Flughafen und Abflugtag verändert
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Hallo!
Bei unserem Ägypten Urlaub (Sa. 02.04- Sa.16.04) sollten wir ab Köln nach Hurghada
fliegen.Nun soll der Flug am 01.4-15.04 gehen (Freitag-Freitag).
Uhrzeiten mal ausser acht gelassen ist es doch nicht einfach hinnehmbar, dass man einen ganz anderen Tag angeboten bekommt. Insbesondere da ich Freitag noch arbeiten muss und nicht klar ist, ob ichzusätzlichen Urlaub bekommen kann.
ZUdem nun auch ab Düsseldorf (ok ist von Köln/Bonn kein weiter Weg und Zug wird bezahlt...dennoch ist der Rückflug mit kleinem Kind abends und dann noch mit der Bahn von Düsseldorf nach Bonn? Suboptimal...)
Stornieren geht nicht. Da rebelliert die Familie denn nunmehr sind Alternativen (es "musste" dieses gebuchte Hotel sein, wegen der Kinderrutschen
) kaum vorhanden und auch nciht mehr bezahlbar.Frage:
Was für Optionen habe ich ? Kann doch eigentlich nciht sein, dass ein Tag einfach so geändert wird. Stornieren will ich ungern, auch mangels preisgleichem Ersatzmöglichkeiten. Entschädigung?
Danke für Eure Hilfe!
Zarillo -
Hallo!
Du kannst nicht viel machen.
Nur von der Reise zurück treten und Dein Geld zurück verlangen. Ob und wieviel Schadensersatz Du bekommst ist eine andere Sache. Die Flugänderung wird sich aus der gegenwärtigen Ägyten Krise ergeben. Wenn der Flug abends erfolgt, dürfte für Dich doch wohl auch Freitags gehen? -
HI,
nein, sowohl (angekündigt) Sa ab Köln, als auch Freitag ab Dus ginge der Flug schon um 6 uhr morgens...ist also nicht einfach da nach Düsseldorf zu kommen. Selbst wenn ich Urlaub bekomme...wie soll ich so früh nach Düsseldorf? Bahn (von Bonn) fährt da wohl ncoh nicht. Nach Köln hätte ich am Sa jemanden zum fahren gehabt, aber Freitag müssen alle selber arbeiten.
Jedenfalls schwerer alles.
Ermäßigung/ Bonus / irgendwas als "Sorry" ist also gar nicht drin? Ich muss das so schlucken oder Geld zurück?
Zarillo
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Das wäre z.B. der Fall, wenn am Samstag ( dem gebuchten Flugtag ) eine andere Maschine mit freier Kapazität fliegen würde. Nur Kündigung wegen höherer Gewalt nach Gutsherrenart und das wars dann geht nicht !
Gruss Gabriela
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So ein Unsinn, welche höhere Gewalt denn?
Abgesehen davon wundere ich mich, dass die Probleme mit Anreise etc. nicht mehr bestehen, wenn es "Ermäßigung/Bonus/irgendwas als Sorry" gibt.
Fakt ist, der RV kann/will den Vertrag nicht einhalten, also kannst du dein Geld zurückverlangen. Wenn dir ein Schaden durch die Kündigung enteht, kannst du auch den geltend machen, aber welcher materielle Schaden soll schon entstanden sein. Zwar geistert auch immer das Stichwort "entgangene Urlaubsfreude" als imaterieller Schaden durch die Welt, aber so einfach ist das nicht.
Der bloße Hinweis scheint nicht zu Genügen. Da müßte dann schon auch noch abgespert werden.
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@chepri
Höhere Gewalt ist wirklich Unsinn.
Ansonsten:
Du hast natürlich Recht, dass die Anfragen sehr ähnlich sind und eigentlich nach oben in den festgetackerten Thread gehören:
Entweder bietet der RV eine andere Airline zum höheren Preis an (Thread von Lilli)...
...oder der Abflughafen ändert sich, ... oder der Zielflughafen ändert sich... Uhrzeiten ändern sich, usw. usw.
Folgendes Schreiben kann man hier nachlesen (ganz oben, von Greasy):
"Ihr Veranstalter versucht in Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften, den Hoteliers und der Partneragentur vor Ort die Beeintraechtigungen fuer alle TUI Gaeste so gering wie moeglich zu halten. Bitte haben Sie dennoch Verstaendnis, dass es bis auf weiteres zu Einschraenkungen im Flug- und Hotelangebot kommen kann. TUI bemueht sich mit allen Leistungen so schnell wie moeglich zum gewohnten Angebot zurueckzukehren."Ist für den einen oder anderen Urlauber ärgerlich, schwer zu organisieren, aber so kurz nach den Ereignissen musste man mit diesen Problemen rechnen.
Dass nicht jeder flexibel ist, ist mir klar. Er muss es dann leider trotzdem selbst mit dem RV aushandeln oder aber stornieren.
Rechtliche Ansprüche gibt es nicht.
Zum Thread an sich: Sperren wäre tatsächlich besser. Aber es werden Weitere nachkommen. -
Davidoff wrote:
chepri wrote:
So ein Unsinn, welche höhere Gewalt denn?Der "Unsinn":
Die Unruhen in Ägypten, daraus resultierende Einschränkungen bei der Beförderung von/nach Ägypten auch über den Zeitraum der Unruhen hinaus. Das ist "höhere Gewalt".Wenn du dich unbedingt lächerlich machen willst, verbreite diesen Unsinn ruhig weiterhin. Ein Gesetz und die entsprechenden Kommentare dazu hast du wahrscheinlich noch nie gesehen.
Auch das, was du g_m in Bezug auf die airline antwortest ist in weiten Teilen falsch.
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Du kannst viel schreiben, verstehst die Zusammenhänge aber nicht.
Ich bleibe dabei. Wer der Meinung ist, die Absage einer gebuchten Ägyptenreise im April mit höherer Gewalt zu rechtfertigen, wobei die höhere Gewalt die der Vergangenheit angehörenden Unruhen in Ägypten sind, erzählt Unsinn und macht sich lächerlich.
Auch der Satz "Du siehst, es bedarf keines Gesetzes, einen Sachverhalt du definieren", bringt mich zum schmunzeln, denn gäbe es keinen § 651 j BGB gäbe es auch dein Zitat nicht.
Im übrigen gibt es in unseren Gesetzen eine Unmenge von §§, die keinen Sachverhalt definieren, sondern lediglich einen Begriff enthalten. Man nennt das "einen unbestimmten Rechtsbegriff", dem durch die Rechtsprechung (und die Literatur dazu, menetwegen auch Dissertationen) erst Fleich gegeben wird.So, das war es, denn mit usern deines Schlages zu kommunizieren macht mir kein Vergnügen, auch wenn so manches was da kommt, zum Lachen komisch ist
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Hallo,
oh mann da hab ich ja was losgetreten hier. Jungs beruhigt euch!

