• Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25395
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1720163960026

    Bitte diesen Bericht des MDR beachten:

    PHISHING-WARNUNG

    FTI: Betrüger fragen nach Bankdaten für Entschädigung

    Klick mal hier

    Kein aktueller Grund zur Besorgnis, aber Vorsicht bei seltsamen Nachfragen und immer genau auf den Absender einer Mail oder einer SMS achten

  • FT
    Dabei seit: 1717845323238
    Beiträge: 3
    geschrieben 1720199008757

    Hallo,

    kurzes Feedback zu meinem CB:

    Mietwagen storniert/ Buchungsbestätigung, Stornierung und Reklamation mit Zahlungsfrist bei der Bank eingereicht/ Formular CB unterschrieben/ 4 Tage später Gutschrift erhalten

    Gute Arbeit VR Payment!

    Drücke Euch die Daumen für eine schnelle Abwicklung!

  • StevenFFM
    Dabei seit: 1719113855131
    Beiträge: 1
    geschrieben 1720269362626

    Ich habe leider den Fehler gemacht, meine FTI Mietwagenbuchung mit der Barclays Kreditkarte zu buchen. Sie lehnen Chargeback mit der Begründung ab, dass ich über Check24 gebucht habe und nicht direkt bei FTI. Nur wenn ich direkt beim Leistungserbringer gebucht hätte, sei Chargeback möglich, so Barclays. Schon in der Vergangenheit ist Barclays damit aufgefallen, Kunden bei Chargebacks nicht zu unterstützen. Meine Lehre daraus ist, dass ich künftig andere Kreditkarten nutze.

  • nuray_sn
    Dabei seit: 1717703483505
    Beiträge: 9
    geschrieben 1720279970896

    @manuelei

    bei welcher bank hast du denn ein Chargeback beantragt.

    Ich hatte mit der Debitkarte von der DKB bezahlt. Am 04.06.2024 hatte ich die Anzahlung und die volle Restzahlung reklamiert. Am 12.06.2024 meldete sich die DKB mit der Bitte ein Formular auszufüllen und folgende Unterlagen einzureichen:

    () Buchungsbestätigung und Rechnung / booking confirmation and invoice

    () Einen Nachweis, dass die gebuchte Leistung nicht erbracht werden wird /

    Confirmation, that the booked services will not be rendered

    () Antwortschreiben der Versicherung / Reply of the insurer

    () eine Kopie der Anfrage an die Versicherung, falls nach 60 Tagen keine Antwort von dieser vor -

    liegt / a copy of the request, if there is no answer after 60 days

    Den 1. und den 2. Punkt habe ich natürlich am 13.06.2024 eingereicht. Und seit dem keine Rückmeldung.

    Ich hatte eine Einzelleistung gebucht (Hotelübernachtungen) über Check24. Und über Check24 natürlich die Stornierung erhalten:

    Gebuchte Reisen mit der FTI Group

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH,

    Obergesellschaft der FTI GROUP einen Antrag auf Eröffnung

    eines Insolvenzverfahrens gestellt.

    Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie beim Reiseveranstalter

    FTI Touristik GmbH mit den Marken FTI oder 5vorFlug

    Reiseleistungen gebucht haben, wie z.B. Hotelübernachtungen,

    Flüge, Mietwagen, oder Transfers. Leider sind wir auf Grund

    der Insolvenz gesetzlich gezwungen, gebuchte Leistungen

    zwischen 11.06. bis 05.07.2024 zu abzusagen.

    Wir bitten darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen

    abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen

    organisiert werden können.

    Weitere aktuelle Informationen stellen wir Ihnen unter

    www.fti-group.com/de/insolvenz zur Verfügung.

    Reicht diise Stornieung denn aus? Soll ich der Reklamationsabteilung ne Mail schreiben und nach dem Stand fragen? Ich habe gelsen irgendwas mit Barcley. Ist es jetzt ein Problem, dass ich über Check24 gebucht hatte. Vielen Dank im Voraus für Antworten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58809
    geschrieben 1720287057673

    Die Stornierung deines Vermittlers (Ch24) reicht aus. Im Übrigen kannst du auf die Aussage des DRSF auf deren Website hinweisen, dass Einzelleistungen nicht abgesichert sind. Stelle klar, dass von der DRSF keine individuelle Absage einer Einzelleistung zu erlangen ist.

