eventuell wird auf "verjährung" spekuliert....
1) Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. § 174 ist nicht anzuwenden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
https://dejure.org/gesetze/BGB/651g.html
besser du machst deine Ansprüche schnellstens in rechtlich richtiger Form gelten.
In wieweit deine "Anfrage" dieser Form schon entspricht mag ich nicht zu beurteilen.
Wäre aber leider ja nicht das erste Mal das Leute leer ausgehen, wegen eines dummen Formfehlers.

Das Auto von Hertz war fast neu und in einem top Zustand. Am Ende der Anmietung konnten wir den Schlüssel an der Rezeption hinterlegen. Rund um eine sehr entspannte und nicht zeitaufwendige Anmietung. Für unseren nächsten Urlaub werden wir wieder Hotelzustellung buchen!