Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Zollkontrolle Wer bestimmt den Wert ??
  6. Zollkontrolle Wer bestimmt den Wert ??

Zollkontrolle Wer bestimmt den Wert ??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
30 Beiträge 20 Kommentatoren 11.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • carlosCBC Offline
    carlosCBC Offline
    carlosCB
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wenn ich nun aus einem Nicht-EU LAnd einreise und habe dort (z.B. Türkei oder Agypten etc) Kleidung eingekauft. Wer deffiniert den Wert ?? Und was ist mit bereits auf der Hinreise mitgenommene Kleidung aus früheren Urlauben ???

    und Marken-Logos sind ja auch noch überall drauf

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • d-rockD Offline
      d-rockD Offline
      d-rock
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      die Einfuhr von Plagiaten (gefälschter Ware) ist generell verboten!!! Sie wird allerdings zum Eigenbedarf "geduldet". Wenn mal also mit ein paar Sachen einreist, dann wird da niemand böse.
      Sollte allerdings der ganze Koffer oder auch ganz viele Koffer mit gefälschter Ware incl. Schildern, Logo etc. eingeführt werden, so wird dir sicherlich der Vorwurf gemacht, diese irgendwie unternemerisch verkaufen zu wollen. Dann wird es kriminell und ich weiß nicht, was der Zoll dann mit den Leuten anstellt.

      Sollte andere Ware über die erlaubten 175 Euro (glaube ich) eingeführt werden, wird diese nachversteuert und man zahlt. Dafür gibt es Bücher. Darin sind alle Waren der Welt (ja, alle!!!) aufgelistet. Der deutsche Zoll teilt dir dann mit, was du zu zahlen hast!
      Denn für die Ware hat man ja, auch wenn sie Original Ware ist, keine deutsche Steuer bezahlt. Und die möchte das Land gern haben. Und bekommt sie sicherlich auch... 🙂

      Euer André

      Lebe lustig, lebe froh, wie der Mops im Haferstroh.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • WanderinW Offline
        WanderinW Offline
        Wanderin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo..

        Mittlerweile ,(seit dem 1.12.08) beträgt die Freigrenze aus
        nicht EU-Ländern 430€..

        Nur so zur Info... 😉

        Bei Zigaretten, Alkohol und Parfum gelten die alten Regelungen..

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • carlosCBC Offline
          carlosCBC Offline
          carlosCB
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ich versuche es mal mit einem Bsp (rein theroretisch und frei erfunden)

          Eine Person, Parr oder Fa. fährt sei langem schon in Länder ,wo sich auch das Kleidungseinkaufen lohnt. Jetzt hat man ein gewiises Repatoir an Kleidung wo ggf auch irgendwelche Labels drauf sin ( ich pers. hätte z.B nie gewusst, dass dieses ED Hardy ein LAbel ist, wenn ich nicht zufällig einen TV Beitrag darüber gesehen hätte) und nun kauft man ein bissl ein und will nach Hause. Zollkontrolle -Koffer auf und nun ? wer definiert, was "alt" ist ,wer definiert, was "neu" und wenn ich sage, 1 Hamd hat 5 € gekostet Schuhe 8, t-Shirt 4 und und und........ wer ist der "Bestimmer" ?????

          Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • fioF Offline
            fioF Offline
            fio
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            100%ige Sicherheit bei den Auskünften darüber gibts hier:
            fio

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • chriwiC Offline
              chriwiC Offline
              chriwi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Der "Bestimmer" ist der Zollbeamte. Die wissen recht gut, was ein T-Shirt oder ein paar Schuhe in den jeweiligen Ländern kostet. Du kannst den Zöllnern allerdings helfen, in dem Du die Rechnungen aufgebst, dort wo Du eine bekommen hast.

              Und zu den Plagiaten: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
              😱 "Was? ED Hardy/Rolex/Gucci ist eine Marke???", wird Dir nicht weiterhelfen. 😉

              Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
              Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Mausebaer120M Offline
                Mausebaer120M Offline
                Mausebaer120
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @CarlosCB

                ... also Sicher ist, das selbst ich als Laie ein neues Kleidungsstück von einem alten unterscheiden kann. Das Personal am Flughafen ist darauf geschult und die wissen ganz genau, was neu und was alt ist. 😉

                Hier mal etwas sehr Interessantes zu diesem Thema:

                Private Einfuhren

                Hersteller von Markenartikeln investieren viel Geld in Entwicklung, Technologie, Werbung, Herstellung und Vertrieb, bis ihr Produkt auf dem Markt angeboten werden kann. Der Markenhersteller garantiert und bürgt für Qualität mit seinem Namen. Sein Firmenname oder sein Firmenlogo (Marke) stellen ein Qualitätssiegel dar.

