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Gericht stoppt schlechte Formulare

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  • gabriela_maierG Offline
    gabriela_maierG Offline
    gabriela_maier
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Das Landgericht Köln ( AZ 31 O 76/10 ) hat Germanwings untersagt, Fluggäste mit komplizierten Antragsformularen davon abzuhalten, bei stornierten Flügen Rückerstattungen -Flughafengebühren und Steuern- zu fordern. Das Ausfüllen des Formulares sei sehr zeitaufwendig und dazu noch mit Kosten verbunden, so dass der Verbraucher unter Umständen lieber darauf verzichte, seine Rechte einzufordern. Nach dem Willen der airline soll der Kunde aus dem Internet ein mehrseitiges Formular herunterladen, von Hand ausfüllen und per Post versenden. Das Gericht meinte, das sei nicht nachvollziehbar.

    Gruss Gabriela

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Noch interessanter in dem Urteil ist ja die Untersagung des Gerichtes, für die Anforderung der verauslagten und nicht in Anspruch genommenen Steuern und Gebühren Dritter von der Fluggesellschaft auch noch mit Kosten für die Bearbeitung belastet zu werden.

      Im übrigen ist das Thema schon hier ausgiebig diskutiert worden:

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • BlumeneiB Offline
        BlumeneiB Offline
        Blumenei
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        in jedem fall sind riesenkosten angefallen 🙂

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wie meinst Du das?

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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