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10000 Ergebnisse für Suchbegriff Schweiz

Brand im Watamu Beach Club / ASC

Mein lieber stumpfi ba,

ja, auch wir hatten wunderschöne Tage im Watamu Beach ---

und sind jetzt überglücklich, zwei Tage vor der Brandkatastrophe in Watamu

abgereist zu sein.

Deine Geschichte liest sich ja wie ein wahrer Krimi.

Nut gut, dass ihr die Ruhe bewahrt habt. Ich hätte jedem Plünderer physische Gewalt angetan......

Sollten wir noch einmal nach Kenia reisen, bestimmt nicht

mit dem African Safari Club !!!

Wer seine Immobilie

mit Eimern und Schüsseln löschen muss, hat das Recht verwirkt,

im Jahr 2007 Gäste aus Europa aufzunehmen.

Und alles mit "Ist halt Afrika" zu erklären, geht an dieser Stelle gar nicht !

Hier wurden vorsätzlich und bewußt Menschenleben gefährdet.

Mich wundert, das dieser Vorfall noch nicht in den einschlägigen deutschen

Medien veröffentlicht worden ist. Im Moment scheint hier das in Portugal

verschwundene Kind wichtiger zu sein.

Am besten nehmt ihr euch einen Anwalt in den USA, der via Sammelklage

den Managern des ASC in der Schweiz zeigt, wie man das Wort

SCHADENERSATZ nicht nur schreibt sondern auch erfüllt.

Gruss

neander51

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Auslands - Krankenversicherung

Ein Sozialversicherungabkommen besteht mit nachstehend aufgeführten Staaten.

Belgien

Bosnien-Herzegowina

Dänemark

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien/Nordirland

Irland Island Italien Jugoslawien

Kroatien

Lettland

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Mazedonien

Norwegen

Österreich

Polen

Portugal

Schweden

Schweiz

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tunesien

Türkei

Tschechien

Ungarn

Zypern

Niemals aber wird der medizinisch notwendige Rücktransport in die Heimat bezahlt!

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung gilt weltweit rund um die Uhr, da gibt es keine geographischen Hintertürchen für den Versicherer.

Abgesehen davon, dass die Privaten auch den Rücktransport bezahlen: man wird als Privatpatient behandelt.

Mit dem berühmten "Auslandskrankenschein" erhält man die Behandlung, die im jeweiligen Land üblich ist. Sollte der Patient Zuzahlungen leisten müssen, erhält er in Deutschland von seiner GKV auch nur den Betrag, den die Krankenkasse in Deutschland für die Behandlung hätte zahlen müssen.

Da werden Hunderte oder Tausende von Euro für einen Auslandsaufenthalt ausgegeben und immer wieder taucht diese Frage auf - als ob 50 Cent am Tag oder runde 10 Euro im Jahr für diesen Versicherungsschutz eine gewaltige Investition wäre...

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!