hole?
Schreibt mal eure Erfahrungen
Danke im Voraus
Gruß TheWhitePanther
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nope
ich war mit meinem freund 2007 in der Türkei war damals auch noch 17 jahre... jedoch bekam ich ohne weiters ein band für 18...!! hatte nicht mal eine Bescheinigung von meinen Eltern dabei...Shisha, Alkohol, Disco, Coktails..alles kein problem
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Das kommt auf die Location und das Hotel an. Wir wurden damals genau danach gefragt wie alt wir sind und haben dann die jeweiligen Bänder bekommen. Obwohl manche von uns 2 Monate später 18 geworden sind.
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... es geht ja nicht darum, wer es wie und wann schon in der Türkei geschafft hat in eine Disco zu kommen oder dort unter 17 Jahre schon Alkohol getrunken hat.
Die Türkei hat, ebenso wie Deutschland, seine gesetzlichen Regelungen und nur die dürften zählen, wenn man erwischt wird !
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Großen Dank, @Mausebaer!!
Ich kenne auch ein Hotel, in dem du auf keinen Fall einen alkoholischen Cocktail für deine Freundin bekommen würdest! Auf jeder Bar steht ein Schild mit dem Hinweis, dass Alkohol an Jugendliche unter 18 nicht ausgeschenkt wird, vollkommen uninteressant, ob du eine Vollmacht von den Eltern hast.
Eine Mutter, die für ihren 17 Jährigen ein Bier haben wollte, hat sich sogar persönlich mit dem F&B Manager angelegt - keine Chance!Das gilt im Übrigen für die Mehrzahl der Hotels, besonders, nachdem es in jüngster Zeit einige Zwischenfälle gegeben hat.
Meistens versuchen die Jugendlichen, Alkohol von draußen in die Anlagen zu schmuggeln, obwohl auch die Markets Altersnachweise verlangen, scheint es hin und wieder zu gelingen. Wird man erwischt - was überaus wahrscheinlich ist, wird der Alkohol konfisziert und muss von einem Erwachsenen abgeholt werden. In deinem Fall wäre das wohl kein Problem, aber ich als Mutter würde garantiert nur einmal an der Reze mit einem solchen Auftrag aufschlagen!Du solltest also mit einer recht strengen Einhaltung der Vorschriften rechnen.
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Danke für die zahlreichen Antworten

Ich merke man muss einfach nur bisschen glück haben, wenn man sowas erreichen will. Von daher werden wir wohl einfach abwarten müssen.
Es geht ja auch nicht darum, das meine Freundin sich besaufen will, sondern das wir Abends vielleicht gern mal nen Cockatail zusammen trinken wollen oder ähnliches

Klar würden wir dafür keinen Aufstand machen, wäre aber schon schön wenns ginge. Nunja wir werden es ja erleben.
Auf jedenfall Danke an alle
Gruß TheWhitePanther
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Ich habe auch nicht unterstellt, dass es euch um Komagelage geht ... dazu war dein Post - das möchte ich hier einfach mal sagen! - viel zu sachlich und bescheiden formuliert! (das war ein Kompliment!)
Du kannst dir denken, dass es aufgrund zahlreicher negativer Erlebnisse ein sehr kontroverses Thema ist, das du anschneidest.
Es wird in der Folge leider daran festgemacht
a) was schon an Entgleisungen wahrgenommen wurde
b) ob man womöglich (sei als Eltern oder Jugendlicher!!) betroffen war
c) oder wie lässig und unbedarft oder eben orthodox gepostet wird.Die Quintessenz scheint dir klar zu sein: Es gibt eine gesetzgeberische Voraussetzung und diese gilt es ggf. zu akzeptieren.
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Sue1975 wrote:
gut, am Ende haftet das Hotel, wenn die minderjährige Freundin mit Alkoholvergiftung in den Pool fällt... eigentlich ja auch richtig so.Das ist so nicht ganz richtig ... sollte er nachweisbar das/die Getränk/e besorgt, oder sie auch nur von seinem Cocktail nippen lassen haben, macht er sich strafbar:
Im Falle eines Unfalls würde der Staatsanwalt ermitteln, natürlich könnten aber ggf. ihre Eltern auch ohne weitere Umschweife Strafanzeige erstatten!
Es gibt gesetzgeberisch verankerte Regeln und es ist ratsam, sich daran zu halten.Mein vorläufiges Schlusswort:
Man soll nicht mit Torpedos auf Spatzen schießen!
Unfassbarer Weise liest man fast täglich von Minderjährigen, die bestenfalls hilflos aufgegriffen werden - "15 und 2,3 Promille" ... etc.
Besonders im Lichte dieses omnipräsenten Alkoholmissbrauchs erscheint mir die Anfrage des TO überaus verantwortungsbewusst und umsichtig!Nicht nur in diesem Sinne wünsche ich den beiden einen schönen Urlaub!