Zollkontrolle Wer bestimmt den Wert ??
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Wenn ich nun aus einem Nicht-EU LAnd einreise und habe dort (z.B. Türkei oder Agypten etc) Kleidung eingekauft. Wer deffiniert den Wert ?? Und was ist mit bereits auf der Hinreise mitgenommene Kleidung aus früheren Urlauben ???
und Marken-Logos sind ja auch noch überall drauf
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Hallo,
die Einfuhr von Plagiaten (gefälschter Ware) ist generell verboten!!! Sie wird allerdings zum Eigenbedarf "geduldet". Wenn mal also mit ein paar Sachen einreist, dann wird da niemand böse.
Sollte allerdings der ganze Koffer oder auch ganz viele Koffer mit gefälschter Ware incl. Schildern, Logo etc. eingeführt werden, so wird dir sicherlich der Vorwurf gemacht, diese irgendwie unternemerisch verkaufen zu wollen. Dann wird es kriminell und ich weiß nicht, was der Zoll dann mit den Leuten anstellt.Sollte andere Ware über die erlaubten 175 Euro (glaube ich) eingeführt werden, wird diese nachversteuert und man zahlt. Dafür gibt es Bücher. Darin sind alle Waren der Welt (ja, alle!!!) aufgelistet. Der deutsche Zoll teilt dir dann mit, was du zu zahlen hast!
Denn für die Ware hat man ja, auch wenn sie Original Ware ist, keine deutsche Steuer bezahlt. Und die möchte das Land gern haben. Und bekommt sie sicherlich auch...
Euer André
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ich versuche es mal mit einem Bsp (rein theroretisch und frei erfunden)
Eine Person, Parr oder Fa. fährt sei langem schon in Länder ,wo sich auch das Kleidungseinkaufen lohnt. Jetzt hat man ein gewiises Repatoir an Kleidung wo ggf auch irgendwelche Labels drauf sin ( ich pers. hätte z.B nie gewusst, dass dieses ED Hardy ein LAbel ist, wenn ich nicht zufällig einen TV Beitrag darüber gesehen hätte) und nun kauft man ein bissl ein und will nach Hause. Zollkontrolle -Koffer auf und nun ? wer definiert, was "alt" ist ,wer definiert, was "neu" und wenn ich sage, 1 Hamd hat 5 € gekostet Schuhe 8, t-Shirt 4 und und und........ wer ist der "Bestimmer" ?????
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Der "Bestimmer" ist der Zollbeamte. Die wissen recht gut, was ein T-Shirt oder ein paar Schuhe in den jeweiligen Ländern kostet. Du kannst den Zöllnern allerdings helfen, in dem Du die Rechnungen aufgebst, dort wo Du eine bekommen hast.
Und zu den Plagiaten: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
"Was? ED Hardy/Rolex/Gucci ist eine Marke???", wird Dir nicht weiterhelfen. 
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... also Sicher ist, das selbst ich als Laie ein neues Kleidungsstück von einem alten unterscheiden kann. Das Personal am Flughafen ist darauf geschult und die wissen ganz genau, was neu und was alt ist.

Hier mal etwas sehr Interessantes zu diesem Thema:
Private Einfuhren
Hersteller von Markenartikeln investieren viel Geld in Entwicklung, Technologie, Werbung, Herstellung und Vertrieb, bis ihr Produkt auf dem Markt angeboten werden kann. Der Markenhersteller garantiert und bürgt für Qualität mit seinem Namen. Sein Firmenname oder sein Firmenlogo (Marke) stellen ein Qualitätssiegel dar.
Qualität ist ein begehrtes Handelsprodukt, das seinen Preis hat.
Mit der steigenden Nachfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil dieser schutzrechtsverletzenden Produkte kommt aus Drittländern in die Europäische Gemeinschaft. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe der Zollverwaltung.Bitte beachten Sie: Nachgeahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung gibt es eine Ausnahmeregelung zu beachten.
Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:
* Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter, * die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und * der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei: o See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) o Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) o Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig.
In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.Übersteigt der Wert der Gesamtsendung die entsprechenden Wertgrenzen, wird jede Fälschung unabhängig davon, ob ein kommerzieller Charakter vorliegt, einbehalten.
Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig.
Bitte bedenken Sie Folgendes:
* Plagiatoren und Fälscher eignen sich illegal schöpferische Leistungen anderer an, um sich persönlich zu bereichern. * Marken- und Produktpiraterie gehört zum Bereich der Wirtschaftskriminalität. * Plagiate und Fälschungen können erhebliche Gesundheitsrisiken für den Verbraucher darstellen (Automobilersatzteile, Arzneimittel, fehlerhaftes elektronisches oder schlecht verarbeitetes Spielzeug). * Für eine Fälschung bekommen Sie keine Garantieleistung. * Der Handel mit Plagiaten und Fälschungen bedroht die Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen. * Produkt- und Markenpiraterie bedrohen Arbeitsplätze, vielleicht auch Ihren.Quelle: Zoll.de
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wenn ich mir meine Oberhemden aus der Türkei an schaue, könnte ich nicht erkennen ob neu oder nicht neu.
Scheint aber dann doch wieder ne Willkür Sache der Zoll- Leute zu sein.