                Qualität ist ein begehrtes Handelsprodukt, das seinen Preis hat.
                Mit der steigenden Nachfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil dieser schutzrechtsverletzenden Produkte kommt aus Drittländern in die Europäische Gemeinschaft. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe der Zollverwaltung.

                Bitte beachten Sie: Nachgeahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung gibt es eine Ausnahmeregelung zu beachten.

                Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:

                * Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,
                * die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und
                * der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei:
                      o See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
                      o Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
                      o Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.
                

                Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig.
                In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.

                Übersteigt der Wert der Gesamtsendung die entsprechenden Wertgrenzen, wird jede Fälschung unabhängig davon, ob ein kommerzieller Charakter vorliegt, einbehalten.

                Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig.

                Bitte bedenken Sie Folgendes:

                * Plagiatoren und Fälscher eignen sich illegal schöpferische Leistungen anderer an, um sich persönlich zu bereichern.
                * Marken- und Produktpiraterie gehört zum Bereich der Wirtschaftskriminalität.
                * Plagiate und Fälschungen können erhebliche Gesundheitsrisiken für den Verbraucher darstellen (Automobilersatzteile, Arzneimittel, fehlerhaftes elektronisches oder schlecht verarbeitetes Spielzeug).
                * Für eine Fälschung bekommen Sie keine Garantieleistung.
                * Der Handel mit Plagiaten und Fälschungen bedroht die Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.
                * Produkt- und Markenpiraterie bedrohen Arbeitsplätze, vielleicht auch Ihren.
                

                Quelle: Zoll.de

                Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                ( Epikur von Samos )

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • carlosCBC Offline
                  carlosCBC Offline
                  carlosCB
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  wenn ich mir meine Oberhemden aus der Türkei an schaue, könnte ich nicht erkennen ob neu oder nicht neu.

                  Scheint aber dann doch wieder ne Willkür Sache der Zoll- Leute zu sein.

                  Gibt es eigenlich eine feste Liste, was ein Label ist und was nicht (weil, jedes Kleidungsstück hat doch irgend einen Schriftzug)

                  Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Mausebaer120M Offline
                    Mausebaer120M Offline
                    Mausebaer120
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ❓ ... wieso Willkür ? Den Satz versteh ich jetzt nicht.

                    Es ist doch ganz einfach - heb Deine Quittungen auf und lege sie bei einer Kontrolle vom Zoll vor, dann bist Du auf der sicheren Seite !

                    Und ob Deine Oberhemden neu oder alt sind, das merken sie sofort.

                    Was ein Label ist und was nicht ? Du kennst doch selbst die ganzen Markenklamotten mit Namen, die es hier zu kaufen gibt, oder ? Das ist ein Label !
                    Und wenn es kein Original der Firma xyz ist, dann ist es ein Plagiat - und hierzu steht alles in meinem Posting oben ...

                    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                    ( Epikur von Samos )

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • wiener-michlW Offline
                      wiener-michlW Offline
                      wiener-michl
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      carlosCB wrote:
                      Wenn ich nun aus einem Nicht-EU LAnd einreise und habe dort (z.B. Türkei oder Agypten etc) Kleidung eingekauft. Wer deffiniert den Wert ?? Und was ist mit bereits auf der Hinreise mitgenommene Kleidung aus früheren Urlauben ???

                      und Marken-Logos sind ja auch noch überall drauf

                      Der Zöllner der vor dir steht, gegen den kommst du nicht an.
                      Ist wie beim Fußball, Abseits ist wenn der Schiri pfeift, auch wenns hundertmal nicht stimmt.

                      Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • AntoniaWA Offline
                        AntoniaWA Offline
                        AntoniaW
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        carlosCB wrote:
                        Gibt es eigenlich eine feste Liste, was ein Label ist und was nicht (weil, jedes Kleidungsstück hat doch irgend einen Schriftzug)

                        Auch für Nicht-Label wird die Mehrwertsteuer fällig. Auch für Discounter-Label mag es Plagiate geben, die Liste wäre demnach schier unendlich.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • FrauBF Offline
                          FrauBF Offline
                          FrauB
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          auch von mir Hallo,

                          dazu gab es vor einiger Zeit einen interessanten Bericht im Fernsehen:
                          Was die "Beweislast" angeht, die liegt eindeutig beim Reisenden.
                          Heißt z.B., wenn ich mit teurem Schmuck auf Reisen gehe, sollte ich die Kaufbelege zu Hause haben, damit ich unter Umständen beim deutschen Zoll belegen kann, dass ich diesen Schmuck nicht im Urlaub gekauft habe. Das gleiche gilt für Kleidung, Laptops, Kameras usw.

