• Fuchsteufel
    Dabei seit: 1717739295230
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    geschrieben 1719861057000 , zuletzt editiert von Fuchsteufel

    @vonschmeling

    genauso hatte ich es geschrieben und gemeint. CB für die erste, an FTI geleistete Zahlung.

    dass für die erneute Zahlung kein CB rechtens ist, ist m.E. selbstredend oder?

    und thetourist hat ja gerade ergänzt, dass ihm das zimmer quasi neu verkauft wurde. so war auch die annahme in meinem post.

    daher wenn für die über FTI gebuchte Hotelleistung keine Stornobestätigung vorliegt, so sollte er sie bei FTI anfragen.

    die Stornobestätigungen wurden ja verschickt und sind notwenidg für den streit mit der bank.

  • <TheTourist>
    Dabei seit: 1420848000000
    Beiträge: 96
    geschrieben 1719865315661

    Ist diese besser telefonisch zu erwirken oder per E-Mail?

  • Fuchsteufel
    Dabei seit: 1717739295230
    Beiträge: 105
    geschrieben 1719867558030

    Ich würde unter der auf der Webseite angegebene Telefonnummer anrufen.

  • Tomminho_7
    Dabei seit: 1242604800000
    Beiträge: 143
    geschrieben 1719900967425

    Bei der Kombination aus lokaler Sparkasse, Mastercard und URV würde ich auf eine Mastercard Gold der Sparkasse tippen, da die Versichungsleistungen dieser Karte über die URV laufen. Bei meiner Mastercard Gold der lokalen Sparkasse ist keine Insolvenzversicherung enthalten. Natürlich kann das bei anderen Sparkassen aber anders sein.

    Insgesamt ist es schon traurig, dass die "Experten" bei den Banken häufig ihre eigenen Produkte und dort inkludierten Leistungen nicht richtig kennen...

  • Stef115
    Dabei seit: 1719905751393
    Beiträge: 1
    geschrieben 1719906145978

    Wir hatten eine reine Hotelbuchung von 17.6. bis 23..

    Unsere Reise wurde storniert.

    Gestern haben wir die positive Nachricht unseres Reisebüros erhalten, dass sie uns schadlos halten konnten und wir die komplette Summe zurück bekommen da wir schon Anzahlung und Restzahlung überwiesen hatten.

    Also bitte liebe Reisende mit Einzelbuchungen, welche die Reise schon bezahlt haben - dir Hoffnung auf Rücküberweisung nicht aufgeben

  • Fuchsteufel
    Dabei seit: 1717739295230
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    geschrieben 1719907702042

    @Tomminho_7

    da würde ich nochmal nachhaken. die bedingungen sind ja nicht von deiner sparkasse aufgestellt. dass ein chargeback bei nicht erhaltener ware/leistung auch dann wenn der verkäufer die insolvenz meldet möglich ist, sind bedingungen von mastercard selbst. und da die sparkasse eine mastercard gebrandete karte ausstellt, können sie hier nicht die spielregeln von mastercard verändern. sicherlich können herausgebende banken den versicherungsschutz gerade bei den goldkarten unterschiedlich gestalten. aber die bedingungen des zahlungsverkehrs von mastercard können sie nicht als unwirksam/nicht existent nun abstempeln.

    kann man nur raten hartnäckig zu bleiben und mit den regeln von mastercard konfrontieren. ich weiß nicht warum die banken und sparkassen hier gerne falsch beraten. scheut man den aufwand?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58809
    geschrieben 1719908373640

    @Fuchsteufel

    Redaktioneller Hinweis: Benutze bitte Standardschriftfarbe. Man kann ansonsten Hervorhebungen nur schlecht erkennen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tomminho_7
    Dabei seit: 1242604800000
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    geschrieben 1719908448702 , zuletzt editiert von Tomminho_7

    @Fuchsteufel

    Ich bin selbst gar nicht betroffen. Mein Beitrag war auf die Aussage von @"" bezogen, wo gesagt wurde, dass das bei der URV eingereicht werden muss und auf den Wunsch nach Chargeback gar nicht eingegangen wurde.

    Meine Vermutung ist in diesem Fall, dass es sich um die Mastercard Gold der jeweiligen Sparkasse handelt, da die URV genannt wurde. Wobei die URV natürlich nur relevant sein kann, wenn die Versicherung auch eine Insolvenzversicherung enthält. Theoretisch könnte es sein, dass diese enthalten ist, da die Versicherungsleistungen wohl von der jeweiligen Sparkasse abhängen. Ansonsten hat eine normale Reiserücktrittsversicherung mit diesem Fall aber einfach nichts zu tun und dass das Chargback berechtigt ist, ist für mich auch eindeutig so.

    Ich finde es einfach traurig, dass der Mitarbeiter und auch der Vorgesetzte an der Bank ihre eigenen Produkte (Mastercard Gold) und die darin enthaltenen Leistungen (Versicherungen, Chargeback) anscheinend nicht richtig kennen.

  • Fuchsteufel
    Dabei seit: 1717739295230
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    geschrieben 1719909115870

    @vonschmeling

    um gottes willen, wie konnte so ein schwerwiegender fehler nur passieren :-(

    in dem falle war aber nicht der autor des beitrages unmöglich und hat eine schriftfarbe geändert, sondern wahrscheinlich hat der Editor hier den Farbwechsel nach der Teilnehmer Nennung über "@" nicht geschafft. über die funktionen des editors gibt es - zumindest bei mir - auch keine schaltfläche um die farbe der schrift zu ändern

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1719910898134

    Ich finde , vs hatte das sehr ruhig geschrieben und begründet ist auch ihre Aufgabe als Moderatorin.... Mir fiel es übrigens auch auf.

    Von schwerwiegendem Fehler hatte ich nichts gelesen.

    Also, Erklärung geliefert, Thema abgehakt.

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