    Last not least ist die DBK in Sachen Chargeback ganz gut beleumundet. Ich würde also noch die genannten Erklärungen nachreichen inkl. des Schreibens von FTI, damit dürften die Anforderungen erfüllt sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1059
    geschrieben 1720290278868 , zuletzt editiert von Wülfi71

    irgendwie wird das langsam ein chargebackthread... Aber ist ja gut, wenn alle anderen Themen vorerst geklärt sind...

    Das Thema Chargeback bei Vermittler hatte ich gar nicht auf dem Schirm. War davon ausgegangen, dass die Zahlungen an FTI erfolgten und der Vermittler nur eine Provision erhält (so war es bei meiner FTI Buchung über holidaycheck letztes Jahr). Wenn die Zahlung direkt an Check24 erfolgte wirds kniffelig, Chargebackgrund Insolvenz fällt dann ja weg, Chargebackgrund Nichterbringung der Leistung bliebe bestehen, das Chargeback läuft dann gegen die Acquirer Bank von Check24 und nicht gegen die Acquirer Bank von fti.

    Vorläufig sind die Gutschriften bei Chargebacks immer, da vom Händler Widerspruch eingelegt werden kann, ist bei FTI nicht mit zu rechnen, bei Check24 ist es schwer einzuschätzen und wer so dusselig war, ein chargeback gegen Paypal zu veranlassen fängt sich neben einiger anderer Unannehmlichkeiten auf jeden Fall einen Widerspruch. Mit der Insolvenzquote hat das nichts zu tun, da hat mal wieder jemand Blödsinn erzählt, ein Insoverwalter würde eine per Chargeback erstattete Forderung gar nicht zur Tabelle zulassen, die Forderung wird ja von der Acquirer Bank angemeldet werden. Die Vorläufigkeit fliegt m.E. nach einer bestimmten Frist, in der Acquirer/Händler reagieren müssen, raus.

    P.S.: Ich meine mehrfach gelesen zu haben, dass Check24 Einzelleistungen (Mietwagen) anstandslos erstattet hat, bei einer direkten Zahlung an Check 24 macht vor der "Keule" Chargeback auf jeden Fall eine Ansprache von Check24 wegen Erstattung Sinn, vielleicht sind die gegenüber FTI gar nicht in Vorleistung gegangen, dann könnten (und müssten) sie natürlich erstatten und das oben zitierte Schreiben klingt ja sogar so, als ob sie das vorhätten.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • <TheTourist>
    Dabei seit: 1420848000000
    Beiträge: 96
    geschrieben 1720336020571

    Kleines Update von mir...Gestern in der Post nach 2,5Wochen ein Schreiben der URV erhalten. Ich hatte paar Beiträge vorher geschrieben, dass meine Bank mich an die URV zwecks Rückerstattung verwiesen hat.

    Im Antwortschreiben stand genau das, was ich vermutet habe. Es sind lediglich Reiseabbrüche vor oder während des Urlaubs versichert, welche die versicherte Person selbst betreffen oder engte Verwandte bei z.B. Tod.

    Hatte ich mir ja schon gedacht, mit dem schreiben gehe ich jetzt wieder auf meine Bank zu, dass diese merkt das sie auf dem Holzweg waren und dann doch endlich das Chargeback Verfahren über meine Mastercard eröffnet werden kann.

  • Riga04
    Dabei seit: 1534692848553
    Beiträge: 182
    geschrieben 1720346101383 , zuletzt editiert von Riga04

    @Wülfi71,

    ich glaube nicht, dass die Zahlungen an den Vermittler gegangen sind und diese dann an den VA weiterreichen oder den Leistungsträgern. Das wäre doch sehr unüblich.

    Hier wird einiges durcheinander gewürfelt und wird für zusätzliche Verwirrung sorgen.

    "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama".
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58809
    geschrieben 1720446268754

    @Schlesi70

    Bitte keine Doppelpostings.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!