Gibt es eigenlich eine feste Liste, was ein Label ist und was nicht (weil, jedes Kleidungsstück hat doch irgend einen Schriftzug)
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... wieso Willkür ? Den Satz versteh ich jetzt nicht.Es ist doch ganz einfach - heb Deine Quittungen auf und lege sie bei einer Kontrolle vom Zoll vor, dann bist Du auf der sicheren Seite !
Und ob Deine Oberhemden neu oder alt sind, das merken sie sofort.
Was ein Label ist und was nicht ? Du kennst doch selbst die ganzen Markenklamotten mit Namen, die es hier zu kaufen gibt, oder ? Das ist ein Label !
Und wenn es kein Original der Firma xyz ist, dann ist es ein Plagiat - und hierzu steht alles in meinem Posting oben ... -
carlosCB wrote:
Wenn ich nun aus einem Nicht-EU LAnd einreise und habe dort (z.B. Türkei oder Agypten etc) Kleidung eingekauft. Wer deffiniert den Wert ?? Und was ist mit bereits auf der Hinreise mitgenommene Kleidung aus früheren Urlauben ???und Marken-Logos sind ja auch noch überall drauf
Der Zöllner der vor dir steht, gegen den kommst du nicht an.
Ist wie beim Fußball, Abseits ist wenn der Schiri pfeift, auch wenns hundertmal nicht stimmt. -
carlosCB wrote:
Gibt es eigenlich eine feste Liste, was ein Label ist und was nicht (weil, jedes Kleidungsstück hat doch irgend einen Schriftzug)Auch für Nicht-Label wird die Mehrwertsteuer fällig. Auch für Discounter-Label mag es Plagiate geben, die Liste wäre demnach schier unendlich.
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auch von mir Hallo,
dazu gab es vor einiger Zeit einen interessanten Bericht im Fernsehen:
Was die "Beweislast" angeht, die liegt eindeutig beim Reisenden.
Heißt z.B., wenn ich mit teurem Schmuck auf Reisen gehe, sollte ich die Kaufbelege zu Hause haben, damit ich unter Umständen beim deutschen Zoll belegen kann, dass ich diesen Schmuck nicht im Urlaub gekauft habe. Das gleiche gilt für Kleidung, Laptops, Kameras usw.Also, immer schön Belege aufbewahren
Viele Grüße aus dem Norden
FrauB. -
Zum Thema Quittungen.
Ende der 90er sind wir aus Peking zurückgekommen. Natürlich waren reichlich eingekaufte Sachen dabei, ausser kleinen feinen Handarbeiten auch Figuren aus Jade und Kleidung aus Seide. Nun wollte die nette Zöllnerin doch tatsächlich die Kaufquittungen aus China sehen, da sie den Wert wohl nicht so recht einschätzen konnte.
Da wir die meiste Zeit in Peking allein unterwegs waren und in abgelegeneren Geschäften gekauft haben gab es keine keine Quittungen, denn es ist schon nicht so einfach mit einem Chinesen der nur chinesisch spricht überhaupt handelseinig zu werden. Wie soll man dem dann auch noch begreiflich machen dass man eine Quittung möchte. Zudem was soll das? Wenn ich es schaffe ein Quittung zu bekommen, dann schreibt der Händler mir auch das rein was ich möchte, was interessiert ihn denn der deutsche Zoll.
Dies hat dann auch der Vorgesetzte der netten Zöllnerin letztlich eingesehen und uns ziehen lassen. Fast hätten wir deswegen noch unseren Zug verpasst. -
Hallo!
Ich weiss jetzt nicht ob das OT ist, aber wie verhält es sich mit Parfüm.Auf der Zollseite steht nichts oder ich brauche vielleicht eine neue Brille
Ich lese nur den Gesamtwert von 430€ und was von rauchwaren und alkoholische Getränke.
Resi
halt jetzt hab ich was gefunden hier -
Steht doch eindeutig da:
Die Höchstmengen für Parfum, Kaffee und Tee werden abgeschafft, die Produkte fallen unter die Wertgrenze.
Wertgrenze = 430 Euro,
für Alkohol und Zigaretten gelten Einfuhr-Limits, die nicht unter diese Wertgrenzen fallen.
Kurz gesagt:
Parfum kannst Du einkaufen wie Klamotten und Souvenirs, eben bis zur Wertgrenze.
Bisschen genauer kann das man nachlesen unter zoll.de
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@carlosCB,
auf dem Markt wirst du sicherlich keine Quittungen erhalten, genauso wenig wie original Klamotten! Die Leute vom Basaar sind ja nicht doof und unterschreiben, dass sie dir Palagiate verkauft haben.
Wenn du Original Klamotten kaufst, bekommst du auch einen Beleg und kannst diesen beim Zoll anmelden. =keinerlei Probleme!Ort, Firma und Kaufpreis (steuer) sollten auf den Quittungen sein.
Bei Palgiaten wird der Zöllner einfach die Steuer festlegen, oder aber untermehmerische Eigenschaft, oder Steuerhinterziehung 8wenn es soetwas auf Reisen gibt) oder...oder...oder...
Bei auf früheren Reisen gekaufte und mitgenommene Kleidung wird dies der Zöllner erkennen. Solange nicht der ganze Koffer voll ist mit gefälschter Ware, wird es keine Probleme geben! Jedenfalls habe ich noch nicht davon gehört, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Euer André