vorab: es fliegen Airlines an diesem Tag nach Ägypten und auch von Köln (jedenfalls laut ×Werbung× vor ein paar Tagen). Der Grund ist auch nicht höhere Gewalt (wegen den Unruhen etwa) sondern schlicht das die german Sky airline auf die ich gebucht war nicht fliegen darf wegen fehlender Lizenz. Und die anderen sind teuer.
Ich hab das ganze jetzt schriftlich als Mangel gerügt, den Vertragsänderung nur unter Protest faktisch akzeptiert (die anderen Flüge hätte ich nicht zahlen können und dann dem Geld als Schaden nachrennen? Nö.). Was soll man auch schon machen ausser fliegen oder bleiben?
Verträge sind einzuhalten. AGB sind unwirksam wenn unzumutbar. Verlegung um einen Tag ist unzumutbar. Daher Änderung des Vertrages unwirksam.
Aber ach was solls...ich möchte mcih erholen und nicht wegen 100 € Minderung mir alles jetzt schon verderben. Das einzige was mich wirklich stört ist das ich nun schauen muss wie ich mit Kind um 3 Uhr Morgens in Düsseldorf auftauche. Angebotenes Zugticket ist ja schön, aber da kein Zug fährt auch eher witzlos

Zarillo
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ok--- Jungs--kommt bitte -eng- zurück zum Thema.

Oder wir machen hier einfach dicht. -
Hallo !
Bei meinem Agypten Urlaub vom 08.03.-15.03 sollte ich von Düsseldorf fliegen. Jetzt hat sich der Flughafen geändert. Hin von Köln-Bonn und zurück nach Düsseldorf. Kann man da was gegen unternehmen. Schließlich steht mein Auto in Köln Bonn. Die Flugzeiten sind so früh oder spät das es auch mit dem Zug schlecht aussieht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Gregor -
Was willst du denn unternehmen? Stornieren? Oder Kostenerstattung durch den Reiseveranstalter. Er sollte dir eigentlich von sich aus etwas anbieten, wie du zu dem neuen Abflughafen kommst. Da die zeit wohl drängt, sofort Kontakt mit dem RV aufnehmen und fragen wie man sich das dort vorstellt. Ansonst: Storno