                          Also, immer schön Belege aufbewahren

                          Viele Grüße aus dem Norden
                          FrauB.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BaikalB Offline
                            BaikalB Offline
                            Baikal
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Zum Thema Quittungen.

                            Ende der 90er sind wir aus Peking zurückgekommen. Natürlich waren reichlich eingekaufte Sachen dabei, ausser kleinen feinen Handarbeiten auch Figuren aus Jade und Kleidung aus Seide. Nun wollte die nette Zöllnerin doch tatsächlich die Kaufquittungen aus China sehen, da sie den Wert wohl nicht so recht einschätzen konnte.
                            Da wir die meiste Zeit in Peking allein unterwegs waren und in abgelegeneren Geschäften gekauft haben gab es keine keine Quittungen, denn es ist schon nicht so einfach mit einem Chinesen der nur chinesisch spricht überhaupt handelseinig zu werden. Wie soll man dem dann auch noch begreiflich machen dass man eine Quittung möchte. Zudem was soll das? Wenn ich es schaffe ein Quittung zu bekommen, dann schreibt der Händler mir auch das rein was ich möchte, was interessiert ihn denn der deutsche Zoll.
                            Dies hat dann auch der Vorgesetzte der netten Zöllnerin letztlich eingesehen und uns ziehen lassen. Fast hätten wir deswegen noch unseren Zug verpasst.

                            Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch versteht was er liest, ist ganz weit vorne.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • iserI Offline
                              iserI Offline
                              iser
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo!
                              Ich weiss jetzt nicht ob das OT ist, aber wie verhält es sich mit Parfüm.Auf der Zollseite steht nichts oder ich brauche vielleicht eine neue Brille 😉 Ich lese nur den Gesamtwert von 430€ und was von rauchwaren und alkoholische Getränke.
                              Resi
                              halt jetzt hab ich was gefunden hier

                              Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • cippoC Offline
                                cippoC Offline
                                cippo
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ja, Parfum ist seit 3 Wochen nicht mehr begrenzt. Aber wirklich lohnen tut sich der Duty-Free Einkauf eh nicht mehr. Finde meine Marken meist im Internet billiger als im Duty-Free-Shop.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Erika1E Offline
                                  Erika1E Offline
                                  Erika1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Steht doch eindeutig da:

                                  Die Höchstmengen für Parfum, Kaffee und Tee werden abgeschafft, die Produkte fallen unter die Wertgrenze.

                                  Wertgrenze = 430 Euro,

                                  für Alkohol und Zigaretten gelten Einfuhr-Limits, die nicht unter diese Wertgrenzen fallen.

                                  Kurz gesagt:

                                  Parfum kannst Du einkaufen wie Klamotten und Souvenirs, eben bis zur Wertgrenze.

                                  Bisschen genauer kann das man nachlesen unter zoll.de

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • curiosusC Offline
                                    curiosusC Offline
                                    curiosus
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    ...exakt an dieser Stelle des Zolls kann man es nachlesen... 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • carlosCBC Offline
                                      carlosCBC Offline
                                      carlosCB
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      und in wie weit muss die Quittung einer bestimmten Form entsprechen ??? Habe noch nie gesehen, dass es auf dem Mark/Basar o.ä Quittungen gibt ? ❓

                                      Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • iserI Offline
                                        iserI Offline
                                        iser
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Erika
                                        Danke,da ich den Link ja selber rein gesetzt habe konnte ich das ja auch lesen 😉 😉
                                        LG 😘
                                        Resi

                                        Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • d-rockD Offline
                                          d-rockD Offline
                                          d-rock
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @carlosCB,
                                          auf dem Markt wirst du sicherlich keine Quittungen erhalten, genauso wenig wie original Klamotten! Die Leute vom Basaar sind ja nicht doof und unterschreiben, dass sie dir Palagiate verkauft haben.
                                          Wenn du Original Klamotten kaufst, bekommst du auch einen Beleg und kannst diesen beim Zoll anmelden. =keinerlei Probleme!

                                          Ort, Firma und Kaufpreis (steuer) sollten auf den Quittungen sein.

                                          Bei Palgiaten wird der Zöllner einfach die Steuer festlegen, oder aber untermehmerische Eigenschaft, oder Steuerhinterziehung 8wenn es soetwas auf Reisen gibt) oder...oder...oder...

                                          Bei auf früheren Reisen gekaufte und mitgenommene Kleidung wird dies der Zöllner erkennen. Solange nicht der ganze Koffer voll ist mit gefälschter Ware, wird es keine Probleme geben! Jedenfalls habe ich noch nicht davon gehört, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

                                          Euer André

                                          Lebe lustig, lebe froh, wie der Mops im Haferstroh.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag